Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 6. März 2025 regelt das Bundesfinanzministerium die steuerliche Behandlung von Kryptowerten neu. Unter dem Titel „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“ konkretisiert das Schreiben zahlreiche Punkte, die für Krypto-Anleger, Trader und Unternehmen gleichermaßen relevant sind.
Im Fokus stehen dabei strengere Dokumentations- und Nachweispflichten, neue Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen sowie eine Erläuterung unter anderem zur Staking-Steuer und Lending-Steuer. Besonders brisant: Auch wer seine Staking-Rewards nicht aktiv beansprucht (claimt), könnte trotzdem steuerpflichtig sein.
Was genau sich ändert, was das für deine Steuererklärung bedeutet und wie du dich jetzt optimal auf die neuen Vorgaben vorbereitest, erfährst du in diesem Artikel.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Strengere Nachweispflichten: Alle Krypto-Transaktionen müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Staking, Lending, Airdrops & Co: Erträge sind teilweise schon bei wirtschaftlichem Zufluss steuerpflichtig, selbst wenn keine aktive Verfügung (Claiming) erfolgt.
- Erweiterte Aufbewahrungspflichten: Wer über 500.000 € an Überschusseinkünften im Jahr erzielt, muss Aufzeichnungen sechs Jahre lang aufbewahren.
- Nachweis von Wallet-Beständen: Auf Anfrage müssen Wallet-Adressen, Stichtagsbestände und Transaktionsdaten transparent offengelegt werden.
- Mitwirkung ist Pflicht: Wer nicht vollständig oder nicht fristgerecht liefert, riskiert Schätzungen und steuerliche Nachteile.
Was sind Kryptowährungen laut BMF?
Das Bundesfinanzministerium (BMF) verwendet in seinem Schreiben den Begriff „Kryptowerte“, um alle Arten digitaler Vermögenswerte zusammenzufassen, die auf kryptographischer Technologie beruhen. Der Begriff ist also weiter gefasst als nur „Kryptowährungen“ im engeren Sinne wie Bitcoin oder Ethereum.
Die sinngemäße Definition des BMF lautet: „Virtuelle Währungen, sogenannte Kryptowährungen, sind digitale Darstellungen eines Wertes, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden [...] und die als Tauschmittel verwendet werden können.“
Die grundsätzliche Sichtweise ist also, dass alle virtuellen Währungen und sonstigen Token steuerlich zu berücksichtigen sind – unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung.
In der Praxis bedeutet das, dass auch neuere Konstrukte wie Wrapped Tokens oder Bridged Assets als Wirtschaftsgüter gelten, sofern sie übertragbar, handelbar und einem bestimmten Inhaber zuordenbar sind.
Detaillierte Informationen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland findest du in unserem aktuellen Steuerguide.
Strengere Dokumentations- und Nachweispflichten
Das BMF-Schreiben macht unmissverständlich klar: Wer mit Kryptowährungen handelt oder daraus Einkünfte erzielt, muss alle steuerlich relevanten Vorgänge vollständig, korrekt und nachvollziehbar dokumentieren. Die Anforderungen an die Mitwirkungspflicht steigen damit deutlich – auch rückwirkend.
Dokumentation aller Krypto-Transaktionen
Egal ob Kauf, Verkauf, Tausch, Staking oder Nutzung von DeFi-Plattformen – alle Transaktionen müssen in einer strukturierten Form erfasst werden. Laut BMF umfasst die vollständige Krypto-Dokumentation insbesondere:
- Zeitpunkt der Transaktion (Datum & Uhrzeit)
- Art der Transaktion (z. B. Kauf, Verkauf, Tausch, Übertrag)
- Beteiligte Kryptowährungen und Fiat-Währungen
- Menge und Marktwert zum Zeitpunkt der Transaktion
- Verwendungsreihenfolge (Einzelbetrachtung, Durchschnitts- oder FiFo-Methode)
- Verwendete Wallets und/oder Plattformen
- Gebühren und sonstige Kosten
Besonderheit: Auch Transaktionen zwischen eigenen Wallets müssen dokumentiert werden – einschließlich des Nachweises, dass es sich tatsächlich um eigene Adressen handelt.

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Dokumentation von Staking, Lending & Airdrops
Erträge aus Staking oder Lending sind grundsätzlich mit Zufluss in die eigene Wallet zum aktuellen Marktwert steuerpflichtig. Spätestens jedoch gilt der 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als steuerlich relevanter Zuflusszeitpunkt – auch dann, wenn kein aktives Claiming erfolgt ist.
Schaue dir dazu auf jeden Fall auch unsere Steuerguides für Staking-Steuern und Lending-Steuern in Deutschland an.
Bei Airdrops gilt grundsätzlich weiterhin das Prinzip der erbrachten "Gegenleistung". Erfolgt ein aktives Zutun, um sich für einen Airdrop zu qualifizieren, dann sind die erhaltenen Kryptowährungen bereits bei Zufluss steuerpflichtig. Die Nennung des Projektinitiators in sozialen Medien oder die Bekanntgabe von personenbezogenen Daten ist dabei schon ausreichend. Detaillierte Informationen dazu findest du in unserem Steuerguide für Airdrops.

Aufbewahrungspflichten für Krypto-Investoren
Das BMF-Schreiben betont ausdrücklich, dass Steuerpflichtige ihre Dokumentationen aufbewahren müssen, um sämtliche steuerrelevanten Vorgänge mit Kryptowerten nachvollziehbar darlegen zu können.
Wer im Kalenderjahr mehr als 500.000 € an positiven Überschusseinkünften (z. B. aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalerträgen oder sonstigen Einkünften) erzielt, unterliegt den Aufbewahrungspflichten. Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich diese Schwelle auf 750.000 €.
In diesem Fall müssen sämtliche Aufzeichnungen und Unterlagen zu Einnahmen und Werbungskosten aus den betroffenen Einkunftsarten sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Die Speicherung darf auch digital auf Datenträgern erfolgen.
Nachweispflicht von Wallet-Beständen
Steuerpflichtige Krypto-Investoren müssen dem Finanzamt alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen und steuerpflichtige Vorgänge mit Kryptowerten nachvollziehbar belegen.
Finanzämter können im Einzelfall detaillierte Informationen zu Wallets und Transaktionen anfordern, um die Richtigkeit der steuerlichen Angaben zu überprüfen. Dazu zählen insbesondere:
- Wallet-Bestände zum Stichtag 31. Dezember
- Genutzte Wallet-Adressen
- Transaktions-Hash-Werte (z. B. bei Nutzung dezentraler Börsen)
- Account-Angaben zu verwendeten Handelsplattformen
Darüber hinaus dürfen auch die zur Erstellung eines Krypto-Steuerreports verwendeten Dateien (z. B. Transaktionsübersichten, CSV-Dateien) eingefordert werden. In bestimmten Fällen – etwa zur Verifikation eines Anschaffungsvorgangs – können auch Screenshots aus Wallets oder Börsenaccounts verlangt werden, wenn andere Ermittlungsmöglichkeiten wie Block Explorer bereits ausgeschöpft wurden.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt oder unvollständige Angaben macht, läuft Gefahr, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzt – mit möglicherweise erheblichen steuerlichen Nachteilen.
Krypto-Steuersoftware: Einsicht durch das Finanzamt?
Wird zur Ermittlung steuerrelevanter Daten eine Steuersoftware oder ein Datenverarbeitungssystem verwendet, kann die Finanzbehörde im Rahmen einer Prüfung Einsicht in diese Systeme verlangen.
Diese Regelung betrifft insbesondere Steuerpflichtige mit hohen Einkünften, kann aber auch in anderen Fällen Anwendung finden.

Was du jetzt beachten solltest
Das BMF verschärft die Anforderungen an alle, die mit Kryptowerten handeln oder daraus Einkünfte erzielen. Panik ist jedoch keinesfalls angebracht. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, solltest du jetzt aktiv werden:
1. Dokumentation überprüfen und vervollständigen
Stelle sicher, dass du alle Transaktionen lückenlos dokumentierst – inklusive Zeitstempel, Betrag, Art der Transaktion und genutzten Wallets. Auch Staking-, Lending-, Forging- und Airdrop-Erträge gehören in deine Aufzeichnungen.
2. Wallet-Übersicht vorbereiten
Behalte den Überblick über deine genutzten Wallets und notiere dir wichtige Stichtagsbestände (z. B. 31. Dezember). Halte Transaktionsdaten und Hash-Werte bereit, falls das Finanzamt Nachweise anfordert.
3. Erstelle detaillierte Steuerberichte
Verwende eine spezialisierte Krypto-Steuersoftware wie CoinTracking, um deine Transaktionshistorie strukturiert aufzubereiten. CoinTracking unterstützt dich bei der vollständigen Dokumentation, hilft beim Einhalten der neuen Nachweispflichten und erstellt steuerkonforme Berichte, die vom Finanzamt anerkannt werden.
4. Aufbewahrungspflichten beachten
Falls deine Einkünfte die Schwelle von 500.000 € (bzw. 750.000 € ab 2027) pro Jahr überschreiten, gelten erweiterte Aufbewahrungspflichten. Speichere deine Unterlagen sicher ab und halte sie mindestens sechs Jahre lang griffbereit.
5. Frühzeitig und kontinuierlich dokumentieren
Warte nicht bis zur Abgabe der Steuererklärung. Je besser deine Unterlagen strukturiert und vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft die Kommunikation mit dem Finanzamt. Mit CoinTracking kannst du deine Wallets und Börsen per API verbinden – so werden alle Transaktionen automatisch aufgezeichnet und die Dokumentation erfolgt laufend im Hintergrund.

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Fazit
Die neuen Vorgaben des BMF machen deutlich: Wer mit Kryptowährungen handelt, muss seine Transaktionen, Wallets und Einkünfte lückenlos dokumentieren und auf Anfrage nachweisen können. Mit CoinTracking lässt sich dieser Aufwand deutlich reduzieren – alle Transaktionen werden automatisch erfasst und dein Steuerreport konform zu den aktuellen Vorgaben erstellt. So bist du optimal vorbereitet – auch im Fall einer Prüfung.
Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sollten nicht als professionelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung angesehen werden. Sie sollten Ihre eigene Recherche durchführen oder sich bei der Anlage an einen professionellen Finanzberater wenden.