Krypto Steuer in der Schweiz – Steuerguide für 2024
10 Jun, 2024 · 23 min read
Der Kryptomarkt ist sehr dynamisch und bringt insbesondere im Bereich der Steuern Herausforderung mit sich. In der Schweiz, einem der kryptofreundlichsten Länder der Welt, gibt es klare Regelungen, wie Krypto-Assets zu versteuern sind. Dieser Blogartikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Krypto-Besteuerung in der Schweiz, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Kryptowährungen in der Schweiz Versteuern – Darauf musst du achten!
Beim Umgang mit Kryptowährungen in der Schweiz gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, um die Steuerpflichten korrekt zu erfüllen. Hier eine kurze Zusammenfassung bevor wir ins Detail gehen:
Deklaration in der Steuererklärung: Kryptowährungen gelten als private Vermögenswerte und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Dies erfolgt normalerweise unter dem Abschnitt „Wertschriften und Guthaben“.
Marktwertbestimmung: Der Marktwert der Kryptowährungen zum Ende des Steuerjahres ist entscheidend für die Vermögenssteuer. Dieser Wert wird durch den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichten Richtwert oder den Kurswert einer anerkannten Börse ermittelt.
Transaktionsnachweise: Detaillierte Aufzeichnungen über alle Krypto-Transaktionen, einschließlich Käufe, Verkäufe, Tauschgeschäfte und Einkünfte sind entscheidend. Diese Nachweise sind wichtig für die korrekte Deklaration und eventuelle Überprüfungen durch die Steuerbehörden.
Einkünfte aus Kryptowährungen: Erträge aus dem Mining und Staking von Kryptowährungen gelten als Einkommen und müssen als solches versteuert werden. Dies gilt auch für andere Formen von Einkünften aus Krypto-Aktivitäten, wie z.B. Airdrops oder Hard Forks.
Berufsmäßiger Handel: Werden Krypto-Transaktionen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, unterliegen sie der Einkommensteuer. Kriterien für die Einstufung als berufsmäßiger Händler sind unter anderem die Häufigkeit der Transaktionen, der Einsatz von Fremdkapital und die Absicht, mit den Transaktionen Gewinne zu erzielen
Welche Steuern fallen in der Schweiz auf Krypto an?
In der Schweiz gibt es mehrere Steuermodelle, die auf Kryptowährungen anfallen können. Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht über die wichtigsten Steuerarten und deren Anwendung auf Krypto-Assets:
Steuerart | Beschreibung | Anwendung auf Krypto |
---|---|---|
Vermögens- Steuer |
Steuer auf das Nettovermögen einer Person | Krypto-Assets werden als Teil des Vermögens besteuert |
Einkommen- Steuer |
Steuer auf das Einkommen einer Person | Erträge aus Mining, Staking und anderen Einkünften |
Kapitalertrags- Steuer |
Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten | Gewinne aus Krypto-Verkäufen sind für Privatpersonen in der Regel steuerfrei, außer bei berufsmäßigen Handel |
Schenkungs- Steuer |
Steuer auf Schenkungen | Krypto-Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer |
Privater Investor – Definition
Ein privater Investor ist eine Einzelperson, die in Kryptowährungen investiert, ohne dies als berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Im Kontext der Schweizer Steuergesetze ist die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handel entscheidend, da sie unterschiedliche steuerliche Konsequenzen hat.
Merkmale eines privaten Investors
- Gelegentliche Transaktionen: Der Handel mit Kryptowährungen erfolgt sporadisch und nicht systematisch.
- Selbstfinanzierte Investitionen: Der private Investor verwendet ausschließlich eigenes Kapital, ohne Fremdkapital oder Darlehen zur Finanzierung der Krypto-Transaktionen.
- Langfristige Haltedauer: Kryptowährungen werden oft über längere Zeiträume gehalten (über 6 Monate), anstatt häufig gekauft und verkauft zu werden.
- Begrenztes Handelsvolumen: Das Handelsvolumen sollte das Fünffache des ursprünglichen Portfoliowertes zu Beginn des Steuerjahres nicht übersteigen.
- Keine systematische Handelsstrategie: Es gibt keine professionellen Handelsstrategien oder Pläne, die auf regelmäßige Gewinne abzielen.
Ab wann gilt der Handel mit Kryptos als gewerblich?
Der Handel mit Kryptowährungen könnte als gewerblich eingestuft werden, wenn die Kriterien für einen privaten Investor nicht erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Hohe Transaktionsfrequenz
- Verwendung von Fremdkapital
- Systematisches und planmäßiges Vorgehen
- Gewerbsmäßige Infrastruktur (z.B. teure Mining Hardware)
- Absicht, aus den Transaktionen einen Gewinn zu erzielen
Vermögensteuer bei Kryptowährungen
In der Schweiz gelten Kryptowährungen als private Vermögenswerte und müssen als Teil des persönlichen Vermögens in der Steuererklärung angegeben werden. Dies betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Die Vermögenssteuer wird auf den Gesamtwert aller Vermögenswerte am Ende des Steuerjahres erhoben und variiert je nach Kanton.
Was gilt als Vermögenswert?
In der Schweiz werden Vermögenswerte als Gegenstände oder Rechte definiert, die einen wirtschaftlichen Wert haben und in der Lage sind, Einkommen zu generieren oder in Geld umgewandelt zu werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Bankguthaben
- Wertpapiere
- Kryptowährungen
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Wertvolle Gegenstände
Bewertung von Kryptowährungen
Kryptowährungen werden als Vermögenswerte klassifiziert und müssen zum Jahresende mit ihrem Marktwert in der Steuererklärung angegeben werden. Der Marktwert wird in Schweizer Franken ermittelt, entweder durch den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlichten Richtwert oder den Kurswert einer anerkannten Börse.
Kapitalertragsteuer bei Kryptowährungen
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind für Privatpersonen in der Regel steuerfrei. Konkret bedeutet das, dass auf Gewinne aus dem Verkauf von z.B. Bitcoin oder Ethereum keine Kapitalertragsteuer anfällt und diese nicht versteuert werden müssen. Ausnahmen bestehen jedoch für Personen, die als berufsmäßige Händler eingestuft werden. Diese müssen ihre Kapitalgewinne als Einkommen versteuern.
Beispiele für Krypto-Kapitalgewinne in der Schweiz
Beispiel 1: Verkauf nach einem Jahr Haltedauer
- Situation: Eine Privatperson kauft im Januar 2023 Bitcoin im Wert von 10.000 CHF. Im März 2024, also nach mehr als einem Jahr, verkauft sie diese für 15.000 CHF.
- Steuerliche Behandlung: Der Gewinn von 5.000 CHF ist steuerfrei, da Kapitalgewinne für Privatpersonen in der Schweiz nicht besteuert werden.
Beispiel 2: Kurzfristiger Verkauf
- Situation: Eine Privatperson kauft im Januar 2023 Ethereum im Wert von 5.000 CHF. Im März 2023 verkauft sie diese für 7.000 CHF.
- Steuerliche Behandlung: Auch hier ist der Gewinn von 2.000 CHF steuerfrei, da Kapitalgewinne für Privatpersonen nicht besteuert werden, unabhängig von der Haltedauer.
Beispiel 3: Mehrere kleine Transaktionen
- Situation: Eine Privatperson kauft über das Jahr 2023 verteilt verschiedene Kryptowährungen im Gesamtwert von 3.000 CHF und verkauft diese in mehreren Transaktionen für insgesamt 4.500 CHF.
- Steuerliche Behandlung: Der Gesamtgewinn von 1.500 CHF ist steuerfrei, da Kapitalgewinne für Privatpersonen nicht besteuert werden, auch wenn mehrere Transaktionen vorliegen.
Beispiel 4: Airdrops und deren Verkauf
- Situation: Eine Privatperson erhält im Jahr 2023 durch einen Airdrop neue Kryptowährungen im Wert von 500 CHF und verkauft diese später im Jahr für 700 CHF.
- Steuerliche Behandlung: Der ursprüngliche Wert der Airdrop-Kryptowährungen (500 CHF) gilt als Einkommen und ist einkommensteuerpflichtig. Der zusätzliche Gewinn von 200 CHF aus dem Verkauf ist jedoch steuerfrei.
Einkommensteuer bei Kryptowährungen
In der Schweiz wird die Einkommensteuer sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene erhoben und gilt insbesondere für alle Erträge bzw. Einkommensquellen aus Krypto-Aktivitäten. Dazu gehören:
- Mining
- Liquidity Mining
- Staking
- Airdrops
- Zufluss von Kryptowährungen durch Hard Forks
- Bezahlung mit Kryptowährungen (z.B Gehaltszahlungen)
Kantonale Einkommenssteuer
Die kantonalen Steuersätze variieren je nach Wohnort, und es ist wichtig zu wissen, wie hoch der Steuersatz im jeweiligen Kanton ist. In der Regel unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungen der kantonalen Einkommenssteuer.
Bundeseinkommensteuer in der Schweiz
Die Bundeseinkommensteuer ist progressiv gestaltet und steigt mit dem Einkommen. Der maximale Bundeseinkommenssteuersatz liegt bei 11.5% für hohe Einkommen. Dieser Steuersatz gilt zusätzlich zu den kantonalen und kommunalen Steuern, die je nach Wohnort variieren können.
Beispiel: Krypto-Einkommensteuer Berechnen
Beispiel 1: Einkünfte aus Mining
- Situation: Eine Person erzielt im März 2023 Einkünfte aus dem Mining von Bitcoin im Wert von 20.000 CHF.
- Steuerliche Behandlung: Der Zufluss von 20.000 CHF wird zum Zeitpunkt des Erhalts als Einkommen deklariert und unterliegt sowohl der kantonalen als auch der Bundessteuer.
Beispiel 2: Einkünfte aus Staking
- Situation: Eine Person verdient pro Tag 0,004 ETH durch Staking. Diese haben einen Wert von 20 CHF zum Zeitpunkt des Zuflusses.
- Steuerliche Behandlung: Die 20 CHF werden zum Zeitpunkt des Zuflusses als Einkommen deklariert und entsprechend versteuert. Dies umfasst sowohl die kantonale Einkommenssteuer als auch die Bundessteuer.
Krypto Steuer nach Kanton
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein. Die Einkommensteuer setzt sich wie folgt zusammen:
- Bundessteuer: bis zu 11,5 %
- Kantons- und Gemeindesteuer: 11,1 % bis 31,8 %
- Gesamte Einkommensteuer: bis zu 45 % zzgl. Sozialabgaben
Nachfolgend werden aus Gründen der Übersicht und Einfachheit jeweils nur die maximalen Einkommensteuersätze (inkl. Bundessteuer) und Vermögenssteuersätze der jeweiligen Kantone aufgelistet.
Krypto Steuer Kanton Zürich
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,3%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 37,18%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Bern
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,125%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 41,7%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Waadt
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,339%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 41,5%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Aargau
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,21%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 33,33%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton St. Gallen
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,17%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 29,39%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Genf
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,135% oder 0,45%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 43,33%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Luzern
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz 0,075% pro Einheit.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 30,03%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Wallis
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,3%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 37,75%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Tessin
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,25%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 37,64%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Freiburg
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,37%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 33,37%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Basel-Landschaft
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,33%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 40,73%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Thurgau
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,11%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 30,60%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Solothurn
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,15%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 33,45%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Graubünden
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,215%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 30,20%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Basel-Stadt
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,808%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 37,83%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Neuenburg
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,36%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 38,90%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Schwyz
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,06%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 22,59%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Zug
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,17%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 22,67%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Schaffhausen
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,295%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 28,33%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Jura
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,12%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 38,47%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Appenzell Ausserrhoden
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,055%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 29,57%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Glarus
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,03%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 31,68%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Nidwalden
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,025%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 24,30%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Obwalden
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,02%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 25,73%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Uri
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,1%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 26,06%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Krypto Steuer Kanton Appenzell Innerrhoden
- Vermögenssteuer: Abhängig vom Gesamtvermögen beträgt der Steuersatz bis zu 0,15%.
- Einkommensteuer: Abhängig vom Gesamteinkommen beträgt der Steuersatz bis zu 25,38%.
- Kapitalgewinne: Für Privatpersonen steuerfrei.
Unterscheidung nach Tokenart
Es gibt verschiedene Arten von Coins und Tokens, die jeweils unterschiedliche Verwendungszwecke und steuerliche Behandlungen haben können. Folgend ist eine Übersicht zu den wichtigsten Tokenarten und deren steuerliche Implikationen.
Bitcoin und Altcoins
- Bitcoin (BTC) ist die erste und bekannteste Kryptowährung. Altcoins sind alle anderen Kryptowährungen, die nach Bitcoin eingeführt wurden, wie Ethereum (ETH), Litecoin (LTC), und Ripple (XRP).
- Sie werden als Vermögenswerte betrachtet und unterliegen der Vermögenssteuer.
- Kapitalgewinne aus deren Verkauf sind in der Regel steuerfrei für Privatpersonen.
- Einkünfte aus z.B. Mining oder Staking sind einkommensteuerpflichtig.
Stablecoins
- Stablecoins sind Kryptowährungen, deren Wert an eine offizielle Währung wie den US-Dollar oder gekoppelt ist, wie z.B. Tether (USDT) oder USD Coin (USDC).
- Werden ebenfalls als Vermögenswerte betrachtet.
- Die steuerliche Behandlung ist dieselbe wie bei Bitcoin und Altcoins.
- Gewinne aus dem Verkauf sind für Privatpersonen steuerfrei. Einkünfte aus z.B. Lending oder anderen Aktivitäten mit Stablecoins sind einkommensteuerpflichtig.
Non-Fungible Token (NFT)
Bisher gibt es noch keine klaren und einheitlichen Regelungen bezüglich der Besteuerung von NFTs. Die steuerliche Behandlung ist komplexer und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, eine Konsultation mit einem Steuerexperten für Kryptowährungen ist daher anzuraten. Grundsätzlich kann jedoch folgendes angenommen werden:
- Können Kunstwerke, Sammlerstücke oder andere einzigartige digitale Güter repräsentieren.
- Werden als digitale Vermögenswerte betrachtet.
- Der Wert der NFTs muss zum Ende des Steuerjahres ermittelt und in der Steuererklärung angegeben werden.
Krypto Steuern in der Schweiz nach Transaktionsart
Transaktionsart | Beschreibung | Steuerliche Behandlung |
---|---|---|
Krypto Trading | Kauf und Verkauf von Kryptowährungen | Kapitalgewinne steuerfrei für Privatpersonen, außer bei gewerblichem Handel |
Krypto Mining | Erzeugung von Kryptowährungen durch Rechenleistung | Einkünfte steuerpflichtig als Einkommen |
Krypto Staking | Sperren von Kryptowährungen zur Unterstützung des Netzwerkes und Erhalt von Belohnungen | Einkünfte steuerpflichtig als Einkommen |
Krypto Lending | Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinsen | Einkünfte steuerpflichtig als Einkommen |
Airdrop | Erhalt von kostenlosen Kryptowährungen | Einkünfte steuerpflichtig als Einkommen |
Forks | Aufteilung der Blockchain und Entstehung zweier separater Kryptowährungen | Einkünfte steuerpflichtig als Einkommen |
ICOs & IEOs | Initial Coin Offerings und Initial Exchange Offerings | Kapitalgewinne steuerfrei für Privatpersonen, außer bei gewerblichem Handel |
Verschenken von Kryptowährungen | Schenkung von Kryptowährungen | Unterliegt der Schenkungssteuer |
Krypto Trading Steuer in der Schweiz
Beim Trading von Kryptowährungen (Kauf und Verkauf) sind die steuerlichen Auswirkungen für Privatpersonen in der Regel gering, da Kapitalgewinne meist steuerfrei sind. Gewerbliche Händler müssen jedoch ihre Gewinne als Einkommen versteuern.
Krypto Mining Steuer in der Schweiz
Erträge aus dem Mining von Kryptowährungen gelten als Einkommen und müssen bei Zufluss versteuert werden. Dies gilt sowohl für professionelle Miner als auch für private Einzelpersonen, die Mining betreiben. Der Gegenwert in CHF gilt als Basis für die Besteuerung.
Krypto Staking Steuer in der Schweiz
Einkünfte aus dem Staking von Kryptowährungen gelten als Einkommen und müssen bei Zufluss versteuert werden. Der Gegenwert in CHF gilt als Basis für die Besteuerung.
Krypto Lending Steuer in der Schweiz
Beim Krypto Lending, dem Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinsen, gelten die erzielten Zinseinkünfte als steuerpflichtiges Einkommen und müssen bei Zufluss versteuert werden. Der Gegenwert in CHF gilt als Basis für die Besteuerung.
Airdrop Steuer in der Schweiz
Airdrops, bei denen kostenlose Kryptowährungen verteilt werden, gelten ebenfalls als steuerpflichtiges Einkommen. Der Wert der erhaltenen Kryptowährungen muss zum Zeitpunkt des Airdrops in CHF ermittelt und in der Steuererklärung angegeben werden.
Besteuerung von Fork’s in der Schweiz
Bei einem Fork entsteht eine neue Kryptowährung, die den Haltern der ursprünglichen Kryptowährung zugeteilt wird. Erhaltene Coins aus einem Fork gelten als Einkommen und müssen bei Zufluss versteuert werden. Der Gegenwert in CHF gilt als Basis für die Besteuerung.
ICOs & IEOs Steuern in der Schweiz
Der Verkauf von Kryptowährungen aus Initial Coin Offerings (ICOs) und Initial Exchange Offerings (IEOs) ist für Privatpersonen steuerfrei, da keine Kapitalertragsteuer anfällt.
Verschenken von Kryptowährungen in der Schweiz
Das Verschenken von Kryptowährungen unterliegt der Schenkungssteuer. Der Wert der geschenkten Kryptowährungen muss ermittelt und in der Steuererklärung angegeben werden. Die Höhe der Schenkungssteuer kann je nach Kanton variieren und hängt vom Einzelfall ab.
Steuersparstrategien in der Schweiz
Beim Umgang mit Kryptowährungen gibt es verschiedene Strategien, um die Steuerlast zu optimieren. Folgend sind einige grundlegende Ansätze.
Bundes-Steuerfreibetrag
In der Schweiz gibt es Freibeträge, die bei der Bundessteuer berücksichtigt werden können. Diese Freibeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Zu den relevanten Freibeträgen gehören:
- Allgemeiner Abzug: Ein Grundfreibetrag, der vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird.
- Sozialabzüge: Abzüge für Kinder, Alleinstehende, Alleinerziehende und Verheiratete.
Durch die Ausschöpfung dieser Freibeträge kann das steuerpflichtige Einkommen verringert und die Steuerlast gesenkt werden.
Befreiung von der Kapitalertragssteuer
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind für Privatpersonen in der Schweiz in der Regel steuerfrei. Diese Steuerbefreiung bietet eine erhebliche Möglichkeit zur Reduzierung der Steuerlast, da Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht versteuert werden müssen, solange keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Vermögens-Steuerfreibetrag
Auch bei der Vermögenssteuer gibt es Freibeträge, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu senken. Die Höhe dieser Freibeträge variiert je nach Kanton. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen Freibeträge zu informieren und diese bei der Steuererklärung zu berücksichtigen.
Schweiz: Tipps und Tricks zur Krypto- & Bitcoin-Steuer
Die Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz kann komplex sein, doch mit einigen praktischen Tipps können die Steuerpflichten leichter erfüllt und möglicherweise sogar Steuern gespart werden.
Detaillierte Aufzeichnungen
Detaillierte Aufzeichnungen über alle Krypto-Transaktionen zu führen ist entscheidend, um am Jahresende eine korrekte Steuerberechnung zu ermöglichen und den Überblick nicht zu verlieren:
- Käufe und Verkäufe: Datum, Menge, Preis und beteiligte Parteien.
- Einnahmen aus Mining und Staking: Art der Tätigkeit, Menge der erhaltenen Coins, Wert zum Zeitpunkt des Erhalts.
- Airdrops und Forks: Datum und Wert der erhaltenen Kryptowährungen.
Steuerfreibeträge nutzen
Die Schweiz bietet verschiedene Steuerfreibeträge, die genutzt werden können:
- Bundessteuerfreibetrag: Reduziert das zu versteuernde Einkommen.
- Vermögenssteuerfreibetrag: Abhängig vom Kanton, reduziert die zu versteuernde Vermögenssumme.
Optimieren durch Langzeit-Investitionen
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind für Privatpersonen in der Schweiz steuerfrei. Daher kann es vorteilhaft sein, Kryptowährungen langfristig zu halten, anstatt häufig kurzfristige Transaktionen durchzuführen.
Krypto-Steuerrechner verwenden
Bei einer Vielzahl an Transaktionen und der Nutzung von verschiedenen Börsen und Wallets geht der Überblick schnell verloren und die Verwendung von Krypto-Steuerrechnern ist fast schon ein Muss. Diese Tools helfen dabei, alle Krypto-Aktivitäten und steuerlich relevante Ereignisse automatisch zu erfassen, was eine enorme Erleichterung bietet.
Steuerberater konsultieren
Ein erfahrener Steuerberater kann dabei helfen, die komplexen steuerlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu verstehen und die bestmöglichen steuerlichen Entscheidungen zu treffen.
Weiß die ESTV von meinen Kryptobeständen?
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhält keine automatischen Informationen über persönliche Kryptobestände. Allerdings ist man verpflichtet, diese Vermögenswerte in der Steuererklärung anzugeben. Bei einer Steuerprüfung könnten Kryptobestände entdeckt werden, wenn diese nicht korrekt deklariert wurden, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Deklaration in der Steuererklärung
Die Deklaration von Kryptowährungen in der Schweizer Steuererklärung erfordert das Ausfüllen bestimmter Formulare. Die Abgabefristen variieren je nach Kanton, liegen aber grundsätzlich zwischen Ende März und Ende April des Folgejahres. Es besteht zudem die Möglichkeit einer Fristverlängerung.
Kryptowährungen als Vermögenswerte angeben
Kryptowährungen müssen als Teil der jährlichen Steuererklärung im „Wertschriften- und Guthabenverzeichnis” angegeben werden. In diesem Formular wird jede Kryptowährung mit ihrem Wert zum Jahresende in Schweizer Franken deklariert.
- Beispiel: „Bitcoin (BTC), 2 BTC, Wert: 30.000 CHF (Stand: 31.12.2023)“
- Beispiel: „Ethereum (ETH), 5 ETH, Wert: 10.000 CHF (Stand: 31.12.2023)“
Der Wert der Kryptowährungen wird entweder durch den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veröffentlichten Richtwert oder den Kurswert einer anerkannten Börse bestimmt.
Einkünfte aus Krypto-Aktivitäten deklarieren
Einkünfte aus Mining, Staking, Airdrops und anderen Krypto-Aktivitäten werden im allgemeinen Einkommenssteuerformular deklariert.
Diese Einkünfte von privaten Investoren werden unter der Kategorie „Einkommen aus beweglichem Vermögen“ angegeben.
Versteuerung von Kryptowährungen im Ausland
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen variiert weltweit erheblich. Hier sind einige der wichtigsten Informationen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland, Österreich und Europa.
Krypto Steuer in Deutschland
In Deutschland werden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erzielt werden, als Einkommen besteuert. Gewinne, die nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr erzielt werden, sind steuerfrei.
Krypto Steuer in Österreich
Gewinne aus Kryptowährungen gelten in Österreich als Kapitalerträge und werden mit einem Steuersatz von 27,5 % versteuert. Krypto-zu-Krypto-Transaktionen werden nicht direkt besteuert. Steuern fallen erst an, wenn Kryptowährungen gegen Fiatwährungen, Waren oder Dienstleistungen getauscht werden.
Krypto Steuer in Europa
In Europa gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen. Jedes Land hat seine eigenen Steuervorschriften und Ansätze zur Besteuerung von Krypto-Assets. Während einige Länder spezifische Steuersätze und Regelungen für Kryptowährungen haben, behandeln andere diese wie herkömmliche Kapitalanlagen. Dies bedeutet, dass die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen je nach Land erheblich variieren kann und es wichtig ist, sich über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Land zu informieren. Auf unserer Webseite stellen wir Steuerguides für verschiedene Länder bereit.
Häufig gestellte Fragen zur
Versteuerung von Kryptos
Fazit – Krypto Steuern in der Schweiz
Die Besteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz bietet viele Vorteile für Privatpersonen, insbesondere durch die Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen. Dennoch ist es wichtig, alle relevanten Einkünfte und Vermögenswerte korrekt zu deklarieren, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Tools wie CoinTracking helfen dabei, den Überblick zu behalten und Krypto-Transaktionen zu verfolgen sowie alle notwendigen Daten für die Steuererklärung aufzubereiten.
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