Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat Bitpanda GmbH am 14. August 2026 mit einer Geldstrafe von 70.000 Euro belegt. Der Grund: Verstöße gegen die EU-Krypto-Verordnung MiCA rund um die Veröffentlichung eines Whitepapers und die dazugehörige Vermarktung. Es ist die erste rechtskräftige MiCA-Sanktion, die die FMA selbst veröffentlicht hat.
Für Bitpanda-Nutzer stellt sich sofort die naheliegende Frage: Ist mein Geld noch sicher, und hat die Börse überhaupt noch eine gültige Lizenz? Die kurze Antwort lautet: Ja, in beiden Fällen. Dieser Artikel ordnet ein, was die FMA konkret bemängelt hat und was MiCA von Krypto-Dienstleistern in diesem Bereich verlangt. Außerdem zeigt er, was der Fall für andere Börsen und für deine eigene Steuerdokumentation bedeutet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Geldstrafe von 70.000 Euro verhängte die FMA am 14. August 2026 gegen Bitpanda GmbH wegen Verstößen gegen die MiCA-Vorgaben zu Whitepaper und Vermarktung.
- Drei Verstöße wirft die FMA Bitpanda vor, indem das Unternehmen das Whitepaper eines Krypto-Assets nicht rechtzeitig vor der Veröffentlichung einreichte, schon vor der eigentlichen Whitepaper-Veröffentlichung dafür warb und Pflichtangaben im Marketingmaterial ausließ.
- Bitpandas Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister (CASP) bleibt von der Strafe unberührt und gültig.
- Die FMA selbst bezeichnet den Fall als die erste rechtskräftige, von ihr veröffentlichte MiCA-Sanktion, nicht ausdrücklich als EU-weite Premiere.
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Was ist passiert? Die FMA-Strafe gegen Bitpanda im Überblick
Laut einer Bekanntmachung der FMA hat die Behörde gegen Bitpanda GmbH eine Geldstrafe von 70.000 Euro verhängt. Die Entscheidung wurde am 14. August 2026 veröffentlicht und ist bereits rechtskräftig.
Die FMA traf ihre Entscheidung im beschleunigten Verfahren. Bei diesem Verfahren verzichtet das betroffene Unternehmen im Voraus auf eine Beschwerde, sobald es den Inhalt der bevorstehenden Entscheidung kennt. Im Gegenzug wird die Sanktion sofort rechtskräftig, statt sich über ein reguläres, langwierigeres Beschwerdeverfahren hinzuziehen.
Bitpanda GmbH ist die österreichische Gesellschaft der Bitpanda-Gruppe. Sie verfügt bereits seit April 2025 über eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister (CASP). Genau diese österreichische Zulassung macht die FMA zur zuständigen Aufsichtsbehörde für den vorliegenden Fall.
Die drei Verstöße: Was die FMA Bitpanda konkret vorwirft
Die FMA benennt in ihrer Bekanntmachung mehrere einzelne Verstöße, die zusammen zur Strafe geführt haben. Sie lassen sich in drei Kernpunkte zusammenfassen.
Verspätete Whitepaper-Anmeldung: MiCA schreibt vor, dass Anbieter das Whitepaper zu einem Krypto-Asset der Aufsichtsbehörde mindestens 20 Werktage vor der Veröffentlichung vorlegen müssen. Diese Frist soll der Behörde Zeit geben, das Dokument zu sichten, bevor es öffentlich wird. Bitpanda ist dieser Vorabmeldung laut FMA nicht rechtzeitig nachgekommen.
Werbung vor Whitepaper-Veröffentlichung: Zusätzlich stellte die FMA fest, dass Bitpanda das betroffene Krypto-Asset bereits beworben hatte, bevor das zugehörige Whitepaper überhaupt veröffentlicht war. Genau diese Reihenfolge, zuerst Information, dann Werbung, ist einer der Mechanismen, mit denen MiCA Anleger vor unausgewogener Vermarktung schützen soll.
Fehlende Pflichtangaben im Marketingmaterial: Als dritten Punkt bemängelte die FMA, dass dem Marketingmaterial vorgeschriebene Angaben fehlten, darunter Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen. Solche Pflichtangaben sollen sicherstellen, dass Interessenten den Anbieter jederzeit erreichen können, auch bevor sie investieren.

Wichtig zu verstehen: Es geht ausschließlich um die Anmeldung und Vermarktung eines einzelnen Whitepapers, nicht um sicherheitsrelevante Themen. Bitpanda bleibt ein seit April 2025 bei der FMA zugelassener Kryptowerte-Dienstleister (CASP).
Hat Bitpanda keine MiCA-Lizenz mehr? Was von der Strafe nicht betroffen ist
Diese Frage taucht naheliegenderweise als erstes auf, wenn Nutzer von einer Behördenstrafe gegen ihre Börse lesen. Die Antwort ist eindeutig: Bitpanda hat weiterhin eine gültige MiCA-Lizenz.
Bitpanda hält seit April 2025 eine Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister (CASP) über die österreichische FMA. Diese Zulassung ist von der aktuellen Sanktion nicht betroffen und bleibt in vollem Umfang gültig. Die FMA hat in diesem Fall weder einen Widerruf noch eine Auflage oder eine Einschränkung des laufenden Geschäftsbetriebs verhängt. An der grundsätzlichen Zulassung des Unternehmens ändert sich dadurch nichts.
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Was CASPs laut MiCA vor der Vermarktung eines Krypto-Assets beachten müssen
Der Bitpanda-Fall zeigt an einem konkreten Beispiel, welche Pflichten MiCA lizenzierten Anbietern beim Launch eines neuen Krypto-Assets auferlegt. Drei Anforderungen stehen dabei im Mittelpunkt.
Vorabmeldung des Whitepapers: Bevor ein Anbieter ein Whitepaper zu einem Krypto-Asset veröffentlicht, muss er es der zuständigen Aufsichtsbehörde vorlegen, in Österreich also der FMA. Zwischen Einreichung und Veröffentlichung müssen mindestens 20 Werktage liegen. Diese Frist gibt der Behörde die Möglichkeit, das Dokument zu sichten, bevor Anleger es lesen können.
Reihenfolge von Information und Werbung: Werbung für ein Krypto-Asset darf frühestens nach der Veröffentlichung des zugehörigen Whitepapers starten, nicht davor. Der Gedanke dahinter: Anleger sollen zuerst Zugang zu vollständigen, eingereichten Informationen haben, bevor sie mit Marketingbotschaften erreicht werden.
Pflichtangaben in Marketingmaterial: Werbematerial zu Krypto-Assets muss bestimmte Mindestangaben enthalten, etwa einen Hinweis, dass das Whitepaper nicht behördlich geprüft oder genehmigt wurde, sowie Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen. Diese Angaben sollen Transparenz schaffen und verhindern, dass Werbung den Eindruck einer behördlichen Empfehlung erweckt.
Für dich als Anleger heißt das im Umkehrschluss: Ein seriöser Anbieter kann und sollte auf Nachfrage zeigen, dass das Whitepaper zu einem beworbenen Krypto-Asset tatsächlich rechtzeitig eingereicht und veröffentlicht wurde. Fehlt diese Transparenz, ist das ein Warnsignal, unabhängig davon, wie seriös eine Börse sonst wirkt.
Erste veröffentlichte MiCA-Strafe in Österreich: Was das für andere Börsen bedeutet
Die FMA ordnet den Fall selbst vorsichtig ein: Es handelt sich um die erste rechtskräftige MiCA-Sanktion, die die Behörde veröffentlicht hat. Ausdrücklich betont die FMA dabei, dass dieser Status keine Sonderstellung für das betroffene Unternehmen begründet. Die Strafe ist damit kein Ausnahmefall, sondern regulärer Verwaltungsvollzug.
Ob es sich auch EU-weit um die erste veröffentlichte MiCA-Sanktion handelt, ist damit nicht gesagt. Internationale Medien griffen den Fall teilweise mit der Formulierung einer „ersten MiCA-Strafe in Europa" auf. Eine solche Aussage würde eine EU-weite Prüfung aller Mitgliedstaaten voraussetzen, die öffentlich nicht vorliegt. Verlässlich belegt ist ausschließlich die österreichische Einordnung der FMA selbst.
Für andere Börsen in Österreich und der EU spielt es ohnehin kaum eine Rolle, ob dieser Fall nun der erste in Österreich oder der erste in der EU war. Wichtiger ist das Signal: Aufsichtsbehörden prüfen Whitepaper-Fristen und Marketingpraxis aktiv nach, auch bei bereits lizenzierten, etablierten Anbietern. Wer neue Krypto-Assets launcht, ohne die Vorabmeldung und die Reihenfolge von Information und Werbung einzuhalten, riskiert eine vergleichbare Sanktion.
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Warum eigene Steuerdokumentation unabhängig von deiner Börse zählt
Der Bitpanda-Fall betrifft in erster Linie Marketing- und Meldepflichten. Trotzdem zeigt er ein Muster, das für jeden Krypto-Anleger relevant ist: Auch lizenzierte, etablierte Börsen können von Aufsichtsbehörden sanktioniert werden, und regulatorische Entwicklungen bei einem einzelnen Anbieter lassen sich im Voraus kaum zuverlässig einschätzen.
Genau deshalb lohnt es sich, die eigene Transaktionshistorie nicht ausschließlich bei einer einzelnen Börse zu belassen. Seit über 14 Jahren dokumentiert CoinTracking Transaktionen unabhängig von der jeweiligen Plattform, mit über 2,2 Millionen Nutzern und Unterstützung für mehr als 400 Börsen. Wer seine Daten regelmäßig importiert und eigenständig sichert, bleibt handlungsfähig, unabhängig davon, was bei einer einzelnen Börse regulatorisch passiert.
Das gilt besonders für die steuerliche Seite. Kostenbasis und Haltefristen müssen über Jahre hinweg korrekt und lückenlos nachvollziehbar bleiben, auch wenn du irgendwann die Börse wechselst oder eine Plattform ihren Betrieb einschränkt. Eine eigene, exportierbare Dokumentation ist dabei zuverlässiger als der alleinige Zugriff auf den Datenexport eines einzelnen Anbieters.
Fazit: Bußgeld ja, Lizenzproblem nein
Die 70.000-Euro-Strafe gegen Bitpanda ist eine reale, rechtskräftige Sanktion für einen konkreten Whitepaper- und Marketingverstoß, aber kein Lizenzentzug und kein Sicherheitsproblem für bestehende Kundengelder. Bitpandas Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister bleibt gültig, und die FMA selbst stuft den Fall als regulären Vollzug ein, nicht als Ausnahmefall.
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