Krypto Steuer in Österreich: Der Guide für die Steuererklärung
23 Okt, 2024 · 26 min read
Kryptowährungen sind längst kein Nischenthema mehr und mit dem wachsenden Interesse an Bitcoin, Ethereum und Co. stellt sich für viele Anleger die Frage, wie diese digitalen Vermögenswerte steuerlich behandelt werden. In Österreich haben sich die Vorschriften für die Besteuerung von Kryptowährungen in den letzten Jahren weiterentwickelt. Das Jahr 2024 bringt dabei einige wichtige Änderungen mit sich, die jeder Krypto-Investor kennen sollte. In diesem Guide erfährst du alles zur Krypto-Steuer in Österreich und wie du dich optimal vorbereiten kannst.
Krypto-Steuern in Österreich
Um dir die wichtigsten Punkte der Krypto-Steuer in Österreich noch einmal einfach und verständlich zu erklären, haben wir einen Video-Guide erstellt. Hier erfährst du alles Wichtige zur Besteuerung deiner Kryptowährungen in wenigen Minuten:
VIDEO-GUIDE: Krypto Steuern Österreich 2024 – Einfach Erklärt
Müssen Kryptowährungen in Österreich versteuert werden?
Ja, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Geld (z.B. Euro oder Dollar) sind in Österreich steuerpflichtig. Alle Gewinne werden mit einem Steuersatz von 27,5% besteuert und zwar unabhängig von der Haltedauer.
Neue Regelung: Altbestand und Neubestand
Mit der am 1. März 2022 in Kraft getretenen Steuerreform hat Österreich eine Reihe von Änderungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen eingeführt. Wirklich relevant sind die alten Regelungen nur noch für NFTs und Altbestände – also Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden. Diese können nämlich steuerfrei verkauft werden.
Altbestand und Neubestand
Der Neubestand bezieht sich auf Krypto-Assets, die seit dem 1. März 2021 gekauft wurden. Diese fallen unter die neue Steuerreform und werden mit einem festen Steuersatz von 27,5% besteuert. Darüber hinaus ist der Tausch von Krypto-zu-Krypto steuerfrei.
Die Altbestände beziehen sich auf Krypto-Assets, die vor dem 1. März 2021 gekauft wurden. Diese fallen unter die alte Regelung und der Verkauf ist heute steuerfrei, weil sich die Kryptowährungen schon länger als ein Jahr im Besitz befinden.
Automatische Besteuerung – KESt-Abzug ab 2024
Ab 2024 wird die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Gewinne aus Kryptowährungen automatisch abgezogen. Dies bedeutet, dass die Steuer direkt durch inländische Banken oder Krypto-Börsen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Regelung soll den Steuerprozess für Anleger erleichtern und sicherstellen, dass Steuern korrekt abgeführt werden.
Wie hoch sind die Krypto-Steuern in Österreich?
In Österreich gilt für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen ein Steuersatz von 27,5%. Sobald Kryptowährungen gegen Euro oder anderes Fiat-Geld getauscht werden, fällt die Steuer an. Es gibt dabei keine Haltedauer, die den Steuersatz beeinflusst. Sobald ein Gewinn realisiert wird, ist dieser steuerpflichtig.
Wie berechnet man die Krypto-Steuern?
Angenommen, du kaufst 1 Bitcoin für 20.000 Euro und verkaufst diesen später für 30.000 Euro. Die Berechnung sieht wie folgt aus:
- Kaufpreis: 20.000 Euro
- Verkaufspreis: 30.000 Euro
- Gewinn: 10.000 Euro (30.000 Euro – 20.000 Euro)
- Steuer: 10.000 Euro × 27,5% = 2.750 Euro
In diesem Fall müsstest du 2.750 Euro an Steuern zahlen.
Gleitender Durchschnittspreis (ACB)
Seit 2023 spielt der sogenannte gleitende Durchschnittspreis (Average Cost Base, kurz ACB) eine wichtige Rolle bei der Berechnung von Krypto-Gewinnen in Österreich. Diese Methode wird verwendet, um den durchschnittlichen Kaufpreis einer Kryptowährung zu ermitteln, wenn du mehrere Käufe zu unterschiedlichen Preisen getätigt hast.
Wie funktioniert der gleitende Durchschnittspreis?
Der gleitende Durchschnittspreis wird berechnet, indem die Gesamtkosten aller Käufe einer bestimmten Kryptowährung durch die Gesamtmenge der gekauften Coins dividiert werden. Dieser Durchschnittspreis dient dann als Basis für die Berechnung des Gewinns, wenn die Kryptowährung verkauft wird.
Berechnungsbeispiel
Angenommen, du kaufst Bitcoin in mehreren Tranchen:
- 0,5 BTC für 10.000 Euro (entspricht einem Kurs von 20.000 Euro)
- 0,3 BTC für 8.000 Euro (entspricht einem Kurs von 26.666,67 Euro)
- 0,2 BTC für 6.000 Euro (entspricht einem Kurs von 30.000 Euro)
Die Gesamtkosten für den Kauf betragen:
- 10.000 Euro + 8.000 Euro + 6.000 Euro = 24.000 Euro
Die Gesamtmenge an Bitcoin beträgt:
- 0,5 BTC + 0,3 BTC + 0,2 BTC = 1 BTC
Der gleitende Durchschnittspreis beträgt:
- 24.000 Euro / 1 BTC = 24.000 Euro/BTC
Wenn du später 0,4 BTC für 12.000 Euro verkaufst, wird der Gewinn folgendermaßen berechnet:
- Anschaffungswert: 0,4 BTC × 24.000 Euro = 9.600 Euro
- Gewinn: 12.000 Euro – 9.600 Euro = 2.400 Euro
Dieser Gewinn von 2.400 Euro wird dann mit einem Steuersatz von 27,5% besteuert.
Krypto-Einkommen werden versteuert
Werden Kryptowährungen als Einkommen erhalten, zum Beispiel durch Arbeit oder als Zahlung für Dienstleistungen, sind diese Einnahmen steuerpflichtig und unterliegen der persönlichen Einkommensteuer von 0 – 55%.
Einkommen (2023) | Steuersatz (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | 0 % | bis 12.816 Euro | 0 % |
bis 19.134 Euro | 20 % | bis 20.818 Euro | 20 % |
bis 32.075 Euro | 30 % | bis 34.513 Euro | 30 % |
bis 62.080 Euro | 41 % | bis 66.612 Euro | 40 % |
bis 93.120 Euro | 48 % | bis 99.266 Euro | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | 50 % | bis 1.000.000 Euro | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | 55 % | ab 1.000.000 Euro | 55 % |
Wann fallen Krypto-Steuern an?
Situation | Beschreibung | Besteuerung |
---|---|---|
Verkauf | Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Währungen (z. B. Euro) oder NFTs. | 27,5% |
Ausgabe | Nutzung von Kryptowährungen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen. | 27,5% |
Tausch | Umtausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung. | steuerfrei |
Einkommen | Erhalt von Kryptowährungen für Dienstleistungen | Einkommensteuer |
Airdrops & Bounties | Empfang von kostenlosen Token oder Coins durch Airdrops. | 27,5% bei Verkauf |
Forks | Erhalt von Token oder Coins durch Hard-Forks. | 27,5% bei Verkauf |
Staking | Erhalt von Belohnungen durch das Staken von Kryptowährungen. | 27,5% bei Verkauf der Rewards |
Lending | Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinszahlungen. | 27,5% bei Zufluss UND Verkauf der Rewards |
Mining | Schürfen von Kryptowährungen. | 27,5% bei Zufluss UND Verkauf der Rewards |
Liquidity Providing | Bereitstellen von Kryptowährungen in Liquidity Pools | 27,5% bei Zufluss UND Verkauf der Rewards |
Wrapping | Umwandlung von Kryptowährungen in wrapped Token. | steuerfrei |
ICOs & IEOs | Teilnahme an Initial Coin Offerings und Initial Exchange Offerings. | 27,5% bei Verkauf |
NFT-Trading | Handel mit Non-Fungible Tokens (NFTs). | Einkommensteuer |
Spot-Trading | Direkter Handel von Kryptowährungen an Börsen. | 27,5% bei Verkauf |
Margin-Trading | Handel von Kryptowährungen mit geliehenem Kapital. | Einkommensteuer |
Futures-Trading | Handel mit Future Kontrakten | Einkommensteuer |
Stablecoins-Trading | Handel mit Stablecoins, die an Fiat-Währungen gekoppelt sind. | 27,5% bei Verkauf |
Krypto-Steuern in Österreich optimieren
- Altbestände nutzen: Kryptowährungen, die bis zum 28. Februar 2021 erworben wurden und daher schon länger als ein Jahr gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden.
- Verluste mit Gewinnen verrechnen: Realisierte Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalgeschäften (z.B. Aktien und Anleihen) verrechnet werden.
- Timing des Verkaufs: Wähle den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf deiner Kryptowährungen. Beispielsweise könntest du auch vorübergehend in einen Stablecoin tauschen und erst später gegen Fiat-Geld verkaufen, wenn insgesamt niedrigere Gesamteinkünfte vorliegen.
- Beratungskosten absetzen: Die Kosten für die Beratung durch einen Steuerberater können abgesetzt werden.
- Transaktionsgebühren absetzen: Die Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Kryptowährungen können als Ausgaben abgesetzt werden.
- Kosten für Krypto-Steuer-Tools absetzen: Die Kosten für Krypto-Steuer-Tools wie CoinTracking können als Ausgaben abgesetzt werden.
Krypto-Steuern beim Investieren in Österreich
Beim Investieren in Kryptowährungen gibt es verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten, je nachdem, wie die Transaktionen durchgeführt werden. Ob du Kryptowährungen verkaufst, tauschst oder als Zahlungsmittel einsetzt – jede dieser Handlungen kann steuerliche Folgen haben.
Krypto-Steuer beim Verkauf von Kryptowährungen
Der Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Geld zählt in Österreich als steuerpflichtiges Ereignis. Gewinne aus dem Verkauf unterliegen einem Steuersatz von 27,5%, unabhängig von der Haltedauer der Kryptowährung. Die Steuer wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis berechnet.
Steuern beim Tauschen (“Swap”) von Kryptowährungen
Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere, wie beispielsweise von Bitcoin in Ethereum, ist nicht steuerpflichtig. In Österreich entsteht die Steuerpflicht erst dann, wenn Kryptowährungen in Fiat-Geld, wie zum Beispiel Euro oder Dollar, umgewandelt werden. Das bedeutet, dass du Kryptowährungen ohne steuerliche Konsequenzen gegeneinander tauschen kannst.
Steuern beim Ausgeben & Bezahlen mit Bitcoin und Kryptowährungen
Das Ausgeben von Kryptowährungen als Zahlungsmittel, beispielsweise zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen, wird steuerlich ebenso wie der Verkauf behandelt. Auch hier wird der Gewinn zwischen dem Anschaffungspreis und dem Marktwert zum Zeitpunkt der Zahlung versteuert. Wenn du also mit Bitcoin ein Produkt kaufst und die Kryptowährung seit ihrem Erwerb an Wert gewonnen hat, musst du diesen Gewinn versteuern.
Krypto-Steuern bei DeFi-Rewards & Erträgen
Im Bereich der dezentralisierten Finanzen (DeFi) gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Erträge aus Kryptowährungen zu generieren. Diese Erträge sind in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung korrekt erfasst werden. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Steueraspekte bei verschiedenen DeFi-Aktivitäten.
Staking-Steuer
Einnahmen aus dem Staking von Kryptowährungen sind nicht unmittelbar steuerpflichtig und werden bei Zufluss mit “null Euro” angesetzt. Erst der Verkauf der Rewards wird mit einem Steuersatz von 27,5% besteuert.
Mining-Steuer
Die Einnahmen aus dem Mining von Kryptowährungen sind unabhängig vom Konsensmechanismus steuerpflichtig und werden sowohl bei Zufluss als auch beim Verkauf mit einem Steuersatz von 27,5% besteuert.
Lending-Steuer
Einnahmen bzw. Zinsen aus dem Verleihen von Kryptowährungen werden sowohl bei Zufluss als auch beim Verkauf mit 27,5 % besteuert.
Borrowing-Steuer
Beim Borrowing (Kreditaufnahme) entstehen in der Regel keine unmittelbaren steuerlichen Konsequenzen, da das Aufnehmen eines Kredits nicht steuerbar ist. Du musst allerdings Zinsen zahlen, die als Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden können.
Airdrop-Steuer
Erhaltene Kryptowährungen aus Airdrops sind nicht unmittelbar steuerpflichtig und werden bei Zufluss mit “null Euro” angesetzt. Erst der Verkauf wird mit einem Steuersatz von 27,5% besteuert.
Liquidity-Mining und Yield Farming Steuer
Einnahmen aus Liquidity-Pools werden sowohl bei Zufluss als auch beim Verkauf mit 27,5 % besteuert.
Wrapping-Steuer
Das Wrapping von Kryptowährungen, wie zum Beispiel das Umwandeln von Bitcoin in Wrapped Bitcoin (WBTC), gilt in Österreich nicht als steuerpflichtiges Ereignis. Da hierbei lediglich eine technische Änderung der Form der Kryptowährung erfolgt, ohne dass ein Verkauf stattfindet, entsteht keine Steuerpflicht.
Play-to-Earn Steuern
Einnahmen aus Play-to-Earn-Spielen werden sowohl bei Zufluss als auch beim Verkauf mit 27,5 % besteuert.
Learn-to-Earn Steuern
Einnahmen aus Learn-to-Earn-Programmen werden sowohl bei Zufluss als auch beim Verkauf mit 27,5 % besteuert.
Hard- und Soft-Forks Steuern
Erhaltene Kryptowährungen aus Hard-Forks sind nicht unmittelbar steuerpflichtig und werden bei Zufluss mit “null Euro” angesetzt. Erst der Verkauf wird mit einem Steuersatz von 27,5% besteuert.
Ein Soft Fork hingegen führt in der Regel nicht zur Ausgabe neuer Coins und hat daher keine unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen.
Wann muss ich Steuern bezahlen?
Die Besteuerung von Kryptowährungen hängt von der Art der Transaktion bzw. Tätigkeit ab. Folgend werfen wir einen Blick auf die gängigsten Transaktionen und wie diese besteuert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Steuerregeln je nach individueller Situation variieren können. Es ist immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um eine korrekte Steuererklärung sicherzustellen.
Handel & Tausch
Neue Regelung:
Gewinne aus dem Handel und Tausch von Kryptowährungen müssen versteuert werden. Unter der neuen Steuerreform in Österreich ist der Tausch von einer Kryptowährung zu einer anderen steuerfrei, aber der Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Währung (wie Euro oder Dollar) ist steuerpflichtig.
Alte Regelung:
Bei einem Tausch/Verkauf innerhalb eines Jahres kommt der progressive Einkommensteuersatz zur Anwendung. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei.
Staking
Neue Regelung:
Die Einnahmen aus dem Staking von Kryptowährungen sind vorerst steuerfrei und werden bei Zufluss mit 0 Euro angesetzt. Erst der gewinnbringende Verkauf wird mit 27,5 % besteuert.
Alte Regelung:
Einkommensteuersatz gilt bei Zufluss und Veräußerung innerhalb eines Jahres. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.
Lending
Neue Regelung:
Einnahmen bzw. Zinsen durch das Verleihen von Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Dabei werden die Einnahmen bei Zufluss mit 27,5 % besteuert, als auch der spätere Verkauf mit 27,5 %, sofern Gewinne erzielt werden.
Alte Regelung:
Einkommensteuersatz gilt bei Zufluss und Veräußerung innerhalb eines Jahres. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.
Liquidity Providing
Neue Regelung:
Erzielte Gewinne durch das Bereitstellen von Liquidität in Liquidity-Pools sind steuerpflichtig. Die Einnahmen werden sowohl bei Zufluss als auch beim Verkauf mit 27,5 % besteuert.
Alte Regelung:
Der Verkauf innerhalb eines Jahres unterliegt dem Einkommensteuersatz. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei. Einnahmen (Liquidity Rewards) unterliegen der Einkommensteuer.
Mining bei Privatpersonen
Neue Regelung:
Die Einnahmen aus dem Mining von Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Unabhängig vom Konsensmechanismus wird sowohl bei Zufluss als auch beim späteren Verkauf der Kryptowährungen mit einem Steuersatz von 27,5 % besteuert.
Alte Regelung:
Einkommensteuersatz gilt bei Zufluss und Veräußerung innerhalb eines Jahres. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.
Airdrops, Forks & Bounties
Neue Regelung:
Erhaltene Kryptowährungen aus Airdrops, Forks und Bounties sind steuerpflichtig. Die Kosten werden bei Zufluss der Kryptowährungen mit 0 Euro angesetzt und der spätere Verkauf wird mit 27,5 % besteuert.
Alte Regelung:
Der Zufluss von Airdrops wird mit einem Betrag von 0 Euro bewertet. Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres unterliegt dieser dem Einkommensteuersatz. Nach Ablauf eines Jahres ist der Verkauf steuerfrei.
Bei Hard Forks unterliegt der Verkauf innerhalb eines Jahres dem Einkommensteuersatz. Nach einem Jahr ist die Veräußerung steuerfrei.
Krypto Einkommen
Werden Kryptowährungen als Einkommen erhalten, zum Beispiel durch Arbeit oder als Zahlung für Dienstleistungen, sind diese Einnahmen steuerpflichtig und unterliegen der Einkommenssteuer.
Verwendung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel
Neue Regelung:
Werden Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet, zum Beispiel um Waren oder Dienstleistungen zu kaufen, findet ein Tauschgeschäft statt. Es fallen also möglicherweise Steuern auf Gewinne an, die durch den Tausch realisiert werden.
Alte Regelung:
Werden Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet, findet ein Tauschgeschäft statt. Bei einem Tausch/Verkauf innerhalb eines Jahres kommt der progressive Einkommensteuersatz zur Anwendung. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei.
Steuern beim Krypto-Trading in Österreich
Beim Krypto-Trading gibt es verschiedene steuerliche Regelungen, je nachdem, welche Art des Tradings du betreibst. Vom Spot-Trading bis hin zu Initial Coin Offerings (ICOs) – alle diese Aktivitäten können steuerliche Konsequenzen haben. Hier geben wir einen Überblick.
Spot-Trading Steuer
In Österreich unterliegen realisierte Gewinne aus dem Spot-Trading einem Steuersatz von 27,5%. Wichtig ist, dass nur der Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Geld steuerpflichtig ist. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere (Swap) ist nicht steuerpflichtig.
Trading mit Stablecoins
Stablecoins, wie USDT oder USDC, sind Kryptowährungen, die an den Wert einer Fiat-Währung (wie den US-Dollar) gekoppelt sind. Auch beim Trading mit Stablecoins gelten dieselben Steuerregelungen wie beim Spot-Trading. Der gewinnbringende Verkauf gegen Fiat-Geld wird mit 27,5% besteuert, während Swaps steuerfrei sind.
Margin-Trading Steuer
Gewinne aus Margin-Trading fallen unter die Einkommensteuer. Auch der Tausch von Kryptowährungen in Margin-Produkte kommt einer Realisierung gleich und fällt unter die Einkommensteuer, sofern dadurch Gewinne entstehen.
Future-Trading Steuer
Beim Future-Trading gelten dieselben Regelungen wie beim Margin-Trading.
ICOs & IEOs
Bei Initial Coin Offerings (ICOs) und Initial Exchange Offerings (IEOs) investierst du in neue Kryptowährungsprojekte, indem du neue Coins oder Tokens kaufst. Der steuerpflichtige Moment tritt erst dann ein, wenn du diese Tokens in Fiat-Geld (z.B. Euro) verkaufst. Gewinne aus dem Verkauf der ICO- oder IEO-Tokens unterliegen ebenfalls dem Steuersatz von 27,5%.
NFT-Steuern
In Österreich unterliegen Gewinne aus dem Verkauf von Non-Fungible Tokens (NFTs) der Einkommensteuer, sofern diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert werden. Wenn ein NFT länger als ein Jahr gehalten wird, bleibt der Verkauf steuerfrei.
Außerdem gilt eine Freigrenze von 440 Euro pro Kalenderjahr. Solange die erzielten Gewinne diesen Betrag nicht überschreiten, sind sie steuerfrei. Werden jedoch mehr als 440 Euro Gewinn erzielt, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Wann sind Kryptowährungen steuerfrei?
- Kauf von Kryptowährungen
- Transfer zwischen Wallets & Accounts
- Krypto-zu-Krypto Tausch
- Verkauf von Altbeständen
- Schenkung
- Spenden
Wie wirken sich Kryptoverluste auf die Steuer aus?
Kryptoverluste können in Österreich steuerlich geltend gemacht werden und haben Einfluss auf die Berechnung der Steuerlast. Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalgeschäften verrechnet werden, um die steuerliche Belastung zu senken. Doch wie schaut es bei Verlusten aus anderen Ereignissen aus?
Verluste durch Diebstahl von Kryptowährungen
Verluste durch den Diebstahl von Kryptowährungen können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt solche Verluste nicht als abzugsfähig an, da es sich um persönliche Vermögensverluste handelt und diese nicht im Rahmen steuerpflichtiger Veräußerungsgeschäfte entstehen.
Verluste durch Krypto-Scams
Verluste durch Krypto-Scams, bei denen du Kryptowährungen durch betrügerische Machenschaften verlierst, können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt solche Verluste nicht als abzugsfähig an, da diese nicht im Rahmen steuerpflichtiger Veräußerungsgeschäfte entstehen.
Verluste durch Börsenpleite
Verluste durch die Pleite einer Krypto-Börse (wie z.B. FTX) sind ebenfalls schwer steuerlich abzugsfähig. Wenn eine Börse Insolvenz anmeldet und du dadurch deine Kryptowährungen verlierst, handelt es sich um einen Vermögensverlust, der nicht als Veräußerungsverlust anerkannt wird.
Abgabefrist für die Krypto-Steuererklärung
Die Abgabefrist für die Krypto-Steuererklärung in Österreich richtet sich nach den allgemeinen Fristen für die Einkommensteuererklärung. In der Regel muss die Steuererklärung bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden, wenn sie in Papierform abgegeben wird, oder bis zum 30. Juni, wenn sie elektronisch über FinanzOnline eingereicht wird. Bei Einreichung durch einen Steuerberater kann die Frist verlängert werden.
Krypto-Steuererklärung richtig abgeben – Einkommensteuererklärung 2023
Für die Abgabe einer korrekten Krypto-Steuererklärung werden das Einkommensteuerformular E1 sowie die Beilage E1kv benötigt. Bevor eine Einkommensteuererklärung möglich ist, muss aber ein Erklärungswechsel durchgeführt werden. Wie das funktioniert und wie die Formulare ausgefüllt werden, zeigen wir in diesem Abschnitt.
Erklärungswechsel durchführen
Um eine Krypto-Steuererklärung abzugeben, muss als erstes ein Erklärungswechsel durchgeführt werden. Damit stellst du von der Arbeitnehmerveranlagung auf eine Einkommensteuererklärung um:
- Bei Finanzonline anmelden
- Oben in der Menüleiste auf “Weitere Services” klicken
- Im Abschnitt “Erklärungen” auf “Erklärungswechsel” klicken
Jetzt müssen folgende Abschnitte des Formulars ausgefüllt werden:
1. Allgemeine Angaben zu Tätigkeit
Einkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen
Art: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen
Genaue Bezeichnung: Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen
Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: Datum wann mit dem Kryptohandel gestartet wurde
2. Ort der Berufsausübung
Hier kann die Privatadresse angegeben werden
3. Weitere Angaben zur Tätigkeit
Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Angabe wie hoch die steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte ungefähr sein werden
Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Angabe wie hoch die steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte ungefähr sein werden
Nach Bekanntgabe aller relevanten Informationen kann der Erklärungswechsel durch Klicken auf “Prüfen und Einbringen” eingereicht werden.
Gewinne und Verluste in der Steuererklärung angeben
In der Beilage E1kv findest du den Abschnitt 1.3.5 Einkünfte aus Kryptowährungen. Bei den Einkünften wird immer zwischen inländischen (Verwendung von österreichischen Plattformen) und ausländischen (Verwendung von ausländischen Plattformen) Kapitaleinkünften unterschieden.
Laufende Einkünfte: Dazu gehören zum Beispiel Einkünfte aus Mining, Lending und Liquidity Providing.
Überschüsse aus realisierten Wertsteigerungen: Das sind Gewinne (Feld 173 und 174) oder Verluste (Feld 175 und 176) aus dem Verkauf von Kryptowährungen.
Termingeschäfte in der Steuererklärung angeben
Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten wie z.B. aus Future-Trading müssen in der Beilage E1kv unter Einkünfte aus Kapitalvermögen (Feld 857) erfasst werden.
Einkommen in der Steuererklärung angeben
Gewinne aus der Veräußerung von NFTs innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist müssen im Formular E1 unter Sonstige Einkünfte (Feld 801) erfasst werden.
Krypto-Steuerbericht mit CoinTracking erstellen
Krypto-Steuerrechner wie CoinTracking erleichtern eine korrekte Abgabe der jährlichen Steuererklärung enorm, da sämtliche Krypto-Transaktionen automatisch erfasst und zugeteilt werden.
Der CoinTracking-Steuerreport enthält eine detaillierte Auflistung aller steuerrelevanten Transaktionen mit einer Übersicht von erzielten Gewinnen und Verlusten sowie Krypto-Einkommen.
Die Erstellung des Steuerreports erfordert dabei nur wenige Klicks:
- Einloggen ins CoinTracking-Konto.
- Zum Menüpunkt „Steuerbericht“ navigieren.
- Angaben zur Steuermethode sowie zu den zu exportierenden Daten machen.
- Auf „Neuen Steuer Report generieren“ klicken.
Tipps zur Versteuerung von Kryptowährungen
Mit den richtigen Strategien und einer vorausschauenden Planung lassen sich häufige Fehler vermeiden und Steuervorteile nutzen. Hier sind einige grundlegende Tipps, um deine Krypto-Steuerpflichten effizient und gesetzeskonform zu erfüllen.
Steuereinfache Exchanges nutzen
Ab 2024 müssen inländische Börsen die KESt automatisch abführen, was den Prozess für Investoren stark vereinfacht.
Verluste geltend machen
Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalgeschäften verrechnet werden. Dies kann dazu beitragen, die gesamte Steuerlast zu reduzieren.
Krypto-zu-Krypto Tausch
Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist in Österreich nicht steuerpflichtig. Erst wenn Kryptowährungen in Fiat-Geld umgewandelt werden, entsteht eine Steuerpflicht. Dies ermöglicht es dir, ohne steuerliche Belastung zwischen verschiedenen Kryptowährungen zu wechseln.
Altbestände nutzen
Hast du Kryptowährungen vor dem 28. Februar 2021 erworben, gelten diese als Altbestände und können mittlerweile steuerfrei verkauft werden. Überlege daher, Altbestände gezielt zu nutzen, bevor du Neubestände veräußert.
Krypto-Steuerberater
Spezialisierte Steuerberater können bei komplexen Fragestellungen unterstützen und helfen dabei, Steuern korrekt zu berechnen und alle möglichen Abzüge zu nutzen.
Sorgfältige Dokumentation
Sorgfältige Aufzeichnungen sind entscheidend, um den Überblick zu behalten und die Steuern korrekt zu berechnen.
Steuererklärung mit CoinTracking
CoinTracking ist der Marktführer für Steuerlösungen und Portfoliotracking bei Kryptowährungen. Transaktionen können automatisch importiert werden und die Steuerberichte werden von den Finanzämtern akzeptiert.
Wann gilt der Handel als gewerblich?
Ob der Handel mit Kryptowährungen als gewerblich eingestuft wird, ist individuell zu beurteilen und beinhaltet verschiedene Aspekte. Wichtigstes Indiz dafür ist, ob die Handelsaktivitäten in einer organisierten und geschäftsmäßigen Weise mit Absicht auf Gewinnerzielung durchgeführt werden. Faktoren wie die Anschaffung von Mining-Hardware, das Handeln mit Fremdkapital sowie das Volumen und der Umfang der Handelsaktivitäten können in die Beurteilung mit einfließen.
Wie erfährt das Bundesfinanzministerium von Kryptowährungen?
Österreich nimmt am automatischen Informationsaustausch zwischen Ländern teil. Dies bedeutet, dass Finanzinstitute in anderen Ländern Informationen über Konten und Vermögenswerte von österreichischen Bürgern an das österreichische Finanzamt weitergeben können.
Mit der Einführung der DAC8-Richtlinie sind Finanzdienstleister verpflichtet, die Daten ihrer Kunden an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Dies beinhaltet insbesondere die Weitergabe von KYC-Daten (Know-Your-Customer) sowie sämtlicher relevanter Transaktionsdaten ihrer Kunden. Diese Richtlinie steht auch im Zusammenhang mit der MICA-Verordnung.
Mit der Einführung der DAC8-Richtlinie sind Finanzdienstleister verpflichtet, die Daten ihrer Kunden an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Dies beinhaltet insbesondere die Weitergabe von KYC-Daten (Know-Your-Customer) sowie sämtlicher relevanter Transaktionsdaten ihrer Kunden. Diese Richtlinie steht auch im Zusammenhang mit der MICA-Verordnung.
Krypto-Steuern in anderen Ländern
Krypto-Steuern in Deutschland
In Deutschland gelten Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter und ihr Verkauf wird als privates Veräußerungsgeschäft betrachtet. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, sofern diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt wurden.
Krypto-Steuern in der Schweiz
Gewinne aus dem privaten Handel mit Kryptowährungen werden in der Schweiz als steuerfreie Kapitalgewinne behandelt. Allerdings können Kapitalverluste in diesem Fall auch nicht steuermindernd geltend gemacht werden.
Häufig gestellte Fragen zur
Krypto Steuer in Österreich
Fazit
Die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich erfordert eine sorgfältige Planung und genaue Dokumentation aller Transaktionen. Verluste können steuerlich geltend gemacht werden und es gelten spezielle Regeln für Altbestände. CoinTracking ermöglicht es dir, alle deine Krypto-Transaktionen automatisch zu erfassen, Verluste und Gewinne zu berechnen und einen vollständigen Steuerbericht zu erstellen. So kannst du sicherstellen, dass du deine Krypto-Steuerpflichten in Österreich korrekt erfüllst und gleichzeitig den Aufwand minimierst.
Haftungsausschluss
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind nicht als Finanz-, Anlage- oder Rechtsberatung gedacht. Investitionen in Kryptowährungen sind sehr volatil und bergen erhebliche Risiken. Bevor Sie in Kryptowährungen investieren, sollten Sie gründliche Recherchen durchführen, sich von einem Finanzberater beraten lassen und sicherstellen, dass Sie die damit verbundenen Risiken verstehen. Der Autor und der Herausgeber sind nicht verantwortlich für finanzielle Verluste oder Schäden, die durch die Befolgung der in diesem Artikel dargestellten Informationen entstehen können. Seien Sie immer vorsichtig und treffen Sie fundierte Entscheidungen, wenn Sie mit Kryptowährungen handeln.
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