LocalBitcoins Steuern: Historische Daten importieren & Steuerbericht erstellen
LocalBitcoins war eine finnische P2P-Bitcoin-Börse, die im Februar 2023 geschlossen wurde. Die Schließung löscht deine steuerlichen Pflichten nicht — jeder Trade, den du auf der Plattform durchgeführt hast, bleibt ein steuerpflichtiger Vorgang. CoinTracking importiert deinen LocalBitcoins-CSV-Export, berechnet Gewinne und Verluste aus deiner gesamten Handelshistorie und erstellt einen Steuerbericht für dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.
So importierst du deine LocalBitcoins-Transaktionen in CoinTracking
Schau dir an, wie du deinen LocalBitcoins-CSV-Export in CoinTracking hochlädst und deinen vollständigen Krypto-Steuerbericht erstellst — auch für historische Daten einer geschlossenen Börse.
Jetzt LocalBitcoins-Import starten- Jeder Bitcoin-Handel und jede Veräußerung über LocalBitcoins ist in den meisten Ländern ein steuerpflichtiger Vorgang. Die Kapitalertragsteuer gilt — unabhängig davon, ob die Börse noch in Betrieb ist.
- CoinTracking importiert LocalBitcoins-Transaktionen per CSV-Export (manueller Upload). Lade deine
contacts_finished.csvhoch, um deine vollständige historische Handelshistorie zu importieren. - EU-regulierter Anbieter: Als finnischer Krypto-Dienstleister unter EU-Regulierung unterlag LocalBitcoins EU-Meldepflichten. Deine persönliche Steuerpflicht für vergangene Trades bleibt davon unberührt und liegt in deiner Verantwortung.
- LocalBitcoins ist geschlossen. Die Plattform wurde am 9. Februar 2023 endgültig eingestellt. Du kannst historische Daten noch immer per CSV importieren. Deine Steuerpflichten für alle Trades auf LocalBitcoins bleiben bestehen — Gewinne, Verluste und Einkünfte müssen für die relevanten Steuerjahre gemeldet werden.
LocalBitcoins und deine Steuerpflichten
LocalBitcoins war ein finnischer P2P-Bitcoin-Marktplatz, der 2012 in Helsinki gegründet wurde. Über mehr als ein Jahrzehnt war er eine der meistgenutzten P2P-Plattformen weltweit, auf der Nutzer Bitcoin direkt miteinander tauschen konnten — über hunderte verschiedene Zahlungsmethoden. Die Plattform stand unter der Aufsicht der finnischen Finanzaufsichtsbehörde (FIN-FSA) und war als EU-regulierter Krypto-Dienstleister tätig. Am 9. Februar 2023 hat LocalBitcoins den Betrieb endgültig eingestellt.
Als EU-regulierter Anbieter unterlag LocalBitcoins möglicherweise EU-Informationspflichten, die zu Datenmeldungen an nationale Steuerbehörden führen können. Unabhängig davon bist du persönlich für die vollständige Deklaration aller steuerpflichtigen Vorgänge aus deiner LocalBitcoins-Handelshistorie verantwortlich.
CoinTracking unterstützt LocalBitcoins per CSV-Import:
- LocalBitcoins CSV (contacts_finished.csv): Lade deine P2P-Handelshistorie hoch — alle Trades und Gebühren werden automatisch importiert
- Alle Spot-Trades und Gebührendaten werden unterstützt
- Historische Daten von geschlossenen Börsen sind vollständig mit der CoinTracking-Steuer-Engine kompatibel
- Erstelle rückwirkende Steuerberichte für vergangene Jahre, wenn du deine LocalBitcoins-Aktivität noch nicht erklärt hast
Krypto-Steuer-Grundlagen für LocalBitcoins-Nutzer
LocalBitcoins bediente P2P-Händler in ganz Europa und weltweit. Die nachfolgenden steuerlichen Grundprinzipien gelten allgemein — für deine konkrete Situation solltest du immer einen qualifizierten Steuerberater hinzuziehen.
Jede Veräußerung ist ein steuerpflichtiger Vorgang
In Deutschland und den meisten anderen Ländern löst der Verkauf, Tausch oder die anderweitige Veräußerung von Bitcoin Kapitalertragsteuer aus. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anschaffungskosten (inklusive Gebühren). In Deutschland gilt: Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen sind nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr steuerfrei (§ 23 EStG). Diese Regel gilt für jeden einzelnen P2P-Trade auf LocalBitcoins — auch für historische Transaktionen aus vergangenen Steuerjahren.
Steuerpflichten überdauern die Börsenschließung
Die Schließung von LocalBitcoins hebt deine steuerlichen Pflichten für während des Betriebs durchgeführte Trades nicht auf. Das Finanzamt kann Steuerbescheide für nicht deklarierte Gewinne in der Regel mehrere Jahre rückwirkend erlassen. Hast du deine LocalBitcoins-Handelshistorie noch nicht erklärt, solltest du dies nachholen — CoinTracking erstellt aus deinen importierten Daten Steuerberichte für beliebige zurückliegende Jahre.
EU-Meldepflichten und DAC8
Als EU-regulierter finnischer Krypto-Dienstleister stand LocalBitcoins unter der Aufsicht der FIN-FSA. EU-Richtlinien wie DAC8 verpflichten Krypto-Dienstleister zur Weitergabe von Nutzerdaten an nationale Steuerbehörden. Wenn deine Transaktionen meldepflichtig waren, könnte dein Finanzamt bereits Informationen zu deiner Handelsaktivität erhalten haben — ein weiterer Grund, deine LocalBitcoins-Historie vollständig und korrekt anzugeben.
Dokumentation mit CSV-Exporten
Da LocalBitcoins nicht mehr in Betrieb ist, ist deine CSV-Exportdatei (contacts_finished.csv) der primäre Nachweis deiner Handelshistorie. Der Import in CoinTracking wandelt diese Daten in einen strukturierten Steuerbericht mit vollständigem Prüfpfad um — formatiert für dein jeweiliges Land und Steuerjahr.
LocalBitcoins Steuern nach Land
LocalBitcoins war weltweit aktiv, aber besonders in Europa beliebt. Krypto-Steuerregeln unterscheiden sich je nach Land — hier die wichtigsten Sätze, Fristen und Formulare für die Länder, in denen CoinTracking-Nutzer ihre LocalBitcoins-Historie am häufigsten erklären.
Deutschland
- Veräußerungssteuer: Persönlicher Einkommensteuersatz (bis zu 45 %); Gewinne sind nach einer Haltefrist von mehr als 1 Jahr steuerfrei
- Freigrenze: Gewinne bis 1.000 € pro Jahr sind steuerfrei (sonstige Einkünfte)
- Kostenbasis: FIFO pro Wallet
- Behörde: Finanzamt
- Formulare: Anlage SO, Anlage KAP
Finnland
- Kapitalertragsteuer: 30 % auf Gewinne bis 30.000 €/Jahr; 34 % auf den darüber liegenden Anteil
- Verluste: Abzugsfähig von Kapitalgewinnen im selben Jahr; Verlustvortrag bis zu 5 Jahre möglich
- Kostenbasis: FIFO oder Durchschnittskostenmethode; jede Veräußerung ist ein eigener steuerpflichtiger Vorgang
- Behörde: Finnisches Steueramt (Verohallinto)
- Meldung: OmaVero (Selbstveranlagung) — Kapitalerträge jährlich zu erklären
Österreich
- Kapitalertragsteuer 27,5 %: Seit März 2022 wird Krypto wie Aktien besteuert — ein pauschaler KESt-Satz von 27,5 % gilt für Veräußerungsgewinne.
- Altbestand steuerbefreit: Krypto, das vor dem 28. Februar 2021 erworben wurde, ist bei der Veräußerung steuerfrei.
- Behörde: Finanzamt Österreich. Erklärung über die Einkommensteuererklärung (E1 / E1kv).
Schweiz
- Kapitalgewinne: Für Privatanleger in der Regel steuerfrei; gewerbliche Händler werden als Selbständige besteuert
- Vermögenssteuer: Krypto-Bestände unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer auf Basis des Jahresendwerts
- Behörde: Kantonales Steueramt (je nach Kanton unterschiedlich)
Vereinigtes Königreich
- Capital Gains Tax: 18 % (Grundsteuersatz) oder 24 % (höherer Steuersatz) ab Oktober 2024
- Jahresfreibetrag: £3.000 (ab 2024/25)
- Kostenbasis: Section 104 Pool (HMRC-Regeln)
- Behörde: HMRC
- Formulare: Self Assessment SA100, SA108
Spanien
- Sparerträge (IRPF): 19 % bis 6.000 €; 21 % bis 50.000 €; 23 % bis 200.000 €; 27 % bis 300.000 €; 28 % darüber
- Ausländische Krypto-Meldepflicht: Modelo 721 erforderlich bei Portfolios über 50.000 € im Ausland
- Behörde: Agencia Tributaria (AEAT)
- Formulare: Modelo 100 (IRPF), Modelo 721
Polen
- Pauschalsteuer: 19 % auf alle Krypto-Gewinne (keine Haltefrist-Befreiung)
- Verlustvortrag: Bis zu 5 Jahre
- Kostenbasis: FIFO
- Behörde: Urząd Skarbowy
- Formular: PIT-38
Italien
- Pauschalsteuer: 26 % auf Gewinne über 2.000 €/Jahr (ab 2023)
- Auslandsvermögen-Meldepflicht: Quadro RW erforderlich bei Portfolios über 15.000 €
- Behörde: Agenzia delle Entrate
- Formulare: Quadro RT (Gewinne), Quadro RW (Auslandsvermögen)
Frankreich
- Pauschalsteuer 30 % (PFU): Gewinne aus Krypto-Veräußerungen unterliegen dem prélèvement forfaitaire unique (PFU) — 12,8 % Einkommensteuer + 17,2 % Sozialabgaben.
- Keine Haltefrist-Befreiung: Anders als in Deutschland gibt es nach einem Jahr keine steuerfreie Schwelle.
- Behörde: Direction générale des Finances publiques (DGFiP). Erklärung via Formulaire 2086.
Steuerregeln ändern sich häufig. Dieser Überblick dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Wende dich für deine konkrete Situation an einen qualifizierten Berater.
Sind LocalBitcoins-Transaktionen steuerpflichtig?
In den meisten Ländern gilt Krypto als Wirtschaftsgut: die Veräußerung löst Kapitalertragsteuer aus. Diese Regeln gelten für deine historischen LocalBitcoins-P2P-Handelsdaten — auch nach der Schließung der Börse. Dies ist ein allgemeiner Überblick — die genauen Regeln variieren je nach Land.
Steuerpflichtige Vorgänge
- Verkauf von Bitcoin gegen Fiat (EUR, USD, GBP usw.)
- Tausch von Bitcoin gegen andere Kryptowährungen
- Nutzung von Bitcoin zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen
- Empfangene P2P-Handels-Boni und Referral-Prämien
Nicht steuerpflichtige Vorgänge
- Kauf und Halten von Bitcoin
- Übertragung von Bitcoin zwischen eigenen Wallets
- Einzahlung von Fiat auf LocalBitcoins
- Empfang von Bitcoin als persönliches Geschenk
Die steuerliche Behandlung variiert je nach Land. CoinTracking wendet die Regeln für dein gewähltes Land automatisch an.
So berechnest du deine LocalBitcoins-Steuern
Auch wenn LocalBitcoins geschlossen ist, musst du jeden P2P-Trade, den du auf der Plattform durchgeführt hast, steuerlich erfassen. Anschaffungskosten, Haltefristen und Gewinne für jede einzelne Transaktion — über möglicherweise mehrere Jahre hinweg — manuell zu berechnen, ist ohne Automatisierung kaum praktikabel.
CoinTracking importiert deine vollständige LocalBitcoins-Handelshistorie per CSV, wendet deine gewählte Kostenbasis-Methode an (FIFO, LIFO, HIFO und weitere), berechnet Gewinne und Verluste für jede Veräußerung und erstellt einen länderspezifischen Steuerbericht. Historische Daten aus vergangenen Steuerjahren werden vollständig unterstützt — du kannst rückwirkende Steuerberichte für jedes Jahr erstellen, das deine LocalBitcoins-CSV-Datei abdeckt.
Das Ergebnis ist ein Steuerbericht — als PDF oder Excel — den dein Steuerberater oder dein Finanzamt akzeptiert, mit einem vollständigen Prüfpfad für jede Transaktion.
So importierst du LocalBitcoins in CoinTracking
Drei Schritte zum Upload deiner LocalBitcoins-CSV und zur Erstellung deines Steuerberichts.
- 1
In CoinTracking einloggen und Importe öffnen
Nach dem Einloggen klicke auf das Import-Symbol in der linken Navigation. Hier verbindest du alle deine Börsen, Wallets und Blockchains.
- 2
LocalBitcoins in der Importliste suchen
Gib "LocalBitcoins" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt die LocalBitcoins-Importoption an — wähle sie aus, um mit dem CSV-Upload fortzufahren.
- 3
LocalBitcoins-CSV-Datei hochladen
Lade deine
contacts_finished.csvvon LocalBitcoins hoch. CoinTracking importiert automatisch alle historischen P2P-Trades und Gebühren und berechnet deine Steuerposition.
"CoinTracking can handle just about any complex transaction you can throw at it and the automation is a real lifesaver. Of all the tax software tools we've reviewed, CoinTracking is the most detail-oriented and has more accuracy checks in place than the competition."
So erstellst du deinen LocalBitcoins-
Steuerbericht mit CoinTracking
Drei Schritte vom CSV-Upload bis zum fertigen Steuerbericht für dein Finanzamt.
LocalBitcoins-CSV hochladen
Lade deine LocalBitcoins-Handelshistorie (contacts_finished.csv) hoch und importiere sie in CoinTracking. Alle historischen P2P-Trades und Gebühren werden automatisch verarbeitet.
Transaktionen prüfen
Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking markiert fehlende Anschaffungskosten, doppelte Importe und Preislücken, damit dein abschließender Bericht korrekt ist — besonders wichtig bei historischen Daten von geschlossenen Börsen.
Steuerbericht erstellen und exportieren
Wähle dein Land und Steuerjahr. CoinTracking erstellt einen für dein Land formatierten Bericht: als PDF oder Excel, bereit zum Einreichen oder zur Weitergabe an deinen Steuerberater.
Nein. LocalBitcoins war eine finnische P2P-Bitcoin-Börse, die am 9. Februar 2023 ihren Betrieb eingestellt hat. Die Plattform hat keinen fertigen Steuerbericht bereitgestellt. Wenn du noch deinen alten LocalBitcoins-CSV-Export (contacts_finished.csv) hast, kannst du ihn in CoinTracking importieren. CoinTracking berechnet dann Gewinne, Verluste und Einkünfte aus deiner gesamten P2P-Handelshistorie und erstellt einen rechtskonformen Steuerbericht für dein Land.
Du kannst deine historischen LocalBitcoins-Handelsdaten noch immer per CSV-Datei in CoinTracking importieren. Wenn du deine Handelshistorie vor der Schließung exportiert hast, gehe zu CoinTracking → Daten importieren → suche nach "LocalBitcoins" und lade deine contacts_finished.csv-Datei hoch. CoinTracking verarbeitet automatisch alle historischen Trades und Gebühren. Hast du die CSV-Datei nicht mehr, ist eine Wiederherstellung möglicherweise nicht möglich, da die Plattform nicht mehr in Betrieb ist.
Ja. Jeder Verkauf oder Tausch von Bitcoin über LocalBitcoins ist in Deutschland ein steuerpflichtiger Vorgang. Als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG gilt: Gewinne sind steuerfrei, wenn die Haltefrist von einem Jahr überschritten wird. Wird Bitcoin innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkauft, unterliegt der Gewinn dem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %). Diese Verpflichtungen gelten auch rückwirkend für alle Trades, die du auf LocalBitcoins durchgeführt hast.
Als EU-regulierter Anbieter mit Sitz in Finnland unterlag LocalBitcoins EU-Informationspflichten, die im Rahmen von DAC8 und anderen Richtlinien Meldungen an Steuerbehörden innerhalb der EU vorsehen können. Unabhängig von etwaigen Meldungen durch die Plattform bist du persönlich verpflichtet, alle steuerpflichtigen Ereignisse aus deiner LocalBitcoins-Handelshistorie in deiner Steuererklärung anzugeben.
Ja. Die Schließung von LocalBitcoins ändert nichts an deinen steuerlichen Pflichten für Trades, die während des Betriebs der Plattform durchgeführt wurden. Das Finanzamt kann Steuerbescheide für nicht deklarierte Gewinne typischerweise mehrere Jahre rückwirkend erlassen. Wenn du deine LocalBitcoins-Handelshistorie noch nicht erklärt hast, solltest du dies rückwirkend nachholen — CoinTracking kann aus deinen importierten Daten Steuerberichte für vergangene Jahre erstellen.
In Deutschland gilt für private Veräußerungsgeschäfte die FIFO-Methode (First In, First Out) pro Wallet als anerkanntes Verfahren. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, das länger als ein Jahr gehalten wurde, sind steuerfrei. Für Gewinne innerhalb der Haltefrist gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz. Die Freigrenze für sonstige Einkünfte beträgt 1.000 € pro Jahr. CoinTracking unterstützt FIFO, LIFO, HIFO und weitere Methoden — du kannst zwischen ihnen wechseln und deine LocalBitcoins-Steuerberechnung sofort neu ermitteln.
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