Update vom 15. Oktober 2026
Der Beschluss vom 6. Juli 2026 betraf den Haushaltsentwurf 2027, nicht einen Gesetzentwurf zur Krypto-Steuer. Für das Gesetz zur Krypto-Steuer liegt seit dem 30. September 2026 ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, also ein erster Entwurf des Gesetzestexts aus dem Ministerium.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 14. Oktober 2026 nicht beschlossen. Er steckt weiter in der Ressortabstimmung. Dabei stimmen die Ministerien den Text ab, bevor die Bundesregierung ihn beschließt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt (Stand: 15. Oktober 2026). Was der Referentenentwurf vorsieht, erklärt unser Artikel Referentenentwurf Krypto-Steuer.
Was hat das Bundeskabinett am 6. Juli 2026 für Krypto-Anleger in Deutschland eigentlich beschlossen? Die Bundesregierung verabschiedete den Haushaltsentwurf 2027, und darin enthalten ist eine Änderung bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Was in Teilen der Berichterstattung bereits als endgültiges „Ende der Krypto-Haltefrist" beschrieben wird, ist vor allem eines: ein Kabinettsbeschluss, kein verabschiedetes Gesetz.
Der Beschluss vom 6. Juli 2026 ist erst ein Schritt auf dem Weg zum Gesetz, mehrere weitere stehen noch aus. Die politische Vorgeschichte haben wir in unserem Artikel zur Krypto Haltefrist Reform 2026 aufgearbeitet. Wie die einjährige Haltefrist funktioniert, erklärt unser Steuer-Guide zur Krypto-Haltefrist in Deutschland.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kabinettsbeschluss: Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Haushaltsentwurf 2027 beschlossen, der eine Änderung der Krypto-Besteuerung enthält.
- Steuersatz: Nach dem Referentenentwurf soll die Kapitalertragsteuer 25 % betragen, dazu kommt der Solidaritätszuschlag.
- Kein Gesetz: Der Beschluss ist kein Gesetzentwurf. Bundestag und voraussichtlich Bundesrat müssen noch zustimmen.
- Drucksache 21/5752 ist nicht der Referentenentwurf: Diese Drucksache ist der abgelehnte Grünen-Entwurf, nicht der Entwurf des Bundesfinanzministeriums.
- Bestandsschutz: Beim Verkauf von bis Ende 2026 gekauften Coins sollen laut Referentenentwurf weiter die bisherigen Regeln gelten.
Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 auf einen Blick
Am Montag, den 6. Juli 2026, hat das Bundeskabinett den Haushaltsentwurf 2027 beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Das BMF bestätigte sie in seiner Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss. Das Haushaltsentwurf-Dokument selbst enthält den Wortlaut: „die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Veräußerungsgewinne sind dann unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig."
Offiziell dokumentiert ist der Termin auch über den Bundestag selbst: Eine Kurzmeldung vom 6. Juli 2026 hält fest, dass das Kabinett den Entwurf am Montagmittag gebilligt hatte, und dokumentiert die Vorstellung der Eckpunkte des Haushaltsentwurfs durch das Bundesfinanzministerium. Was diese offizielle Quelle nicht liefert, sind konkrete Termine für die weiteren parlamentarischen Schritte. Dazu mehr im Abschnitt zum Gesetzgebungsverfahren weiter unten.
Was genau ändert sich? Krypto als Kapitalvermögen statt „anderes Wirtschaftsgut"
Der Kern der geplanten Änderung: Kryptowährungen sollen künftig nicht mehr als „anderes Wirtschaftsgut" im Sinne der privaten Veräußerungsgeschäfte gelten, sondern wie Aktien oder Fondsanteile als Kapitalvermögen behandelt werden.
Die praktische Konsequenz einer solchen Umstufung: Die einjährige Haltefrist würde entfallen. An ihre Stelle träte eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, unabhängig davon, wie lange die Coins zuvor gehalten wurden. Wer heute plant, eine Position erst zu verkaufen, sobald die Haltefrist erfüllt ist, müsste diese Überlegung neu bewerten, sobald ein entsprechendes Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Der Steuersatz: 25 % laut Referentenentwurf
Der Haushaltsentwurf nennt keinen Steuersatz. In der Berichterstattung wurden dazu vor allem 26,375 % genannt: 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag. Für Kirchensteuerpflichtige läge der Gesamtsatz je nach Bundesland bei rund 28 %.
Nach dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 soll die Kapitalertragsteuer 25 % betragen. Sobald ein offizieller Gesetzestext vorliegt, aktualisieren wir diesen Artikel.
Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027
Nach dem Referentenentwurf sollen die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2027 für nach dem 31. Dezember 2026 angeschaffte Coins gelten.
Wie kam es zu diesem Beschluss? Kurzer Rückblick
Der Weg zum Kabinettsbeschluss begann nicht erst am 6. Juli. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte bereits im April 2026 angekündigt, Kryptowährungen sollten künftig „anders besteuert" werden. Im Mai folgte ein eigener Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, der im Bundestag keine Mehrheit fand. Die ausführliche politische Vorgeschichte, inklusive aller beteiligten Parteien und ihrer Positionen, haben wir bereits in unserem Artikel zur Krypto Haltefrist Reform 2026 dokumentiert.
Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 markiert insofern keinen Bruch, sondern die Fortsetzung dieser Ankündigung, jetzt im Rahmen des offiziellen Haushaltsverfahrens statt nur als politisches Signal.
Ist das schon Gesetz? Der Weg vom Kabinettsbeschluss zur Reform
Ein Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger, aber keineswegs der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Bevor aus dem Haushaltsentwurf 2027 geltendes Recht wird, muss der Bundestag darüber beraten und abstimmen, in der Regel in mehreren Lesungen. Je nach Ausgestaltung kann auch der Bundesrat einzubeziehen sein.
Kabinettsbeschluss ist nicht gleich Gesetzentwurf: was noch fehlt
Bis zu einem fertigen Gesetz stehen noch vier Schritte aus: der Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf, die Einbringung im Bundestag, die Lesungen mit Ausschussberatungen und die Beratung im Bundesrat. Erst nach Abschluss all dieser Schritte und der Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt eine neue Regelung tatsächlich.
Drucksache 21/5752 ist nicht der Referentenentwurf: nicht verwechseln
Bei der Suche nach dem Kabinettsbeschluss kannst du auf die Bundestags-Drucksache 21/5752 stoßen. Das ist der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Haltefrist, den der Bundestag am 8. Oktober 2026 mit 445 zu 132 Stimmen abgelehnt hat. Das war keine Abstimmung über den Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Dieser trägt keine Drucksachennummer, weil er noch nicht im Bundestag eingebracht ist.
Kenne deine Haltedauern, bevor das Gesetz da ist
Unabhängig davon, welches Modell am Ende beschlossen wird: Wer seine Einstandspreise und Haltedauern lückenlos dokumentiert hat, ist vorbereitet. CoinTracking berechnet automatisch, welche deiner Positionen die Haltefrist bereits erfüllt haben.
Was bedeutet das für deine bestehenden Krypto-Bestände?
Wer schon Coins hält, fragt sich vor allem: Was passiert mit Gewinnen, die bereits aufgelaufen sind? Nach dem Referentenentwurf sollen für Coins, die bis zum 31. Dezember 2026 gekauft wurden, weiter die bisherigen Regeln mit der einjährigen Haltefrist gelten. Erträge, die du ab 2027 aus Staking oder Lending erhältst, sollen dagegen auch bei diesen Coins unter die neuen Regeln fallen.
Wie wir in unserem Artikel zur Krypto Haltefrist Reform 2026 eingeordnet haben, ist ein automatischer Bestandsschutz verfassungsrechtlich keine Selbstverständlichkeit. Das gilt unabhängig vom Entwurf. Erfasste ein Gesetz auch ältere Coins, träte die Steuer erst beim Verkauf ein. Eine solche sogenannte unechte Rückwirkung lässt das Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt zu.
Was solltest du jetzt tun?
Auch ohne fertiges Gesetz gibt es sinnvolle Schritte. Wichtig vorab: Nichts davon ist ein Aufruf zu überstürzten Verkäufen oder Käufen allein aufgrund dieser Nachrichtenlage.
- Ruhe bewahren: Der Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz. Für das Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert, wie wir bereits in unserem Steuer-Guide zur Krypto-Steuer Deutschland 2026 beschrieben haben.
- Haltedauern dokumentieren: Eine lückenlose Übersicht über Kaufdaten und Einstandspreise ist in jedem Szenario wertvoll, egal ob du die aktuelle Haltefrist erfüllen willst oder im Reformfall auf einen möglichen Bestandsschutz reagieren musst.
- Gesetzestext abwarten: Vor einer verbindlichen Bewertung des künftigen Steuersatzes oder eines Bestandsschutzes lohnt es sich, den offiziellen Gesetzestext abzuwarten, statt auf Basis von Entwürfen zu handeln.
- Steuerberatung bei größeren Positionen: Wer umfangreiche Bestände hält oder komplexe Sachverhalte hat, sollte frühzeitig steuerlichen Rat einholen. Auch unsere eigene Position zur Haltefrist haben wir bereits ausführlich dargelegt.
Fazit und wie es weitergeht
Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen ersten, aber keinen letzten Schritt gemacht: Mit dem Haushaltsentwurf 2027 liegt erstmals eine konkrete Regierungsinitiative zur Krypto-Besteuerung vor. Bis Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat zugestimmt haben und ein Gesetz verkündet ist, gilt für Krypto-Anleger in Deutschland die aktuelle Rechtslage unverändert.
Behalte deine Haltefristen im Blick
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