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YouHodler Steuer-Guide · Krypto-Lending & Sparen

YouHodler Steuern: Transaktionen importieren & Steuererklärung erstellen

YouHodler ist eine Schweizer Krypto-Lending- und Sparplattform mit zinsbasierenden Konten, Krypto-Darlehen und Multi-HODL-Hebelstrategien. Jede Zinszahlung, jede Krypto-Veräußerung und jede Liquidierung von Sicherheiten auf YouHodler ist ein potenziell steuerpflichtiges Ereignis. CoinTracking importiert deine vollständige YouHodler Transaktionshistorie per CSV und erstellt einen jurisdiktionsspezifischen Steuerbericht für alle Zinserträge, Käufe, Verkäufe und Darlehensaktivitäten.

CoinTracking YouHodler Import Dashboard
Schritt-für-Schritt: CSV-Import

YouHodler Transaktionen in CoinTracking importieren

Sieh, wie du deine YouHodler Transaktionshistorie als CSV exportierst und in CoinTracking importierst, um deinen vollständigen Krypto-Steuerbericht in wenigen Minuten zu erstellen.

YouHodler Import kostenlos starten

YouHodler Steuern auf einen Blick

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
  • Jede Zinszahlung von YouHodler-Sparkonten, jede Krypto-Veräußerung und jede Kollateral-Liquidierung auf YouHodler ist ein steuerpflichtiges Ereignis im jeweiligen Steuerjahr. Der Kauf von Krypto mit Fiat schafft Anschaffungskosten, ist aber selbst nicht steuerpflichtig. Die steuerliche Compliance liegt vollständig in deiner eigenen Verantwortung.
  • CoinTracking unterstützt den YouHodler CSV-Import. Exportiere deine Transaktionshistorie aus deinem YouHodler-Konto und lade sie in CoinTracking hoch. Alle Zinserträge, Krypto-Käufe, Verkäufe und Darlehensaktivitäten werden importiert.
  • Fiat-Einzahlungen auf YouHodler, die Hinterlegung von Krypto als Darlehenssicherheit (ohne Liquidierung) und das Halten von Krypto in YouHodler sind in der Regel keine steuerpflichtigen Ereignisse. Nur Veräußerungen und Zinserträge lösen eine Steuerpflicht aus.
  • Steuerliche Compliance liegt in deiner Verantwortung. YouHodler ist eine Schweizer Plattform und kein EU-regulierter CASP nach DAC8. Dein Finanzamt erhält keine automatischen Meldungen von YouHodler. Du bist verpflichtet, alle steuerpflichtigen Gewinne und Einkünfte aus YouHodler-Aktivitäten in deiner jährlichen Steuererklärung anzugeben.

YouHodler und deine Steuerpflicht

YouHodler wurde 2018 gegründet und hat seinen Sitz in Lausanne, Schweiz. Die Plattform ist nach Schweizer Finanzrecht reguliert und bietet kryptobesichertes Lending, zinsbringende Sparkonten sowie Multi-HODL-Hebelstrategien an. YouHodler unterstützt eine breite Palette an Kryptowährungen und Stablecoins und ist bei europäischen Nutzern besonders beliebt.

Als Schweizer Unternehmen unterliegt YouHodler nicht der EU-DAC8-Meldepflicht. Das bedeutet: Das Finanzamt erhält keine automatischen Meldungen über deine YouHodler-Aktivitäten — du bist selbst dafür verantwortlich, alle steuerpflichtigen Ereignisse in deiner Steuererklärung anzugeben.

YouHodler-Nutzer müssen folgende Transaktionen steuerlich erfassen:

  • Zinsen und Erträge aus YouHodler-Sparkonten (steuerpflichtige Einkünfte nach § 22 EStG zum FMV am Zufluss-Tag)
  • Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen (steuerpflichtige Veräußerungen nach § 23 EStG)
  • Liquidierungen von Sicherheiten durch YouHodler (können als steuerpflichtige Veräußerungen gelten)
  • Gewinne aus Multi-HODL-Hebelstrategien (steuerpflichtige Kapitalgewinne)
YouHodler Steuerpflicht Illustration

Krypto-Steuer für YouHodler-Nutzer in Deutschland

YouHodler wird in vielen europäischen Ländern genutzt, darunter Deutschland. Das Wichtigste für YouHodler-Nutzer im steuerlichen Überblick — inklusive Zinserträge und Darlehensliquidierungen.

Zinserträge sind im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig (§ 22 EStG)

Zinsen und Erträge auf YouHodler-Sparkonten gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG. Der steuerpflichtige Betrag entspricht dem Marktwert (FMV) der erhaltenen Kryptowährung zum Zeitpunkt jedes Zuflusses. CoinTracking erfasst jede Zinszahlung als Einnahmenereignis mit dem korrekten FMV-Zeitstempel und weist sie korrekt in deinem Steuerbericht aus.

Krypto-Verkauf oder -Tausch = Veräußerung (§ 23 EStG)

Der Verkauf von Krypto gegen Fiat oder der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere auf YouHodler gilt als Veräußerung nach § 23 EStG. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Marktwert zum Veräußerungszeitpunkt und deinen ursprünglichen Anschaffungskosten. Gewinne aus Krypto, das innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert wird, sind mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 % zzgl. Soli) steuerpflichtig. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei. Die jährliche Freigrenze beträgt 1.000 Euro.

Krypto-Darlehen: Besicherung vs. Liquidierung

Die Aufnahme eines kryptobesicherten Darlehens auf YouHodler ist für sich genommen kein steuerpflichtiges Ereignis — das Krypto wird als Sicherheit hinterlegt, nicht veräußert. Wird das Kollateral jedoch von YouHodler zur Absicherung eines unterbesicherten Darlehens liquidiert, kann diese Liquidierung nach § 23 EStG als steuerpflichtige Veräußerung zum Marktpreis zum Liquidierungszeitpunkt eingestuft werden. CoinTracking ermöglicht dir die korrekte Klassifizierung solcher Ereignisse in deiner Anlage SO.

Multi-HODL Hebelstrategie-Gewinne

Gewinne aus YouHodlers Multi-HODL-Funktion werden je nach Einzelfall in Deutschland als private Veräußerungsgewinne nach § 23 EStG oder als gewerbliche Einkünfte behandelt. CoinTracking importiert alle Multi-HODL-Transaktionsdaten aus deinem CSV-Export und berechnet die daraus resultierenden Gewinne und Verluste.

DAC8 gilt nicht für YouHodler

Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet EU-regulierte Krypto-Anbieter (CASPs) ab dem 1. Januar 2026 zur automatischen Meldung von Transaktionsdaten an EU-Steuerbehörden. YouHodler ist ein Schweizer Unternehmen, reguliert nach Schweizer Recht — nicht durch EU-Behörden unter MiCAR. Es unterliegt nicht der DAC8-Pflicht. Nutzer in Deutschland und anderen EU-Ländern müssen alle YouHodler-Aktivitäten selbst melden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für deine individuelle Situation wende dich an einen qualifizierten Steuerberater.

Welche YouHodler Transaktionen sind steuerpflichtig?

Nach deutschem Steuerrecht sind Zinserträge und Krypto-Veräußerungen auf YouHodler grundsätzlich steuerpflichtige Ereignisse. Diese Übersicht dient als Orientierung — die genauen Regeln hängen vom Land und der Haltedauer ab.

Steuerpflichtig

Steuerpflichtige Ereignisse

  • Zinsen und Erträge auf YouHodler-Sparkonten (§ 22 EStG, Einkünfte zum FMV)
  • Verkauf von Krypto gegen Fiat auf YouHodler
  • Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere
  • Kollateral-Liquidierung durch YouHodler (Veräußerung zum Marktpreis)
  • Multi-HODL Hebelstrategie-Gewinne
Nicht steuerpflichtig

Nicht steuerpflichtige Ereignisse

  • Kauf von Krypto mit Fiat auf YouHodler
  • Fiat-Einzahlung auf YouHodler
  • Hinterlegung von Krypto als Darlehenssicherheit (ohne Liquidierung)
  • Halten von Krypto in YouHodler

Die steuerliche Behandlung variiert je nach Land und Haltedauer. Bitte kläre deine individuelle Situation mit einem Steuerberater.

So berechnest du deine YouHodler Steuern

YouHodler-Nutzer, die auf mehreren Assets Zinsen verdienen, Multi-HODL-Strategien betreiben oder kryptobesicherte Darlehen nutzen, akkumulieren über das Jahr eine Vielzahl von Transaktionen — jede mit unterschiedlichen FMV-Werten, Anschaffungskosteneinträgen und steuerlichen Klassifizierungen. Alle Zinszahlungen, Veräußerungen und möglichen Liquidierungsereignisse manuell über mehrere Währungen hinweg zu erfassen und korrekt nach FIFO je Wallet zu berechnen, ist aufwändig und fehleranfällig.

CoinTracking importiert deine vollständige YouHodler Transaktionshistorie aus der CSV-Datei, ordnet jedem Kauf das korrekte Anschaffungsdatum und den Marktpreis zu und wendet FIFO je Wallet automatisch an — wie vom deutschen Steuerrecht gefordert. Anschließend wird ein steuerkonformer Bericht für dein Veranlagungsjahr erstellt — bereit für dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.

YouHodler Steuerrechner Illustration

YouHodler in CoinTracking importieren – so geht's

In drei Schritten von der CSV zum fertigen Steuerbericht.

  1. 1

    In CoinTracking einloggen und Import öffnen

    Klicke nach dem Einloggen in der linken Navigation auf das Import-Symbol. Hier kannst du alle deine Exchanges, Wallets und Blockchains hinzufügen. Suche nach YouHodler, um zu starten.

    CoinTracking Dashboard mit hervorgehobenem Import-Symbol
  2. 2

    YouHodler CSV herunterladen und hochladen

    Logge dich in dein YouHodler-Konto ein und öffne deine Transaktionshistorie oder die Kontoeinstellungen, um die CSV-Exportoption zu finden. Lade deine vollständige Transaktionshistorie als CSV-Datei herunter. Suche in CoinTracking nach YouHodler und lade die CSV hoch. Alle Zinserträge, Krypto-Käufe, Verkäufe und Darlehensaktivitäten werden importiert.

    CoinTracking YouHodler CSV Import-Suche
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    Transaktionen prüfen und Steuerbericht erstellen

    Sobald deine YouHodler-Daten importiert sind, validiere die Transaktionen und erstelle den Steuerbericht für dein Veranlagungsjahr. CoinTracking berechnet Kapitalgewinne, Zinseinkünfte und Verluste — inklusive möglicher Liquidierungsereignisse — und formatiert den Output für Deutschland, bereit für dich oder deinen Steuerberater.

    CoinTracking Steuerbericht für YouHodler Transaktionen
„CoinTracking kann praktisch jede komplexe Transaktion verarbeiten und die Automatisierung spart enorm viel Zeit. Von allen Steuer-Tools, die wir getestet haben, ist CoinTracking das detaillierteste und hat mehr Genauigkeits-Checks als die Konkurrenz."
Coin Bureau
Coin Bureau Team
Coin Bureau

YouHodler Steuern nach Land

Die wichtigsten Krypto-Steuerregeln für Länder, in denen YouHodler genutzt wird. Wähle dein Land für spezifische Regelungen.

Deutschland Flagge Deutschland
  • § 23 EStG: Krypto-Gewinne mit persönlichem Steuersatz (bis 45 %) steuerpflichtig, wenn innerhalb von 1 Jahr verkauft; steuerfrei nach mehr als 1 Jahr Haltedauer
  • Jahresfreigrenze: 1.000 Euro/Jahr bei privaten Veräußerungsgewinnen
  • Kostenbasis: FIFO je Wallet
  • Zinserträge: Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG zum FMV am Zufluss-Tag — Anlage SO
  • Formulare: Anlage SO
Vereinigtes Königreich Flagge Vereinigtes Königreich
  • Capital Gains Tax: 18 % (Grundtarif) / 24 % (Hochsatz) ab Oktober 2024
  • Jährlicher Freibetrag: £3.000 (2024/25)
  • Kostenbasis: Section 104 Pooling (HMRC)
  • Zinserträge: Als sonstige Einkünfte behandelt und gegenüber HMRC meldepflichtig
  • Behörde: HMRC
USA Flagge USA
  • Kurzfristige Gewinne: Normaler Einkommensteuersatz (bis 37 %) für Krypto gehalten ≤ 1 Jahr
  • Langfristige Gewinne: 0 %, 15 % oder 20 % für Krypto gehalten > 1 Jahr
  • Zinserträge: Als Einkommen zum FMV am Zufluss-Tag melden; auf Schedule B oder Schedule 1
  • Kostenbasis: FIFO oder spezifische Identifikation (IRS)
  • Behörde: IRS
Schweiz Flagge Schweiz
  • Kapitalgewinne: Für Privatpersonen grundsätzlich steuerfrei, sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt
  • Zinserträge: Unterliegen der Einkommensteuer als Einkünfte aus beweglichem Kapitalvermögen
  • Vermögenssteuer: Krypto-Bestände können der jährlichen kantonalen Vermögenssteuer zum Jahresend-Marktwert unterliegen
  • Behörde: Kantonale und eidgenössische Steuerbehörden (ESTV/AFC)
Australien Flagge Australien
  • Capital Gains Tax: Krypto-Veräußerungen unterliegen der CGT; 50 % CGT-Rabatt für Vermögenswerte gehalten > 12 Monate
  • Zinserträge: Als gewöhnliches Einkommen zum FMV am Zufluss-Tag behandelt
  • Kostenbasis: Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt; FIFO wird häufig angewendet
  • Behörde: ATO (Australian Taxation Office)

Steuerregeln ändern sich häufig. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Konsultiere für deine spezifische Situation einen qualifizierten Berater.

So erstellst du deinen YouHodler
Steuerbericht mit CoinTracking

Drei Schritte von der CSV zum fertigen Steuerbericht für dein Finanzamt.

YouHodler Daten importieren
Schritt 1

YouHodler Transaktionen importieren

Lade deine CSV aus deinem YouHodler-Konto herunter und lade sie in CoinTracking hoch. Alle Zinserträge, Krypto-Käufe, Verkäufe und Darlehensaktivitäten werden importiert.

Transaktionen prüfen
Schritt 2

Transaktionen prüfen und validieren

Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking meldet fehlende Anschaffungskosten, fehlende Kurse und nicht aufgelöste Transfers, damit du sie vor der Berichtserstellung korrigieren kannst.

YouHodler Steuerbericht erstellen
Schritt 3

Steuerbericht erstellen und exportieren

Wähle Deutschland als Land und das gewünschte Steuerjahr. CoinTracking erstellt einen Anlage-SO-konformen Bericht als PDF oder Excel — für dich oder direkt für deinen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen zu YouHodler Steuern

Still have questions?

Contact Support

Nein — YouHodler stellt einen Transaktionsexport (CSV) zur Verfügung. CoinTracking importiert diesen und erstellt daraus deinen vollständigen Steuerbericht, inklusive Anschaffungskostenverfolgung über alle Krypto-Käufe, Veräußerungen, Zinserträge und Darlehensaktivitäten.

Logge dich in dein YouHodler-Konto ein und navigiere zu deiner Transaktionshistorie oder den Kontoeinstellungen, um die CSV-Exportoption zu finden. Lade deine Transaktionshistorie als CSV-Datei herunter und lade sie in CoinTracking über die Import-Suche hoch.

Ja — in Deutschland gelten Zinsen und Erträge auf YouHodler-Sparkonten als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG, bewertet zum Marktwert (FMV) der erhaltenen Kryptowährung am Tag des Zuflusses. CoinTracking erfasst jede Zinszahlung als Einnahmenereignis mit dem korrekten FMV-Zeitstempel.

YouHodler ist eine schweizerische Plattform, reguliert nach Schweizer Recht. Sie unterliegt nicht der EU-DAC8-Meldepflicht. Die steuerliche Compliance für YouHodler-Aktivitäten liegt in deiner persönlichen Verantwortung in deinem Wohnsitzland.

Deutschland schreibt FIFO je Wallet vor (§ 23 EStG). USA: FIFO oder spezifische Identifikation (IRS). UK: Section 104 Pooling (HMRC). Schweiz: Anschaffungskosten oder FIFO werden häufig angewendet. CoinTracking unterstützt FIFO, LIFO, HIFO und alle gängigen Methoden.

Die Aufnahme eines kryptobesicherten Darlehens auf YouHodler ist in den meisten Ländern kein steuerpflichtiges Ereignis, da es sich um eine Besicherung und nicht um eine Veräußerung handelt. Wird jedoch das Kollateral von YouHodler liquidiert — zum Beispiel zur Absicherung eines unterbesicherten Darlehens — kann diese Liquidierung nach § 23 EStG als steuerpflichtige Veräußerung gewertet werden. CoinTracking hilft dir, solche Ereignisse korrekt zu klassifizieren und in deiner Anlage SO auszuweisen.

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