Wer Liquidität für dezentrale Börsen zur Verfügung stellt, wird oft mit attraktiven Rewards belohnt. Dieses passive Einkommen kann aber schnell zu einem steuerpflichtigen Abenteuer werden, wenn bestimmte Aspekte außer Acht gelassen werden. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zur Liquidity-Mining-Steuer in Deutschland, welche Freibeträge du nutzen kannst und was du bei der Steuererklärung beachten musst.
Neu beim Thema Krypto-Steuern? In unserem umfassenden Krypto-Steuer Guide für Deutschland erfährst du alles Wichtige zu steuerpflichtigen Transaktionen, Freibeträgen, Haltefristen und mehr – ideal als Grundlage für diesen Artikel zum Liquidity-Mining.
Das Wichtigste zur Liquidity-Mining-Steuer auf einen Blick
- Das Bereitstellen und Entfernen von Liquidität ist in bestimmten Situationen steuerpflichtig
- Rewards aus dem Liquidity-Mining werden beim Zufluss besteuert
- Die Freigrenze für sonstige Einkünfte beträgt 256 € pro Jahr
- Beim späteren Verkauf der erhaltenen Coins gelten die einjährige Haltefrist und eine Freigrenze von 1.000 €
Was ist Liquidity-Mining?
Beim Liquidity-Mining stellst du deine Kryptowährungen für sogenannte Liquidity-Pools zur Verfügung, um den Handel auf dezentralen Börsen (DEXs) zu ermöglichen. Dafür erhältst du regelmäßig Belohnungen (Rewards) und Teile der Handelsgebühren. Die Höhe der Rewards hängt meist vom Handelsvolumen, deinem Anteil im Pool und dem jeweiligen DeFi-Protokoll ab.
Info: Liquidity-Mining hat nichts mit dem klassischen Mining von Kryptowährungen, wie beispielsweise dem Bitcoin-Mining zu tun. Beim Liquidity-Mining geht es rein um die Bereitstellung von Liquidität und nicht um die Erzeugung neuer Kryptowährungen.
Wie funktioniert Liquidity-Mining?
Du hinterlegst zwei Token (zum Beispiel ETH und USDC) in einen Liquidity-Pool (zum Beispiel auf Uniswap oder Curve). Dafür bekommst du sogenannte LP-Token („Liquidity Provider Token“), die deinen Anteil am Pool repräsentieren. Diese Plattformen verwenden deine Coins, um den automatisierten Handel zwischen Nutzern zu ermöglichen. Solange du deine Coins im Pool lässt, bekommst du regelmäßig Belohnungen. Entweder in derselben Kryptowährung, die du bereitgestellt hast, oder in nativen Token des Protokolls (z. B. UNI, CRV).
Du willst DeFi besser verstehen? In unserem Artikel „Was ist DeFi?“ erklären wir die Grundlagen dezentraler Finanzanwendungen.
Steuerliche Behandlung beim Liquidity-Mining
Die Bereitstellung von Kapital in einen Liquidity-Pool besteht aus unterschiedlichen Transaktionsprozessen. Dadurch entstehen auch mehrere steuerlich relevante Vorgänge.
Im Folgenden beschreiben wir einen konservativen Ansatz, wenn man auf “Nummer sicher” gehen will, sozusagen. Es gibt aber auch eine alternative Auslegung zur Besteuerung, die wir im nächsten Kapitel erläutern.
Hinzufügen der Token in den Pool
Wenn du Kryptowährungen in einen Liquidity-Pool einzahlst, erhältst du im Gegenzug LP-Token. Steuerlich gesehen gilt das als Tauschgeschäft und es gelten die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte:
- Der Tausch ist steuerfrei: Wenn die eingezahlten Coins länger als ein Jahr gehalten wurden.
- Der Tausch ist steuerpflichtig: Wenn die Coins weniger als ein Jahr gehalten wurden. Es wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45%) besteuert, sofern dabei ein Veräußerungsgewinn entsteht. Dabei gilt die Freigrenze von 1.000 €.
Haltefrist beachten: Ob deine Ein- und Auszahlungen in Liquidity Pools steuerfrei sind, hängt auch von der Haltefrist ab. Mehr dazu in unserem Artikel zur Krypto-Haltefrist in Deutschland.
Laufende Einkünfte beim Liquidity-Mining
Für laufende Einkünfte aus dem Liquidity-Mining gibt es bisher keine einheitlichen Regelungen, wodurch sich zwei unterschiedliche Ansätze zur Besteuerung von Rewards ergeben.
1. Laufende Einkünfte als sonstige Einkünfte (sichere Variante)
- Die Rewards werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45%) versteuert.
- Es gilt eine Freigrenze von 256 € im Jahr. Wird diese Grenze überschritten, ist der volle Betrag ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
- Zugeteilte Rewards gelten spätestens zum 31.12. als zugeflossen und müssen dann versteuert werden, auch wenn du sie technisch noch nicht abgerufen (geclaimt) hast.
Sonstige Einkünfte im Blick behalten: Auch Einnahmen aus Staking und Lending zählen zu den sonstigen Einkünften und teilen sich dieselbe Freigrenze von 256 € pro Jahr. Alle Details dazu findest du in unserem Artikel zur DeFi-Steuer in Deutschland.
2. Alternativer Ansatz: Laufende Einkünfte als Kapitaleinkünfte
Einige Steuerexperten werten laufenden Erträge aus dem Liquidity-Mining nicht als sonstige Einkünfte, sondern als Kapitalerträge. Diese werden pauschal mit 25 % Kapitalertragsteuer (zzgl. Soli/KiSt) besteuert. Diese Auslegung hängt stark vom Einzelfall ab und sollte zusammen mit einem Krypto-Steuerexperten beurteilt werden.
Unsicher bei der Einordnung oder Besteuerung? Der CoinTracking Full-Service unterstützt dich individuell bei der steuerlich korrekten Bewertung deiner DeFi-Einnahmen und der Erstellung deiner Steuerberichte.
Entnahme der Token aus dem Pool
Wenn du deine LP-Token zurückgibst, bekommst du deine ursprünglich eingesetzten Coins (z. B. ETH & USDC) anteilig zurück. Auch das gilt steuerlich als ein Tauschgeschäft:
- Der Tausch ist steuerfrei: Wenn die LP-Token länger als ein Jahr gehalten wurden.
- Der Tausch ist steuerpflichtig: Wenn die LP-Token weniger als ein Jahr gehalten wurden. Es wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45%) besteuert, sofern dabei ein Veräußerungsgewinn entsteht. Dabei gilt die Freigrenze von 1.000 €.

Liquidity-Mining Beispiel
Du stellst 5 ETH (im Wert von 15.000 €) und 15.000 USDC einem Liquidity-Pool auf Uniswap zur Verfügung. Im Gegenzug erhältst du LP-Token, die deinen Anteil am Pool repräsentieren.
Als Belohnung erhältst du regelmäßig 8 UNI-Token im Wert von 50 €, die immer zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden, auch wenn diese täglich zufließen.
Am Ende der Laufzeit tauschst du die LP-Token wieder ein. Durch Kursveränderungen erhältst du 4 ETH und 14.000 USDC.

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Steuerliche Behandlung beim Liquidity-Mining
Beim Liquidity-Mining gilt es zu verstehen, dass die Bereitstellung von Kapital und die Teilnahme am Handel aus unterschiedlichen Transaktionsprozessen besteht. Dadurch können verschiedene steuerliche Vorgänge entstehen, die im Folgenden genauer betrachtet werden.
Hinzufügen der Token in den Pool
Werden Kryptowährungen einem Liquiditätspool hinzugefügt, so wird dadurch ein Verkaufsvorgang ausgelöst. Der resultierende Gewinn aus dem Verkauf der Assets unterliegt der Einkommenssteuer. Findet die Veräußerung, also die Bereitstellung der Liquidität, erst nach der einjährigen Haltefrist statt, sind die Gewinne steuerfrei.
Laufende Gewinnausschüttungen
Werden laufende Gewinnausschüttungen (Rewards) generiert, so handelt es sich dabei um steuerpflichtige Kapitaleinkünfte. Steuerexperten sind bisher der Auffassung, dass diese Zuflüsse der Kapitalertragsteuer und nicht dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen.
Entnahme der Token aus dem Pool
Werden die Kryptowährungen dem Liquiditätspool wieder entzogen, so wird dadurch erneut ein Verkaufsvorgang ausgelöst. Genauer gesagt werden dabei die LP-Token gegen die ursprünglichen Assets wieder eingetauscht. Ein resultierender Gewinn aus der Veräußerung unterliegt der Einkommenssteuer. Für die zurückerhaltenen Kryptowährungen beginnt die einjährige Haltefrist erneut.
Freigrenze beim Liquidity-Mining
Wer als Privatperson Einkünfte aus dem Liquidity-Mining erzielt, hat eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Diese Freigrenze gilt für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen, zu denen auch die Gewinne aus dem Liquidity-Mining zählen.
Alternative: LP-Token als Quittung bzw. Anrechtsschein
Die Bereitstellung und Rücknahme von Liquidität aus den Pools kann steuerlich auch anders betrachtet werden. Da LP-Token häufig nicht handelbar sind und auch keinen ausgewiesenen Marktpreis haben, können diese eine Art Quittung bzw. Anrechtsschein auf die erworbenen Anteile am Liquiditätspool darstellen. Diese Auslegung hat zur Folge, dass keine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums stattfindet und somit auch keine Veräußerung. Hierbei ist jedoch besonders wichtig, den Einzelfall zu bewerten und sich steuerliche Expertise einzuholen.
Liquidity-Mining in der Steuererklärung angeben
Grundsätzlich müssen Gewinne aus Veräußerungen, welche innerhalb der einjährigen Haltefrist getätigt wurden, in der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) deklariert werden. Diese gelten als “sonstige Einkünfte“ und werden in der Anlage SO angegeben. Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte aus den Liquidity-Mining Rewards können in der Anlage KAP angegeben werden.
Eine exakte Aufzeichnung und Zuordnung der getätigten Transaktionen ist besonders wichtig für eine korrekte Steuererklärung. CoinTracking hilft dir dabei, alle Ein- und Auszahlungen von Liquiditätspools sowie erhaltene Rewards zu tracken.

Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben
Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen in der Anlage KAP eingetragen werden (alternative Einordnung der Rewards aus dem Liquidity-Mining).

Zeile 18-19: Trage alle erzielten Kapitalerträge je nach Ansässigkeit der verwendeten Börse (Inland oder Ausland) ein.
Zeile 21: Anteil an Gewinnen aus Termingeschäften
Zeile 24: Realisierte Verluste aus Termingeschäften
Abgabefrist für die Steuererklärung
Abgabefrist für die Steuererklärung von 2024:
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2025
- Mit Steuerberater: 30. April 2026
Abgabefrist für die Steuererklärung von 2025:
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater: 28. Februar 2027
Besteuerung von Liquidity-Mining in anderen Ländern
Die steuerliche Behandlung von Liquidity-Mining kann je nach Land unterschiedlich ausfallen. Hier ein kurzer Überblick über zwei Nachbarländer Deutschlands:
Liquidity-Mining-Steuer in Österreich
In Österreich werden Rewards aus dem Liquidity-Mining sowohl beim Erhalt als auch beim Verkauf mit 27,5 % besteuert. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Artikel zur Liquidity-Mining-Steuer in Österreich.
Liquidity-Mining-Steuer in der Schweiz
In der Schweiz gelten Einkünfte aus DeFi-Protokollen als steuerbares Einkommen und unterliegen somit der Einkommensteuer. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Artikel zur Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz.


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Häufig gestellte Fragen zur Liquidity-Mining-Steuer
Ist Liquidity-Mining steuerpflichtig?
Ja. Die laufenden Erträge aus z.B. Liquidity-Pools gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Einkünfte. Je nach steuerlicher Auslegung werden diese mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45%) oder der Kapitalertragsteuer (25%) besteuert.
Wie hoch sind Steuern beim Liquidity-Mining?
Das hängt von der Art der Einkünfte ab. Werden die Erträge als sonstige Einkünfte gewertet, gelten die persönlichen Einkommensteuersätze (0–45 %). Bei alternativer Auslegung als Kapitalerträge wird pauschal mit 25 % besteuert (zzgl. Soli/KiSt).
Wo trage ich Liquidity-Mining-Einkünfte in der Steuererklärung ein?
Wenn die Erträge als sonstige Einkünfte gelten: In der Anlage SO. Bei Kapitalerträgen: In der Anlage KAP. Im Zweifel sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden oder du nutzt den CoinTracking Full-Service zur Einordnung und Dokumentation.
Was ist Liquidity-Mining?
Beim Liquidity-Mining stellst du Kryptowährungen einem Liquiditätspool auf einer dezentralen Plattform zur Verfügung, um einen automatisierten Handel zu ermöglichen. Im Gegenzug erhältst du dafür Token als Belohnung.
Fazit zur Besteuerung von Liquidity-Mining
Liquidity-Mining ist steuerlich anspruchsvoll - gerade weil es unterschiedliche Auslegungen zur Besteuerung gibt. Ob steuerpflichtige Veräußerung, sonstige Einkünfte oder Kapitaleinkünfte: In vielen Fällen entscheidet der Einzelfall. Mit CoinTracking kannst du all deine Transaktionen automatisch dokumentieren und übersichtliche Steuerberichte erstellen. Der CoinTracking Full-Service unterstützt dich dabei auf Wunsch individuell und sorgt dafür, dass auch komplexe DeFi-Aktivitäten wie Liquidity Mining korrekt dokumentiert und versteuert werden.
Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sollten nicht als professionelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung angesehen werden. Sie sollten Ihre eigene Recherche durchführen oder sich bei der Anlage an einen professionellen Finanzberater wenden.