Neben dem Handel und Investieren in Kryptowährungen ist auch das Krypto Lending zu einer beliebten Methode geworden, passives Einkommen zu erzielen. Bereits erworbene Coins arbeiten und Erträge erzielen zu lassen klingt natürlich verlockend. Doch welche steuerlichen Regelungen gilt es dabei zu beachten? In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Besteuerung von Krypto Lending in Österreich und erklären, was es zu beachten gibt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Besteuerung bei Zufluss: Einkünfte aus dem Lending von Kryptowährungen werden zum Zeitpunkt des Zuflusses mit einem Steuersatz von 27,5 % besteuert.
- Besteuerung bei Veräußerung: Gewinne aus dem Verkauf von Lending-Rewards unterliegen ebenfalls einem Steuersatz von 27,5 %.
- Dokumentationspflicht: Eine genaue Dokumentation von Transaktionen und Erträgen aus dem Krypto Lending ist essentiell, um bei der Steuererklärung korrekte Angaben machen zu können.
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Was ist Lending?
Krypto Lending bezeichnet das Verleihen von digitalen Assets (Coins oder Token), um im Gegenzug Zinsen zu verdienen. Dies geschieht über spezielle Plattformen, die als Vermittler zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern fungieren. Die Attraktivität des Krypto Lendings liegt in der Möglichkeit, passive Einkünfte zu generieren, während die verliehenen Kryptowährungen weiterhin ein Potenzial für Wertsteigerungen bieten.

Krypto Lending Steuer in Österreich
Die Besteuerung von Krypto Lending in Österreich sieht vor, dass Zinsen aus dem Verleih von Kryptowährungen sowie realisierte Wertsteigerungen durch Veräußerung von Lending-Rewards der Kapitalertragsteuer unterliegen. Dies bedeutet, dass sowohl die erhaltenen Rewards als auch die durch den Verkauf erzielten Gewinne steuerpflichtig sind. Bei Privatpersonen werden Lending-Rewards wie folgt besteuert:
- 27,5 % beim Zufluss der Rewards
- 27,5 % auf den Wertzuwachs (Gewinn) bei Veräußerung
Alt- und Neubestand beim Krypto Lending
In Österreich ist seit dem 01. März 2022 ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, womit sich die steuerlichen Regelungen für Kryptowährungen grundsätzlich geändert haben.
Das Kaufdatum bzw. der Zeitpunkt des Zuflusses der Rewards ist entscheidend, ob nach der alten Regelung (Altbestand) oder der neuen Regelung (Neubestand) besteuert wird.

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Freibetrag beim Krypto Lending in Österreich
Die alte Steuerregelung sah eine Freigrenze von 440 Euro vor, wenn Kryptowährungen innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb verkauft wurden.
Seit Einführung der neuen Steuerregelungen (01. März 2022) gibt es keine Freigrenze mehr, somit ist ein steuerfreier Verkauf auch nicht mehr möglich. Eine gewinnbringende Veräußerung von Kryptowährungen bzw. Lending-Rewards hat stets eine Versteuerung von 27,5 % zur Folge.

Krypto Lending in der Steuererklärung angeben
Die durch Lending erzielten Erträge gelten als “laufende Einkünfte” und müssen in der jährlichen Steuererklärung über Finanzonline im Formular E1 bzw. der Beilage E1kv angegeben werden.
Hierfür ist es notwendig, alle Lending-Aktivitäten wie den Wert der Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses genau zu dokumentieren. Diese Informationen sind entscheidend für die korrekte Berechnung der Steuerlast. Da die Zuordnung und Masse an Transaktionen schnell zu einer großen Herausforderung werden, empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung von Steuerrechnern. Insbesondere wenn Unklarheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Lending-Erträgen bestehen, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Versteuerung von Krypto Lending im Ausland
Andere Länder, andere Steuerrichtlinien. Insbesondere wenn man in mehreren Ländern steuerpflichtig ist, sollte man sich über die steuerlichen Verpflichtungen im jeweiligen Land informieren.
Lending Steuer in Deutschland
In Deutschland unterliegen Erträge aus Krypto Lending der persönlichen Einkommensteuer, wobei es eine Freigrenze von 256 Euro gibt. Gewinne aus Verkäufen innerhalb der einjährigen Haltefrist müssen ebenfalls mit der persönlichen Einkommensteuer versteuert werden.










Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung von Lending
Wie hoch sind die Steuern auf Lending?
Lending-Einkünfte werden bei Zufluss mit 27,5 % besteuert. Bei Veräußerung der Lending-Rewards erfolgt eine weitere Besteuerung von 27,5 % auf den Wertzuwachs.
Ist Krypto Lending in Österreich legal?
Ja, Krypto Lending ist in Österreich legal, vorausgesetzt, es werden alle geltenden steuerrechtlichen Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen eingehalten.
Wo trage ich Lending Einkünfte in der Steuererklärung ein?
Die durch Lending erzielten Erträge müssen in der jährlichen Steuererklärung über Finanzonline im Formular E1 bzw. der Beilage E1kv angegeben werden.
Fazit
Die Besteuerung von Krypto Lending in Österreich erfordert Achtsamkeit und eine genaue Dokumentation. Angesichts der Komplexität und der sich ständig ändernden Vorschriften ist die Nutzung von Tools wie CoinTracking für viele eine effektive Möglichkeit, den Überblick über Lending-Erträge zu behalten und die Steuererklärung entsprechend vorzubereiten. Ein automatischer Import aller Transaktionen und die Erstellung eines Steuerberichts für das Finanzamt erleichtern den Prozess der Steuererklärung enorm.