Krypto Steuer in Österreich – Steuerguide für 2023
23 Aug, 2023 · 23 min read
Seit der Steuerreform hat sich die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich erheblich verändert. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zur Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich, basierend auf den neuesten Informationen und Änderungen.
Kryptowährungen als Privatanleger versteuern – Darauf musst du achten!
In Österreich hängt die Art der Besteuerung von Kryptowährungen davon ab, wann und wie die Krypto-Assets erworben wurden.
Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden, gelten als Spekulationsgeschäft und unterliegen der Einkommenssteuer. Ein Verkauf nach der einjährigen Spekulationsfrist ist steuerfrei. Gewinnbringende Verkäufe innerhalb eines Jahres werden als Einkommen mit dem progressiven Einkommenssteuersatz versteuert.
Kryptowährungen, die seit dem 1. März 2021 gekauft wurden, gelten als Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt). Unabhängig von der Haltedauer werden Gewinne aus dem Verkauf dieser Krypto-Assets mit einem festen Steuersatz von 27,5 % besteuert.
Neue Regelung seit März 2022
Mit der Steuerreform, die am 1. März 2022 in Kraft getreten ist, hat Österreich eine Reihe von Änderungen in der Besteuerung von Kryptowährungen eingeführt. Diese Änderungen betreffen sowohl das Neuvermögen als auch die Altbestände von Kryptowährungen.
Achtung: Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 erworben wurden und bis zum Inkrafttreten der Steuerreform verkauft werden, unterliegen noch der Besteuerung zum progressiven Einkommenssteuersatz. Es gibt jedoch die Möglichkeit, schon ab 01.01.2022 in das neue System zu optieren. Somit kann verhindert werden, dass in einem Jahr zwei unterschiedliche Steuerregelungen beachtet werden müssen.
Neuvermögen
Das Neuvermögen bezieht sich auf Krypto-Assets, die seit dem 1. März 2021 gekauft wurden. Diese fallen unter die neue Steuerreform und werden mit einem festen Steuersatz von 27,5 % besteuert. Darüber hinaus ist der Tausch von Krypto-zu-Krypto unter der neuen Regelung steuerfrei.
Altvermögen
Die Altbestände beziehen sich auf Krypto-Assets, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden. Diese fallen unter die alte Regelung und ihre Gewinne werden zum progressiven Einkommenssteuersatz besteuert. Es ist wichtig zu beachten, dass die alte Regelung immer noch für NFTs gilt, unabhängig davon, wann sie gekauft wurden.
Vorteile der neuen Krypto-Steuerreform
- Vereinfachung der Besteuerung: Mit einem festen Steuersatz von 27,5 % für fast alle Krypto-Transaktionen ist die Besteuerung von Kryptowährungen nun einfacher und klarer.
- Steuerfreier Krypto-zu-Krypto-Tausch: Die Möglichkeit, Kryptowährungen steuerfrei zu tauschen, kommt vor allem Trader zu Gute. Auch ein Tausch in Stablecoins fällt unter diese Regelung und bleibt somit steuerfrei.
- Verlustausgleich: Realisierte Verluste können mit Gewinnen aus Kapitalgeschäften gegengerechnet werden. Die Steuerlast kann sich somit verringern.
Nachteile der neuen Krypto-Steuerreform
- Höherer Steuersatz für einige Investoren: Je nach Einkommen könnte der feste Steuersatz von 27,5 % höher sein als der progressive Einkommenssteuersatz, den Investoren unter der alten Regelung gezahlt hätten.
- Komplexität der Unterscheidung zwischen Alt- und Neubestand: Die Notwendigkeit, zwischen Alt- und Neubestand zu unterscheiden, kann zu zusätzlicher Komplexität führen und erfordert sorgfältige Aufzeichnungen.
- Keine Spekulationsfrist: Die alte Regelung ermöglichte einen steuerfreien Verkauf nach der einjährigen Haltefrist. Diese gibt es nun nicht mehr, Gewinne sind daher immer steuerpflichtig.
- Keine Freigrenze: Die Freigrenze von 440 Euro gibt es nicht mehr. Diese gilt nur noch für NTFs, welche weiterhin als sonstige Wirtschaftsgüter angesehen werden.
Unterscheidung nach Art des Tokens
Die Art des erworbenen Coins oder Tokens kann einen Einfluss darauf haben, wie die Gewinne besteuert werden.
Bitcoin, Altcoins, Stablecoins und Co.
Bitcoin, Altcoins (alternative Kryptowährungen zu Bitcoin) und Stablecoins (Kryptowährungen, die an den Wert einer Fiat-Währung gebunden sind) fallen alle unter die neue Steuerreform, wenn sie seit dem 1. März 2021 gekauft wurden. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf dieser Krypto-Assets mit einem festen Steuersatz von 27,5 % besteuert werden. Der Tausch von einer Kryptowährung zu einer anderen ist steuerfrei.
Beispielrechnung
Angenommen, es wurde 1 Bitcoin nach dem 1. März 2021 für 30.000 Euro gekauft und später für 40.000 Euro verkauft. Der Gewinn aus diesem Verkauf beträgt 10.000 Euro. Unter der neuen Steuerreform kommt der feste Steuersatz von 27,5 % zur Anwendung, was zu einer Steuerlast von 2.750 Euro führt.
Non-Fungible Token (NFT)
NFTs werden weiterhin nach der alten Regelung besteuert und gelten als sonstige Wirtschaftgüter, unabhängig davon, wann sie gekauft wurden. Nach der einjährigen Haltefrist sind die Gewinne steuerfrei. Werden Gewinne innerhalb eines Jahres ab Kauf realisiert, kommt der progressive Einkommenssteuersatz zur Anwendung, wenn die Freigrenze von 440 Euro überschritten wird. Liegt der Gewinn auch nur einen Euro über der Freigrenze, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Wann müssen die Gewinne von Kryptos versteuert werden?
Die neue Regelung sieht vor, dass Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden müssen, sobald sie realisiert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass unter der neuen Steuerreform der Tausch von einer Kryptowährung zu einer anderen kein steuerliches Ereignis darstellt.
Unter der alten Regelung waren Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei, wenn sie für mindestens ein Jahr gehalten wurden. Diese Regel ist jedoch nicht mehr relevant für Krypto-Assets, die seit dem 1. März 2021 gekauft wurden.
First in First Out (FIFO)
Die „First in First Out“ Methode ist die Berechnungsmethode der Wahl bei der Ermittlung der erwirtschafteten Gewinne. Dabei wird angenommen, dass die zuerst gekauften Krypto-Assets auch die ersten sind, die verkauft werden. Dies ist besonders relevant bei der Steuerberechnung, wenn mehrere Käufe von derselben Kryptowährung zu unterschiedlichen Preisen getätigt wurden.
Oftmals wird auch von der “Last in First Out” Methode gesprochen. Diese kommt aber praktisch nicht zur Anwendung und wird von den Finanzämtern auch nicht akzeptiert.
Beispielrechnung
Angenommen, es wurde zuerst ein Bitcoin für 30.000 Euro gekauft und später ein weiterer für 40.000 Euro. Nun wird ein Bitcoin für 50.000 Euro verkauft. Nach der FIFO-Regel wird daher angenommen, dass der zuerst gekaufte Bitcoin verkauft wurde. Der Gewinn aus diesem Verkauf wäre daher 20.000 Euro (50.000 Euro Verkaufspreis minus 30.000 Euro Kaufpreis), welcher mit einem Steuersatz von 27,5 % besteuert wird.
Automatische Besteuerung – KESt-Abzug ab 2024
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Steuerreform in Österreich ist die Einführung des automatischen Abzugs der Kapitalertragsteuer (KESt) ab dem Jahr 2024. Dies bedeutet, dass die Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen automatisch abgezogen wird, wenn die Transaktion über einen inländischen Broker oder Exchange durchgeführt wird.
Dieser automatische KESt-Abzug wird den Prozess der Besteuerung von Kryptowährungen für viele Investoren erheblich vereinfachen, da sie nicht mehr selbst die Verantwortung für die Berechnung und Zahlung der Steuer auf ihre Krypto-Gewinne tragen müssen. Stattdessen wird die Steuer automatisch von dem Betrag abgezogen, den sie beim Verkauf ihrer Kryptowährungen erhalten, und direkt an das Finanzamt überwiesen.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieser automatische KESt-Abzug nur für Transaktionen gilt, die über inländische Broker oder Exchanges durchgeführt werden. Werden Kryptowährungen über eine ausländische Plattform gehandelt, ist man weiterhin selbst für die Berechnung und Zahlung der Steuern verantwortlich.
Des Weiteren gibt es ab 2024 eine Änderung bei der Berechnungsmethode. Anstatt der FIFO-Methode gilt der gleitende Durchschnittspreis als Basis für die Berechnung der Steuerlast.
Krypto-Steuern in Österreich umgehen
Steuern zu hinterziehen ist illegal. Es gibt jedoch einige legale Methoden, um die Steuerlast zu minimieren und die Investitionen in Kryptowährungen steuereffizient zu gestalten.
Verlustausgleich
Realisierte Verluste aus Kryptowährungen können mit Gewinnen aus allen Kapitalgeschäften gegengerechnet werden. Dies kann dazu beitragen, die gesamte Steuerlast zu reduzieren.
Beratungskosten absetzen
Die Kosten für die Beratung durch einen Steuerberater oder einen Anwalt in Bezug auf Krypto-Investitionen können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Transaktionsgebühren absetzen
Die Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen können als Ausgaben abgesetzt werden. Unter der neuen Regelung sind jedoch Gebühren von Krypto zu Krypto Transaktionen nicht absetzbar, da diese Transaktionen steuerfrei sind.
Wegzugsbesteuerung
Möchte man Österreich verlassen und in ein anderes Land außerhalb der EU oder des EWR ziehen, könnte eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne anfallen. In diesem Fall gilt es, sich zu informieren und eventuell mit einem Steuerberater abzustimmen.
Wann muss ich Steuern bezahlen?
Die Besteuerung von Kryptowährungen hängt von der Art der Transaktion bzw. Tätigkeit ab. Folgend werfen wir einen Blick auf die gängigsten Transaktionen und wie diese besteuert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Steuerregeln je nach individueller Situation variieren können. Es ist immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um eine korrekte Steuererklärung sicherzustellen.
Handel & Tausch
Neue Regelung:
Gewinne aus dem Handel und Tausch von Kryptowährungen müssen versteuert werden. Unter der neuen Steuerreform in Österreich ist der Tausch von einer Kryptowährung zu einer anderen steuerfrei, aber der Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Währung (wie Euro oder Dollar) ist steuerpflichtig.
Alte Regelung:
Bei einem Tausch/Verkauf innerhalb eines Jahres kommt der progressive Einkommensteuersatz zur Anwendung. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei.
Staking
Neue Regelung:
Die Einnahmen aus dem Staking von Kryptowährungen sind vorerst steuerfrei und werden bei Zufluss mit 0 Euro angesetzt. Erst der gewinnbringende Verkauf wird mit 27,5 % besteuert.
Alte Regelung:
Einkommensteuersatz gilt bei Zufluss und Veräußerung innerhalb eines Jahres. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.
Lending
Neue Regelung:
Einnahmen bzw. Zinsen durch das Verleihen von Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Dabei werden die Einnahmen bei Zufluss mit 27,5 % besteuert, als auch der spätere Verkauf mit 27,5 %, sofern Gewinne erzielt werden.
Alte Regelung:
Einkommensteuersatz gilt bei Zufluss und Veräußerung innerhalb eines Jahres. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.
Liquidity Providing
Neue Regelung:
Erzielte Gewinne durch das Bereitstellen von Liquidität in Liquidity-Pools sind steuerpflichtig. Die Einnahmen werden sowohl bei Zufluss als auch beim Verkauf mit 27,5 % besteuert.
Alte Regelung:
Der Verkauf innerhalb eines Jahres unterliegt dem Einkommensteuersatz. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei. Einnahmen (Liquidity Rewards) unterliegen der Einkommensteuer.
Mining bei Privatpersonen
Neue Regelung:
Die Einnahmen aus dem Mining von Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Unabhängig vom Konsensmechanismus wird sowohl bei Zufluss als auch beim späteren Verkauf der Kryptowährungen mit einem Steuersatz von 27,5 % besteuert.
Alte Regelung:
Einkommensteuersatz gilt bei Zufluss und Veräußerung innerhalb eines Jahres. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.
Airdrops, Forks & Bounties
Neue Regelung:
Erhaltene Kryptowährungen aus Airdrops, Forks und Bounties sind steuerpflichtig. Die Kosten werden bei Zufluss der Kryptowährungen mit 0 Euro angesetzt und der spätere Verkauf wird mit 27,5 % besteuert.
Alte Regelung:
Der Zufluss von Airdrops wird mit einem Betrag von 0 Euro bewertet. Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres unterliegt dieser dem Einkommensteuersatz. Nach Ablauf eines Jahres ist der Verkauf steuerfrei.
Bei Hard Forks unterliegt der Verkauf innerhalb eines Jahres dem Einkommensteuersatz. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.
Krypto Einkommen
Werden Kryptowährungen als Einkommen erhalten, zum Beispiel durch Arbeit oder als Zahlung für Dienstleistungen, sind diese Einnahmen steuerpflichtig und unterliegen der Einkommenssteuer.
Verwendung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel
Neue Regelung:
Werden Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet, zum Beispiel um Waren oder Dienstleistungen zu kaufen, findet ein Tauschgeschäft statt. Es fallen also möglicherweise Steuern auf Gewinne an, die durch den Tausch realisiert werden.
Alte Regelung:
Werden Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet, findet ein Tauschgeschäft statt. Bei einem Tausch/Verkauf innerhalb eines Jahres kommt der progressive Einkommensteuersatz zur Anwendung. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei.
Wann gilt der Handel als gewerblich?
Ob der Handel mit Kryptowährungen als gewerblich eingestuft wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Häufigkeit und das Volumen der Transaktionen. Die Absicht, einen Gewinn zu erzielen und ob die Handelsaktivitäten in einer organisierten und geschäftsmäßigen Weise durchgeführt werden, sind ebenfalls Faktoren. Werden zusätzlich erhebliche Ressourcen in Handelsaktivitäten investiert, könnte der Handel als gewerblich eingestuft werden.
Steuern als Trader
Wenn der Handel mit Kryptowährungen als gewerblich eingestuft wird, müssen die Gewinne als Einkommen aus einem Gewerbebetrieb versteuert werden. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung führen als die Besteuerung von Kryptowährungen als privates Vermögen.
Beim Handel mit Derivaten als Privatperson (z.B. Futures oder Optionen) im Zusammenhang mit Aktien oder Kryptowährungen gelten die erzielten Einkünfte als Kapitalvermögen. In diesem Fall ist der erzielte Gewinn mit einem festen Steuersatz von 27,5 % zu versteuern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Steuerregeln je nach Ihrer individuellen Situation variieren können.
Wie erfährt das Bundesfinanzministerium von meinen Kryptowährungen?
Informationsaustausch zwischen Ländern: Österreich nimmt am automatischen Informationsaustausch zwischen Ländern teil. Dies bedeutet, dass Finanzinstitute in anderen Ländern Informationen über Konten und Vermögenswerte, die österreichischen Bürgern gehören, an das österreichische Finanzamt weitergeben können. Befinden sich Assets bei einem ausländischen Broker oder einer ausländischen Börse, könnte das Finanzamt auf diese Weise davon erfahren.
Kontrollmitteilungen von inländischen Brokern und Börsen: Mit der Einführung der DAC8-Richtlinie sind Dienstleistungsanbieter verpflichtet, die Daten ihrer Kunden an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Dies beinhaltet insbesondere die Weitergabe von KYC-Daten (Know-Your-Customer) sowie sämtlicher relevanter Transaktionsdaten ihrer Kunden. Diese Richtlinie steht auch im Zusammenhang mit der MICA-Verordnung.
Selbstanzeige: Jeder Bürger ist verpflichtet seine Einkünfte, einschließlich Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen, in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Sind dabei Fehler passiert oder Einkünfte nicht korrekt deklariert worden, kann eine Selbstanzeige strafmildernd wirken.
Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerhinterziehung ein ernstes Vergehen ist, das mit hohen Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen geahndet werden kann. Es ist daher immer ratsam, alle Einkünfte korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben und einen Steuerberater zu konsultieren.
Versteuerung von Kryptowährungen im Ausland
Kryptosteuer in Deutschland
In Deutschland gelten Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter und ihr Verkauf wird als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Kryptosteuer in der Schweiz
Gewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowährungen werden in der Schweiz normalerweise als steuerfreie Kapitalgewinne behandelt. Allerdings können Kapitalverluste in diesem Fall auch nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
Tipps zur Versteuerung von Kryptowährungen
Die Versteuerung von Kryptowährungen ist mühsam, aber mit den richtigen Strategien und Tools kann der Prozess vereinfacht werden. Hier sind einige Tipps, die dabei helfen können.
Steuereinfache Exchanges nutzen
Ab 2024 müssen inländische Börsen die KESt automatisch abführen, was den Prozess für Investoren stark vereinfacht.
Krypto Steuerberater
Spezialisierte Steuerberater können bei komplexen Fragestellungen unterstützen und helfen dabei, Steuern korrekt zu berechnen und alle möglichen Abzüge zu nutzen.
Sorgfältige Dokumentation
Es ist wichtig, alle Krypto-Transaktionen sorgfältig zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sind entscheidend, um den Überblick zu behalten und die Steuern korrekt zu berechnen.
Steuererklärung mit CoinTracking
CoinTracking ist der Marktführer für Steuerlösungen und Portfoliotracking bei Kryptowährungen. Transaktionen können automatisch importiert werden und die Steuerberichte werden von den Finanzämtern akzeptiert.
Krypto-Gewinne mit Verlusten verrechnen
Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Kapitalgeschäfte verrechnet werden. Dies kann dazu beitragen, die gesamte Steuerlast zu reduzieren.
Häufig gestellte Fragen zur
Krypto Steuer in Österreich
Fazit
Die neue Steuerreform bringt einige Änderungen und auch Vereinfachung bei der Besteuerung von Kryptowährungen. CoinTracking ist ein hervorragendes Tool zur Verfolgung und Berechnung von Krypto-Transaktionen und vereinfacht den Steuerprozess enorm. Bei komplexen Fragen helfen die Fullservice Steuerexperten, die Steuern korrekt zu berechnen und zu melden.
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