Airdrop Steuer in Deutschland – Steuerguide für 2024
4 Jan, 2024 · 7 min read
Airdrops von Kryptowährungen oder Token sind zu einer beliebten Methode für Blockchain-Projekte geworden, um ihre Token an ein größeres Publikum zu verteilen. In Deutschland kann der kostenlose Erhalt von Krypto-Assets durch einen Airdrop jedoch als steuerpflichtiges Ereignis betrachtet werden. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Besteuerung von Airdrops in Deutschland und bieten einen einfachen Überblick, der dir hilft, deine steuerlichen Pflichten zu verstehen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Als Airdrop wird der kostenlose Erhalt eines Krypto-Assets verstanden
- Airdrops sind in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig
- Bei Airdrops spielt es eine Rolle, ob der Empfänger eine Leistung erbracht hat oder nicht
- Airdrops können steuerfrei nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden
- Steuerpflichtige sollten sich an einen Steuerberater oder einen Steuer-Rechner wenden, um den Steuerprozess zu vereinfachen.
Was ist ein Airdrop?
Bei einem Airdrop werden kostenlos Krypto-Assets verteilt, um das Interesse an einer Plattform oder einem Blockchain-Projekt zu steigern und die Verbreitung der Token zu fördern. Airdrops sind meistens Teil einer Marketingstrategie und werden oftmals bei Initial Coin Offerings (ICOs) eingesetzt, um auf ein neues Projekt aufmerksam zu machen und eine Nutzerbasis zu schaffen.
Ein bekannter Airdrop ereignete sich im Jahr 2017, als ein Hard-fork des Bitcoin Protokolls durchgeführt wurde und dadurch Bitcoin Cash entstand. Jede Wallet, die zum Zeitpunkt des Forks über ein Bitcoin Guthaben verfügte, bekam damals dieselbe Menge an Bitcoin Cash gutgeschrieben.
Airdrops können auch als eine Art Kompensation für Nutzer angesehen werden. Die dezentrale Börse Uniswap führte beispielsweise einen Airdrop durch, bei dem sie 400 Uni-Token an Nutzer verteilte, die zuvor Transaktionen auf der Plattform durchgeführt hatten.
Airdrop Steuer
Die Besteuerung im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Airdrops kann ein komplexes und oft verwirrendes Thema sein. Airdrops können ein steuerpflichtiges Einkommen generieren, aber die Besonderheiten ihrer Besteuerung können je nach Art des Airdrops, des erhaltenen Betrags und der erbrachten Leistung variieren.
Unterscheidung zwischen NFT-Airdrop und Coin-Airdrop
Grundsätzlich gibt es Coin-Airdrops und NFT-Airdrops. Coin-Airdrops beziehen sich auf die Verteilung von Kryptowährungen und Token, während NFT-Airdrops auf die Verteilung von non-fungible Token abzielen. Beide Arten von Airdrops können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig sein.
Wann müssen Airdrops versteuert werden
Werden Airdrops gutgeschrieben, ohne dass eine Leistung des Empfängers erbracht wurde, dann gelten diese bei Zufluss als steuerfrei.
Dieser Umstand ändert sich, sobald eine Gegenleistung erbracht wird, um den Airdrop (Bounties) zu erhalten und ein sogenannter “Leistungsaustausch” erfolgt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) sieht einen solchen Leistungsaustausch gegeben, wenn zum Beispiel personenbezogene Daten bekanntgegeben werden oder aktiv ein bestimmtes Projekt auf sozialen Netzwerken beworben wird. Also alles, was praktisch über das Verbinden der Wallet hinausgeht, wird als Gegenleistung angesehen. Haben die erhaltenen Assets bei Zufluss bereits einen Wert, dann sind diese steuerbar.
Da Airdrops zum Zeitpunkt des Erhalts oft aber keinen steuerlich relevanten Marktwert besitzen und der Wert hier mit “0” angesetzt werden kann, dürfte eine Besteuerung laut Steuerkanzlei WINHELLER trotzdem ausbleiben.
Was gilt beim späteren Verkauf?
Wenn du Coins oder Token im Rahmen eines Airdrops erhältst, haben sie in der Regel Anschaffungskosten von null. Wenn der Verkauf innerhalb des ersten Jahres erfolgt, unterliegt ein möglicher Gewinn der persönlichen Einkommensteuer. Nach der Haltefrist von einem Jahr ist der Verkauf in beiden Fällen steuerfrei.
Die Besteuerung bei Zufluss hängt also sowohl von der Art und Weise des Airdrops ab, als auch ob vom Empfänger der Assets eine Gegenleistung erbracht wurde oder nicht. In jedem Fall gilt es, sich die Gegebenheiten im Einzelfall anzuschauen und einen Experten zu Rate zu ziehen. Eine genaue Dokumentation der Ereignisse ist dabei sehr wichtig, um alle Transaktionen vollständig nachvollziehen zu können und den Steuerprozess zu vereinfachen.
Airdrops in der Steuererklärung korrekt angegeben
Steuerlich relevante Ereignisse müssen der Steuerbehörde über die elektronische Steuererklärung (ELSTER) gemeldet werden. Für die korrekte Berechnung der Gewinne empfiehlt sich die FIFO (First-In-First-Out) Methode und die Verwendung einer Steuersoftware, um den Prozess zu vereinfachen.
- Für Veräußerungen von Airdrops gilt eine Freigrenze von 1000 € pro Jahr.
- Der Zufluss von Airdrops ohne Gegenleistung gilt als steuerfrei.
- Der Zufluss von Airdrops nach Gegenleistung gilt als “Sonstige Einkünfte” und es erfolgt eine Versteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz.
- Der Verkauf innerhalb des ersten Jahres hat eine Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu folge.
- Eine Veräußerung nach dem ersten Jahr gilt als steuerfrei.
Elster
Gewinne aus den Krypto-Airdrops sind in dem Formular “Anlage SO” unter „Sonstige Einkünfte“ anzuführen. Konkret kann dafür der Bereich „Private Veräußerungsgeschäfte“ verwendet werden. Dort können alle wichtigen Informationen zu den Transaktionen angegeben werden, wie beispielsweise die Art des Airdrops, das Datum des Zuflusses, die Anzahl der erhaltenen Coins oder Token sowie der entsprechende Wert.
Versteuerung von Kryptowährungen im Ausland
Airdrop-Steuer in Österreich
Airdrops aus dem Altbestand (Erwerb vor dem 01.03.2022) werden mit null Euro bei Zufluss bewertet. Gewinne aus Veräußerungen innerhalb des ersten Jahres unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz. Sobald die 1-Jahres Spekulationsfrist abgelaufen ist, sind die Gewinne steuerfrei.
Auch für Airdrops aus dem Neubestand gilt weiterhin ein Anschaffungswert von null Euro bei Zufluss. Im Falle einer Veräußerung sind Gewinne mit 27,5% zu versteuern. Mehr zur Thema Krypto-Steuer in Österreich findest du in unserem Steuer Guide.
Airdrop-Steuer in Europa
In Europa gibt es bisher keine einheitliche Regelung für die Besteuerung von Krypto-Airdrops. Jedes Land hat seine eigenen Steuergesetze und -vorschriften. Es ist daher wichtig, sich über die Steuergesetze des jeweiligen Landes zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen zur
Airdrop-Steuer in Deutschland
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Airdrops in Deutschland steuerpflichtig sein können. Entscheidend ist, ob der Empfänger eine Gegenleistung erbracht hat oder ob es sich um einen klassischen Airdrop ohne Zutun des Empfängers handelt. Werden die Assets des Airdrops innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist verkauft, erfolgt eine Besteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach der Haltefrist können diese steuerfrei veräußert werden. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem kann eine Krypto-Steuersoftware CoinTracking dabei helfen, den Überblick über die verschiedenen Transaktionen und steuerlichen Verpflichtungen zu behalten.
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