Zum Inhalt springen
Bake Steuern · Deutschland 2026

Bake Steuern: So erstellst du deinen Steuerreport

Bake (ehemals Cake DeFi) ist eine Singapur-basierte Krypto-Plattform für Staking, Liquidity Mining und Lending — und erstellt keinen Steuerreport für dich. Jeder Tausch, jeder Verkauf und jeder Staking-Ertrag kann steuerpflichtig sein. CoinTracking importiert deine vollständige Bake-Transaktionshistorie per CSV, berechnet Gewinne nach FIFO mit Haltefrist und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt.

CoinTracking Bake Import Dashboard
Schritt-für-Schritt-Anleitung

So importierst du deine Bake-Transaktionen in CoinTracking

Sieh dir an, wie du deine Transaktionshistorie bei Bake als CSV-Datei exportierst und in CoinTracking hochlädst, um deinen Krypto-Steuerreport zu erstellen.

Kostenlos testen · 200 Transaktionen

Bake Steuern auf einen Blick

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
  • Einjährige Haltefrist: Gewinne aus Krypto, das länger als ein Jahr gehalten wurde, sind nach § 23 EStG vollständig steuerfrei.
  • Staking-Erträge versteuern: Staking-Rewards und Liquidity-Mining-Erträge von Bake sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.
  • Freigrenze 1.000 €/Jahr: Private Veräußerungsgewinne bis 1.000 € pro Jahr sind steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, seit 2024).
  • Nicht EU-reguliert: Bake ist eine Singapur-basierte Plattform und unterliegt keiner DAC8-Meldepflicht. Du bist jedoch trotzdem selbst für die korrekte Erklärung aller Gewinne beim Finanzamt verantwortlich.

Bake und deine Steuerpflicht in Deutschland

Bake (ehemals Cake DeFi) ist eine Singapur-basierte Krypto-Plattform, die Staking, Liquidity Mining und Lending-Dienste anbietet. Als nicht-europäische Plattform unterliegt Bake weder EU-Regulierung noch DAC8-Meldepflichten.

Bake erstellt keinen Steuerreport. Deine Transaktionshistorie musst du als CSV exportieren und in CoinTracking hochladen.

CoinTracking unterstützt den Bake-Import per CSV-Upload:

  • Bake CSV-Export: herunterladbar aus deinem Bake-Konto im Transaktionshistorie- oder Portfolio-Bereich
  • Alle Kauf-, Verkauf-, Staking- und Liquidity-Mining-Transaktionen werden unterstützt
  • CoinTracking erkennt das Bake-CSV-Format automatisch und klassifiziert Staking-Erträge korrekt
  • Steuerreports für deine Jurisdiktion mit der korrekten Bewertungsmethode
Bake Steuerpflicht Deutschland Illustration

Krypto-Steuern auf Bake in Deutschland

Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Für Bake-Nutzer mit Sitz in Deutschland gelten klare steuerliche Regeln — unabhängig davon, dass Bake eine Singapur-basierte Plattform ist.

Privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG)

Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. Die Haltefrist wird für jeden einzelnen Bestand separat berechnet.

Staking- und Liquidity-Mining-Erträge (§ 22 Nr. 3 EStG)

Staking-Rewards und Liquidity-Mining-Einnahmen von Bake gelten als sonstige Einkünfte und sind nach § 22 Nr. 3 EStG zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem dann geltenden Marktwert zu versteuern. CoinTracking ordnet diese Ertragstypen automatisch der richtigen Einkunftskategorie zu.

Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr

Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Verluste dürfen innerhalb der Einkunftskategorie § 23 EStG verrechnet werden.

Anlage SO — Krypto-Gewinne selbst erklären

Krypto-Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt. Bake ist als Singapur-Plattform nicht von der EU-weiten DAC8-Meldepflicht betroffen. Du musst deine Gewinne jedoch trotzdem vollständig selbst erklären.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für deine individuelle Situation wende dich an einen qualifizierten Steuerberater.

Welche Bake-Transaktionen sind steuerpflichtig?

In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt.

Steuerpflichtig

Steuerpflichtige Transaktionen

  • Krypto gegen Krypto tauschen
  • Krypto gegen Fiat (EUR) verkaufen (Haltedauer unter 1 Jahr)
  • Staking-Rewards und Liquidity-Mining-Erträge erhalten
  • Krypto als Zahlungsmittel verwenden
Nicht steuerpflichtig

Nicht steuerpflichtige Transaktionen

  • Krypto kaufen und halten
  • Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer
  • Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
  • EUR auf Bake einzahlen

Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.

Wie berechnest du deine Bake Steuern?

Die Steuerberechnung für Bake-Trades ist ohne Krypto-Steuerrechner aufwendig — besonders wenn Staking-Erträge, Haltefristen für jeden Bestand und Liquidity-Mining-Einkünfte separat berechnet werden müssen.

CoinTracking übernimmt die gesamte Berechnung automatisch: FIFO pro Wallet, Haltefristtracking für jeden einzelnen Bestand, korrekte Klassifizierung von Staking-Erträgen und getrennte Ausweisung von steuerfreien (über 1 Jahr) und steuerpflichtigen Gewinnen. Den fertigen Report nutzt du direkt für die Anlage SO.

Krypto Steuerrechner Illustration

Bake in CoinTracking importieren

In drei Schritten lädst du deine Bake-Transaktionshistorie hoch und erstellst deinen Steuerreport.

  1. 1

    Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports

    Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol.

    CoinTracking Dashboard mit hervorgehobenem Import-Symbol in der linken Navigation
  2. 2

    Suche nach Bake in der Importliste

    Gib "Bake" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir die Bake-Importoption.

    CoinTracking Import-Suche mit Bake-Ergebnis nach Eingabe von Bake in das Suchfeld
  3. 3

    Lade deine Bake-Transaktionshistorie hoch

    Melde dich bei Bake an, navigiere zu deiner Transaktionshistorie, exportiere deine CSV-Datei und lade sie in CoinTracking hoch.

    Bake Import-Seite in CoinTracking mit Anleitung und CSV-Upload-Button
"CoinTracking ist zurecht unser Testsieger. Die Plattform deckt alles ab – von API-Importen über Fehlerbehebung bis zum fertigen, länderspezifischen Steuerreport. Selbst komplexe Fälle wie DeFi oder Memecoins lassen sich sauber abbilden."
Mirco Recksiek – Bitcoin2Go
Mirco Recksiek
Bitcoin2Go

In drei Schritten zum fertigen Bake-Steuerreport

Von deinem CSV-Export bis zum fertigen Report für das Finanzamt.

Bake Transaktionshistorie exportieren Symbol
Schritt 1

Bake Transaktionshistorie exportieren

Melde dich bei Bake an, navigiere zu deiner Transaktionshistorie und exportiere deine Transaktionen als CSV-Datei.

Transaktionen prüfen Symbol
Schritt 2

Transaktionen prüfen

Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking zeigt fehlende Einträge, doppelte Importe und Preisunsicherheiten an, damit dein Steuerreport korrekt ist.

Steuerreport erstellen Symbol
Schritt 3

Steuerreport erstellen und exportieren

Wähle Steuerjahr und Berechnungsmethode. CoinTracking erstellt deinen Steuerreport nach FIFO als PDF mit allen Zahlen für die Anlage SO.

Häufige Fragen zu Bake Steuern in Deutschland

Noch Fragen?

Support kontaktieren

Nein. Bake erstellt keinen Steuerreport für dich. Du kannst deine Transaktionshistorie als CSV exportieren. Du bist selbst dafür verantwortlich, diese Daten in einen steuerrechtlich verwertbaren Report umzuwandeln. CoinTracking importiert deine Bake-CSV und erstellt den fertigen Steuerreport für Deutschland.

Melde dich bei Bake an, navigiere zu deiner Transaktionshistorie oder dem Portfolio-Bereich und suche nach einer Export- oder Download-Option für die CSV-Datei. Lade diese Datei anschließend in CoinTracking hoch.

Bake (ehemals Cake DeFi) ist eine Singapur-basierte Krypto-Plattform und nicht EU-reguliert. DAC8-Meldepflichten gelten nicht. Das befreit dich jedoch nicht von der Steuerpflicht. Alle Erträge aus Staking, Liquidity Mining und Krypto-Verkäufen sind in Deutschland steuerpflichtig.

In Deutschland ja. Staking-Erträge und Liquidity-Mining-Einnahmen werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zum Zeitpunkt des Zuflusses mit dem dann geltenden Marktwert besteuert. Wenn du diese Erträge später verkaufst, unterliegt ein weiterer Gewinn der § 23 EStG Regelung mit Haltefrist.

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt 1.000 Euro pro Jahr (seit 2024, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Bleiben deine Gewinne darunter, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Ja. Realisierte Verluste aus Krypto-Veräußerungen nach § 23 EStG können mit Gewinnen aus derselben Einkunftskategorie im gleichen Steuerjahr verrechnet werden. Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden. CoinTracking berechnet Gewinne und Verluste automatisch aus deinem Bake-CSV-Export.

Starte jetzt mit deinen Krypto-Steuern

Erfahre, warum über 2,2 Millionen Nutzer CoinTracking vertrauen — starte noch heute mit einer 7-tägigen kostenlosen Testphase!