Staking Steuern in Deutschland: Guideline für 2024

5 Jan, 2024 · 13 min read

Eine der beliebtesten Methoden in der Kryptowelt um passives Einkommen zu erzielen ist das Staking. Während Staking für viele Anleger attraktiv ist, bringt es auch steuerliche Verpflichtungen mit sich, insbesondere in Deutschland. In diesem Artikel beleuchten wir die Grundlagen des Stakings und wie die damit verbundenen Rewards in Deutschland besteuert werden.

Key Takeaways
  • Staking dient der Validierung von Transaktionen. Dafür werden Belohnungen, bekannt als Staking-Rewards, vergeben.
  • In Deutschland müssen Staking-Rewards als Einkommen versteuert werden.
  • Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
  • Für Staking-Rewards gilt eine Freigrenze von 256 Euro.

Was ist Staking?

Staking ist ein zentraler Mechanismus in Blockchain-Netzwerken, die auf dem Proof-of-Stake (PoS) Algorithmus basieren. Es ermöglicht Netzwerkteilnehmern, ihre Kryptowährungen einzusetzen, um zur Sicherheit und Funktionalität des Netzwerks beizutragen. Im Gegenzug für die Beteiligung und Bereitstellung der Token erhalten die Teilnehmer Belohnungen (Rewards), oft in Form von zusätzlichen Coins oder Tokens. Im Gegensatz zum energieintensiven Mining, das beim Proof-of-Work (PoW) Algorithmus verwendet wird, ist Staking eine energieeffizientere Alternative, um zur Netzwerksicherheit beizutragen und Transaktionen zu validieren.

Staking Steuern – Rewards richtig versteuern

In Deutschland müssen Einkünfte aus Staking versteuert werden. Staking-Rewards im Privatvermögen werden in der Regel als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Die erhaltenen Einkünfte werden bei Zufluss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Für die Besteuerung wird der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt des Zuflusses als Berechnungsgrundlage herangezogen. Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro.

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Haltefrist beim Staking

Die Haltefrist ist ein wichtiger Aspekt bei der Besteuerung von Staking-Einkünften in Deutschland. Sie bestimmt, wie lange Kryptowährungen gehalten werden müssen, bevor sie steuerfrei verkauft werden können.

Keine 10 Jahre Haltefrist

Bei erworbenen Kryptowährungen besteht eine Haltefrist von einem Jahr, und dies bleibt auch dann bestehen, wenn die Coins für Staking verwendet werden. Somit hat das Staking keinen Einfluss auf diese Halteperiode.

Für Kryptowährungen, die zum Staking verwendet werden, verlängert sich die einjährige Spekulationsfrist nicht.

Staking-Rewards werden sofort verkauft

Werden Staking-Rewards sofort nach Erhalt verkauft, gelten diese als realisiertes Einkommen, welches mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert wird. Jedoch entstehen bei sofortigem Verkauf keine Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften und somit auch keine zusätzliche Besteuerung von Gewinnen. Dies kann insbesondere für Anleger relevant sein, die Staking als regelmäßige Einkommensquelle nutzen und nicht an einer langfristigen Investition interessiert sind.

Staking-Rewards werden gehalten

Wenn die durch Staking erhaltenen Rewards gehalten und nicht sofort verkauft werden, beginnt die einjährige Haltefrist. Nach Ablauf dieser Frist können die Rewards steuerfrei verkauft werden. Es ist jedoch wichtig, dass Anleger die genauen Zeitpunkte des Erhalts und Verkaufs der Rewards dokumentieren, um bei einer möglichen steuerlichen Prüfung die Einhaltung der Haltefrist nachweisen zu können.

Verlieren die Staking-Rewards nach Erhalt an Wert, gilt als Bemessungsgrundlage für die Steuer trotzdem der Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses.

Werde ich beim Staking als Privatperson oder Unternehmen besteuert?

Die steuerliche Behandlung von Staking-Einkünften in Deutschland hängt davon ab, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen handeln.

Staking als Privatperson:

Wenn Staking als individueller Anleger betrieben wird, werden die Einkünfte in der Regel als sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG behandelt und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Dies gilt insbesondere, wenn das Staking nicht in einem gewerblichen Umfang erfolgt.

Staking als Unternehmen:

Staking wird als gewerblich behandlet, wenn man sich aktiv an der Blockerstellung beteiligt (z.B. durch Betrieb einer Masternode). In diesem Fall gelten andere Steuervorschriften.

Die Staking-Belohnungen gelten dann als Betriebseinnahmen im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG. Der Gewinn wird entweder nach § 4 Abs. 3 EStG durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder gemäß §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG durch einen Betriebsvermögensvergleich, also eine Bilanzierung, ermittelt.

Wenn Kryptowährungen dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, entfällt die Mindesthaltedauer und es gibt keine Freigrenze. Die Besteuerung erfolgt je nach der Rechtsform des Unternehmers entweder mit der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Im Gegensatz zum Privatvermögen können Verluste aus Kryptowährungsgeschäften im Betriebsvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden, was als Verlustausgleich bezeichnet wird.

Die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Staking kann komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Einkünfte, der Art der Tätigkeit und der Organisation des Stakings. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren.

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Freigrenzen beim Staking

In Deutschland gibt es bestimmte Freigrenzen, die für Einkünfte aus Staking relevant sein können:

  • Für Staking-Einkommen gilt eine Freigrenze von 256 Euro.
  • Für den Verkauf der Staking-Rewards gilt eine Freigrenze von 1000 Euro innerhalb eines Jahres.
  • Werden die Rewards länger als ein Jahr gehalten, ist der Verkauf steuerfrei.

Wird die Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

Staking in der Steuererklärung angeben

Staking-Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Es ist wichtig, alle Einkünfte korrekt und vollständig zu deklarieren, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. 

Dazu gehören:

  • Anzahl und der Wert der erhaltenen Staking-Rewards.
  • Der Zeitpunkt des Erhalts der Rewards.
  • Informationen über eventuelle Verkäufe oder Tauschvorgänge.

Staking Steuern reduzieren – 3 Tipps

Es gibt einige Strategien, um die Steuerlast auf Staking-Einkünfte zu minimieren.

Langfristiges Halten

Wie bereits erwähnt, können Staking-Rewards nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

Nutzung von Freigrenzen

Für Staking-Einkünfte gibt es eine Freigrenze von 256 Euro. Beim Verkauf der Rewards innerhalb eines Jahres gilt eine Freigrenze von 1000 Euro.

Verlustausgleich

Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegengerechnet werden. Somit kann die steuerliche Belastung auf erzielte Gewinne reduziert werden.

Bonus-Tipp: Steuerrücklagen bilden

Manche kennen es vielleicht – plötzlich steht die Steuerzahlung an und man ist gezwungen, Kryptos zu verkaufen oder auf Ersparnisse zurückzugreifen. Es macht daher durchaus Sinn, kontinuierlich Steuerrücklagen aufzubauen, zum Beispiel durch einen teilweisen Verkauf der Staking-Einnahmen. So kann man Notverkäufe verhindern und gerät bei der Steuerzahlung nicht in Bedrängnis.

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Staking Steuern im Ausland

Die Besteuerung von Staking kann sich von Land zu Land erheblich unterscheiden. Hier ein Überblick über die Situation in einigen Ländern.

Staking Steuer in Österreich

In Österreich werden Staking-Rewards bei Zufluss mit “null Euro” deklariert. Erst beim Verkauf erfolgt eine Besteuerung mit 27,5 % auf den Verkaufswert.

Staking Steuer in der Schweiz

Bei Einkünften aus Kryptowährungen, die durch Lending, Staking oder Mining erzielt werden, fällt die Einkommensteuer an. Entscheidend für die Besteuerung ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses. Die Steuersätze variieren je nach Kanton und bewegen sich zwischen derzeit 1,3 % und 10,1 %.

Staking Steuer in Europa

Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitliche Regelung zur Besteuerung von Staking. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze und Vorschriften. In einigen Ländern werden Staking-Rewards als Einkommen besteuert, in anderen als Kapitalgewinne. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Steuergesetze im jeweiligen Land zu informieren, insbesondere wenn man grenzüberschreitend investiert.

Häufig gestellte Fragen zu
Staking Steuern in Deutschland

Wie hoch sind die Steuern beim Staking?2023-11-11T09:45:11+01:00

Die Höhe der Steuern auf Staking-Rewards in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der individuelle Steuersatz des Anlegers und ob die Einkünfte als private oder gewerbliche Einkünfte klassifiziert werden. Die Steuern werden auf den Wert der Rewards zum Zeitpunkt ihres Erhalts berechnet.

Gibt es eine Haltefrist beim Staking?2023-11-11T09:44:20+01:00

Werden die durch Staking erworbenen Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, können diese steuerfrei verkauft werden. Die Besteuerung beim Zufluss der Rewards bleibt dadurch trotzdem bestehen.

Verlängert das Staking die Haltefrist?2023-11-11T09:43:28+01:00

Nein. Für die zum Staking eingesetzten Coins oder Token bleibt die ursprüngliche Haltefrist von einem Jahr bestehen und ändert sich nicht.

Ist Staking steuerfrei?2023-11-11T09:42:41+01:00

In Deutschland ist Staking nicht grundsätzlich steuerfrei. Staking-Rewards müssen als Einkommen zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden. Allerdings können die Rewards nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

In welchem Land ist Staking steuerfrei?2023-11-11T09:41:53+01:00

Generell können Länder, die als Steuerparadiese gelten und keine Einkommenssteuer erheben, wie z.B. Dubai oder die Cayman Islands, attraktiv sein.

Fazit

Die Besteuerung von Staking erfordert eine gründliche Dokumentation, welche mit den richtigen Information und Werkzeugen wie CoinTracking sehr gut handhabbar ist. Obwohl Staking steuerliche Verpflichtungen mit sich bringt, bleibt es eine attraktive Option für Krypto-Investoren.

Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sollten nicht als professionelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung angesehen werden. Sie sollten Ihre eigene Recherche durchführen oder sich bei der Anlage an einen professionellen Finanzberater wenden.

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Patrick Henry:
Autor
Patrick
Crypto Tax Manager
Steuerexperte, Webinar-Moderator, Inhalte-Ersteller, Krypto-Enthusiast und Investor. Interessiert an allem, was den Kryptobereich betrifft.
Steuerexperte, Webinar-Moderator, Inhalte-Ersteller, Krypto-Enthusiast und Investor. Interessiert an allem, was den Kryptobereich betrifft.

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