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Pocket Bitcoin Steuer-Guide · Bitcoin-Only Brokerage

Pocket Bitcoin Steuern: Transaktionen importieren & Steuererklärung erstellen

Pocket Bitcoin ist ein Schweizer Bitcoin-Brokerage, der den Kauf und das Sparen von Bitcoin einfach macht. CoinTracking importiert deine vollständige Transaktionshistorie per CSV und erstellt einen jurisdiktionsspezifischen Steuerbericht — inklusive aller Käufe, Verkäufe, Sparplan-Raten und Transfers.

CoinTracking Pocket Bitcoin Import Dashboard
Schritt-für-Schritt: CSV-Import

Pocket Bitcoin Transaktionen in CoinTracking importieren

Sieh, wie du deine Pocket Bitcoin Transaktionshistorie als CSV exportierst und in CoinTracking importierst, um deinen vollständigen Krypto-Steuerbericht in wenigen Minuten zu erstellen.

Pocket Bitcoin Import kostenlos starten

Pocket Bitcoin Steuern auf einen Blick

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
  • Jeder Bitcoin-Verkauf, jede Ausgabe und jeder Tausch auf Pocket Bitcoin ist ein steuerpflichtiges Ereignis im jeweiligen Steuerjahr. Jede Sparplan-Rate erzeugt eine separate Anschaffung. Die steuerliche Compliance liegt vollständig in deiner eigenen Verantwortung.
  • CoinTracking unterstützt den Pocket Bitcoin CSV-Import. Lade deine Transaktionshistorie aus deinem Pocket Bitcoin Kontobereich herunter und lade sie in CoinTracking hoch. Alle Käufe, Verkäufe, Sparplan-Raten und Transfers werden importiert.
  • Der Kauf von Bitcoin mit Fiat, die Einzahlung von Bitcoin auf Pocket Bitcoin oder die Auszahlung in deine eigene Wallet sind in der Regel keine steuerpflichtigen Ereignisse. Nur Veräußerungen — Verkauf, Ausgabe oder Tausch von Bitcoin — lösen eine Steuerpflicht aus.
  • Steuerliche Compliance liegt in deiner Verantwortung. Pocket Bitcoin ist ein schweizer Brokerage und kein EU-regulierter CASP nach DAC8. Dein Finanzamt erhält keine automatischen Meldungen von Pocket Bitcoin. Du bist verpflichtet, alle steuerpflichtigen Gewinne und Einkünfte aus Pocket Bitcoin-Aktivitäten in deiner jährlichen Steuererklärung anzugeben.

Pocket Bitcoin und deine Steuerpflicht

Pocket Bitcoin wurde 2020 in der Schweiz gegründet und ist durch den VQF reguliert, eine von FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation. Der Dienst ist ein Bitcoin-Only-Brokerage, der Einmalkäufe, wiederkehrende Sparpläne und Wallet-Integration anbietet. Pocket Bitcoin ist besonders im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) beliebt und unterliegt nicht der EU-DAC8-Meldepflicht.

Als Schweizer Brokerage meldet Pocket Bitcoin Nutzertransaktionen nicht automatisch an EU-Steuerbehörden oder andere nationale Steuerbehörden. Das bedeutet: Das Finanzamt erhält keine automatischen Meldungen über deine Pocket Bitcoin Aktivitäten — du bist selbst dafür verantwortlich, alle steuerpflichtigen Ereignisse in deiner Steuererklärung anzugeben.

Pocket Bitcoin Nutzer müssen folgende Transaktionen steuerlich erfassen:

  • Bitcoin-Käufe (nicht steuerpflichtig, erzeugen jedoch Anschaffungsnachweise für spätere Veräußerungen)
  • Bitcoin-Verkäufe gegen Fiat (steuerpflichtige Veräußerungen)
  • Sparplan-Raten (jede Rate erzeugt eine separate Anschaffung zum Marktpreis des jeweiligen Tages)
  • Deposits und Withdrawals (zu/von anderen Wallets und Exchanges)
Pocket Bitcoin Steuerpflicht Illustration

Krypto-Steuer für Pocket Bitcoin Nutzer in Deutschland

Pocket Bitcoin wird vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz genutzt. Das Wichtigste für deutsche Nutzer im Überblick — inklusive der steuerlichen Besonderheiten bei Sparplan-Raten.

Bitcoin-Kauf ist kein steuerpflichtiges Ereignis

Der Kauf von Bitcoin mit Fiat ist in den meisten Ländern für sich genommen kein steuerpflichtiges Ereignis. Jeder Kauf — einschließlich jeder Sparplan-Rate — erzeugt jedoch einen Anschaffungseintrag mit einer Kostenbasis, die dem Marktpreis am jeweiligen Tag entspricht. Diese Kostenbasis bestimmt deinen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust beim späteren Verkauf.

Verkauf von Bitcoin innerhalb eines Jahres steuerpflichtig

Jeder Verkauf von Bitcoin gegen Fiat, jeder Tausch gegen eine andere Kryptowährung und jede Nutzung von Bitcoin zur Zahlung für Waren oder Dienstleistungen ist nach § 23 EStG ein privates Veräußerungsgeschäft. Wird Bitcoin innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung veräußert, ist der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 % zzgl. Soli) steuerpflichtig. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Die jährliche Freigrenze beträgt 1.000 Euro.

Sparplan-Raten sind separate Anschaffungen

Der wiederkehrende Sparplan von Pocket Bitcoin kauft Bitcoin automatisch in regelmäßigen Abständen. Jede Rate gilt als separate Anschaffung zum Marktpreis des jeweiligen Tages (§ 23 EStG). Dies erzeugt eine Kette von Anschaffungseinträgen, die CoinTracking einzeln verfolgt. FIFO je Wallet ist nach deutschem Steuerrecht vorgeschrieben — CoinTracking wendet dies automatisch auf alle deine Sparplan-Raten an.

DAC8 und Pocket Bitcoin

Die EU-Richtlinie DAC8 verpflichtet EU-regulierte Krypto-Anbieter (CASPs) ab dem 1. Januar 2026 zur automatischen Meldung von Transaktionsdaten an EU-Steuerbehörden. Pocket Bitcoin ist in der Schweiz ansässig, die kein EU-Mitgliedstaat ist, und durch VQF/FINMA reguliert — nicht nach MiCAR. Es unterliegt nicht der DAC8-Pflicht. In Deutschland, Österreich und anderen EU-Ländern ansässige Nutzer müssen alle Aktivitäten selbst melden.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für deine individuelle Situation wende dich an einen qualifizierten Steuerberater.

Welche Pocket Bitcoin Transaktionen sind steuerpflichtig?

Nach deutschem Steuerrecht ist grundsätzlich jede Bitcoin-Veräußerung über Pocket Bitcoin ein steuerpflichtiges Ereignis. Diese Übersicht dient als Orientierung — die genauen Regeln hängen vom Land und der Haltedauer ab.

Steuerpflichtig

Steuerpflichtige Ereignisse

  • Verkauf von Bitcoin gegen Fiat
  • Ausgabe von Bitcoin für Waren oder Dienstleistungen
  • Tausch von Bitcoin gegen eine andere Kryptowährung
Nicht steuerpflichtig

Nicht steuerpflichtige Ereignisse

  • Kauf von Bitcoin mit Fiat
  • Einzahlung von Bitcoin auf Pocket Bitcoin
  • Auszahlung von Bitcoin in deine eigene Wallet
  • Halten von Bitcoin im Pocket Bitcoin Konto
  • Sparplan-Käufe (erst beim Verkauf steuerpflichtig)

Die steuerliche Behandlung variiert je nach Land und Haltedauer. Bitte kläre deine individuelle Situation mit einem Steuerberater.

So berechnest du deine Pocket Bitcoin Steuern

Pocket Bitcoin Nutzer mit aktivem Sparplan akkumulieren viele kleine Bitcoin-Anschaffungen über die Zeit, jede mit einer anderen Kostenbasis. Jede Rate manuell nach Datum, Preis und Menge zu erfassen — und dann FIFO korrekt anzuwenden — ist aufwändig und fehleranfällig. Fehlt auch nur eine Rate, können die Gewinnberechnungen falsch sein.

CoinTracking importiert deine vollständige Pocket Bitcoin Transaktionshistorie aus deiner CSV-Datei, ordnet jedem Sparplan-Kauf das korrekte Anschaffungsdatum und den Marktpreis zu und wendet FIFO je Wallet automatisch an — wie vom deutschen Steuerrecht gefordert. Anschließend wird ein steuerkonformer Bericht für dein Veranlagungsjahr erstellt.

Pocket Bitcoin Steuerrechner Illustration

Pocket Bitcoin in CoinTracking importieren – so geht's

In drei Schritten von der CSV zum fertigen Steuerbericht.

  1. 1

    In CoinTracking einloggen und Import öffnen

    Klicke nach dem Einloggen in der linken Navigation auf das Import-Symbol. Hier kannst du alle deine Exchanges, Wallets und Blockchains hinzufügen. Suche nach Pocket Bitcoin, um zu starten.

    CoinTracking Dashboard mit hervorgehobenem Import-Symbol
  2. 2

    Pocket Bitcoin CSV herunterladen und hochladen

    Melde dich bei Pocket Bitcoin an, gehe zu Konto → Transaktionen und lade deine Transaktionshistorie als CSV-Datei herunter. Suche in CoinTracking nach Pocket Bitcoin und lade die CSV hoch. Alle Käufe, Verkäufe, Sparplan-Raten und Transfers werden importiert.

    CoinTracking Pocket Bitcoin CSV Import-Suche
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    Transaktionen prüfen und Steuerbericht erstellen

    Sobald deine Pocket Bitcoin Daten importiert sind, validiere die Transaktionen und erstelle den Steuerbericht für dein Veranlagungsjahr. CoinTracking berechnet Kapitalgewinne, Einkünfte und Verluste und formatiert den Output für Deutschland – bereit für dich oder deinen Steuerberater.

    CoinTracking Steuerbericht für Pocket Bitcoin Transaktionen
„CoinTracking kann praktisch jede komplexe Transaktion verarbeiten und die Automatisierung spart enorm viel Zeit. Von allen Steuer-Tools, die wir getestet haben, ist CoinTracking das detaillierteste und hat mehr Genauigkeits-Checks als die Konkurrenz."
Coin Bureau
Coin Bureau Team
Coin Bureau

Pocket Bitcoin Steuern nach Land

Die wichtigsten Krypto-Steuerregeln für Länder, in denen Pocket Bitcoin am häufigsten genutzt wird. Wähle dein Land für spezifische Regelungen.

Deutschland Flagge Deutschland
  • § 23 EStG: Bitcoin-Gewinne mit persönlichem Steuersatz (bis 45 %) steuerpflichtig, wenn innerhalb von 1 Jahr verkauft; steuerfrei nach mehr als 1 Jahr Haltedauer
  • Jahresfreigrenze: 1.000 Euro/Jahr bei privaten Veräußerungsgewinnen
  • Kostenbasis: FIFO je Wallet — jede Sparplan-Rate ist eine separate Anschaffung
  • Sparplan: Datum und Preis jeder Rate müssen erfasst werden; CoinTracking erledigt dies automatisch aus der CSV
  • Formulare: Anlage SO
Österreich Flagge Österreich
  • 27,5 % KeSt: Pauschaler Steuersatz auf Bitcoin-Veräußerungen (Vermögenswerte erworben nach dem 28. Feb. 2021)
  • Sparplan: Jede wiederkehrende Rate ist eine separate Anschaffung; 27,5 % KeSt gilt auf Veräußerungsgewinne
  • Behörde: Finanzamt Österreich
Schweiz Flagge Schweiz
  • Keine Kapitalertragssteuer für Privatanleger auf Bitcoin-Veräußerungen in den meisten Kantonen. Schweizer Privatanleger zahlen in der Regel keine Kapitalertragssteuer; jedoch unterliegen Krypto-Bestände der kantonalen Vermögenssteuer.
  • Vermögenssteuer: Bitcoin-Bestände unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer (Vermögenssteuer) zum Jahresendwert
  • Professionelle Händler: Häufige oder hochvolumige Händler können als professionell eingestuft werden und auf Gewinne als Einkommen besteuert werden
  • Behörde: Kantonale Steuerbehörden / ESTV
Vereinigtes Königreich Flagge Vereinigtes Königreich
  • Capital Gains Tax: 18 % (Grundtarif) / 24 % (Hochsatz) ab Oktober 2024
  • Jährlicher Freibetrag: £3.000 (2024/25)
  • Kostenbasis: Section 104 Pooling (HMRC)
  • Behörde: HMRC
USA Flagge USA
  • Kurzfristige Gewinne: Normaler Einkommensteuersatz (bis 37 %) für Bitcoin gehalten ≤ 1 Jahr
  • Langfristige Gewinne: 0 %, 15 % oder 20 % für Bitcoin gehalten > 1 Jahr
  • Kostenbasis: FIFO oder spezifische Identifikation
  • Behörde: IRS
Niederlande Flagge Niederlande
  • Box 3 Vermögenssteuer: Bitcoin als Vermögenswert angegeben; effektiver Satz ca. 1,2–2 % des Jahresendwerts
  • Keine realisierten Kapitalertragssteuern für Privatanleger
  • Behörde: Belastingdienst
Frankreich Flagge Frankreich
  • Pauschalsteuer (PFU): 30 % auf Krypto-Kapitalgewinne (12,8 % Einkommensteuer + 17,2 % Sozialabgaben)
  • Jahresfreibetrag: Gewinne unter 305 Euro/Jahr steuerfrei
  • Behörde: Direction générale des Finances publiques (DGFiP)

Steuerregeln ändern sich häufig. Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Konsultiere für deine spezifische Situation einen qualifizierten Berater.

So erstellst du deinen Pocket Bitcoin
Steuerbericht mit CoinTracking

Drei Schritte von der CSV zum fertigen Steuerbericht für dein Finanzamt.

Pocket Bitcoin Daten importieren
Schritt 1

Pocket Bitcoin Transaktionen importieren

Lade deine CSV aus dem Pocket Bitcoin Kontobereich herunter und lade sie in CoinTracking hoch. Alle Käufe, Verkäufe, Sparplan-Raten, Deposits und Withdrawals werden importiert.

Transaktionen prüfen
Schritt 2

Transaktionen prüfen und validieren

Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking meldet fehlende Anschaffungskosten, fehlende Kurse und nicht aufgelöste Transfers, damit du sie vor der Berichtserstellung korrigieren kannst.

Pocket Bitcoin Steuerbericht erstellen
Schritt 3

Steuerbericht erstellen und exportieren

Wähle Deutschland als Land und das gewünschte Steuerjahr. CoinTracking erstellt einen Anlage-SO-konformen Bericht als PDF oder Excel – für dich oder direkt für deinen Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen zu Pocket Bitcoin Steuern

Still have questions?

Contact Support

Nein. Pocket Bitcoin stellt eine Transaktionshistorie als CSV-Datei zur Verfügung. CoinTracking importiert diese und erstellt daraus deinen Steuerbericht.

Melde dich in deinem Pocket Bitcoin Konto an, gehe zu Konto → Transaktionen und lade deine Transaktionshistorie als CSV-Datei herunter. Importiere diese Datei anschließend in CoinTracking über die Import-Suche.

Ja — jeder wiederkehrende Kauf erzeugt einen separaten Anschaffungseintrag zum Marktpreis des jeweiligen Tages. Dies wirkt sich auf deine FIFO-Anschaffungskostenkette für zukünftige Verkäufe aus. CoinTracking erfasst jede Rate einzeln und wendet beim Verkauf die korrekte Kostenbasis an.

Pocket Bitcoin ist ein Schweizer Unternehmen, reguliert durch VQF/FINMA. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat und Pocket Bitcoin unterliegt nicht der DAC8-Meldepflicht. Es werden keine automatischen Transaktionsmeldungen an EU-Steuerbehörden übermittelt. Deine Steuerpflicht bleibt davon unberührt vollständig bestehen.

Deutschland schreibt FIFO je Wallet vor (§ 23 EStG). Österreich wendet 27,5 % KeSt an. Die Schweiz kennt für Privatanleger in der Regel keine Kapitalertragssteuer. CoinTracking unterstützt FIFO, LIFO und HIFO für alle Jurisdiktionen.

Pocket Bitcoin unterstützt ausschließlich den CSV-Export — eine API-Integration ist nicht verfügbar. Lade deine CSV aus dem Pocket Bitcoin Kontobereich herunter und lade sie über die Import-Suche in CoinTracking hoch.

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