Iconomi Steuern: So erstellst du deinen Steuerreport
Jeder Trade, jede Strategy-Investition und jede Verfügung über dein Iconomi-Konto ist ein potenziell steuerpflichtiges Ereignis. Als bei BaFin registrierter EU-CASP unterliegt Iconomi den DAC8-Meldepflichten — was eine korrekte Steuererklärung wichtiger macht als je zuvor. CoinTracking importiert deinen Iconomi-CSV-Export, berechnet Gewinne und Verluste nach FIFO und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt.
So importierst du deine Iconomi Transaktionen in CoinTracking
Sieh dir an, wie du deine Iconomi Aktivitätshistorie als CSV exportierst und in CoinTracking importierst, um deinen vollständigen Krypto-Steuerreport zu erstellen.
Kostenlos testen · 200 Transaktionen- Jeder Trade, Strategy-Kauf, Tausch und jede Verfügung über dein Iconomi-Konto kann ein steuerpflichtiges Ereignis sein. In Deutschland gilt § 23 EStG: Gewinne aus Krypto-Verkäufen und Strategieverkäufen innerhalb eines Jahres sind einkommensteuerpflichtig.
- CoinTracking importiert Iconomi-Transaktionen per CSV-Export: Name oben rechts → Activity → My Activity → Download-Link, dann direkt in CoinTracking hochladen. Deine gesamte Aktivitätshistorie wird automatisch verarbeitet. Hinweis: Gebühren sind im Export nicht enthalten.
- Das Übertragen von Kryptowährungen zwischen eigenen Wallets oder Konten ist generell kein steuerpflichtiges Ereignis. Krypto kaufen und halten ist erst beim Verkauf steuerpflichtig.
- Unter DAC8 sind EU-regulierte Plattformen wie Iconomi verpflichtet, Nutzertransaktionsdaten an nationale Steuerbehörden zu melden. Deine Handels- und Investitionshistorie wird für dein Finanzamt zunehmend sichtbar — eine korrekte, freiwillige Steuererklärung ist wichtiger denn je.
Iconomi und deine Steuerpflichten
Iconomi ist eine Krypto-Asset-Management-Plattform mit Sitz in Ljubljana, Slowenien, gegründet 2016. Die Plattform ermöglicht es Nutzern, in professionell verwaltete Krypto-Strategien zu investieren sowie einzelne digitale Assets zu handeln. Iconomi ist EU-reguliert und bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als Krypto-Dienstleister registriert.
Alle Transaktionen über dein Iconomi-Konto — Strategy-Käufe, Einzeltrades und Verfügungen — erzeugen potenzielle Steuerereignisse, die du in deiner Einkommensteuererklärung angeben musst.
CoinTracking unterstützt Iconomi per CSV-Import:
- Klicke in Iconomi auf deinen Namen oben rechts und wähle Activity
- Öffne den Tab My Activity und klicke auf den CSV-Download-Link
- Lade die CSV-Datei in CoinTracking hoch — alle Trades und Transfers werden automatisch verarbeitet
- Hinweis: Iconomi enthält keine Gebühren im CSV-Export
Krypto-Steuerrecht in Deutschland: Was Iconomi-Nutzer wissen müssen
Iconomi richtet sich an Investoren und Trader in der EU und darüber hinaus. Als EU-regulierte Plattform operiert Iconomi in einem Umfeld wachsender Steuertransparenz. Die folgenden Grundsätze gelten im deutschen Steuerrecht — prüfe jedoch immer die spezifischen Regeln für deine Situation mit deinem Steuerberater.
§ 23 EStG: Private Veräußerungsgeschäfte
Kryptowährungen und Strategy-Token gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Gewinne aus Verkäufen und Tauschen innerhalb der einjährigen Haltefrist sind nach § 23 EStG steuerpflichtig. Die Freigrenze von 1.000 € gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres — wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind vollständig steuerfrei.
DAC8 und EU-Meldepflichten
Iconomi ist als bei BaFin registrierter EU-CASP den Anforderungen der DAC8-Richtlinie unterworfen. Unter DAC8 sind EU-Krypto-Plattformen verpflichtet, Nutzertransaktionsdaten — einschließlich Handelsvolumina und Erlöse — an nationale Steuerbehörden zu melden. Deine Iconomi-Aktivitäten werden damit für dein Finanzamt zunehmend sichtbar. Die korrekte Übereinstimmung zwischen deiner Steuererklärung und den Meldedaten von Iconomi ist entscheidend.
Erträge aus Strategien und sonstige Einnahmen
Erträge aus dem Kopieren von Iconomi-Strategien, Performance-Ausschüttungen oder ähnliche Einnahmen sind in Deutschland grundsätzlich als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. CoinTracking kategorisiert diese Ereignisse automatisch in deinem Steuerreport und trennt Handelsgewinne von Einkommensteuerereignissen.
Sind Iconomi-Transaktionen steuerpflichtig?
In Deutschland gilt Krypto als sonstiges Wirtschaftsgut nach § 23 EStG. Die folgende Tabelle dient als erster Überblick — die genauen Regeln variieren je nach Situation.
Steuerpflichtige Ereignisse
- Verkauf von Krypto gegen Fiat (EUR, USD etc.) innerhalb eines Jahres
- Tausch oder Handel von Krypto gegen Krypto innerhalb eines Jahres
- Kauf und Verkauf von Iconomi Strategy-Token
- Erträge aus Strategien und Performance-Ausschüttungen
Nicht steuerpflichtige Ereignisse
- Kauf und Halten von Krypto oder Strategy-Token
- Übertragung zwischen eigenen Wallets oder Konten
- Fiat-Einzahlung auf Iconomi
- Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer
Die Steuerbehandlung variiert je nach individueller Situation. CoinTracking wendet die Regeln für deine gewählte Jurisdiktion automatisch an.
So berechnest du deine Iconomi-Steuern
Auch passive Iconomi-Investoren akkumulieren durch Strategy-Käufe, Rebalancing und Verkäufe schnell dutzende steuerpflichtige Ereignisse im Jahr. Einstandspreise, Haltefristen und Gewinne für jede Transaktion manuell zu berechnen ist zeitaufwändig und fehleranfällig.
CoinTracking importiert deine vollständige Iconomi-Aktivitätshistorie per CSV-Export, wendet deine gewählte Kostenbasis-Methode an (FIFO, LIFO, HIFO und weitere), berechnet Gewinne und Verluste für jede Verfügung und trennt Handelsgewinne von Einkommenssteuerereignissen in deinem abschließenden Report.
Das Ergebnis ist ein jurisdiktionsspezifischer Steuerreport — als PDF oder Excel — den dein Steuerberater oder dein Finanzamt akzeptiert, mit einem vollständigen Prüfpfad für jede Transaktion.
So importierst du Iconomi in CoinTracking
Drei Schritte, um deine Iconomi-Daten zu importieren und deinen Steuerreport zu erstellen.
- 1
Melde dich in CoinTracking an und öffne den Importbereich
Nach dem Einloggen klicke auf das Import-Symbol in der linken Navigation. Hier verbindest du alle deine Exchanges, Wallets und Blockchains.
- 2
Suche nach Iconomi in der Importliste
Gib "Iconomi" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt die Iconomi-Importoption an — klicke darauf, um die Importseite zu öffnen.
- 3
Lade deinen Iconomi CSV-Export hoch
Klicke in deinem Iconomi-Konto auf deinen Namen → Activity → My Activity, dann auf den Download-Link für deine CSV-Datei. Lade sie auf der CoinTracking Iconomi-Importseite hoch. Alle Trades und Transfers werden automatisch importiert.
"CoinTracking kann mit nahezu jeder komplexen Transaktion umgehen, die man ihm zumutet, und die Automatisierung ist eine echte Erleichterung. Von allen Steuersoftware-Tools, die wir bewertet haben, ist CoinTracking am detailliertesten und verfügt über mehr Genauigkeitsprüfungen als die Konkurrenz."
So erstellst du deinen Iconomi
Steuerreport mit CoinTracking
Drei Schritte vom CSV-Export bis zum fertigen Steuerreport für dein Finanzamt.
Exportiere und importiere deine Iconomi-Daten
Klicke in deinem Iconomi-Konto auf deinen Namen → Activity → My Activity → CSV herunterladen. Suche dann in CoinTracking nach "Iconomi" und lade die Datei hoch. Deine gesamte Aktivität wird automatisch verarbeitet.
Überprüfe deine Transaktionen
Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking markiert fehlende Einstandspreise, doppelte Importe und Preislücken, damit dein abschließender Report korrekt ist.
Erstelle und exportiere deinen Steuerreport
Wähle dein Land und Steuerjahr. CoinTracking erstellt die Anlage SO (Deutschland) und weitere länderspezifische Reports — als PDF oder Excel, bereit für dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.
Nein. Iconomi erstellt keinen fertigen Steuerreport für das Finanzamt. Du kannst deine vollständige Aktivitätshistorie als CSV-Datei herunterladen: Klicke auf deinen Namen oben rechts, wähle Activity, öffne den Tab My Activity und klicke auf den Download-Link. Lade die Datei direkt in CoinTracking hoch. CoinTracking berechnet dann Gewinne, Verluste und Einnahmen nach FIFO und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt.
Melde dich in deinem Iconomi-Konto an. Klicke auf deinen Namen oben rechts und wähle Activity. Öffne den Tab My Activity und klicke auf den Text "To download your activity history as a CSV file, click here". Speichere die Datei auf deinem Gerät und lade sie dann in CoinTracking über die Iconomi-Importseite hoch. Hinweis: Transaktionsgebühren sind im CSV-Export nicht enthalten.
Ja. In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen und Strategy-Token nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. Die Freigrenze von 1.000 € gilt für den Gesamtgewinn des Jahres — wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Erträge aus dem Kopieren von Strategien können als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig sein.
DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die lizenzierte Krypto-Plattformen (CASPs) verpflichtet, Nutzertransaktionsdaten automatisch an nationale Steuerbehörden zu melden. Iconomi ist ein EU-regulierter, bei BaFin registrierter CASP und damit den DAC8-Meldepflichten unterworfen. Deine Iconomi-Handels- und Investitionshistorie wird damit für dein Finanzamt zunehmend sichtbar — eine korrekte, freiwillige Offenlegung deiner Gewinne ist wichtiger denn je.
Als EU-regulierter, bei BaFin registrierter CASP ist Iconomi den DAC8-Meldepflichten unterworfen, die EU-Krypto-Plattformen verpflichten, Nutzerdaten mit nationalen Steuerbehörden zu teilen. Die genauen Meldezeitpunkte und Schwellenwerte werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt. Du bleibst jedoch persönlich verpflichtet, deine Gewinne, Verluste und Einkünfte aus Iconomi selbst zu deklarieren. CoinTracking hilft dir dabei, einen vollständigen und korrekten Steuerreport für dein Finanzamt zu erstellen.
Gewinne aus Iconomi-Trades und Strategy-Käufen werden nach § 23 EStG in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt, sofern die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Erträge aus Strategien und ähnliche Einnahmen sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte anzugeben. CoinTracking berechnet Haltefristen und Gewinne nach FIFO automatisch und erstellt den fertigen Report für dein Finanzamt — inklusive der korrekten Zuordnung von Handels- und Einkommenssteuer-Ereignissen.
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