Bison Steuern: So erstellst du deinen Krypto-Steuerreport
Bison ist die Krypto-App der Börse Stuttgart — betrieben von Euwax AG, BaFin-reguliert und DAC8-meldepflichtig ab 2026. Bison erstellt keinen Steuerreport für dich. Als in Deutschland steuerlich ansässige Person musst du Gewinne aus Krypto-Trades vollständig selbst erklären. CoinTracking importiert deine vollständige Bison-Transaktionshistorie per CSV, berechnet Gewinne nach § 23 EStG mit FIFO-Methode und korrekter Haltefrist und erstellt die Anlage SO.
So importierst du deine Bison-Transaktionen in CoinTracking
Sieh dir an, wie du deine Transaktionshistorie bei Bison als CSV-Datei exportierst und in CoinTracking hochlädst, um deinen Krypto-Steuerreport für die Anlage SO zu erstellen.
Kostenlos testen · 200 Transaktionen- Einjährige Haltefrist: Gewinne aus Krypto, das länger als ein Jahr gehalten wurde, sind nach § 23 EStG vollständig steuerfrei.
- Freigrenze 1.000 €/Jahr: Private Veräußerungsgewinne bis 1.000 € pro Jahr sind steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, seit 2024).
- CSV-Import: Bison bietet keine API-Anbindung für Steuer-Software. Import ausschließlich per CSV-Export aus deinem Bison-Konto.
- Anlage SO: Krypto-Gewinne (Haltedauer unter 1 Jahr) werden in der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung erklärt — CoinTracking erstellt den Report im richtigen Format.
- DAC8-Meldepflicht: Krypto-Broker wie Bison melden im Rahmen von DAC8 Daten an das Bundeszentralamt für Steuern.
Bison und deine Steuerpflicht in Deutschland
Bison ist die Krypto-Trading-App der Börse Stuttgart, betrieben von Euwax AG — einem der traditionsreichsten deutschen Börsenbetreiber. Als BaFin-regulierte Plattform ist Bison einer der am stärksten regulierten Krypto-Dienste für Privatanleger in Deutschland.
Bison erstellt keinen Steuerreport für dich. Deine Transaktionshistorie musst du als CSV exportieren und in CoinTracking hochladen.
CoinTracking unterstützt den Bison-Import per CSV-Upload:
- Bison CSV-Export: herunterladbar aus deinem Bison-Konto
- Alle Kauf- und Verkaufstransaktionen werden unterstützt
- CoinTracking bildet die Bison-CSV-Spalten automatisch ab
- Steuerreports für Deutschland, Österreich, Schweiz und weitere Länder
Bison Steuern in Deutschland: § 23 EStG im Detail
Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Für Bison-Nutzer gelten damit klare steuerliche Regeln — unabhängig davon, dass Bison eine der am strengsten regulierten deutschen Krypto-Plattformen ist.
Privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG)
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei (sog. Haltefrist). Die Haltefrist wird für jeden einzelnen Bestand separat berechnet — und zwar nach der FIFO-Methode pro Wallet.
Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr
Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, angehoben von 600 € auf 1.000 € ab 2024). Überschreitest du die Grenze auch nur um einen Euro, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Verluste dürfen mit Gewinnen aus § 23-Geschäften im selben Jahr verrechnet werden.
FIFO-Bewertung pro Wallet
Wenn einzelne Coins nicht eindeutig zugeordnet werden können, darfst du vereinfacht annehmen, dass die zuerst gekauften Coins zuerst verkauft werden (FIFO — First In, First Out). Diese Reihenfolge wird pro Wallet getrennt betrachtet. CoinTracking berechnet die walletbezogene FIFO-Methode automatisch und erstellt für jeden Coin die korrekte Haltefristhistorie.
Anlage SO — Krypto-Gewinne selbst erklären
Krypto-Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung erklärt. Einkünfte aus Staking oder Lending hingegen fallen unter § 22 Nr. 3 EStG und werden ebenfalls in der Anlage SO erfasst.
DAC8 und BZSt-Meldung ab 2026
Als BaFin-regulierter Krypto-Dienstleister unterliegt Bison (Euwax AG) der europäischen DAC8-Direktive. Ab dem Berichtsjahr 2026 wird Bison Transaktionsdaten aller Nutzer automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Die Behörde leitet diese Daten an die zuständigen Finanzämter weiter. Wer Gewinne aus Bison-Trades bisher nicht vollständig erklärt hat, sollte spätestens jetzt handeln.
Welche Bison-Transaktionen sind steuerpflichtig?
In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt.
Steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto gegen Krypto tauschen
- Krypto gegen Fiat (EUR) verkaufen (Haltedauer unter 1 Jahr)
- Krypto als Zahlungsmittel verwenden
- Staking- oder Lending-Erträge erhalten
Nicht steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto kaufen und halten
- Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer
- Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
- EUR auf Bison einzahlen
Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.
Wie berechnest du deine Bison-Steuern?
Die Steuerberechnung für Bison-Trades ist ohne Krypto-Steuerrechner aufwendig — besonders wenn Haltefristen für jeden einzelnen Bestand separat nach FIFO berechnet werden müssen.
CoinTracking übernimmt die gesamte Berechnung automatisch: FIFO pro Wallet, Haltefristtracking für jeden einzelnen Coin, getrennte Ausweisung von steuerfreien (über 1 Jahr) und steuerpflichtigen Gewinnen, sowie die korrekte Verrechnung von Verlusten. Den fertigen Report nutzt du direkt für die Anlage SO.
Bison in CoinTracking importieren
In drei Schritten lädst du deine Bison-Transaktionshistorie hoch und erstellst deinen Steuerreport.
- 1
Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports
Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol. Hier verbindest du alle deine Exchanges, Wallets und Blockchains.
- 2
Suche nach Bison in der Importliste
Gib "Bison" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir die Bison-Importoption für den CSV-Upload.
- 3
Lade deine Bison-Transaktionshistorie hoch
Melde dich bei Bison an, exportiere deine Transaktionshistorie als CSV-Datei und lade diese in CoinTracking hoch. CoinTracking erstellt daraus deinen fertigen Steuerreport.
"CoinTracking ist zurecht unser Testsieger. Die Plattform deckt alles ab – von API-Importen über Fehlerbehebung bis zum fertigen, länderspezifischen Steuerreport. Selbst komplexe Fälle wie DeFi oder Memecoins lassen sich sauber abbilden."
In drei Schritten zum fertigen Bison-Steuerreport
Von deinem CSV-Export bis zum fertigen Report für das Finanzamt.
Bison Transaktionshistorie exportieren
Melde dich bei Bison an, navigiere zur Transaktionshistorie und exportiere deine Transaktionen als CSV-Datei.
Transaktionen prüfen
Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking zeigt fehlende Einträge, doppelte Importe und Preisunsicherheiten an, damit dein Steuerreport korrekt ist.
Steuerreport erstellen und exportieren
Wähle Steuerjahr und Berechnungsmethode. CoinTracking erstellt deinen Steuerreport nach FIFO als PDF mit allen Zahlen für die Anlage SO.
Nein. Bison erstellt keinen Steuerreport. Du kannst deine Transaktionshistorie als CSV aus dem Bison-Konto exportieren. Diesen Rohdaten-Export lädst du in CoinTracking hoch, das daraus deinen vollständigen Steuerreport für die Anlage SO erstellt.
Melde dich bei Bison an, navigiere zur Transaktionshistorie oder Portfolioübersicht und lade deine Transaktionen als CSV-Datei herunter. Diese CSV-Datei importierst du dann in CoinTracking.
Noch nicht — aber bald. Als BaFin-regulierter Krypto-Dienstleister (Euwax AG, Börse Stuttgart) unterliegt Bison ab 2026 der DAC8-Meldepflicht. Das bedeutet: Bison wird Transaktionsdaten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden, das diese dann an die zuständigen Finanzämter weiterleitet. Wer Gewinne bisher nicht vollständig erklärt hat, sollte handeln.
Ja. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG beträgt 1.000 € pro Jahr (seit 2024). Bleiben deine Gesamtgewinne aus Krypto darunter, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Überschreitest du die Grenze auch nur um einen Euro, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Mindestens ein Jahr. Nach § 23 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, vollständig steuerfrei. Die Haltefrist beginnt am Tag des Kaufs und endet am Tag des Verkaufs. CoinTracking berechnet die Haltefrist für jeden einzelnen Bestand automatisch.
Ja. Realisierte Verluste aus Krypto-Veräußerungen nach § 23 EStG können mit Gewinnen aus derselben Einkunftskategorie im gleichen Jahr verrechnet werden. Überschüssige Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden. CoinTracking berechnet Gewinne, Verluste und die Verrechnung automatisch für alle importierten Exchanges.
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