Das Wichtigste auf einen Blick
- CoinTracking spricht sich klar gegen die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Krypto-Gewinne aus
- Die in der Debatte kursierenden Milliardenzahlen basieren auf nicht repräsentativen Hochrechnungen einzelner Branchenakteure
- Österreich zeigt: Die Abschaffung brachte 33,8 Millionen Euro Steuereinnahmen im Bullenmarkt 2024, nicht Milliarden
- Die Haltefrist ist Teil einer steuerlichen Systematik nach §23 EStG, die auch für Gold und Fremdwährungen gilt
- CoinTracking wird seine User unabhängig von der Gesetzeslage weiterhin bestmöglich unterstützen
Die Debatte um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Deutschland hat eine neue Dimension erreicht. Auf der Bundespressekonferenz hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestätigt, dass die Bundesregierung die Besteuerung von Kryptowährungen ändern will. Alles deutet darauf hin, dass die einjährige Haltefrist für Krypto-Gewinne abgeschafft werden soll. Ein Standortvorteil, der Millionen deutscher Anleger betrifft.
Am 6. Mai hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bereits einen konkreten Gesetzentwurf eingereicht (Drucksache 21/5752), der sogar noch weiter geht: Krypto-Gewinne sollen künftig nicht mit der Kapitalertragsteuer, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Das geschätzte Steueraufkommen laut dem Entwurf: 5 Milliarden Euro. Eine weitere Hochrechnung, die sich an den realen Erfahrungen aus Österreich messen lassen muss.
In der Community wird zu Recht intensiv diskutiert. Dabei geraten auch Krypto-Steuer-Tools pauschal in die Kritik. Es wird unterstellt, die gesamte Branche habe ein Interesse an komplizierteren Krypto-Steuern und manche Anbieter hätten sogar aktiv auf die Abschaffung der Haltefrist hingewirkt.
Unsere Position: Klar gegen die Abschaffung
CoinTracking setzt sich aktiv für den Erhalt der einjährigen Haltefrist ein. Wir haben nie Lobbyarbeit für eine Abschaffung betrieben, weder in Deutschland noch in Österreich. Und wir werden das auch in Zukunft niemals tun.
„Die Haltefrist ist ein Standortvorteil, der langfristiges Investieren belohnt und Millionen Anlegern Planungssicherheit gibt. Wer sie abschafft, vertreibt Investoren und schwächt das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen. CoinTracking wird sich weiter für ihren Erhalt einsetzen."
Diese Position vertreten wir aus Überzeugung, nicht aus Taktik. Dafür gibt es klare Gründe.
Hinter CoinTracking stehen echte Menschen, die selbst Krypto halten. Viele im Team profitieren persönlich von der Haltefrist, genauso wie unsere User. Wir haben also nicht nur kein geschäftliches, sondern auch ein ganz persönliches Interesse daran, dass die Haltefrist bestehen bleibt.
Laut dem Bericht von Trending Topics zeigt ein Blick nach Österreich eindeutig, dass die Abschaffung der Haltefrist weder dem Staat noch den Anlegern genutzt hat. Im Bullenmarktjahr 2024 lagen die gesamten Krypto-Steuereinnahmen in Österreich bei gerade einmal 33,8 Millionen Euro. Ein Bruchteil der Zahlen, mit denen Politiker gelockt wurden. Was bleibt, ist mehr Bürokratie, mehr Komplexität und mehr Frust auf allen Seiten.
Mehr Komplexität im Steuerrecht bedeutet auch nicht automatisch mehr Geschäft für ein Steuer-Tool. Eine klare, einfache Regelung ist auch für uns als Unternehmen am besten. Zufriedene User, die ihre Steuern unkompliziert erledigen können, sind die Grundlage unseres Geschäfts.
Warum die Haltefrist auch steuerrechtlich richtig ist
Die aktuelle Diskussion blendet einen wichtigen Punkt aus: Die einjährige Haltefrist ist kein Sonderrecht für Krypto. Sie ist Teil einer steuerlichen Systematik, die in Deutschland für verschiedene Wirtschaftsgüter gilt.
Kryptowährungen werden derzeit als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt. Dieselbe Regelung gilt unter anderem für Gold, Fremdwährungen, Kunstwerke und Oldtimer. Eine isolierte Abschaffung der Haltefrist allein für Kryptowährungen würde diese einheitliche steuerliche Systematik durchbrechen.
Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in einer Stellungnahme überraschend deutlich geäußert und darauf hingewiesen, dass sie keinen Anlass sieht, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Die Fraktion verweist zudem darauf, dass eine solche Maßnahme im Koalitionsvertrag nicht vereinbart ist.
Hinzu kommt ein Aspekt, der selten erwähnt wird: Die Haltefrist bedeutet nicht nur steuerfreie Gewinne nach einem Jahr. Im Gegenzug sind Verluste nach Ablauf der Haltefrist ebenfalls steuerlich nicht mehr anrechenbar. Diese Symmetrie unterscheidet die aktuelle Behandlung deutlich von der Besteuerung klassischer Kapitalanlagen wie Aktien.
Bitcoin ist keine Unternehmensbeteiligung. Es gibt keinen Emittenten, keine Dividende, keine Stimmrechte. Steuerlich und ökonomisch steht Krypto Gold oder Fremdwährungen deutlich näher als Aktien. Eine Besteuerung wie bei Kapitalerträgen wäre deshalb systematisch inkonsistent.
Nicht alle in der Branche denken gleich
In der Diskussion werden gerne alle Krypto-Steuer-Anbieter über einen Kamm geschoren. Das wird der Realität nicht gerecht.
Es finden sich Hinweise darauf, dass einzelne Akteure aus der Krypto-Steuer-Branche in Österreich aktiv auf die Abschaffung der Haltefrist hingewirkt haben. Diese Akteure haben Hochrechnungen erstellt, die auf nicht repräsentativen Nutzerdaten basieren, und damit Politikern Milliardeneinnahmen in Aussicht gestellt.
Wer mit Nutzerdaten angebliche Steuerpotenziale errechnet und damit Politikern die Vorlage für Steuererhöhungen liefert, arbeitet gegen die Interessen der eigenen Community.
Woher die Milliardenzahlen kommen und warum sie nicht standhalten
Es lohnt sich, die Entstehungsgeschichte der Zahlen nachzuvollziehen, auf deren Grundlage die aktuelle politische Debatte geführt wird.
Die Argumentation für die Abschaffung der Haltefrist stützt sich wesentlich auf Hochrechnungen von Prof. Dr. Co-Pierre Georg, Direktor des Frankfurt School Blockchain Center. In seinem prominentesten Szenario kommt er auf ein angebliches Steuerpotenzial von bis zu 11,4 Milliarden Euro pro Jahr. Prof. Georg hat eigens die Website kryptoluecke.de eingerichtet, einen Beitrag mit dem Titel „Die Kryptohaltefrist – Deutschlands überflüssigstes Steuergeschenk" veröffentlicht und wurde von der Partei Die Linke in den Bundestag eingeladen, um dort für die Schließung der sogenannten „Krypto-Lücke" zu argumentieren. In der Bundestagsdebatte zur DAC-8-Richtlinie berief sich der Grünen-Abgeordnete Max Lucks direkt auf seine Zahlen und bezeichnete die Haltefrist als „himmelschreiende Ungerechtigkeit".
Die Datengrundlage für diese Hochrechnungen stammt vom österreichischen Krypto-Steuer-Anbieter Blockpit. Dessen „Krypto-Steuer-Studie" basiert auf den Transaktionsdaten von rund 10.000 eigenen Usern. Sie sind nicht repräsentativ für die Gesamtheit der deutschen Krypto-Anleger. Auch der Bitcoin Bundesverband hat die Methodik in einer eigenen Analyse kritisiert und mehr Transparenz in der Debatte gefordert.
Der durchschnittliche Portfoliowert in dieser Stichprobe liegt bei 57.000 Euro. Der Median liegt bei nur 13.000 Euro. Der Unterschied zeigt, wie stark einzelne große Portfolios den Durchschnitt verzerren. Wer auf dieser Grundlage auf Millionen deutscher Anleger hochrechnet, erzeugt zwangsläufig verzerrte Ergebnisse.
In einzelnen Szenarien der Hochrechnungen wird darüber hinaus sogar die Besteuerung unrealisierter Gewinne als Option ins Spiel gebracht. Also eine Steuer auf Kursgewinne, die nur auf dem Papier existieren und nie tatsächlich realisiert wurden.
Auch der Gesetzentwurf der Grünen vom 6. Mai nennt eine Schätzung von 5 Milliarden Euro. Eine weitere Zahl, die sich an der Realität messen lassen muss.
Der Realitätscheck: Österreich
Österreich hat die Haltefrist 2022 abgeschafft. Im Bullenmarktjahr 2024 lagen die gesamten Krypto-Steuereinnahmen bei gerade einmal 33,8 Millionen Euro. Das entspricht 0,57 Prozent der gesamten Kapitalertragsteuereinnahmen.
Selbst eine großzügige Hochrechnung auf die deutsche Bevölkerung und Wirtschaftsleistung, basierend auf den offiziellen österreichischen Steuereinnahmen, ergibt Werte im Bereich von 100 bis 150 Millionen Euro pro Jahr. Die Diskrepanz zu den im Bundestag zitierten Milliardenzahlen ist erheblich.
Die Kluft zwischen den Hochrechnungen und den tatsächlichen Einnahmen in Österreich ist kein Randaspekt. Selbst Bitpanda-Mitgründer Eric Demuth, Gründer einer der größten Krypto-Börsen Europas, bezeichnete die Abschaffung in Österreich rückblickend als „extrem dumme Entscheidung". Die technische Umsetzung habe enorme Ressourcen verschlungen und andere Produktentwicklungen verzögert, bei kaum messbaren Mehreinnahmen für den Staat.
Politische Entscheidungen, die auf solchen Zahlen basieren, stehen auf einem fragwürdigen Fundament.
Was das für unsere User bedeutet
Unabhängig davon, wie sich die Gesetzeslage entwickelt: CoinTracking unterstützt seine User bei jeder steuerlichen Anforderung. Ob Haltefrist, Kapitalertragsteuer oder eine Mischform. Wir werden unsere Software an jede neue Rechtslage anpassen, damit jeder seine Steuern korrekt und ohne unnötigen Aufwand erledigen kann.
Eine zentrale Frage, die aktuell viele User beschäftigt: Was passiert mit Beständen, die bereits gekauft wurden? Konkrete Details sollen erst im Juli mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 vorgestellt werden. In der deutschen Steuerrechtstradition ist eine echte rückwirkende Belastung verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig. Auch bei früheren Steuerreformen, etwa der Investmentsteuerreform 2018, gab es Übergangsregelungen für Altbestände. CoinTracking wird alle relevanten Entwicklungen verfolgen und seine User rechtzeitig informieren.
Gleichzeitig werden wir uns weiterhin öffentlich für den Erhalt der Haltefrist einsetzen. Eine einfache, verständliche Steuerregelung, die langfristiges Investieren belohnt, ist besser für Anleger, besser für den Standort Deutschland und besser für die Steuerehrlichkeit insgesamt.
Datenschutz bleibt Grundprinzip
Weil in der Debatte auch das Thema Nutzerdaten aufkam: CoinTracking verkauft keine Nutzerdaten und gibt keine Nutzerdaten an Dritte weiter. Das war immer so und wird auch so bleiben.
Darüber hinaus kann man sich bei CoinTracking komplett anonym bzw. pseudonym registrieren, sogar ohne E-Mail-Adresse. Datenschutz ist für uns ein Grundprinzip, das wir seit der Gründung vor über 14 Jahren verfolgen.
Unser Appell
An die Politik: Lernt aus den Erfahrungen in Österreich. Die Abschaffung der Haltefrist hat dort weder die erhofften Einnahmen gebracht noch zu mehr Steuergerechtigkeit geführt. Was bleibt, sind frustrierte Anleger, ein bürokratischer Mehraufwand für alle Beteiligten und Unternehmen, die massiv Ressourcen in unnötige Compliance-Systeme investieren mussten anstatt in Innovation. Die Haltefrist ist Teil einer Systematik, die auch für Gold und Fremdwährungen gilt. Eine Abschaffung nur für Krypto wäre systemwidrig.
An die Community: Wir verstehen die Frustration. Aber bitte differenziert zwischen den Akteuren in der Branche. CoinTracking steht auf eurer Seite. Nutzt die aktuellen Petitionen, schreibt an eure Abgeordneten, macht eure Stimmen hörbar. Die Debatte ist noch nicht entschieden.
An unsere User: CoinTracking ist auf jedes Szenario vorbereitet und wird seine User bei jeder Rechtslage bestmöglich unterstützen.