Airdrop Steuern in Österreich – Einfache Anleitung + Beispiele [2024]

6 Jan, 2024 · 9 min read

Airdrops sind eine beliebte Methode geworden, um neue Tokens zu verteilen und das Bewusstsein für neue Projekte zu schärfen. Doch während Airdrops eine spannende Möglichkeit darstellen, kostenlos Tokens zu erhalten, werfen sie auch Fragen bezüglich der steuerlichen Behandlung auf. In diesem Guide widmen wir uns der Airdrop Steuer in Österreich und erklären verständlich, was es zu beachten gibt.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Unterscheidung zwischen Alt- und Neubestand: Seit der ökosozialen Steuerreform wird in Österreich zwischen Krypto-Altbestand und Neubestand unterschieden.

  • Anschaffungswert von Airdrops: Unabhängig davon, ob es sich um Alt- oder Neubestand handelt, wird der Anschaffungswert von Airdrops bei Zufluss mit null Euro bewertet.

  • Besteuerung von Airdrops im Neubestand: Gewinne aus der Veräußerung von Airdrops sind mit einem Steuersatz von 27,5 % zu versteuern.

  • Besteuerung von Airdrops im Altbestand: Gewinne aus der Veräußerung von Airdrops können nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden.

Was ist ein Airdrop?

Ein Airdrop ist eine kostenlose Verteilung von Coins oder Token an die Wallet-Adressen von Nutzern. Airdrops werden oft als Marketinginstrument genutzt, um ein neues Projekt zu promoten oder eine Verteilung der Tokens zu fördern. Auch im Zuge eines Hard Forks kann es zu einem Airdrop kommen. Beispiele für bekannte Airdrops sind:

  1. Bitcoin Cash (BCH): Ein Airdrop an Bitcoin-Besitzer beim Hard Fork im August 2017.
  2. EthereumPoW (ETHW): Ein Airdrop an Ethereum-Besitzer bei der Umstellung von Proof-of-Work zu Proof-of-Stake.
  3. Uniswap (UNI): Ein Airdrop an Nutzer der Uniswap-Plattform im September 2020.
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Airdrop Steuer in Österreich

In Österreich ist seit dem 01. März 2022 ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, womit sich die steuerlichen Regelungen für Kryptowährungen grundsätzlich geändert haben. Airdrops werden seitdem beim Zufluss mit “null” bewertet (Das bedeutet, die Anschaffungskosten entsprechen null Euro) und erst beim Verkauf mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert.

Das Kaufdatum (Bei einem Airdrop das Datum des Erhalts) ist entscheidend, ob die Kryptowährungen nach der alten Regelung (Altbestand) oder der neuen Regelung (Neubestand) besteuert werden.

Als Altbestand gelten Kryptowährungen, die an oder vor dem 28. Februar 2021 gekauft wurden bzw. zugeflossen sind. Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 gekauft wurden oder zugeflossen sind, gehören zum Neubestand.

Unterscheidung NFT-Airdrop und Coin-Airdrop

Da NFTs weiterhin nach der alten Steuerregelung behandelt werden, gibt es tatsächlich einen Unterschied zwischen NFT-Airdrops und Coin-Airdrops.

Coin-Airdrops

  • Die Coins oder Token aus dem Airdrop werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit “null Euro” bewertet.
  • Erst der Verkauf wird mit 27,5 % besteuert.
  • Der gesamte Verkaufspreis bildet die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung.
  • Für Airdrops aus dem Neubestand (Zufluss ab dem 01. März 2021) ist kein steuerfreier Verkauf mehr möglich. Es gibt auch keine Haltefristen oder Freigrenzen.

NFT-Airdrops

  • Die Coins oder Token aus dem Airdrop werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit “null Euro” bewertet.
  • Steuerfreier Verkauf nach der einjährigen Haltefrist möglich.
  • Es gilt eine jährliche Freigrenze von 440 Euro. Gewinne bis zu diesem Betrag sind steuerfrei, sofern sie innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert werden.

Gewinne aus NFT-Trades und -Verkäufen, die 440 Euro übersteigen und innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert werden, müssen mit dem progressiven Einkommensteuersatz besteuert werden. Dieser Steuersatz variiert je nach Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen und kann bis zu 55 % betragen.

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Alt- und Neubestand bei Airdrops

  Altbestand Airdrops Neubestand Airdrops
Definition Coins, die an oder vor dem 28. Februar 2021 durch einen Airdrop zugeflossen sind. Coins, die ab dem 1. März 2021 durch einen Airdrop zugeflossen sind.

Airdrop

Erhalt

Zugeflossene Coins/Token werdem mit “null Euro” bewertet Zugeflossene Coins/Token werdem mit “null Euro” bewertet
Spekulationsfrist Einjährige Spekulationsfrist Keine Spekulationsfrist
Airdrop Verkauf

Gewinne aus dem Verkauf von Airdrops sind nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei.

Veräußerungen innerhalb eines Jahres unterliegen der Einkommensteuer.

Veräußerungen von Airdrops unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 %
Freigrenze 440 Euro Keine Freigrenze

Wann müssen Airdrops versteuert werden?

Coins oder Token aus einem Airdrop müssen beim Verkauf versteuert werden. Der gesamte Erlös (Verkaufspreis) unterliegt einem Steuersatz von 27,5 %.

Krypto Airdrops in der Steuererklärung angeben

Realisierte Gewinne aus Airdrops müssen in der jährlichen Steuererklärung über Finanzonline im Formular E1 bzw. der Beilage E1kv angegeben werden.

Hierfür ist es notwendig, den Zeitpunkt des Zuflusses sowie Trades und Verkäufe genau zu dokumentieren. Diese Informationen sind entscheidend für die korrekte Berechnung der Steuerlast. Da die Zuordnung und Masse an Transaktionen schnell zu einer großen Herausforderung werden, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung von Steuerrechnern. Insbesondere wenn Unklarheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Airdrops bestehen, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Versteuerung von Kryptowährungen im Ausland

Andere Länder, andere Steuerrichtlinien. Insbesondere wenn man in mehreren Ländern steuerpflichtig ist, sollte man sich über die steuerlichen Verpflichtungen im jeweiligen Land informieren.

Airdrop Steuer in Deutschland 

In Deutschland müssen Airdrops bei Zufluss versteuert werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer erbrachten Leistung stehen. Die steuerliche Behandlung kann aber je nach individueller Situation variieren und sogar völlig steuerfrei sein.

Häufig gestellte Fragen zur
Airdrop-Steuer in Österreich

Wo trage ich Airdrops in die Steuererklärung ein?2024-06-19T00:04:59+01:00

Gewinne aus Airdrops müssen in der jährlichen Steuererklärung über Finanzonline im Formular E1 bzw. der Beilage E1kv angegeben werden.

Wie werden Airdrops im Neubestand versteuert?2024-06-19T00:04:24+01:00

Für Airdrops, die ab dem 1. März 2021 zugeflossen sind (Neubestand), gilt ebenfalls ein Anschaffungswert von null Euro bei Zufluss. Gewinne aus der Veräußerung dieser Airdrops sind mit 27,5 % zu versteuern, unabhängig von der Haltedauer.

Wie werden Airdrops im Altbestand versteuert?2024-06-19T00:03:56+01:00

Airdrops, die vor dem 1. März 2021 erhalten wurden und somit zum Altbestand gehören, werden bei Zufluss mit einem Anschaffungswert von null Euro bewertet. Gewinne aus der Veräußerung dieser Airdrops innerhalb eines Jahres sind mit dem progressiven Einkommensteuersatz zu versteuern. Verkäufe nach der einjährigen Spekulationsfrist sind steuerfrei.

Sind Airdrops in Österreich steuerpflichtig?2024-06-19T00:03:23+01:00

Ja, Airdrops sind in Österreich steuerpflichtig. Es gilt ein Anschaffungswert von null Euro bei Zufluss. Die Besteuerung beim Verkauf hängt davon ab, ob die Airdrops dem Alt- oder Neubestand zugeordnet werden.

Fazit

Bei der Besteuerung von Airdrops in Österreich ist es wichtig, alle Zuflüsse und Trades korrekt zu dokumentieren und die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubestand zu beachten. CoinTracking ermöglicht es dir, alle Krypto-Aktivitäten automatisiert zu importieren und übersichtlich zu verwalten. Viele weitere Funktionen und die Erstellung eines Steuerberichts für das Finanzamt erleichtern den Prozess der Steuererklärung enorm.

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Autor
Moritz
Crypto Tax Manager
Steuerexperte, Webinar-Moderator, Inhalte-Ersteller, Krypto-Enthusiast und Investor. Interessiert an allem, was den Kryptobereich betrifft.
Steuerexperte, Webinar-Moderator, Inhalte-Ersteller, Krypto-Enthusiast und Investor. Interessiert an allem, was den Kryptobereich betrifft.

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