Staking Steuer in Österreich: Einnahmen richtig versteuern!

9 Jul, 2024 · 17 min read

Staking ist eine beliebte Methode, um passives Einkommen mit vorhandenen Kryptowährungen zu erzielen. In Österreich unterliegen Einkünfte aus dem Staking jedoch bestimmten steuerlichen Regelungen, die es zu beachten gilt. In diesem Blogartikel widmen wir uns umfassend und verständlich der Staking Steuer in Österreich, um auf die steuerlichen Verpflichtungen aufmerksam zu machen.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Steuerpflicht beim Verkauf: Staking-Erträge unterliegen in Österreich einer Besteuerung, wenn die durch Staking erhaltenen Kryptowährungen verkauft werden.

  • Keine Besteuerung bei Zufluss: Die erhaltenen Staking-Rewards müssen beim Erhalt bzw. Zufluss nicht versteuert werden.

  • Berechnung der Steuer: Die Anschaffungskosten für die Staking-Rewards werden mit Null angesetzt. Der Verkaufserlös der Staking-Rewards wird zur Gänze mit einem Steuersatz von 27,5 % versteuert​​.

  • Keine Haltefrist und Freigrenze: Staking Einnahmen müssen beim Verkauf immer versteuert werden​​. Es gibt keine Haltefrist oder Freigrenze.

Was ist Staking?

Staking basiert auf dem Proof-of-Stake (PoS) Mechanismus, der eine energieeffizientere Alternative zum Proof-of-Work (PoW) Mechanismus des Minings darstellt. Beim Staking sperren Inhaber von Kryptowährungen ihre Coins für eine bestimmten Zeitraum und stellen diese dem Netzwerk zur Verfügung, um Netzwerkoperationen wie Transaktionsvalidierung, Sicherheit und Governance zu unterstützen. Als Gegenleistung erhält man Belohnungen (Rewards) in Form von zusätzlichen Coins.

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Staking Steuer in Österreich

In Österreich ist seit dem 01. März 2022 ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, womit sich die steuerlichen Regelungen für Kryptowährungen grundsätzlich geändert haben. Staking-Rewards werden seitdem beim Zufluss mit “null” bewertet (Das bedeutet, die Anschaffungskosten entsprechen null Euro) und erst beim Verkauf mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert.

Als Altbestand gelten Kryptowährungen, die an oder vor dem 28. Februar 2021 gekauft wurden. Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 gekauft wurden, gehören zum Neubestand.

Das Kaufdatum ist entscheidend, ob Kryptowährungen nach der alten Regelung (Altbestand) oder der neuen Regelung (Neubestand) besteuert werden. 

Werden Kryptowährungen aus dem Altbestand zum Staking verwendet, verlieren diese den Status des Altbestands. Das bedeutet, dass diese nicht mehr steuerfrei verkauft werden können.

Alt- und Neubestand beim Staking

Altbestand Staking Neubestand Staking
Definition Coins, die an oder vor dem 28. Februar 2021 durch Staking zugeflossen sind. Coins, die ab dem 1. März 2021 durch Staking zugeflossen sind.
Spekulationsfrist Einjährige Spekulationsfrist. Keine Spekulationsfrist.
Reward Verkauf Gewinne aus dem Verkauf von Staking-Rewards sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei.

 

Veräußerungen innerhalb eines Jahres unterliegen der Einkommensteuer.

Veräußerungen von Staking-Rewards unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 %.
Reward Zufluss Besteuerung mit dem Einkommensteuersatz. Keine Besteuerung. Die Anschaffungskosten werden mit “null Euro” angesetzt.
Freigrenze 440 Euro bei Veräußerungsgewinnen. Keine Freigrenze.

Staking Steuer beim Zufluss

Der Zufluss von Staking-Rewards wird nicht besteuert. Erst beim Verkauf der durch Staking erhaltenen Coins/Token erfolgt eine Besteuerung mit 27,5 % auf den gesamten Verkaufserlös.

Beim Staking ist darauf zu achten, dass die zur Verfügung gestellten Coins/Token direkt “On-Chain” für die Transaktionsverarbeitung- und Validierung verwendet werden. Verwenden Plattformen die Coins anderweitig, kann das auch als “Lending” interpretiert werden.

Staking Steuer beim Verkauf

Der Verkauf von Staking-Rewards wird zur Gänze mit 27,5 % besteuert, wobei die Anschaffungskosten der Rewards mit null Euro angesetzt werden. Das bedeutet, der gesamte Verkaufserlös der Staking-Erträge unterliegt der Steuer, ohne Abzug von Anschaffungskosten, da diese als nicht vorhanden betrachtet werden.

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Freibeträge und Haltefristen beim Staking

Für Staking-Rewards gibt es keine Haltefrist, nach deren Ablauf die Einkünfte steuerfrei wären. Staking-Erträge sind stets beim Verkauf zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer.

Staking in der Steuererklärung angeben

Der Gewinn aus dem Verkauf von Staking-Rewards muss in der jährlichen Steuererklärung über Finanzonline im Formular E1 bzw. der Beilage E1kv angegeben werden.

Hierfür ist es notwendig, alle Staking-Aktivitäten wie den Wert der Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses genau zu dokumentieren, um beim späteren Verkauf eine korrekte Berechnung der Steuerlast durchführen zu können. Da die Zuordnung und Masse an Transaktionen schnell zu einer großen Herausforderung werden, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung von Steuerrechnern. Insbesondere wenn Unklarheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Staking-Erträgen bestehen, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Wann ist Krypto Staking gewerblich?

Ob Staking-Aktivitäten in Österreich als gewerbliche Tätigkeit zu betrachten sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der Aktivität, der Organisation und der Absicht, einen systematischen Gewinn zu erzielen. Wenn Staking in einem solchen Maßstab betrieben wird, dass es einer unternehmerischen Tätigkeit gleichkommt, kann es sein, dass für diese Aktivitäten ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies kann zusätzliche steuerliche Verpflichtungen nach sich ziehen, einschließlich der Notwendigkeit, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb zu deklarieren und Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Bei Unsicherheiten bezüglich der gewerblichen Einordnung von Staking-Aktivitäten ist es ratsam, fachkundigen Rat einzuholen, um eine korrekte steuerliche Behandlung zu gewährleisten.

Versteuerung von Staking im Ausland

Die Globalisierung und die digitale Natur von Kryptowährungen führen dazu, dass Anleger oft grenzüberschreitend agieren. Besteht auch im Ausland eine steuerliche Ansässigkeit, ist es wichtig, auch die dort geltenden Steuergesetze zu verstehen.

Staking Steuer in Deutschland

Staking-Rewards werden in Deutschland als sonstige Einkünfte behandelt. Die erhaltenen Einkünfte werden bei Zufluss mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Für die Besteuerung wird der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt des Zuflusses als Berechnungsgrundlage herangezogen, wobei es Freigrenzen zu beachten gibt.

Staking Steuer in den USA

In den USA werden Staking-Rewards als Einkommen betrachtet und müssen zum Zeitpunkt des Zuflusses als solches versteuert werden. Der Wert der Coins zum Zeitpunkt des Erhalts wird als Einkommen angesehen und unterliegt der Einkommensteuer. Zudem unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von gestakten Coins der Kapitalertragssteuer, wobei die Höhe der Steuer von der Dauer des Besitzes abhängt.

Häufig gestellte Fragen zur
Staking-Steuer in Österreich

Wie wird Staking in der Steuererklärung angegeben?2024-06-19T00:31:59+01:00

Die Gewinne aus dem Verkauf von Staking-Rewards müssen in der jährlichen Steuererklärung im Formular E1 bzw. der Beilage E1kv angegeben werden. Steuerrechner wie CoinTracking helfen dabei, die Gewinne und Verluste korrekt zu berechnen und eine Übersicht für das Finanzamt bereitzustellen.

Wann muss Staking versteuert werden?2024-06-19T00:31:26+01:00

Die Steuerpflicht für Staking-Erträge tritt ein, wenn die durch Staking erhaltenen Coins/Token verkauft werden. Die Besteuerung erfolgt mit 27,5 % auf den gesamten Verkaufserlös.

Wie wird Staking in Österreich versteuert?2024-06-19T00:30:50+01:00

Staking-Rewards werden beim Verkauf besteuert. Die Besteuerung erfolgt mit einem Steuersatz von 27,5 %, wobei die Anschaffungskosten der Rewards mit null Euro angesetzt werden​​.

Fazit

Das Verständnis und die Einhaltung der steuerlichen Regelungen für Staking-Erträge in Österreich sind entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Tools wie CoinTracking können dabei eine wertvolle Hilfe sein, indem sie das Tracking von Krypto-Transaktionen und die Erstellung von übersichtlichen Steuerberichten erleichtern.

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Autor
Moritz
Crypto Tax Manager
Steuerexperte, Webinar-Moderator, Inhalte-Ersteller, Krypto-Enthusiast und Investor. Interessiert an allem, was den Kryptobereich betrifft.
Steuerexperte, Webinar-Moderator, Inhalte-Ersteller, Krypto-Enthusiast und Investor. Interessiert an allem, was den Kryptobereich betrifft.

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