Trijo Steuern: So erstellst du deinen Steuerreport
Jeder Trade und jede Verfügung über dein Trijo-Konto ist ein potenziell steuerpflichtiges Ereignis. Als Finansinspektionen-lizenzierte EU-Börse unterliegt Trijo den DAC8-Meldepflichten — was eine korrekte Steuererklärung wichtiger macht als je zuvor. CoinTracking importiert deinen Trijo-CSV-Export, berechnet Gewinne und Verluste nach FIFO und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt.
So importierst du deine Trijo Transaktionen in CoinTracking
Sieh dir an, wie du deine Trijo Transaktionshistorie als CSV exportierst und in CoinTracking importierst, um deinen vollständigen Krypto-Steuerreport zu erstellen.
Kostenlos testen · 200 Transaktionen- Einjährige Haltefrist: Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei (§ 23 EStG). Staking-Erträge sind unabhängig von der Haltedauer als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
- CoinTracking importiert Trijo-Transaktionen per CSV-Export: Exportiere deine Daten aus deinem Trijo-Konto und lade sie direkt in CoinTracking hoch. Deine vollständige Handelshistorie wird automatisch verarbeitet.
- Freigrenze 1.000 €: Jahresgewinne bis 1.000 € aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
- Unter DAC8 sind EU-regulierte Plattformen wie Trijo verpflichtet, Nutzertransaktionsdaten an nationale Steuerbehörden zu melden. Deine Handelshistorie wird für dein Finanzamt zunehmend sichtbar — eine korrekte, freiwillige Erklärung ist wichtiger denn je.
Trijo und deine Steuerpflicht in Deutschland
Trijo ist eine schwedische Kryptowährungsbörse mit Sitz in Stockholm, die eine einfache und intuitive Oberfläche für den Kauf und Verkauf von Bitcoin und anderen wichtigen Kryptowährungen bietet. Die Plattform richtet sich vor allem an Privatanleger im nordischen Raum und ist als EU-lizenzierter Crypto Asset Service Provider (CASP) von der Finansinspektionen (der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde) reguliert.
Alle Transaktionen, die über dein Trijo-Konto ausgeführt werden, erzeugen steuerpflichtige Ereignisse. Ob Kauf, Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen — jedes Ereignis muss in deiner Steuererklärung angegeben werden.
CoinTracking unterstützt den Trijo-Import per CSV:
- Melde dich in deinem Trijo-Konto an und navigiere zu deiner Transaktionshistorie
- Lade den CSV-Export deiner Transaktionen herunter
- Importiere die Datei in CoinTracking über die Trijo-Import-Seite
- Alle Trades und Überweisungen im Export werden automatisch verarbeitet
Krypto-Steuern in Deutschland: Was Trijo-Nutzer wissen müssen
Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter nach § 23 EStG. Als Nutzer einer EU-regulierten Börse wie Trijo gelten für dich konkrete steuerliche Konsequenzen — insbesondere im Kontext der wachsenden DAC8-Meldepflichten.
Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. CoinTracking berechnet die Haltefristen für jeden einzelnen Bestand nach der FIFO-Methode automatisch.
Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr
Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der Übersteigungsbetrag. Mehrere Börsen und Wallets werden dabei zusammengerechnet.
DAC8 und EU-Meldepflichten
Trijo ist ein Finansinspektionen-regulierter CASP und unterliegt dem EU-DAC8-Rahmen. Unter DAC8 sind EU-Krypto-Plattformen verpflichtet, Nutzertransaktionsdaten mit nationalen Steuerbehörden zu teilen. Das bedeutet: Deine Trijo-Handelsaktivität wird für dein Finanzamt zunehmend transparent. Eine vollständige, korrekte Steuererklärung ist daher wichtiger denn je.
Staking-Erträge und sonstige Einkünfte
Staking-Erträge, Referral-Boni und ähnliche Einnahmen aus Trijo sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese Einkünfte unterliegen dem persönlichen Steuersatz und sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
FIFO und Anlage SO
Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO erklärt. Als Bewertungsmethode wird FIFO pro Wallet anerkannt. CoinTracking berechnet Haltefristen und Gewinne automatisch und erstellt den fertigen Report für dein Finanzamt — auch bei hunderten Trades pro Jahr.
Welche Trijo-Transaktionen sind steuerpflichtig?
In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kategorien.
Steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto gegen Krypto tauschen
- Krypto gegen Fiat verkaufen (EUR, SEK usw.)
- Krypto als Zahlung verwenden
- Staking-Erträge und Referral-Boni erhalten
Nicht steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto kaufen und halten
- Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
- Fiat auf Trijo einzahlen
- Krypto als persönliches Geschenk erhalten
Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.
Wie berechnest du deine Trijo Steuern?
Selbst Gelegenheitshändler auf Trijo können schnell dutzende oder hunderte steuerpflichtige Ereignisse pro Jahr ansammeln. Kostenbasis, Haltefristen und Gewinne für jeden einzelnen Trade manuell zu berechnen ist ohne Automatisierung kaum möglich.
CoinTracking importiert deine vollständige Trijo-Handelshistorie per CSV-Export, wendet FIFO (oder eine andere gewählte Methode) an und berechnet Gewinne und Verluste für jede einzelne Verfügung. Handelsgewinne und Kapitalgewinne werden im Steuerreport getrennt ausgewiesen.
Das Ergebnis ist ein fertiger Steuerreport — als PDF oder Excel — mit der Anlage SO und allen Zahlen für dein Finanzamt, inklusive vollständiger Transaktions-Audit-Trail.
Trijo in CoinTracking importieren
In drei Schritten importierst du deine Trijo-Daten und erstellst deinen Steuerreport.
- 1
Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports
Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol. Hier verbindest du Börsen, Wallets und Blockchains.
- 2
Suche nach Trijo in der Importliste
Gib "Trijo" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir die Trijo-Importoption — klicke darauf, um die Import-Seite zu öffnen.
- 3
Trijo CSV-Export hochladen
Gehe in deinem Trijo-Konto zur Transaktionshistorie und lade die CSV-Datei herunter. Lade sie dann auf der CoinTracking Trijo-Import-Seite hoch. Alle Trades und Überweisungen werden automatisch importiert.
"CoinTracking kann so gut wie jede komplexe Transaktion verarbeiten und die Automatisierung ist ein echter Lebensretter. Von allen Steuer-Software-Tools, die wir getestet haben, ist CoinTracking das detaillierteste und hat mehr Genauigkeitsprüfungen als die Konkurrenz."
So erstellst du deinen Trijo
Steuerreport mit CoinTracking
In drei Schritten vom CSV-Export zum fertigen Steuerreport für dein Finanzamt.
Trijo-Daten exportieren und importieren
Gehe in deinem Trijo-Konto zur Transaktionshistorie und lade die CSV-Datei herunter. Suche dann in CoinTracking nach "Trijo" und lade die Datei hoch. Alle Trades werden automatisch verarbeitet.
Transaktionen prüfen
Öffne Reports → Validate Transactions. CoinTracking meldet fehlende Kostenbasis-Einträge, doppelte Importe und Preislücken — damit dein Steuerreport korrekt wird.
Steuerreport erstellen und exportieren
Wähle dein Land und das Steuerjahr. CoinTracking erstellt die Anlage SO und alle weiteren für dein Finanzamt relevanten Formulare — als PDF oder Excel, fertig zum Einreichen.
Nein. Trijo erstellt keinen fertigen Steuerreport für das Finanzamt. Du kannst deine Transaktionshistorie als CSV-Datei aus deinem Konto exportieren und direkt in CoinTracking importieren. CoinTracking berechnet dann Gewinne, Verluste und Einnahmen aus deinen Trades und erstellt den fertigen Steuerreport nach FIFO für die Anlage SO.
Melde dich in deinem Trijo-Konto an und navigiere zu deiner Transaktionshistorie oder den Kontoeinstellungen. Lade den CSV-Export deiner Transaktionen herunter. Öffne dann CoinTracking, gehe in den Import-Bereich, suche nach "Trijo" und lade die Datei hoch. Alle deine Trades und Überweisungen werden automatisch verarbeitet.
Ja. In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. Die Freigrenze von 1.000 € gilt für Jahresgewinne insgesamt — wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Staking-Erträge sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die lizenzierte Krypto-Börsen (CASPs) verpflichtet, Nutzertransaktionsdaten automatisch an nationale Steuerbehörden zu melden. Trijo ist als Finansinspektionen-regulierter CASP den DAC8-Meldepflichten unterworfen. Deine Trijo-Handelshistorie wird damit für dein Finanzamt zunehmend sichtbar — eine korrekte, freiwillige Offenlegung deiner Gewinne ist wichtiger denn je.
Als Finansinspektionen-regulierter CASP ist Trijo den DAC8-Meldepflichten unterworfen, die EU-Krypto-Plattformen verpflichten, Nutzerdaten mit nationalen Steuerbehörden zu teilen. Die genauen Meldezeitpunkte und Schwellenwerte werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt. Du bleibst jedoch persönlich verpflichtet, deine Gewinne, Verluste und Einkünfte aus Trijo selbst zu deklarieren. CoinTracking hilft dir dabei, einen vollständigen und korrekten Steuerreport für dein Finanzamt zu erstellen.
Gewinne aus Trijo-Trades werden nach § 23 EStG in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt, sofern die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Staking-Erträge und ähnliche Einnahmen sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte anzugeben. CoinTracking berechnet Haltefristen und Gewinne nach FIFO automatisch und erstellt den fertigen Report für dein Finanzamt.
Start Tracking Your Crypto Taxes Today
Experience why 2.2 million users trust CoinTracking — sign up today for a seven-day free trial!