Ein paar Klicks, eine Wallet-Adresse und schon landen kostenlose Coins im eigenen Krypto-Portfolio. Was auf den ersten Blick nach einem Geschenk aussieht, kann eine steuerliche Stolperfalle sein. Airdrops gelten nämlich in vielen Fällen nicht einfach als steuerfreie Goodies, sondern als Einnahmen, die das Finanzamt ganz genau sehen will. Wer in Deutschland Krypto-Airdrops erhält, sollte deshalb wissen, wann Steuern anfallen und was bei der Angabe in der Steuererklärung zu beachten ist. In diesem Guide behandeln wir die wichtigsten steuerlichen Regeln rund um Airdrops – verständlich, aktuell und praxisnah.

Wenn du dich generell über die Krypto-Besteuerung in Deutschland informieren möchtest, empfehlen wir dir zusätzlich unseren großen Krypto-Steuer Guide für Deutschland mit allen wichtigen Infos und Tipps.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Als Airdrop wird der kostenlose Erhalt eines Krypto-Assets verstanden
  • Airdrops sind in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig
  • Bei Airdrops spielt es eine Rolle, ob der Empfänger eine Leistung erbracht hat oder nicht
  • Airdrops können steuerfrei nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden
  • Steuerpflichtige sollten sich an einen Steuerberater oder einen Steuer-Rechner wenden, um den Steuerprozess zu vereinfachen.

Was ist ein Airdrop?

Bei einem Airdrop werden kostenlos Krypto-Assets verteilt, um das Interesse an einer Plattform oder einem Blockchain-Projekt zu steigern und die Verbreitung der Token zu fördern. Airdrops sind meistens Teil einer Marketingstrategie und werden oftmals bei Initial Coin Offerings (ICOs) eingesetzt, um auf ein neues Projekt aufmerksam zu machen und eine Nutzerbasis zu schaffen.

Ein bekannter Airdrop ereignete sich im Jahr 2017, als ein Hard-fork des Bitcoin Protokolls durchgeführt wurde und dadurch Bitcoin Cash entstand. Jede Wallet, die zum Zeitpunkt des Forks über ein Bitcoin Guthaben verfügte, bekam damals dieselbe Menge an Bitcoin Cash gutgeschrieben.

Airdrops können auch als eine Art Kompensation für Nutzer angesehen werden. Die dezentrale Börse Uniswap führte beispielsweise einen Airdrop durch, bei dem sie 400 Uni-Token an Nutzer verteilte, die zuvor Transaktionen auf der Plattform durchgeführt hatten.

Wichtig: Ob du etwas für den Airdrop tun musst oder nicht, kann einen Unterschied bei der Besteuerung machen.
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Airdrop Steuer

Die Besteuerung im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Airdrops kann ein komplexes und oft verwirrendes Thema sein. Airdrops können ein steuerpflichtiges Einkommen generieren, aber die Besonderheiten ihrer Besteuerung können je nach Art des Airdrops, des erhaltenen Betrags und der erbrachten Leistung variieren.

Unterscheidung zwischen NFT-Airdrop und Coin-Airdrop

Grundsätzlich gibt es Coin-Airdrops und NFT-Airdrops. Coin-Airdrops beziehen sich auf die Verteilung von Kryptowährungen und Token, während NFT-Airdrops auf die Verteilung von non-fungible Token abzielen. Beide Arten von Airdrops können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig sein.

Wann müssen Airdrops versteuert werden

Werden Airdrops gutgeschrieben, ohne dass eine Leistung des Empfängers erbracht wurde, dann gelten diese bei Zufluss als steuerfrei.

Dieser Umstand ändert sich, sobald eine Gegenleistung erbracht wird, um den Airdrop (Bounties) zu erhalten und ein sogenannter “Leistungsaustausch” erfolgt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) sieht einen solchen Leistungsaustausch gegeben, wenn zum Beispiel personenbezogene Daten bekanntgegeben werden oder aktiv ein bestimmtes Projekt auf sozialen Netzwerken beworben wird. Also alles, was praktisch über das Verbinden der Wallet hinausgeht, wird als Gegenleistung angesehen. Haben die erhaltenen Assets bei Zufluss bereits einen Wert, dann sind diese steuerbar.

Da Airdrops zum Zeitpunkt des Erhalts oft aber keinen steuerlich relevanten Marktwert besitzen und der Wert hier mit “0” angesetzt werden kann, dürfte eine Besteuerung laut Steuerkanzlei WINHELLER trotzdem ausbleiben.

Was gilt beim späteren Verkauf?

Wenn du Coins oder Token im Rahmen eines Airdrops erhältst, haben sie in der Regel Anschaffungskosten von null. Wenn der Verkauf innerhalb des ersten Jahres erfolgt, unterliegt ein möglicher Gewinn der persönlichen Einkommensteuer. Nach der Haltefrist von einem Jahr ist der Verkauf in beiden Fällen steuerfrei.

Die Besteuerung bei Zufluss hängt also sowohl von der Art und Weise des Airdrops ab, als auch ob vom Empfänger der Assets eine Gegenleistung erbracht wurde oder nicht. In jedem Fall gilt es, sich die Gegebenheiten im Einzelfall anzuschauen und einen Experten zu Rate zu ziehen. Eine genaue Dokumentation der Ereignisse ist dabei sehr wichtig, um alle Transaktionen vollständig nachvollziehen zu können und den Steuerprozess zu vereinfachen.

Airdrops in der Steuererklärung korrekt angegeben

Steuerlich relevante Ereignisse müssen der Steuerbehörde über die elektronische Steuererklärung (ELSTER) gemeldet werden. Für die korrekte Berechnung der Gewinne empfiehlt sich die FIFO (First-In-First-Out) Methode und die Verwendung einer Steuersoftware, um den Prozess zu vereinfachen.

  • Für Veräußerungen von Airdrops gilt eine Freigrenze von 1000 € pro Jahr.
  • Der Zufluss von Airdrops ohne Gegenleistung gilt als steuerfrei.
  • Der Zufluss von Airdrops nach Gegenleistung gilt als “Sonstige Einkünfte” und es erfolgt eine Versteuerung nach dem persönlichen Einkommensteuersatz.
  • Der Verkauf innerhalb des ersten Jahres hat eine Versteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu folge.
  • Eine Veräußerung nach dem ersten Jahr gilt als steuerfrei.

Elster

Gewinne aus den Krypto-Airdrops sind in dem Formular “Anlage SO” unter „Sonstige Einkünfte“ anzuführen. Konkret kann dafür der Bereich „Private Veräußerungsgeschäfte“ verwendet werden. Dort können alle wichtigen Informationen zu den Transaktionen angegeben werden, wie beispielsweise die Art des Airdrops, das Datum des Zuflusses, die Anzahl der erhaltenen Coins oder Token sowie der entsprechende Wert.

Versteuerung von Kryptowährungen im Ausland

Airdrop-Steuer in Österreich

Airdrops aus dem Altbestand (Erwerb vor dem 01.03.2022) werden mit null Euro bei Zufluss bewertet. Gewinne aus Veräußerungen innerhalb des ersten Jahres unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz. Sobald die 1-Jahres Spekulationsfrist abgelaufen ist, sind die Gewinne steuerfrei.

Auch für Airdrops aus dem Neubestand gilt weiterhin ein Anschaffungswert von null Euro bei Zufluss. Im Falle einer Veräußerung sind Gewinne mit 27,5% zu versteuern. Mehr zur Thema Krypto-Steuer in Österreich findest du in unserem Steuer Guide.

Airdrop-Steuer in Europa

In Europa gibt es bisher keine einheitliche Regelung für die Besteuerung von Krypto-Airdrops. Jedes Land hat seine eigenen Steuergesetze und -vorschriften. Es ist daher wichtig, sich über die Steuergesetze des jeweiligen Landes zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Tipp: Airdrops werden im CoinTracking im Tax Report mit dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erhalts ausgewiesen.

Steuern beim Verkauf von Airdrops

Beim Verkauf eines Airdrops kommt es steuerlich nicht darauf an, ob du zuvor eine Gegenleistung erbracht hast. Entscheidend sind drei Dinge: Haltefrist, Freigrenze und der Marktwert beim Erhalt.

  • Haltefrist: Wird der Airdrop innerhalb eines Jahres verkauft, ist der Gewinn steuerpflichtig. Nach Ablauf der Frist ist der Verkauf steuerfrei.
  • Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind bis zu 1.000 € pro Jahr steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
  • Marktwert beim Erhalt: Wurde der Airdrop beim Zufluss nicht besteuert (z. B. bei 0 € Marktwert), ist der gesamte Verkaufserlös steuerpflichtig. Wurde der Airdrop bereits versteuert, gilt der damalige Marktwert als Anschaffungskosten. Nur die Wertsteigerung darüber hinaus muss dann beim Verkauf versteuert werden.

Tipp: Weitere Infos zur Krypto-Steuer bei Veräußerung findest du in unserem Krypto-Steuerguide.

Wann müssen Airdrops versteuert werden?

Für die Besteuerung ist der Zeitpunkt des Zuflusses entscheidend. Nach dem BMF-Schreiben vom 06.03.2025 gilt ein Airdrop als zugeflossen, sobald du darüber verfügen kannst – also in dem Moment, in dem der Token in deiner Wallet erscheint oder dir zugewiesen wird. Ob du aktiv „claimst“ oder nicht, spielt keine Rolle.

Info: Werden die zugeteilten Token nicht aktiv abgerufen, dann gelten diese spätestens am 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres als zugeflossen.
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Die Veräußerung - also der spätere Verkauf oder Tausch - ist ein weiterer möglicher steuerlicher Auslöser. Hier entscheidet die Haltedauer, ob ein Gewinn versteuert werden muss oder steuerfrei bleibt. Die Spekulationsfrist beträgt dabei ein Jahr. Innerhalb dieser Frist ist ein Verkauf steuerpflichtig, danach steuerfrei.

Haltefrist bei Airdrops

Bei Airdrops gilt wie bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften eine Krypto-Haltefrist von einem Jahr. Verkaufst du den erhaltenen Token innerhalb dieser Frist, ist ein erzielter Gewinn steuerpflichtig. Nach Ablauf von zwölf Monaten kann der Verkauf steuerfrei erfolgen.

Welche Steuerpflichten gibt es bei Airdrops?

Wer Airdrops erhält, ist verpflichtet, diese steuerlich korrekt zu erfassen – auch dann, wenn sie zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerfrei sind. Entscheidend ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation.

Du solltest insbesondere folgende Punkte festhalten:

  • Datum des Zuflusses
  • Art des Airdrops (Coin oder NFT)
  • Anzahl und Bezeichnung des Tokens
  • Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts
  • Transaktionen wie Tausch oder Verkauf
  • Verwendete Wallets oder Plattformen
Tipp: Nutze CoinTracking, um Airdrops automatisiert zu erfassen und lückenlos zu dokumentieren.

Airdrops in der Steuererklärung angeben

Werden Airdrops bereits bei Zufluss besteuert, zählen sie als sonstige Einkünfte und müssen in der Anlage SO der Steuererklärung im Bereich “Leistungen” eingetragen werden. Zum Ausfüllen der Formulare nutzt du am besten das offizielle Steuerportal ELSTER.

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Airdrops bzw. Kryptowährungen werden in der Anlage SO unter „Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token“ erfasst.

Tipp: Nutze dafür den CoinTracking Steuerreport – dieser enthält alle relevanten Transaktionsdaten und sollte als Anlage mit eingereicht werden.

Der Gewinn bzw. Verlust muss in Zeile 54 (Box 114 bzw. 115) übertragen werden.

Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung deiner Steuererklärung und viele weitere Tipps findest du in unserem Krypto-Steuer Guide.

Versteuerung von Airdrops in anderen Ländern

Airdrop-Steuer in Österreich

In Österreich ist der Erhalt eines Airdrops steuerfrei. Beim späteren Verkauf fällt eine Steuer in Höhe von 27,5 % an - unabhängig davon, wie lange der Token gehalten wurde. Alle Details findest du in unserem umfassenden Artikel zur Krypto-Steuer in Österreich.

Airdrop-Steuer in der Schweiz

In der Schweiz gilt der Erhalt eines Airdrops als steuerpflichtiges Einkommen, sofern ein konkreter Wert zuordenbar ist. Der spätere Verkauf bleibt dagegen steuerfrei, solange du im Privatvermögen handelst und keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Alle Details findest du in unserem umfassenden Artikel zur Krypto-Steuer in der Schweiz.

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Airdrop Steuer in Deutschland – Steuerguide [2025]

Was ist ein Airdrop?

Ein Airdrop ist die kostenlose Verteilung von Kryptowährungen oder NFTs – oft als Marketingaktion oder Belohnung für bestimmte Aktivitäten. Manche Airdrops werden automatisch vergeben, bei anderen musst du dich aktiv registrieren oder bestimmte Bedingungen erfüllen.

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Müssen Airdrops versteuert werden?

Ja, unter bestimmten Umständen. Entscheidend ist, ob du eine Gegenleistung erbracht hast oder nicht. Ohne Gegenleistung ist der Airdrop beim Erhalt steuerfrei, der spätere Verkauf aber innerhalb der Haltefrist steuerpflichtig. Mit einer Gegenleistung ist bereits der Erhalt einkommensteuerpflichtig.

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Wo trage ich Airdrops in die Steuererklärung ein?

Wenn der Airdrop beim Erhalt steuerpflichtig war, musst du ihn als sonstige Einkünfte in der Anlage SO eintragen. Wird die Steuer erst beim Verkauf fällig, musst du den Gewinn bei "Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token“ angeben.

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Fazit zur Besteuerung von Airdrops in Deutschland

Airdrops sind steuerlich kein Selbstläufer. Ob und wann sie besteuert werden, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von der Gegenleistung und der Haltedauer. Wer hier den Überblick behält, kann Steuern sparen und rechtliche Risiken vermeiden. Mit CoinTracking dokumentierst du Airdrops automatisch, behältst Haltefristen im Blick und erstellst deinen Steuerreport in wenigen Klicks.

Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sollten nicht als professionelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung angesehen werden. Sie sollten Ihre eigene Recherche durchführen oder sich bei der Anlage an einen professionellen Finanzberater wenden.

autor

Bünyamin Ögdüm

Leiter der Steuerabteilung

Bünyamin leitet unser Steuerteam und sorgt dafür, dass Steuern für dich einfach und verständlich werden, besonders bei digitalen Währungen.

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