Raiffeisen Bank International (RBI) hat am 23. September 2026 gemeinsam mit Bitpanda eine Rahmenvereinbarung für Krypto-Dienstleistungen angekündigt. Betroffen ist das gesamte Netzwerk der RBI-Tochterbanken in Mittel- und Osteuropa, das sich über elf Länder erstreckt. Bitpanda Enterprise, die institutionelle Sparte der österreichischen Krypto-Börse Bitpanda, liefert dafür die technische Infrastruktur.
Anders als bei vielen aktuellen Bank-Ankündigungen aus dem Krypto-Bereich geht es hier nicht um Verwahrung für institutionelle Kunden, sondern um Handelszugang für Privatkunden, direkt in der bestehenden Banking-App der jeweiligen Bank.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung am 23. September 2026: RBI und Bitpanda kündigen eine Konzern-Rahmenvereinbarung für Krypto-Dienstleistungen im gesamten CEE-Netzwerk der Bank an, Bitpanda Enterprise liefert die technische Infrastruktur.
- Elf Länder, nur fünf EU-Mitglieder: Das Netzwerk umfasst Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Kosovo, Rumänien, Russland, Serbien, die Slowakei und die Ukraine, eine einheitliche MiCA-Lizenz für alle Märkte gibt es nicht.
- Handel statt Verwahrung: Kunden sollen Kryptowerte über Bitpandas Infrastruktur direkt in der bestehenden Banking-App kaufen und verkaufen können, nach dem österreichischen Modell ohne zusätzliche App.
- 18 Millionen Kunden als theoretische Reichweite: RBI zählt konzernweit rund 18 bis 18,8 Millionen Kunden, das ist die maximale Reichweite der Vereinbarung, keine Zahl tatsächlicher Krypto-Nutzer.
- Start erst 2027 in drei Märkten: Die erste Welle mit Albanien, Tschechien und der Slowakei ist für die erste Jahreshälfte 2027 anvisiert, ein flächendeckender Start in allen elf Ländern ist nicht bestätigt.
Was RBI und Bitpanda am 23. September 2026 angekündigt haben
RBI und Bitpanda haben am 23. September 2026 eine Konzern-Rahmenvereinbarung für digitale Vermögenswerte angekündigt. Medienberichten zufolge soll die Vereinbarung Krypto-Handel für Privatkunden über das gesamte CEE-Tochternetzwerk der Bank ermöglichen. Technische Basis ist Bitpanda Enterprise, die auf institutionelle und Bank-Partnerschaften spezialisierte Sparte der österreichischen Krypto-Börse.
RBI zählt zu den größten Bankengruppen Österreichs und Mittel- und Osteuropas, mit einer Bilanzsumme von rund 201 Milliarden Euro (ohne Russland, Stand: 31. März 2026), umgerechnet rund 231 Milliarden US-Dollar. Für eine Bank dieser Größenordnung ist eine konzernweite Rahmenvereinbarung mit einem einzelnen Krypto-Infrastrukturanbieter ein bemerkenswerter Schritt, auch wenn die tatsächliche Umsetzung von Land zu Land unterschiedlich verlaufen dürfte.
Elf CEE-Märkte: Welche Länder dabei sind und welche nicht
Die Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf elf Länder im RBI-Netzwerk: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Kosovo, Rumänien, Russland, Serbien, die Slowakei und die Ukraine. Das Spektrum reicht damit von EU-Mitgliedstaaten bis zu Ländern außerhalb der Europäischen Union, mit entsprechend unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Ausgangslagen.
Nur fünf der elf Märkte, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Rumänien und die Slowakei, sind EU-Mitgliedstaaten und fallen damit grundsätzlich unter die europäische MiCA-Verordnung. Die übrigen sechs Länder liegen außerhalb der EU und unterliegen jeweils eigenen nationalen Regeln für Krypto-Dienstleistungen. Eine einzelne Lizenz, die automatisch für alle elf Märkte gilt, gibt es deshalb nicht.
18 Millionen Kunden? Was die RBI-Reichweite wirklich bedeutet
RBI beziffert die eigene Kundenbasis konzernweit auf rund 18 bis 18,8 Millionen Menschen. Diese Zahl beschreibt die theoretische Reichweite der neuen Rahmenvereinbarung, nicht die Anzahl der Menschen, die tatsächlich Krypto-Handel nutzen werden oder nutzen können.
Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Märkten oder eine Zahl bereits angemeldeter Nutzer liegt bislang nicht vor. Ob am Ende einige Hunderttausend oder mehrere Millionen Kunden tatsächlich Zugang zu Krypto-Handel über ihre Bank-App erhalten, hängt von der Umsetzung in jedem einzelnen Markt ab. Die RBI-Töchter treffen diese Entscheidung unabhängig voneinander.
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Krypto-Handel statt Verwahrung: Wie das Angebot funktionieren soll
Anders als bei reinen Verwahrungsangeboten geht es bei der RBI-Bitpanda-Vereinbarung um Handelszugang für Privatkunden. Kunden sollen Kryptowerte künftig direkt in der bestehenden Banking-App ihrer jeweiligen RBI-Tochterbank kaufen und verkaufen können, ohne dafür eine separate App zu installieren.
Nach dem bisherigen österreichischen Modell wird man dabei Kunde von Bitpanda, das die Krypto-Dienstleistung erbringt und die Kryptowerte in der eigenen Struktur verwahrt, während die Bank nur den Zugang aus der bestehenden Banking-App bereitstellt. Ob der neue CEE-Rahmen dasselbe Modell übernimmt, etwa bei Kundenbeziehung und Verwahrung, ist bislang nicht bestätigt und deshalb an dieser Stelle offen.
Mein ELBA als Vorbild: Das bestehende Bitpanda-Angebot in Österreich
Die neue CEE-Rahmenvereinbarung ist keine Idee am Reißbrett, sie baut auf einem bereits laufenden Vorbild auf. Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien (RLB NÖ-Wien) hat Bitpanda-gestützten Krypto-Handel bereits im Januar 2024 in ihre Banking-App Mein ELBA integriert. Im August 2026 folgte die Raiffeisen Salzburg mit einem vergleichbaren Angebot.
Beide Angebote sind bislang auf Österreich begrenzt und unabhängig von der neuen Rahmenvereinbarung für die übrigen elf CEE-Märkte entstanden. Sie gelten aber als das Modell, an dem sich der Rollout in den anderen Ländern orientieren dürfte, technisch wie funktional.
MiCA und lokale Lizenzen: Der regulatorische Flickenteppich in elf Ländern
Innerhalb der EU regelt die MiCA-Verordnung seit 2024 einheitlich, unter welchen Voraussetzungen Krypto-Dienstleistungen angeboten werden dürfen. Für Kroatien, Tschechien, Ungarn, Rumänien und die Slowakei gilt dieser Rahmen grundsätzlich, was den Marktzugang innerhalb der EU vereinfachen dürfte: Bitpanda kann seine bestehende österreichische MiCA-Zulassung über das EU-weite Passporting nutzen. Ob die einzelnen RBI-Töchter zusätzlich eine eigene Zulassung oder Anzeige bei ihrer Aufsicht benötigen, hängt von ihrer Rolle im Vertrieb und vom jeweiligen nationalen Recht ab und ist bislang nicht bestätigt.
Für Albanien, Bosnien und Herzegowina, den Kosovo, Russland, Serbien und die Ukraine gilt MiCA dagegen nicht. Jede dieser sechs Tochterbanken benötigt eine eigene, lokal erteilte Genehmigung, deren Anforderungen und Zeitrahmen von Land zu Land unterschiedlich ausfallen. Wie unterschiedlich nationale Aufsichtsregime für Krypto-Institute im Detail ausfallen können, zeigt sich bereits am Beispiel Deutschlands. Die RBI-Rahmenvereinbarung ist deshalb eher ein Startschuss für elf parallele Genehmigungsprozesse als ein einzelner regulatorischer Freibrief.
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Zeitplan: Warum der Start erst 2027 in drei Märkten beginnt
Live ist der Krypto-Handel im Rahmen der neuen Vereinbarung mit Erscheinen dieses Artikels noch nirgends. Einen gleichzeitigen Start in allen elf Märkten gibt es nicht und ist auch nicht angekündigt. Stattdessen entscheidet jede der elf Tochterbanken eigenständig, ob, wann und in welchem Umfang sie Krypto-Dienstleistungen anbietet, abhängig von lokalen Marktbedingungen und regulatorischen Vorgaben.
Als erste Welle gelten Albanien, Tschechien und die Slowakei, mit einem Start, der für die erste Jahreshälfte 2027 anvisiert wird. Berichten zufolge handelt es sich dabei um eine Planung und keine feststehende Zusage. Ob und wann die übrigen acht Märkte folgen, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.
RBI-Chef Michael Höllerer wird in der Berichterstattung sinngemäß mit der Aussage zitiert, die wachsende Nachfrage nach Kryptowerten in den Märkten der Bank solle über einen starken, etablierten Partner bedient werden.
Was der Krypto-Handel für die steuerliche Dokumentation bedeutet
Sobald Privatkunden Kryptowerte künftig direkt über ihre Bank-App kaufen können, ändert das an der grundsätzlichen steuerlichen Behandlung nichts. Die Kostenbasis und die Haltefrist laufen unabhängig davon weiter, über welchen Anbieter ein Kryptowert gekauft, gehalten oder verkauft wird. Wer Bitcoin oder Ether zusätzlich zu einer bestehenden Börse künftig auch über eine Bank-App hält, muss beide Positionen für die eigene Steuererklärung konsistent zusammenführen.
Mit MiCA rückt für Anbieter innerhalb der EU zudem die Meldepflicht der EU-Richtlinie DAC8 näher, wonach Krypto-Dienstleister künftig aggregierte Jahresdaten pro Nutzer und Asset automatisch an die Steuerbehörden übermitteln müssen. Für Privatanleger heißt das nicht, dass die eigene Dokumentationspflicht entfällt. Im Gegenteil: Ein vollständiger Herkunftsnachweis über alle genutzten Anbieter hinweg bleibt notwendig, gerade wenn zu einer bestehenden Börse ein weiterer, bankgebundener Kaufkanal hinzukommt.
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Fazit
RBI und Bitpanda haben eine Rahmenvereinbarung für Krypto-Handel in elf CEE-Märkten angekündigt, live ist davon aber noch nichts. Die 18 Millionen Kunden beschreiben nur die theoretische Reichweite, und der erste Start in Albanien, Tschechien und der Slowakei wird erst für die erste Jahreshälfte 2027 anvisiert.
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