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Krypto Steuern

Krypto Haltefrist Reform 2026: Was Anleger wissen müssen

Luis Schilli
Luis Schilli 30. Juni 2026 12 Min. Lesezeit
Krypto Haltefrist Reform 2026: Was Anleger wissen müssen

Wer in Deutschland in Kryptowährungen investiert, kennt die Regel: Bitcoin oder Ethereum länger als ein Jahr halten, und der Gewinn beim Verkauf ist steuerfrei. Diese Regelung gibt es seit Jahrzehnten im deutschen Einkommensteuerrecht. Für Kryptowerte wurde sie durch Rechtsprechung und Verwaltungspraxis fest verankert. Doch nun gerät sie politisch unter Druck: Die Krypto Haltefrist Reform steht 2026 erstmals ernsthaft auf der bundespolitischen Agenda. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat im Frühjahr 2026 eine Neugestaltung der Krypto-Besteuerung angekündigt.

Was das konkret bedeutet, welche Szenarien realistisch sind und was Anleger jetzt tun sollten: Dieser Artikel gibt dir den aktuellen Überblick. Einen umfassenden Einstieg in die geltende Krypto-Besteuerung bietet außerdem unser Leitfaden zur Krypto-Steuer Deutschland 2026.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gültige Rechtslage 2026: Die 1-Jahres-Haltefrist gilt unverändert: Krypto-Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei.
  • Reform angekündigt: Bundesfinanzminister Klingbeil signalisierte am 29. April 2026, Krypto solle „anders besteuert" werden. Details erwartet ab Juli 2026.
  • Grünen-Entwurf gescheitert: Ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Haltefrist wurde vom Bundestag abgelehnt.
  • Frühester Änderungszeitpunkt: Veranlagungszeitraum 2027, also Käufe ab 1. Januar 2027.
  • Vertrauensschutz: Bestehende Wertsteigerungen genießen verfassungsrechtlichen Schutz vor rückwirkender Besteuerung.
  • Freigrenze: 1.000 € pro Jahr für Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Haltefrist (seit 2024).

Was ist die Krypto-Haltefrist? Einfach erklärt

Die Krypto Haltefrist Reform 2026 bezeichnet den laufenden politischen Prozess in Deutschland, die bestehende Steuerfreiheit für Krypto-Gewinne nach einjähriger Haltedauer neu zu gestalten. Das wahrscheinlichste diskutierte Modell ist eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 %. Stand Juni 2026 gilt die bisherige 1-Jahres-Regel unverändert; eine Reform ist frühestens ab dem Veranlagungszeitraum 2027 möglich.

Die steuerliche Grundlage der Krypto-Haltefrist ist kein Sondergesetz für digitale Währungen, sondern ein altbekannter Paragraph des deutschen Einkommensteuergesetzes. Er regelt sogenannte private Veräußerungsgeschäfte. Kryptowährungen fallen darunter, weil sie als „andere Wirtschaftsgüter" gelten.

Die 1-Jahres-Regel: Wie funktioniert sie?

Das Prinzip ist simpel: Liegt zwischen dem Ankauf und dem Verkauf einer Kryptowährung ein Zeitraum von mehr als einem Jahr, ist der erzielte Gewinn vollständig steuerfrei, unabhängig davon, ob es sich um 500 Euro oder 500.000 Euro handelt. Diese Regelung macht Deutschland für langfristig orientierte Krypto-Investoren zu einem steuerlich attraktiven Standort, denn bei Aktien, ETFs oder Zertifikaten greift stattdessen die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag.

Maßgeblich ist der genaue Anschaffungstag. Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf und endet nach Ablauf eines Jahres. Wer auch nur einen Tag zu früh verkauft, macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig und versteuert ihn dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Einkommenshöhe deutlich über 25 % liegen kann.

Beispiel: Steuerfrei durch Haltefrist

Du kaufst am 15. März 2025 Bitcoin im Wert von 10.000 €. Am 16. März 2026, nach mehr als einem Jahr, verkaufst du für 22.000 €. Dein Gewinn von 12.000 € ist vollständig steuerfrei. Hättest du am 14. März 2026 verkauft, wäre der gesamte Betrag steuerpflichtig gewesen.

Welche deiner Coins haben die Haltefrist schon erfüllt?

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Freigrenze von 1.000 EUR: Was gilt noch?

Wer innerhalb der Haltefrist, also vor Ablauf von einem Jahr, Gewinne realisiert, kann trotzdem steuerfrei bleiben, solange alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres unter der Freigrenze von 1.000 € pro Jahr bleiben. Diese Grenze gilt seit dem Steuerjahr 2024 und wurde von zuvor 600 € angehoben.

Zwei Dinge verdienen dabei besondere Aufmerksamkeit: Erstens handelt es sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Wer die Grenze um auch nur einen Euro überschreitet, versteuert den gesamten Gewinn, nicht nur den übersteigenden Teil. Zweitens werden alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammengerechnet, also auch Gewinne aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter wie Gold oder Antiquitäten.

Welche Kryptowährungen sind betroffen?

Die Haltefristregel gilt grundsätzlich für alle Kryptowährungen, die als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingestuft werden, also für Bitcoin, Ethereum, Solana und die überwältigende Mehrzahl aller Altcoins. Auch NFTs und Token fallen in der Regel darunter, allerdings mit einem wichtigen Vorbehalt: Für NFTs existiert bisher keine gesonderte BMF-Verwaltungsanweisung, die ihre steuerliche Einordnung abschließend klärt. Einzelfragen sind daher je nach Ausgestaltung im Einzelfall zu beurteilen. Wer bei einem spezifischen Asset unsicher ist, sollte das mit einem Steuerberater klären.

Die Bitcoin Haltefrist unterliegt denselben Regeln wie alle anderen Kryptowährungen: Bitcoin ist steuerrechtlich ein anderes Wirtschaftsgut nach dem Einkommensteuergesetz — die 1-Jahres-Regel gilt ohne Ausnahme.

Die aktuelle Rechtslage 2026: Was gilt heute?

Trotz aller politischen Diskussionen gilt für das Steuerjahr 2026: Die Haltefristregelung ist in Kraft und unverändert anwendbar. Kein neues Gesetz wurde bislang verabschiedet, kein Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels vor. Wer 2026 Kryptowährungen verkauft, die er vor mehr als einem Jahr erworben hat, realisiert den Gewinn steuerfrei.

Spekulationsfrist vs. Haltefrist: Begriffe richtig verstehen

Im steuerlichen Sprachgebrauch tauchen beide Begriffe auf, manchmal synonym, manchmal in verschiedenen Zusammenhängen. Gemeint ist in aller Regel dieselbe Regelung: die einjährige Haltefrist, nach deren Ablauf private Veräußerungsgewinne steuerfrei sind. „Spekulationsfrist" war der ältere Begriff, der noch aus einer Zeit stammt, als kurzfristige Gewinne als Spekulation galten. „Haltefrist" ist die heute gebräuchlichere und rechtlich präzisere Bezeichnung. Beide meinen dieselbe Zeitspanne.

Berechnung der Haltedauer: Einzelbetrachtung und FiFo

Wer mehrere Kaufvorgänge für dieselbe Kryptowährung hat, muss bei einem Verkauf wissen, welche Coins konkret als veräußert gelten. Grundsätzlich gilt die Einzelbetrachtung: Wer die Anschaffungshistorie jedes einzelnen Coins lückenlos nachweisen kann, nutzt diese. Ist eine vollständige Einzelbetrachtung nicht möglich, greift in der Praxis das FiFo-Verfahren (First In, First Out): Die zuerst gekauften Einheiten gelten als zuerst verkauft. FiFo bestimmt damit sowohl, ob die Jahresfrist erfüllt ist, als auch den konkreten Gewinn.

Entscheidend: Diese Methode wird walletbezogen angewandt. Jede Exchange und jede eigene Wallet wird separat betrachtet, nicht global über alle Bestände hinweg. Das kann maßgeblich beeinflussen, ob die Haltefrist für einen bestimmten Coin als erfüllt gilt oder nicht.

Warum steht die Haltefrist auf dem Prüfstand?

Die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen ist keine rein technische. Sie ist politisch aufgeladen und berührt grundsätzliche Fragen der Steuergerechtigkeit. Im Frühjahr 2026 haben sich die Signale verdichtet, dass eine Krypto Haltefrist Reform kommt. Die Frage ist nur: welche?

Klingbeils Ankündigung April 2026: Krypto soll anders besteuert werden

Am 29. April 2026 erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), dass Kryptowährungen künftig „anders besteuert" werden sollten. Eine konkrete Gesetzesvorlage legte er dabei nicht vor. Die Ankündigung war ein politisches Signal, das die Richtung vorgab, ohne den Weg zu definieren. Details wurden für die Etatreife des Bundeshaushaltsentwurfs 2027 erwartet, die für Juli 2026 geplant war.

Hintergrund der Reformdiskussion ist unter anderem das haushaltspolitische Umfeld: Der Bund sucht nach Einnahmequellen, und die steuerfreie Realisierung von Krypto-Gewinnen in Milliardenhöhe durch Privatanleger gerät zunehmend in den Blick der Finanzpolitik. Gleichzeitig gibt es Stimmen, die auf Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU-Ländern hinweisen, die keine vergleichbare Steuerfreiheit kennen.

Der Grünen-Gesetzentwurf: Was war geplant?

Rund eine Woche nach der Ankündigung durch das Bundesfinanzministerium brachten die Grünen am 5. Mai 2026 einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Dieser sah vor, die 1-Jahres-Haltefrist für alle ab dem 1. Januar 2026 neu erworbenen Kryptowährungen vollständig abzuschaffen. Bestehende Positionen wären nach diesem Entwurf über eine Übergangsregelung geschützt worden, zumindest dem Grundsatz nach.

Warum der Gesetzentwurf scheiterte und was das bedeutet

Der Bundestag lehnte den Grünen-Entwurf ab. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen, womit der Antrag keine Mehrheit fand. Das Scheitern bedeutet zweierlei: Zum einen ist die Haltefrist für 2026 definitiv unangetastet.

Zum anderen zeigt das Abstimmungsverhalten, dass eine Reform nur mit breiterem Konsens, oder als Regierungsinitiative, durchgesetzt werden kann. Die SPD, die im Bundestag gegen den Grünen-Entwurf stimmte, hat über ihren Finanzminister gleichzeitig eine eigene Reform angekündigt. Das ist kein Widerspruch, sondern politische Taktik: Die Regierung will die Reform selbst gestalten, nicht durch einen Oppositionsantrag vorgeprescht sehen.

Was plant die Bundesregierung konkret? Stand Juni 2026

Konkrete Gesetzentwürfe der Bundesregierung lagen zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht vor. Was bekannt ist: Klingbeil hat die Richtung vorgegeben, und das wahrscheinlichste Reformmodell, das in der Fachdiskussion zirkuliert, ist der Übergang zur Abgeltungsteuer.

Abgeltungsteuer statt Haltefrist: Das wahrscheinliche Modell

Das Modell, das politisch und steuerrechtlich am meisten diskutiert wird, ist die Angleichung von Kryptowährungen an klassische Wertpapiere. Konkret hieße das: Gewinne aus dem Krypto-Verkauf würden, unabhängig von der Haltedauer, pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) belegt. Damit entfiele die 1-Jahres-Regel vollständig. Wer heute auf die Steuerfreiheit nach einem Jahr setzt, müsste diese Strategie grundlegend überdenken. Es handelt sich um ein politisch diskutiertes Szenario, aber kein beschlossenes Gesetz.

Aspekt Aktuelle Regelung Wahrscheinliches Reformmodell
Haltedauer relevant? Ja: über 1 Jahr steuerfrei Nein: immer steuerpflichtig
Steuersatz Persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45 %) Pauschal 25 % Abgeltungsteuer + SolZ
Freigrenze 1.000 € pro Jahr Sparerpauschbetrag (aktuell 1.000 €/2.000 € verheiratet)
Verlustverrechnung Mit anderen priv. Veräußerungsgewinnen Mit Kapitalerträgen (Aktien, ETFs etc.)

Das Reformmodell hätte für viele Anleger eine ambivalente Wirkung: Einerseits würde die langfristige Steuerfreiheit entfallen, ein erheblicher Nachteil für HODLer. Andererseits könnte Krypto als vollwertige Kapitalanlage in die bestehende Abgeltungsteuer-Systematik integriert werden, was auch Vorteile bringen würde: Verluste könnten breiter verrechnet werden, und der Steuersatz wäre für Vielverdiener niedriger als der persönliche Einkommensteuersatz.

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Bestandsschutz: Werden Altbestände geschützt?

Das ist die entscheidende Frage für alle, die bereits Krypto-Positionen halten. Das Grundgesetz schützt Bürgerinnen und Bürger durch den Vertrauensschutzgrundsatz vor echter Rückwirkung von Gesetzen: Wertsteigerungen, die vor der Verkündung eines neuen Gesetzes entstanden sind, dürfen nicht nachträglich besteuert werden. In der Praxis bedeutet das wahrscheinlich: Gewinne, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden sind, könnten steuerfrei bleiben, selbst wenn die Coins danach noch gehalten werden. Die genaue Ausgestaltung eines solchen Bestandsschutzes ist jedoch Sache des Gesetzgebers und hängt vom konkreten Entwurf ab.

Zeitplan: Wann könnte eine Reform in Kraft treten?

Basierend auf dem politischen Fahrplan ist der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Reform der Veranlagungszeitraum 2027, also ab dem 1. Januar 2027. Für das laufende Steuerjahr 2026 besteht keine reale Gefahr einer rückwirkenden Änderung. Der Haushaltsentwurf 2027 sollte im Juli 2026 Etatreife erreichen. Erst dann würden konkrete Zahlen und Gesetzestexte öffentlich.

Politische Positionen im Überblick

Die Reformdebatte hat klare Fronten, wobei die Positionen nicht immer dem entsprechen, was man erwarten würde.

SPD

Reformbereit. Bundesfinanzminister Klingbeil hat das Signal gegeben. Die SPD will eine Neugestaltung, aber unter eigener Regie und im Gleichklang mit dem Haushalt 2027. Warum gegen den Grünen-Entwurf gestimmt wurde: nicht wegen des Ziels, sondern wegen des Wegs und des Zeitpunkts.

CDU/CSU

Ambivalente Position. Die Fraktion lehnte den Grünen-Entwurf ab und begründete dies mit dem steuerrechtlichen Gleichklang zwischen Kryptowerten, Gold und Fremdwährungen. Als Koalitionspartner trug sie gleichzeitig den Eckwertebeschluss mit, der eine Änderung der Krypto-Besteuerung enthält. Wie die Union mit einem konkreten Regierungsentwurf umgeht, ist offen.

Grüne

Für vollständige Abschaffung. Die Grünen haben ihren Entwurf eingebracht und halten an der Position fest, dass die Steuerfreiheit auf Krypto-Gewinne nicht zeitgemäß ist. Ihr Entwurf war der bislang konkreteste Reformvorschlag im Bundestag.

AfD

Für den Status quo. Die AfD stimmte gemeinsam mit CDU/CSU gegen den Grünen-Entwurf. Eine grundlegende Änderung der Krypto-Besteuerung wird von der Partei nicht befürwortet.

Was bedeutet eine Abschaffung für dich als Anleger?

Konkrete Auswirkungen hängen davon ab, wann du gekauft hast, wie lange du halten willst und welches Reformmodell letztlich verabschiedet wird. Drei typische Szenarien:

Szenario A: Du hast Krypto schon länger als 1 Jahr gehalten

Dein Bestand hat die Haltefrist bereits erfüllt. Unter geltender Rechtslage kannst du jetzt steuerfrei verkaufen. Falls eine Reform mit Bestandsschutz kommt, sind deine aufgelaufenen Gewinne nach dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzgrundsatz grundsätzlich vor rückwirkender Besteuerung geschützt — die genaue Ausgestaltung hängt vom konkreten Gesetzentwurf ab. Wer auf Sicherheit setzt, sollte den Verkauf vor einer möglichen Gesetzesverkündung erwägen oder die Entwicklung sehr genau im Auge behalten.

Szenario B: Du hast in den letzten Monaten gekauft

Deine Position hat die Jahresmarke noch nicht erreicht. Falls eine Reform mit Stichtag 1. Januar 2027 kommt, lautet die entscheidende Frage: Wann genau wurde das Gesetz verkündet, und wie weit reicht der Bestandsschutz? Käufe aus dem Jahr 2025 und frühem 2026 könnten bei ausreichend formuliertem Bestandsschutz begünstigt sein, müssen es aber nicht. Hier gibt es Unsicherheit, die nur ein Steuerberater mit Blick auf den dann vorliegenden Gesetzentwurf auflösen kann.

Szenario C: Du planst, jetzt zu kaufen

Wer jetzt neu einsteigt, sollte realistisch einkalkulieren, dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr möglicherweise ab 2027 nicht mehr gilt. Das verändert die Investitionskalkulation erheblich: Kurzfristige Gewinne würden mit dem persönlichen Steuersatz, mittelfristige möglicherweise mit 25 % Abgeltungsteuer belegt. Wer langfristig plant und Gewinne erst in einigen Jahren realisieren will, zahlt im Abgeltungsteuer-Modell weniger Steuern als nach dem heutigen System mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sofern der persönliche Steuersatz über 25 % liegt.

Handlungsoptionen für Anleger jetzt, vor der Reform

Die folgenden Möglichkeiten sind kein Aufruf zu übereilten Entscheidungen. Sie sollen helfen, die bestehenden Optionen zu strukturieren — bevor ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt und die Lage klarer ist.

„Klingbeils Ankündigung ist ein politisches Signal — kein Gesetz. Die Haltefrist gilt 2026 unverändert. Wer jetzt seine Positionen kennt, kann sicher entscheiden: halten, verkaufen oder abwarten. Wer das nicht weiß, tappt im Dunkeln."

Luis Schilli, Head of Marketing bei CoinTracking

Steuerpflichtige Gewinne realisieren: Lohnt sich das?

Wer Positionen hält, die die 1-Jahres-Frist bereits erfüllt haben, sollte sich die Frage stellen: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen steuerfreien Teilverkauf? Das ist kein Aufruf zum Panikverkauf, aber eine legitime steuerliche Überlegung. Wer langfristig bullish auf Krypto ist, kann nach einem steuerfreien Verkauf theoretisch sofort wieder einsteigen und damit die Anschaffungskosten nach oben anpassen, was bei einem künftig steuerpflichtigen Verkauf die Steuerlast reduziert. Dieses „Harvesting" ist legal, aber individuell zu bewerten.

Steuerberater konsultieren: Wann ist das sinnvoll?

Eine Steuerberatung lohnt sich immer dann, wenn du größere Positionen hältst, wenn du komplexe Sachverhalte hast, etwa Staking, DeFi, NFTs oder Krypto aus dem Ausland, oder wenn du vor konkreten Verkaufsentscheidungen stehst, die von der Reform betroffen sein könnten. Ein auf Krypto spezialisierter Steuerberater kann nicht in die Zukunft schauen, aber er kann dir helfen, die bestehenden Optionen durchzurechnen und eine Entscheidung vorzubereiten, die du in verschiedenen Reformszenarien nicht bereut haben wirst.

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Gerade jetzt, in einer Phase der Unsicherheit über die künftige Regelung, ist der Überblick über deine exakten Einstandspreise und Haltedauern wertvoller denn je. Wer nicht weiß, was er wann gekauft hat, kann weder die aktuelle Steuerfreiheit nutzen noch die Auswirkungen einer Reform auf sein Portfolio realistisch abschätzen.

Weiterführende Informationen zu den steuerlichen Rahmenbedingungen findest du auch in unserem Artikel zum Krypto-Besteuerung Update.

Reform-Radar: Was jetzt zu tun ist

  • Prüfe, welche deiner Positionen die 1-Jahres-Haltefrist bereits erfüllt haben.
  • Halte den Zeitplan im Auge: Wenn im Juli 2026 ein Regierungsentwurf vorgelegt wird, hast du noch Zeit zu reagieren.
  • Dokumentiere alle Transaktionen lückenlos: Das ist Grundvoraussetzung für jede steuerliche Planung.
  • Hole bei größeren Positionen steuerrechtliche Beratung ein, bevor du Verkaufsentscheidungen triffst.

Fazit

Die 1-Jahres-Haltefrist für Krypto-Gewinne steht politisch unter Druck. Die Krypto Haltefrist Reform ist kein vages Zukunftsszenario mehr, sondern ein klares Signal aus dem Bundesfinanzministerium. Gleichzeitig gilt die Regelung für das Steuerjahr 2026 unverändert. Wer heute Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann Gewinne noch steuerfrei realisieren.

Was ab 2027 kommt, hängt davon ab, welchen Gesetzentwurf die Bundesregierung vorlegt und ob er eine parlamentarische Mehrheit findet. Das wahrscheinlichste Modell ist die Einführung der Abgeltungsteuer, was die Steuerfreiheit nach einem Jahr beenden würde. Ein verfassungsrechtlich gebotener Bestandsschutz für bereits aufgelaufene Gewinne ist zu erwarten, aber in seinen Details noch offen.

Nutze die Zeit jetzt: Prüfe in CoinTracking, welche deiner Positionen die Haltefrist bereits erfüllt haben und sei vorbereitet, bevor der Gesetzentwurf kommt.

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Haltefristen im Blick behalten

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Hinweis

Dieser Artikel gibt den politischen und rechtlichen Stand vom 30. Juni 2026 wieder und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für deine individuelle Situation wende dich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Luis Schilli, Krypto-Steuer-Manager
Autor

Luis Schilli

Krypto-Steuer-Manager

Luis ist Krypto-Steuerexperte, Webinar-Host und Content Creator bei CoinTracking. Er hilft Tradern und Investoren dabei, die Besteuerung von Kryptowährungen mit praxisnahen Anleitungen zu meistern.

Häufig gestellte Fragen zu Krypto Haltefrist Reform 2026

Ja, die 1-Jahres-Haltefrist nach dem Einkommensteuergesetz gilt für das Steuerjahr 2026 unverändert. Wer Kryptowährungen länger als zwölf Monate hält und danach verkauft, realisiert den Gewinn steuerfrei. Eine Änderung ist frühestens ab dem Veranlagungszeitraum 2027 möglich, sofern der Bundestag bis dahin ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Lars Klingbeil (SPD) kündigte am 29. April 2026 an, Kryptowährungen solle künftig „anders besteuert" werden. Konkrete Gesetzespläne erwartete die Öffentlichkeit im Rahmen der Etatreife des Bundeshaushaltsentwurfs 2027, die für Juli 2026 geplant war. Details lagen zum Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht vor.

Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes sollten Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung eines neuen Gesetzes entstanden sind, nicht rückwirkend besteuert werden. Ob und wie ein Bestandsschutz konkret ausgestaltet wird, hängt von dem Gesetzentwurf ab, den die Bundesregierung vorlegt. Eine individuelle steuerrechtliche Beratung ist hier dringend empfehlenswert.

Die Grünen brachten einen Gesetzentwurf ein, der die 1-Jahres-Haltefrist für ab dem 1. Januar 2026 erworbene Kryptowährungen abschaffen wollte. Der Bundestag lehnte den Entwurf ab. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen. Der Antrag blieb damit ohne Gesetzeskraft.

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, darunter fallen auch Kryptogewinne innerhalb der Haltefrist, beträgt seit dem Steuerjahr 2024 1.000 € pro Kalenderjahr. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

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