Krypto-Lending Steuern in Deutschland
16 Jun, 2023 · 7 min read
In den letzten Jahren hat Lending die Aufmerksamkeit zahlreicher Krypto-Investoren auf sich gezogen, da es eine gute Möglichkeit bietet, ein passives Einkommen zu erzielen. Doch wie wird dieses Einkommen in Deutschland besteuert? In diesem Artikel geben wir einen Überblick zum Thema und gehen auf die wichtigsten Punkte zur Besteuerung von Krypto-Lending ein.
Was ist Lending?
Krypto-Lending bezieht sich auf das Verleihen von Kryptowährungen an andere Nutzer oder Plattformen. In der Regel geschieht dies über spezialisierte Plattformen, die als Vermittler zwischen den Kreditgebern und den Kreditnehmern fungieren. Die verliehenen Kryptowährungen können für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wie zum Beispiel für den Handel oder für Liquidität in DeFi (Decentralized Finance) Protokollen. Im Gegenzug erhalten die Verleiher Zinsen auf die zur Verfügung gestellten Kryptowährungen und können somit ein passives Einkommen generieren.
Lending Steuer – Wie die Zinserträge versteuert werden
Die Zinserträge aus dem Lending von Kryptowährungen sind in Deutschland steuerpflichtig. Sie werden als Einkünfte aus sonstigen Leistungen betrachtet und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wird die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr überschritten, müssen die gesamten Einnahmen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Liegt das Einkommen aus dem Lending unterhalb der Freigrenze, muss keine Steuer gezahlt werden.
Im Übrigen gilt dieselbe Freigrenze auch für Einnahmen aus dem Staking oder Mining, weshalb diese schnell überschritten wird. Eine sorgfältige Aufzeichnung aller Transaktionen und Einnahmen ist daher besonders wichtig.
Haltefrist beim Lending
In Deutschland gibt es eine Haltefrist von einem Jahr für Kryptowährungen. Werden die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Erträge aus dem Lending. Diese sind unabhängig von der Haltefrist bei Zufluss steuerpflichtig. Des Weiteren hat das Verleihen von Kryptowährungen keinen Einfluss auf die ursprüngliche Haltefrist, diese verändert sich dadurch nicht.
Beispielrechnung zur Lending Steuer
Angenommen, eine Person hat im Jahr 2023 Kryptowährungen im Wert von 10.000 Euro verliehen und dafür Rewards in Höhe von 500 Euro erhalten. Da die Erträge/Rewards die Freigrenze von 256 Euro überschreiten, werden die gesamten Einnahmen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Zur korrekten Berechnung der steuerbaren Einnahmen wird immer der Wert bei Zufluss herangezogen.
Lending Steuern im Ausland
Außerhalb von Deutschland gibt es teils erhebliche Unterschiede bei der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. beim Krypto-Lending. Da Steuerangelegenheiten auf nationaler Ebene geregelt werden, gibt es auch keine einheitlichen Regelungen innerhalb Europas.
Lending Steuer in Österreich
In Österreich sind die Zinserträge aus dem Lending von Kryptowährungen ebenfalls steuerpflichtig. Die Besteuerung mit 27,5 % erfolgt dabei sowohl bei Zufluss als auch bei der späteren Veräußerung.
Lending Steuer in der Schweiz
Einnahmen aus dem Verleihen von Kryptowährungen gelten als steuerbares Einkommen und unterliegen somit der Einkommensteuer. Entscheidend ist dabei der Marktwertes zum Zeitpunkt des Zuflusses.
Häufig gestellte Fragen zur
Krypto-Lending Steuer
Fazit
Zinserträge aus dem Lending unterliegen in Deutschland unabhängig von der Haltefrist der Steuerpflicht. Um den steuerlichen Pflichten nachzukommen, ist es besonders wichtig, alle Zuflüsse sauber und korrekt zu dokumentieren. Der automatische Import aller Transaktionen sowie die Berechnung von Gewinnen und Verlusten machen CoinTracking daher zur optimalen Softwarelösung für das Portfoliomanagement und das Erstellen von Steuerberichten.
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