Staking Steuer in Österreich: Einnahmen richtig versteuern!
9 Jul, 2024 · 12 min read
Staking ist eine beliebte Methode, um passives Einkommen mit vorhandenen Kryptowährungen zu erzielen. In Österreich unterliegen Einkünfte aus dem Staking jedoch bestimmten steuerlichen Regelungen, die es zu beachten gilt. In diesem Blogartikel widmen wir uns umfassend und verständlich der Staking Steuer in Österreich, um auf die steuerlichen Verpflichtungen aufmerksam zu machen.
Was ist Staking?
Staking basiert auf dem Proof-of-Stake (PoS) Mechanismus, der eine energieeffizientere Alternative zum Proof-of-Work (PoW) Mechanismus des Minings darstellt. Beim Staking sperren Inhaber von Kryptowährungen ihre Coins für eine bestimmten Zeitraum und stellen diese dem Netzwerk zur Verfügung, um Netzwerkoperationen wie Transaktionsvalidierung, Sicherheit und Governance zu unterstützen. Als Gegenleistung erhält man Belohnungen (Rewards) in Form von zusätzlichen Coins.
Staking Steuer in Österreich
In Österreich ist seit dem 01. März 2022 ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, womit sich die steuerlichen Regelungen für Kryptowährungen grundsätzlich geändert haben. Staking-Rewards werden seitdem beim Zufluss mit “null” bewertet (Das bedeutet, die Anschaffungskosten entsprechen null Euro) und erst beim Verkauf mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert.
Das Kaufdatum ist entscheidend, ob Kryptowährungen nach der alten Regelung (Altbestand) oder der neuen Regelung (Neubestand) besteuert werden.
Alt- und Neubestand beim Staking
Altbestand Staking | Neubestand Staking | |
---|---|---|
Definition | Coins, die an oder vor dem 28. Februar 2021 durch Staking zugeflossen sind. | Coins, die ab dem 1. März 2021 durch Staking zugeflossen sind. |
Spekulationsfrist | Einjährige Spekulationsfrist. | Keine Spekulationsfrist. |
Reward Verkauf |
Gewinne aus dem Verkauf von Staking-Rewards sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei.
Veräußerungen innerhalb eines Jahres unterliegen der Einkommensteuer. |
Veräußerungen von Staking-Rewards unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 %. |
Reward Zufluss | Besteuerung mit dem Einkommensteuersatz. | Keine Besteuerung. Die Anschaffungskosten werden mit “null Euro” angesetzt. |
Freigrenze | 440 Euro bei Veräußerungsgewinnen. | Keine Freigrenze. |
Staking Steuer beim Zufluss
Der Zufluss von Staking-Rewards wird nicht besteuert. Erst beim Verkauf der durch Staking erhaltenen Coins/Token erfolgt eine Besteuerung mit 27,5 % auf den gesamten Verkaufserlös.
Staking Steuer beim Verkauf
Der Verkauf von Staking-Rewards wird zur Gänze mit 27,5 % besteuert, wobei die Anschaffungskosten der Rewards mit null Euro angesetzt werden. Das bedeutet, der gesamte Verkaufserlös der Staking-Erträge unterliegt der Steuer, ohne Abzug von Anschaffungskosten, da diese als nicht vorhanden betrachtet werden.
Freibeträge und Haltefristen beim Staking
Für Staking-Rewards gibt es keine Haltefrist, nach deren Ablauf die Einkünfte steuerfrei wären. Staking-Erträge sind stets beim Verkauf zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer.
Staking in der Steuererklärung angeben
Der Gewinn aus dem Verkauf von Staking-Rewards muss in der jährlichen Steuererklärung über Finanzonline im Formular E1 bzw. der Beilage E1kv angegeben werden.
Hierfür ist es notwendig, alle Staking-Aktivitäten wie den Wert der Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses genau zu dokumentieren, um beim späteren Verkauf eine korrekte Berechnung der Steuerlast durchführen zu können. Da die Zuordnung und Masse an Transaktionen schnell zu einer großen Herausforderung werden, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung von Steuerrechnern. Insbesondere wenn Unklarheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Staking-Erträgen bestehen, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Wann ist Krypto Staking gewerblich?
Ob Staking-Aktivitäten in Österreich als gewerbliche Tätigkeit zu betrachten sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Umfang der Aktivität, der Organisation und der Absicht, einen systematischen Gewinn zu erzielen. Wenn Staking in einem solchen Maßstab betrieben wird, dass es einer unternehmerischen Tätigkeit gleichkommt, kann es sein, dass für diese Aktivitäten ein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies kann zusätzliche steuerliche Verpflichtungen nach sich ziehen, einschließlich der Notwendigkeit, Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb zu deklarieren und Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Bei Unsicherheiten bezüglich der gewerblichen Einordnung von Staking-Aktivitäten ist es ratsam, fachkundigen Rat einzuholen, um eine korrekte steuerliche Behandlung zu gewährleisten.
Versteuerung von Staking im Ausland
Die Globalisierung und die digitale Natur von Kryptowährungen führen dazu, dass Anleger oft grenzüberschreitend agieren. Besteht auch im Ausland eine steuerliche Ansässigkeit, ist es wichtig, auch die dort geltenden Steuergesetze zu verstehen.
Staking Steuer in Deutschland
Staking-Rewards werden in Deutschland als sonstige Einkünfte behandelt. Die erhaltenen Einkünfte werden bei Zufluss mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Für die Besteuerung wird der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt des Zuflusses als Berechnungsgrundlage herangezogen, wobei es Freigrenzen zu beachten gibt.
Staking Steuer in den USA
In den USA werden Staking-Rewards als Einkommen betrachtet und müssen zum Zeitpunkt des Zuflusses als solches versteuert werden. Der Wert der Coins zum Zeitpunkt des Erhalts wird als Einkommen angesehen und unterliegt der Einkommensteuer. Zudem unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von gestakten Coins der Kapitalertragssteuer, wobei die Höhe der Steuer von der Dauer des Besitzes abhängt.
Häufig gestellte Fragen zur
Staking-Steuer in Österreich
Fazit
Das Verständnis und die Einhaltung der steuerlichen Regelungen für Staking-Erträge in Österreich sind entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Tools wie CoinTracking können dabei eine wertvolle Hilfe sein, indem sie das Tracking von Krypto-Transaktionen und die Erstellung von übersichtlichen Steuerberichten erleichtern.
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