SwissBorg Steuern: Transaktionen importieren & Steuererklärung erstellen
SwissBorg ist eine Schweizer Krypto-Vermögensverwaltungs-App mit Trading, Smart Yield und Portfolio-Analytics. Jeder Krypto-Trade, jede Veräußerung und jeder Yield-Reward auf SwissBorg ist ein potenziell steuerpflichtiges Ereignis. CoinTracking importiert deine vollständige SwissBorg Transaktionshistorie per Excel Account Statement und erstellt einen jurisdiktionsspezifischen Steuerbericht für alle Trades, Yield-Einkommen und Transfers.
SwissBorg Transaktionen in CoinTracking importieren
Sieh, wie du dein SwissBorg Account Statement als Excel-Datei exportierst und in CoinTracking importierst, um deinen vollständigen Krypto-Steuerbericht in wenigen Minuten zu erstellen.
SwissBorg Import kostenlos starten- Jeder Krypto-Trade, jede Veräußerung und jeder Yield-Reward auf SwissBorg ist ein steuerpflichtiges Ereignis im jeweiligen Steuerjahr. Der Kauf von Krypto mit Fiat schafft Anschaffungskosten, ist aber selbst nicht steuerpflichtig. Die steuerliche Compliance liegt vollständig in deiner eigenen Verantwortung.
- CoinTracking unterstützt den SwissBorg Excel-Import per Account Statement. Exportiere dein Account Statement aus der SwissBorg-App und lade es in CoinTracking hoch. Alle Trades, Yield-Rewards und Transfers werden importiert.
- Der Kauf von Krypto mit Fiat über SwissBorg, Fiat-Einzahlungen auf SwissBorg und das Halten von Krypto in SwissBorg sind in der Regel keine steuerpflichtigen Ereignisse. Nur Veräußerungen — Verkauf, Tausch oder Transfer von Krypto — lösen in den meisten Ländern eine Steuerpflicht aus.
- Steuerliche Compliance liegt in deiner Verantwortung. SwissBorg ist eine Schweizer Plattform, reguliert durch FINMA — kein EU-regulierter CASP nach DAC8. Dein Finanzamt erhält keine automatischen Meldungen von SwissBorg. Du bist verpflichtet, alle steuerpflichtigen Gewinne und Einkünfte aus SwissBorg-Aktivitäten in deiner jährlichen Steuererklärung anzugeben.
SwissBorg und deine Steuerpflicht
SwissBorg wurde 2017 gegründet und hat seinen Sitz in Lausanne, Schweiz. Die Plattform bietet Multi-Währungs-Trading, Smart Yield-Produkte, eine Community-Analytics-Engine und Portfolio-Tracking für über 50 Kryptowährungen. SwissBorg ist von der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) lizenziert und in Europa sowie darüber hinaus aktiv — mit einer starken Nutzerbasis in der Schweiz, Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich.
Als Schweizer Unternehmen, reguliert durch FINMA, unterliegt SwissBorg nicht der EU-DAC8-Meldepflicht. Das bedeutet: Das Finanzamt erhält keine automatischen Meldungen über deine SwissBorg-Aktivitäten — du bist selbst dafür verantwortlich, alle steuerpflichtigen Ereignisse in deiner Steuererklärung anzugeben.
SwissBorg Nutzer müssen folgende Transaktionen steuerlich erfassen:
- Krypto-Käufe mit Fiat (nicht steuerpflichtig, erzeugen jedoch Anschaffungsnachweise mit Kostenbasis zum Marktpreis des jeweiligen Tages)
- Krypto-zu-Krypto-Trades (steuerpflichtige Veräußerungen — jeder Trade ist ein zweiteiliges Ereignis)
- Verkauf von Krypto gegen Fiat (steuerpflichtige Veräußerungen)
- Smart Yield und Earn-Rewards (steuerpflichtige Einnahmen zum Marktwert am Empfangstag)
- Empfang von Empfehlungs- oder Airdrop-Rewards (in den meisten Ländern steuerpflichtige Einnahmen)
Krypto-Steuer für SwissBorg Nutzer in Deutschland
SwissBorg wird von Nutzern in der Schweiz, Deutschland, Frankreich und weiteren europäischen Ländern genutzt. Das Wichtigste zu den steuerlichen Regeln für SwissBorg-Aktivitäten im Überblick.
Krypto-Kauf ist kein steuerpflichtiges Ereignis — schafft aber Anschaffungskosten
Der Kauf von Krypto mit Fiat über SwissBorg ist in den meisten Ländern für sich genommen kein steuerpflichtiges Ereignis. Jeder Kauf erzeugt jedoch einen Anschaffungseintrag mit einer Kostenbasis, die dem Marktpreis am jeweiligen Tag entspricht. Diese Kostenbasis bestimmt deinen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust beim späteren Verkauf oder Tausch dieser Kryptowährung.
Krypto-zu-Krypto-Tausch = Veräußerung (§ 23 EStG)
Der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere auf SwissBorg gilt nach § 23 EStG als Veräußerung des ersten Vermögenswerts und gleichzeitig als Anschaffung des zweiten. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust des veräußerten Vermögenswerts ergibt sich aus der Differenz zwischen seinem Marktwert zum Tauszeitpunkt und den ursprünglichen Anschaffungskosten. Wird Krypto innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung veräußert, ist der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 % zzgl. Soli) steuerpflichtig. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist der Gewinn steuerfrei. CoinTracking behandelt jeden SwissBorg-Trade als zweiteiliges Ereignis und berechnet den korrekten Gewinn oder Verlust für jede Veräußerung.
Smart Yield und Earn-Rewards = sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)
SwissBorg Smart Yield-Rewards, Staking-ähnliche Earn-Produkte und Empfehlungsboni gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG — zu bewerten zum Marktwert der Token am Tag des Empfangs. Der FMV zum Empfangszeitpunkt wird zugleich deine Anschaffungskosten für eine spätere Veräußerung dieser Token. CoinTracking erfasst jede Reward-Ausschüttung als Einnahmeereignis in deinem Steuerbericht.
Haltefrist 1 Jahr und FIFO je Wallet
In Deutschland gilt eine Haltefrist von einem Jahr nach § 23 EStG: Gewinne aus Krypto-Veräußerungen sind nach mehr als einem Jahr steuerfrei. Die Kostenbasis ist nach FIFO je Wallet zu berechnen — CoinTracking wendet dies automatisch auf alle deine SwissBorg-Transaktionen an. Die jährliche Freigrenze für private Veräußerungsgewinne beträgt 1.000 Euro.
DAC8 gilt nicht für SwissBorg
Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet EU-regulierte Krypto-Anbieter (CASPs) ab dem 1. Januar 2026 zur automatischen Meldung von Transaktionsdaten an EU-Steuerbehörden. SwissBorg ist ein Schweizer Unternehmen, reguliert durch FINMA nach Schweizer Recht — nicht durch EU-Behörden unter MiCAR. Es unterliegt nicht der DAC8-Pflicht. Nutzer in Deutschland und anderen EU-Ländern müssen alle SwissBorg-Aktivitäten selbst melden.
Welche SwissBorg Transaktionen sind steuerpflichtig?
Nach deutschem Steuerrecht ist grundsätzlich jede Krypto-Veräußerung über SwissBorg ein steuerpflichtiges Ereignis. Diese Übersicht dient als Orientierung — die genauen Regeln hängen vom Land und der Haltedauer ab.
Steuerpflichtige Ereignisse
- Verkauf von Krypto gegen Fiat auf SwissBorg
- Krypto-zu-Krypto-Trades (jeder Trade = Veräußerung des verkauften Assets)
- Smart Yield und Earn-Rewards empfangen (Einnahme zum FMV)
- Empfangs- und Airdrop-Rewards erhalten
Nicht steuerpflichtige Ereignisse
- Kauf von Krypto mit Fiat über SwissBorg
- Fiat-Einzahlung auf SwissBorg
- Transfer von Krypto zwischen eigenen Wallets
- Halten von Krypto in SwissBorg
Die steuerliche Behandlung variiert je nach Land und Haltedauer. Bitte kläre deine individuelle Situation mit einem Steuerberater.
So berechnest du deine SwissBorg Steuern
SwissBorg Nutzer, die aktiv traden und Smart Yield nutzen, akkumulieren über das Jahr viele Transaktionen — jeder Trade und jede Yield-Ausschüttung mit einer anderen Anschaffungskosten-Basis und einem anderen Marktpreis. Jeden Gewinn oder Verlust manuell nach FIFO je Wallet über mehrere Assets hinweg zu berechnen ist aufwändig und fehleranfällig.
CoinTracking importiert deine vollständige SwissBorg Transaktionshistorie aus der Excel-Datei, ordnet jedem Kauf das korrekte Anschaffungsdatum und den Marktpreis zu und wendet FIFO je Wallet automatisch an — wie vom deutschen Steuerrecht gefordert. Anschließend wird ein steuerkonformer Bericht für dein Veranlagungsjahr erstellt — bereit für dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.
SwissBorg in CoinTracking importieren – so geht's
In drei Schritten vom Excel Account Statement zum fertigen Steuerbericht.
- 1
In CoinTracking einloggen und Import öffnen
Klicke nach dem Einloggen in der linken Navigation auf das Import-Symbol. Hier kannst du alle deine Exchanges, Wallets und Blockchains hinzufügen. Suche nach SwissBorg, um zu starten.
- 2
SwissBorg Account Statement herunterladen und hochladen
Öffne in der SwissBorg-App Profil → Account Statement. Wähle deinen Zeitraum und exportiere die Excel-Datei. Suche in CoinTracking nach SwissBorg und lade die Excel-Datei hoch. Alle Trades, Yield-Rewards und Transfers werden importiert.
- 3
Transaktionen prüfen und Steuerbericht erstellen
Sobald deine SwissBorg Daten importiert sind, validiere die Transaktionen und erstelle den Steuerbericht für dein Veranlagungsjahr. CoinTracking berechnet Kapitalgewinne, Yield-Einkommen und Verluste und formatiert den Output für Deutschland, bereit für dich oder deinen Steuerberater.
„CoinTracking kann praktisch jede komplexe Transaktion verarbeiten und die Automatisierung spart enorm viel Zeit. Von allen Steuer-Tools, die wir getestet haben, ist CoinTracking das detaillierteste und hat mehr Genauigkeits-Checks als die Konkurrenz."
SwissBorg Steuern nach Land
Die wichtigsten Krypto-Steuerregeln für Länder, in denen SwissBorg genutzt wird. Wähle dein Land für spezifische Regelungen.
Schweiz
- Kapitalgewinne: In der Regel keine Kapitalertragssteuer auf private Krypto-Assets für Nicht-Berufs-Trader
- Yield / Staking-Einkommen: Steuerpflichtig als Einkommen auf kantonaler und Bundesebene
- Vermögenssteuer: Krypto-Bestände unterliegen der jährlichen Vermögenssteuer; Jahresendwerte müssen deklariert werden
- Berufs-Trader: Können auf alle Gewinne einkommenssteuerpflichtig sein — Klassifikation hängt von Häufigkeit, Hebel und Einkommensanteil ab
- Behörde: ESTV / Kantonale Steuerbehörden
Deutschland
- § 23 EStG: Krypto-Gewinne mit persönlichem Steuersatz (bis 45 %) steuerpflichtig, wenn innerhalb von 1 Jahr verkauft/getauscht; steuerfrei nach mehr als 1 Jahr Haltedauer
- Jahresfreigrenze: 1.000 Euro/Jahr bei privaten Veräußerungsgewinnen
- Yield-Rewards: Steuerpflichtige Einnahmen nach § 22 EStG zum FMV am Empfangstag
- Kostenbasis: FIFO je Wallet
- Formulare: Anlage SO
Vereinigtes Königreich
- Capital Gains Tax: 18 % (Grundtarif) / 24 % (Hochsatz) ab Oktober 2024
- Jährlicher Freibetrag: £3.000 (2024/25)
- Yield-Rewards: Steuerpflichtig als sonstige Einkünfte zum FMV beim Empfang
- Kostenbasis: Section 104 Pooling (HMRC)
- Behörde: HMRC
Frankreich
- Pauschale Steuer (PFU): 30 % Pauschalsteuer (12,8 % Einkommensteuer + 17,2 % Sozialabgaben) auf Krypto-Veräußerungen in Fiat
- Krypto-zu-Krypto: Nach aktuellen französischen Regelungen nicht steuerpflichtig bis zur Umwandlung in Fiat
- Yield-Einkommen: Unterliegt der Einkommensteuer; konsultiere einen französischen Steuerberater für die aktuelle Behandlung
- Behörde: DGFiP
Australien
- Capital Gains Tax: Krypto-Veräußerungen unterliegen der CGT; 50 % CGT-Rabatt für Vermögenswerte gehalten > 12 Monate
- Yield-Rewards: Steuerpflichtig als normales Einkommen zum FMV beim Empfang
- Kostenbasis: Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt; FIFO wird häufig angewendet
- Behörde: ATO (Australian Taxation Office)
Steuerregeln ändern sich häufig. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Konsultiere für deine spezifische Situation einen qualifizierten Berater.
So erstellst du deinen SwissBorg
Steuerbericht mit CoinTracking
Drei Schritte vom Account Statement zum fertigen Steuerbericht für dein Finanzamt.
SwissBorg Transaktionen importieren
Lade dein Account Statement Excel aus der SwissBorg-App herunter (Profil → Account Statement) und lade es in CoinTracking hoch. Alle Trades, Smart Yield-Rewards und Transfers werden importiert.
Transaktionen prüfen und validieren
Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking meldet fehlende Anschaffungskosten, fehlende Kurse und nicht aufgelöste Transfers, damit du sie vor der Berichtserstellung korrigieren kannst.
Steuerbericht erstellen und exportieren
Wähle Deutschland als Land und das gewünschte Steuerjahr. CoinTracking erstellt einen Anlage-SO-konformen Bericht als PDF oder Excel — für dich oder direkt für deinen Steuerberater.
Nein — SwissBorg stellt einen Account Statement Export im Excel-Format zur Verfügung. CoinTracking importiert diesen und erstellt daraus deinen vollständigen Steuerbericht, inklusive Kapitalgewinne, Yield-Rewards und Anschaffungskostenverfolgung über alle Krypto-Transaktionen.
Öffne in der SwissBorg-App Profil → Account Statement. Wähle den gewünschten Zeitraum und exportiere das Statement als Excel-Datei. Lade sie anschließend in CoinTracking über die Import-Suche hoch.
Ja — in den meisten Ländern gelten SwissBorg Yield-Rewards (einschließlich Smart Yield und Earn) als Einkommen zum Marktwert der Token am Tag des Empfangs. CoinTracking erfasst diese als Einnahmenereignisse und berücksichtigt sie in deinem Steuerbericht.
SwissBorg ist ein Schweizer Unternehmen, reguliert durch die FINMA. Es unterliegt nicht der EU-DAC8-Meldepflicht. Das bedeutet: Das Finanzamt erhält keine automatischen Meldungen über deine SwissBorg-Aktivitäten — du bist selbst dafür verantwortlich, alle steuerpflichtigen Ereignisse in deiner Steuererklärung anzugeben.
Deutschland schreibt FIFO je Wallet vor (§ 23 EStG). UK: Section 104 Pooling (HMRC). Schweiz: für Privatanleger in der Regel kein Kapitalertragssteuer auf private Vermögenswerte, aber Yield-Einkommen ist steuerpflichtig. CoinTracking unterstützt FIFO, LIFO, HIFO und alle gängigen Methoden — wähle die in deinem Land geltende Methode.
Smart Yield und andere SwissBorg Earn-Produkte generieren Token-Rewards. In den meisten Ländern ist jeder Reward-Empfang ein steuerpflichtiges Einnahmeereignis zum Marktwert am Tag des Empfangs. Der FMV zum Empfangszeitpunkt wird zugleich deine Anschaffungskosten für eine spätere Veräußerung dieser Token. CoinTracking erfasst alle Reward-Ereignisse und klassifiziert sie korrekt als Einkommen in deinem Bericht.
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