Viele Anleger verleihen ihre Kryptowährungen an Börsen oder DeFi-Protokolle und kassieren dafür laufende Erträge. Im Gegensatz zu klassischen Kursgewinnen gelten beim Lending aber andere steuerliche Regelungen. Es kommt nicht nur auf den Zeitpunkt des Zuflusses an, sondern auch auf die richtige Einordnung der Einnahmen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du Krypto-Lending korrekt versteuerst, was du zur Haltefrist wissen musst und wie sich Steuern sparen lassen.
Alles Wichtige zur Besteuerung von Kryptowährungen findest du in unserem Guide zur Krypto-Steuer in Deutschland.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lending-Rewards gelten als sonstige Einkünfte und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
- Es gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr für sonstige Einkünfte.
- Die Rewards sind beim Zufluss steuerpflichtig.
- Beim Verkauf gilt eine einjährige Haltefrist und die Freigrenze von 1000 € pro Jahr für private Veräußerungsgeschäfte.
Was ist Lending?
Beim Krypto-Lending verleihst du deine Kryptowährungen, wie zum Beispiel Bitcoin oder Ethereum, an Dritte und erhältst dafür Zinsen. Der Verleih erfolgt entweder über zentrale Plattformen (z. B. Börsen wie Binance) oder über dezentrale Protokolle (z. B. Aave oder Compound).
Wie funktioniert Krypto-Lending?
Beim Krypto-Lending stellst du deine Coins zur Verfügung und erhältst im Gegenzug regelmäßige Zinszahlungen, typischerweise in derselben oder einer anderen Kryptowährung. Je nach Plattform kannst du das Lending flexibel gestalten oder deine Coins für eine festgelegte Dauer sperren. Diese Form der passiven Einkommensgenerierung ist technisch unkompliziert und daher beliebt bei Krypto-Investoren.
Krypto-Lending: Steuerliche Behandlung im schnellen Überblick

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Lending Steuer – Wie die Zinserträge versteuert werden
Die Zinserträge aus dem Lending von Kryptowährungen sind in Deutschland steuerpflichtig. Sie werden als Einkünfte aus sonstigen Leistungen betrachtet und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wird die Freigrenze von 256 Euro pro Jahr überschritten, müssen die gesamten Einnahmen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Liegt das Einkommen aus dem Lending unterhalb der Freigrenze, muss keine Steuer gezahlt werden.
Im Übrigen gilt dieselbe Freigrenze auch für Einnahmen aus dem Staking oder Mining, weshalb diese schnell überschritten wird. Eine sorgfältige Aufzeichnung aller Transaktionen und Einnahmen ist daher besonders wichtig.
Haltefrist beim Lending
In Deutschland gibt es eine Haltefrist von einem Jahr für Kryptowährungen. Werden die Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Erträge aus dem Lending. Diese sind unabhängig von der Haltefrist bei Zufluss steuerpflichtig. Des Weiteren hat das Verleihen von Kryptowährungen keinen Einfluss auf die ursprüngliche Haltefrist, diese verändert sich dadurch nicht.
Beispielrechnung zur Lending Steuer
Angenommen, eine Person hat im Jahr 2023 Kryptowährungen im Wert von 10.000 Euro verliehen und dafür Rewards in Höhe von 500 Euro erhalten. Da die Erträge/Rewards die Freigrenze von 256 Euro überschreiten, werden die gesamten Einnahmen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Zur korrekten Berechnung der steuerbaren Einnahmen wird immer der Wert bei Zufluss herangezogen.

Krypto-Lending-Freigrenze
Wenn du durch Krypto-Lending Zinsen erhältst, gilt die steuerliche Freigrenze von 256 € pro Jahr für sonstige Einkünfte.
- Bleiben die gesamten Einkünfte unter 256 €, musst du darauf keine Steuern bezahlen.
- Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig und nicht nur der Betrag darüber hinaus.
- Die Freigrenze gilt pro Kalenderjahr und pro Person für alle sonstigen Einkünfte.
Tipp: Behalte auch andere sonstige Einkünfte im Auge, da diese zusammen mit den Zinserträgen aus dem Lending versteuert werden. Mehr erfährst du in unseren Artikeln zur Staking-Steuer, Mining-Steuer und Airdrop-Steuer.

Private vs Gewerbliche Lending-Steuer
In den meisten Fällen wird Krypto-Lending in Deutschland als private Tätigkeit eingestuft. Die Zinserträge zählen dann zu den sonstigen Einkünften und werden beim Zufluss mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wird das Krypto-Lending jedoch in einem Ausmaß betrieben, das den Rahmen einer privaten Tätigkeit überschreitet, kann das Finanzamt deine Tätigkeit als gewerblich einstufen.
Wann wird Krypto-Lending als gewerblich eingestuft?
Das Finanzamt kann deine Tätigkeit als gewerbliches Krypto-Lending bewerten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem:
- Du betreibst Lending regelmäßig und im großen Umfang
- Es liegt eine Gewinnerzielungsabsicht mit unternehmerischer Struktur vor
- Du nimmst am wirtschaftlichen Verkehr teil und hast eine öffentliche Präsenz (z. B. mit eigener Website oder Serviceangebot)
Was passiert, wenn das Finanzamt dein Lending als gewerblich einstuft?
Wird dein Krypto-Lending als gewerblich eingestuft, ergeben sich daraus wichtige steuerliche Pflichten und Konsequenzen:
- Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbesteuerpflicht
- Pflicht zur Buchführung und eventuell Umsatzsteuer
- Bei gewerblicher Tätigkeit entfällt die Haltefrist
- Verluste und Betriebsausgaben sind abzugsfähig
Hinweis: Ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Gespräch mit dem CoinTracking Full-Service.

Wie wirken sich Lending-Verluste auf die Steuer aus?
Wenn du Coins aus dem Lending mit Verlust verkaufst, kannst du diesen Verlust mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen - zum Beispiel mit Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen oder NFTs. Dadurch kannst du dein steuerpflichtiges Einkommen senken und effektiv Steuern sparen.
Info: Mehr dazu findest du in unserem großen Artikel zur Krypto-Steuer in Deutschland, sowie im Guide zur NFT-Steuer.

Haltefrist beim Lending
Beim Verleihen deiner Coins geht es nicht nur um laufende Zinsen - auch der spätere Verkauf der erhaltenen Coins kann steuerliche Folgen haben. Entscheidend ist dabei, ob die Krypto-Haltefrist beim Verkauf bereits abgelaufen ist.
Keine Verlängerung der Haltefrist beim Lending
Anders als früher häufig angenommen, führt das Verleihen von Kryptowährungen zu keiner Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre. Kryptowährungen, die zum Lending eingesetzt werden, behalten ihre ursprüngliche Haltefrist. Folgendes gilt beim Verkauf:
- Für Coins, die du durch Lending neu erhältst, beginnt eine neue Haltefrist von einem Jahr ab dem Zuflussdatum.
- Verkaufst du diese Coins innerhalb eines Jahres ab dem Erhalt, ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn die Freigrenze von 1.000 € überschritten wird.
- Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr kannst du die Coins steuerfrei verkaufen.
Beispielrechnung zur Lending-Steuer
Du verleihst 1 ETH im Mai 2025 über eine zentrale Plattform für sechs Monate. Jeden Monat erhältst du Rewards bzw. Zinszahlung von 0,01 ETH. Der Marktwert dieser 0,01 ETH liegt zum jeweiligen Zuflusszeitpunkt bei 30 €.
- Jede monatliche Zinszahlung gilt als sonstige Einkunft und muss mit dem jeweiligen Euro-Marktwert versteuert werden - also 6 × 30 € = 180 € Gesamtertrag im Jahr 2025.
- Da du unter der Freigrenze von 256 € für sonstige Einkünfte bleibst, ist dieser Betrag steuerfrei.
- Die erhaltenen 0,06 ETH unterliegen ab dem jeweiligen Zuflusszeitpunkt einer neuen einjährigen Haltefrist.
Du verkaufst die 0,06 ETH im Juni 2027 für 600 €. Da die Rewards mehr als ein Jahr gehalten wurden, ist der gesamte Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei.
Welche Steuerpflichten gibt es beim Lending?
Wer mit Kryptowährungen handelt und Zinsen mit Lending verdient, sollte seine Pflichten gegenüber dem Finanzamt ernst nehmen. Folgendes musst du beachten:
- Lending-Zinsen müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Zuflussdatum und Marktwert in Euro müssen exakt nachvollziehbar sein, am besten mit den Transaktionsdaten aus dem CoinTracking Steuerreport.
- Verkäufe von erhaltenen Lending-Rewards musst du ebenfalls dokumentieren - inkl. Anschaffungsdatum (Zufluss), Verkaufspreis, Haltedauer und Gewinn.
- Nicht geclaimte Zinsen gelten spätestens bis zum 31.12. als zugeflossen und sind steuerpflichtig. Siehe dir dazu auch unseren Artikel zum neuen BMF-Schreiben an.
- Für jede steuerpflichtige Transaktion gilt die Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt.
- Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.
Wie kann man Steuern sparen beim Lending?
Auch beim Krypto-Lending gibt es legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Hier die wichtigsten Tipps, wie du mehr von deinen Lending-Erträgen behalten kannst:
1. Freigrenze für sonstige Einkünfte
Bleiben deine gesamten sonstigen Einkünfte pro Jahr unter 256 €, musst du darauf keine Steuern zahlen.
Info: Behalte auch weitere sonstige Einkünfte im Blick, da diese zusammengezählt werden. Dazu gehören zum Beispiel Staking-Rewards oder Mining-Rewards.
2. Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte
Wenn du Lending-Rewards innerhalb eines Jahres verkaufst, gilt in Deutschland die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne unter 1.000 € pro Jahr bleiben damit steuerfrei.
3. Haltefrist beachten
Verkaufst du nach Ablauf der einjährigen Haltefrist für Kryptowährungen, ist der Gewinn steuerfrei.
4. Verluste gezielt realisieren
Wenn du Lending-Rewards mit Verlust verkaufst, kannst du diese Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen und so dein steuerpflichtiges Einkommen senken.
5. Dokumentation als Grundlage
Eine saubere Aufzeichnung aller Lending-Zuflüsse, Marktwerte und Verkaufsdaten ist gesetzlich vorgeschrieben und hilft dir, die Freigrenzen und Haltefristen steuerlich optimal zu nutzen.
6. Professionelle Hilfe nutzen
Je umfangreicher deine Lending-Aktivitäten, desto größer das Risiko von Fehlern und desto wichtiger ist fachkundiger Rat. Der CoinTracking Full-Service analysiert deine Transaktionen und erstellt einen rechtskonformen Steuerbericht für das Finanzamt. Auf Wunsch übernimmt ein erfahrenes Expertenteam sogar die komplette Einreichung deiner Steuererklärung.

CoinTracking – Dein Steuerassistent!
Lending-Einkünfte richtig in der Steuererklärung angeben
Die Krypto-Steuererklärung reichst du zusammen mit deiner jährlichen Einkommensteuererklärung über ELSTER ein - dem elektronischen Steuerportal der deutschen Finanzverwaltung.
Wenn du als Privatperson steuerpflichtige Lending-Einkünfte erzielst, musst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Relevant dafür sind vor allem das Hauptformular ESt 1 A und die Anlage SO.
Lending-Gewinne und -Verluste in der Steuererklärung angeben
Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (dazu zählen Verkäufe von Lending-Rewards) werden in der Anlage SO unter „Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token“ erfasst.
Die steuerlichen Gewinne oder Verluste ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem ursprünglichen Kaufpreis (Anschaffungskosten). Zur Berechnung des zu versteuernden Gewinns können Werbekosten (z.B. Transaktionsgebühren) abgezogen werden.
Ausfüllhilfe Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte:

Zeile 41: Trage in Box 108 eine “1” ein.
Zeile 42: Gib "Kryptowährungen" an und verweise auf den CoinTracking Steuerreport.
Zeile 43-46: Verweise auf den CoinTracking Steuerreport.
Zeile 47: Trage den gesamten Gewinn bzw. Verlust ein. Du findest diese Info in deinem CoinTracking Steuerreport.

Zeile 54: Übertrage den Wert aus Zeile 47 in die Box 114 und verweise auf den CoinTracking Steuerreport. Sofern auch noch Gewinne oder Verluste aus anderen Wirtschaftsgütern vorhanden sind, müssen diese zugerechnet werden.
Lending-Einkommen in der Steuererklärung angeben
Laufende Einkünfte aus dem Lending werden auch in der Anlage SO im Bereich “Leistungen” erfasst.
Ausfüllhilfe Anlage SO - Einkünfte:

Zeile 10: Trage in der Box 162 eine “1” ein.
Zeile 11: Art der Einkünfte und den entsprechenden Wert eintragen. Verweise auf den CoinTracking Steuerreport.
Zeile 12, 13: Weitere Einkunftsarten angeben, sofern relevant.
Zeile 14: Summe aus den Angaben in den Zeilen 11, 12 und 13.
Zeile 15: Angabe von Werbungskosten (z.B. Transaktionskosten).
Zeile 16: Ergebnis der Einkünfte (Differenz aus Zeile 14 und 15).

Abgabefrist für die Steuererklärung
Abgabefrist für die Steuererklärung von 2024:
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2025
- Mit Steuerberater: 30. April 2026
Abgabefrist für die Steuererklärung von 2025:
- Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
- Mit Steuerberater: 28. Februar 2027
Lending-Steuern im Ausland
Zinsen mit Krypto verdienen funktioniert im Prinzip weltweit, jedoch mit unterschiedlichen Regelungen bei der Besteuerung.
Lending-Steuer in Österreich
In Österreich werden Einkünfte aus Krypto-Lending sowohl beim Zufluss als auch beim Verkauf pauschal mit 27,5 % besteuert. Alle Informationen findest du in unserem Artikel zur Lending-Steuer in Österreich.
Lending-Steuer in der Schweiz
In der Schweiz gelten Einkünfte aus Krypto-Lending in der Regel als Einkommen und sind mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu versteuern. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei. Schaue dir dazu unseren Artikel zur Krypto-Steuer in der Schweiz an.




Der beste Krypto-Steuer Rechner!






Krypto-Lending Steuern in Deutschland [2025]
Wie wird Krypto-Lending versteuert?
Die Zinsen aus dem Lending zählen in Deutschland zu den sonstigen Einkünften und werden beim Zufluss mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (0-45%) versteuert. Dabei gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr.
Wie hoch sind die Steuern beim Lending?
Das hängt von deinem Einkommen ab, es gibt keinen pauschalen Steuersatz. Maßgeblich ist dein individueller Einkommensteuersatz, der zwischen 0 und 45% liegt.
Gibt es eine Haltefrist beim Lending?
Ja. Für jeden Zufluss von Lending-Zinsen beginnt eine neue einjährige Haltefrist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkauf steuerfrei.
Wo trage ich Lending-Einkünfte in der Steuererklärung ein?
Lending-Einkünfte sind in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese müssen in der Anlage SO unter der Kategorie "Leistungen" aufgeführt werden.
Ist Lending steuerfrei?
Private Lending-Einkünfte sind steuerfrei, wenn du unter der Freigrenze von 256 € pro Jahr bleibst. Des Weiteren kannst du nach Ablauf der einjährigen Haltefrist deine Kryptowährungen steuerfrei verkaufen.
Fazit zur Lending-Steuer in Deutschland
Zinserträge aus Krypto-Lending sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig, die geltenden Freigrenzen geben dir jedoch etwas finanziellen Spielraum. Eine lückenlose Dokumentation ist dabei verpflichtend und Voraussetzung für eine rechtssichere Steuererklärung. Mit CoinTracking dokumentierst du deine Lending-Erträge automatisch, erfüllst alle Pflichten gegenüber dem Finanzamt und holst steuerlich das Maximum für dich heraus.
Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sollten nicht als professionelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung angesehen werden. Sie sollten Ihre eigene Recherche durchführen oder sich bei der Anlage an einen professionellen Finanzberater wenden.