Was ist aus der Krypto-Steuerreform geworden, seit das Bundeskabinett Anfang Juli den Bundeshaushalt 2027 beschlossen hat? Seit dem 8. September 2026 kursieren in der Berichterstattung neue Details zu einem angeblichen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums.
Update auf einen Blick
Das Wichtigste auf einen Blick
- Referentenentwurf berichtet, nicht bestätigt: Seit dem 8. September 2026 kursieren Medienberichte zu einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Krypto-Besteuerung, eine offizielle Bestätigung durch das Ministerium liegt bislang nicht vor.
- Bundeshaushaltsdebatte ohne Krypto-Inhalt: Die allgemeine Aussprache zum Bundeshaushalt 2027 fand zwar in der Sitzungswoche vom 8. bis 11. September 2026 im Bundestag statt, enthielt laut offiziellem Protokoll aber keine krypto-spezifischen Inhalte.
- Bestandsschutz-Stichtag 31. Dezember 2026 im Gespräch: Berichten zufolge sollen Krypto-Bestände, die bis zu diesem Datum erworben wurden, die bisherige einjährige Haltefrist behalten.
- Petition deutlich über dem Quorum: Die Petition 201716 „Erhalt der Haltefrist" hat das gesetzliche Quorum von 30.000 Unterschriften bereits im August 2026 deutlich überschritten.
- Politische Kritik von der Linksfraktion: Die Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) kritisierte den berichteten Entwurf öffentlich als zu lobbyfreundlich.
- Rechtslage 2026 unverändert: Für das Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist weiterhin unverändert, ein verkündetes Gesetz zur Neuregelung existiert nicht.
Kurzer Rückblick zur Reform
Die Diskussion um die Krypto-Haltefrist läuft seit Frühjahr 2026. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte im April an, Kryptowerte sollten künftig „anders besteuert" werden, ein Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist scheiterte im Mai im Finanzausschuss. Am 6. Juli 2026 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und nahm darin die Neuregelung der Krypto-Besteuerung auf.
Seither ist ein ausformulierter Referentenentwurf mit verbindlichem Gesetzestext offiziell nicht veröffentlicht worden. Genau hier setzen die Berichte vom 8. September 2026 an. Den ausführlichen Hintergrund zur gesamten Reform, von der Ankündigung im April bis zum Kabinettsbeschluss im Juli, erklärt unser Artikel Krypto Haltefrist Reform 2026 im Detail.
Was der Referentenentwurf vom 8. September 2026 berichtet
Medienberichten zufolge befindet sich seit dem 8. September 2026 ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums in der sogenannten Frühkoordinierung. Das ist die ressortinterne Abstimmung, die einem Kabinettsbeschluss und einer Bundestagsbefassung vorausgeht. Berichten zufolge sollen Kryptowerte darin künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingeordnet werden, ähnlich wie Aktien oder Fondsanteile.
Als Steuersatz kursieren erneut 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26,375 % ohne Kirchensteuer. Neu ist dabei vor allem, dass diese Zahlen laut Berichten erstmals in einem Entwurfsdokument auftauchen und nicht mehr nur in allgemeiner Medienspekulation. Als Zieldatum für das Inkrafttreten wird in Berichten der 1. Januar 2027 genannt, der automatische Steuerabzug durch Börsen und Handelsplätze soll Berichten zufolge aber erst ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2028, greifen.
Weitere berichtete Details: Der Sparer-Pauschbetrag von aktuell 1.000 € pro Jahr soll auch für Krypto-Erträge gelten. Verluste sollen sich künftig mit Gewinnen aus klassischen Wertpapieren verrechnen lassen. NFTs, Security-Token und bestimmte Stablecoins sollen von der Neuregelung ausgenommen bleiben. Auch die geschätzten Steuermehreinnahmen wurden Berichten zufolge deutlich nach unten korrigiert, auf rund 160 Millionen € für 2028 bis rund 350 Millionen € pro Jahr für 2031.
Der Stichtag 31. Dezember 2026: Bestandsschutz für Altbestände
Die im bisherigen Reformprozess größte offene Frage war der Bestandsschutz für bereits gehaltene Krypto-Positionen. Berichten zufolge adressiert der Referentenentwurf genau diesen Punkt: Krypto-Bestände, die bis zum 31. Dezember 2026 erworben wurden, sollen die bisherige einjährige Haltefrist behalten. Nur Neuerwerbe ab dem 1. Januar 2027 sollen unter die neue Besteuerung als Kapitalvermögen fallen.
Für Anleger, die schon länger investiert sind, wäre ein Bestandsschutz zum 31.12.2026 eine wichtige Klarstellung, sofern er sich offiziell bestätigt. Bis eine amtliche Fassung vorliegt, bleibt der genaue Stichtag aber eine berichtete Absicht und keine gesicherte Rechtslage.
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Was NICHT bestätigt ist: Einordnung und Vorsicht
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Mehrere etablierte deutsche Wirtschaftsmedien haben in den vergangenen Tagen über den Entwurf berichtet. Eine offizielle Bestätigung durch das Bundesfinanzministerium selbst steht aber weiterhin aus. Der vollständige Entwurfstext war zum Redaktionsschluss nicht auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Der offizielle Kalender zeigt in diesem Zeitraum vor allem andere Vorgänge. Das Bundeskabinett beschloss am 2. September 2026 das Einkommensteuerreformgesetz 2027 zu Grundfreibetrag und Kindergeld, und bereits am 12. August 2026 das Jahressteuergesetz 2026, das die Haltefrist unangetastet lässt. Der Finanzbericht 2027 des Bundesfinanzministeriums vom 14. August 2026 bekräftigt zwar schriftlich die grundsätzliche Reformabsicht der Bundesregierung, nennt aber keine neuen Details zu Steuersatz, Stichtag oder Zeitplan.
Die Krypto-Reform läuft damit erkennbar auf einer eigenen, langsameren Rechtsspur als die übrige Steuergesetzgebung des Jahres 2026. Vereinzelt berichtete Vorbehalte aus der CDU/CSU-Fraktion sind zudem keine offizielle Fraktionsposition, sondern einzelne, nicht bestätigte Stimmen.
Reaktionen: Petition und politische Kritik
Während der Inhalt des Entwurfs unbestätigt bleibt, ist die Reaktion darauf öffentlich und belegbar. Die Petition 201716 „Erhalt der Haltefrist" läuft seit dem 4. August 2026 auf epetitionen.bundestag.de und endet am 15. September 2026. Das gesetzliche Quorum von 30.000 Unterschriften war bereits wenige Tage nach Start deutlich überschritten. Getragen wird die Petition von einem breiten Bündnis aus der deutschen Bitcoin- und Krypto-Community, darunter Unternehmen, Börsen, Verbände und Fachmedien.
Auch aus der Politik kommt Kritik. Die Bundestagsabgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) bezeichnete den berichteten Entwurf in einer Pressemitteilung ihrer Fraktion als zu lobbyfreundlich und zu stark verwässert. Diese Reaktion zeigt, dass die politische Debatte auch ohne amtlich veröffentlichten Entwurf bereits in vollem Gange ist.
Was Anleger jetzt tun sollten
An der Rechtslage ändert sich durch die Berichte vom 8. September 2026 nichts. Für das Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert: Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, realisiert den Gewinn beim Verkauf weiterhin steuerfrei, wie auch unser Leitfaden zur Krypto-Steuer Deutschland 2026 beschreibt.
Sinnvoll ist trotzdem, sich jetzt vorzubereiten, statt auf ein bestätigtes Gesetz zu warten. Wer seine Kaufdaten und Einstandspreise lückenlos dokumentiert, kann später schnell einschätzen, welche Positionen von einem möglichen Stichtag 31. Dezember 2026 betroffen wären, egal wie der endgültige Gesetzestext am Ende aussieht.
Fazit
Der Referentenentwurf vom 8. September 2026 ist ein berichteter Zwischenstand, kein amtlich bestätigtes Dokument. Details zu Steuersatz, Stichtag und Inkrafttreten stammen ausschließlich aus Medienberichten, während offizielle Stellen im selben Zeitraum vor allem andere Gesetzesvorhaben vorangebracht haben. Für das Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert, und die Debatte um Petition und politische Kritik zeigt, dass der Ausgang weiterhin offen ist. Behalte die Entwicklung im Blick und dokumentiere deine Positionen jetzt lückenlos, damit du reagieren kannst, sobald belastbare Fakten vorliegen.
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