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Crypto.com Steuern · Deutschland 2026

Crypto.com Steuern: So erstellst du deinen Steuerreport

Crypto.com zieht keine Steuer ab. Jeder Tausch, jeder Staking-Ertrag, jeder Verkauf ist steuerpflichtig und liegt in deiner Verantwortung. CoinTracking importiert deine vollständige Crypto.com-Historie, berechnet Gewinne nach FIFO und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt.

CoinTracking Crypto.com Import Dashboard
Schritt-für-Schritt-Anleitung

So importierst du deinen Crypto.com-Account in CoinTracking

Sieh dir an, wie du auf Crypto.com einen API-Key erstellst, ihn in CoinTracking einfügst und deinen Steuerreport in wenigen Minuten erhältst.

Kostenlos testen · 200 Transaktionen

Crypto.com Steuern auf einen Blick

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
  • Einjährige Haltefrist: Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei.
  • Krypto-Verkauf: Private Veräußerungsgeschäfte, Freigrenze 1.000 €/Jahr.
  • Staking- und Lending: Sonstige Einkünfte, Freigrenze 256 €/Jahr.
  • FIFO pro Wallet: FIFO kann als Vereinfachungsmethode pro Wallet angewendet werden.
  • DAC8-Meldepflicht: Crypto.com ist in der EU reguliert und meldet als lizenzierter CASP im Rahmen von DAC8 Daten an das Bundeszentralamt für Steuern.

Crypto.com und deine Steuerpflicht in Deutschland

Crypto.com ist eine internationale Krypto-Plattform mit Exchange, App, Staking, Lending und Cashback-Produkten und damit eine der Plattformen mit vielen steuerrelevanten Vorgängen in einem einzigen Account.

Crypto.com zieht keine Steuer ab und erstellt in Deutschland keine steuerrechtlich verwertbaren Dokumente für dein Finanzamt. Die Dokumentation, Berechnung und Erklärung aller Transaktionen liegt vollständig bei dir.

CoinTracking unterstützt den vollständigen Crypto.com-Import auf mehreren Wegen:

  • API Exchange Import: automatische Synchronisation der Exchange-Transaktionen per API
  • CSV App Import: manueller Upload des Transaktionsberichts aus der Crypto.com App
  • CSV Exchange Import: manueller Upload des Transaktionsberichts von der Crypto.com Exchange
Crypto.com Steuerpflicht Deutschland Illustration

Krypto-Steuern in Deutschland

Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Das hat konkrete steuerliche Konsequenzen für jeden Crypto.com-Nutzer.

Privates Veräußerungsgeschäft

Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei.

Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr

Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Steuern auf Staking und Lending

Erträge aus Staking und Lending gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie sind beim Zufluss mit dem Marktwert steuerpflichtig, unabhängig davon, wie lange du sie danach hältst. Die Freigrenze für sonstige Einkünfte beträgt 256 € pro Jahr. Diese Grenze gilt für alle sonstigen Einkünfte zusammen, nicht nur für Krypto-Erträge.

Verkaufst du die erhaltenen Coins innerhalb eines Jahres, ist der Wertzuwachs seit dem Zufluss steuerpflichtig. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer ist dieser Gewinn steuerfrei.

FIFO als anerkannte Bewertungsmethode

Wenn du einzelne Coins genau zuordnen kannst, zählt der tatsächliche Kaufpreis dieser Coins (Einzelbetrachtung). Ist das nicht möglich, darfst du vereinfacht annehmen, dass die zuerst gekauften Coins zuerst verkauft werden (FIFO). Diese Reihenfolge wird pro Wallet getrennt betrachtet. CoinTracking bildet das automatisch ab.

Anlage SO und DAC8-Meldepflicht

Gewinne aus Krypto-Veräußerungen und sonstige Einkünfte aus Staking/Lending werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt. Crypto.com ist in der EU reguliert und meldet als lizenzierter CASP im Rahmen von DAC8 Daten an das Bundeszentralamt für Steuern.

So importierst du Crypto.com in CoinTracking
Verbinde Crypto.com per API oder lade einen CSV-Export hoch. Nutzt du sowohl die App als auch die Exchange, importiere beide CSV-Exporte separat für eine vollständige Übersicht. Der Krypto-Steuerrechner erkennt die Transaktionen automatisch und erstellt deinen Steuerreport für die Anlage SO.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für deine individuelle Situation wende dich an einen qualifizierten Steuerberater.

Welche Crypto.com-Transaktionen sind steuerpflichtig?

In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt. Dieser Überblick zeigt die häufigsten Fälle. Die Einordnung im Einzelfall kann abweichen.

Steuerpflichtig

Steuerpflichtige Transaktionen

  • Krypto gegen Krypto tauschen
  • Krypto gegen Fiat verkaufen
  • Staking-Erträge erhalten
  • Lending-Zinsen erhalten
  • Airdrops und Bounties erhalten
Nicht steuerpflichtig

Nicht steuerpflichtige Transaktionen

  • Krypto kaufen und halten
  • Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
  • Fiat auf Crypto.com einzahlen
  • Krypto als persönliches Geschenk erhalten

Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.

Wie berechnest du deine Crypto.com Steuern?

Die Steuerberechnung für Crypto.com ist ohne Krypto-Steuerrechner aufwendig, besonders wenn sich App-Transaktionen, Exchange-Trades, Staking-Erträge und walletübergreifende Vorgänge über mehrere Jahre erstrecken.

CoinTracking übernimmt die gesamte Berechnung automatisch: FIFO pro Wallet, Haltefristtracking für jeden einzelnen Bestand, getrennte Ausweisung von Veräußerungsgewinnen und Einkünften aus Staking. Den fertigen Report nutzt du für die Anlage SO.

Krypto Steuerrechner Illustration

Crypto.com in CoinTracking importieren

In drei Schritten verbindest du deinen Crypto.com-Account und synchronisierst alle Transaktionen automatisch.

  1. 1

    Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports

    Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol. Dort kannst du alle deine Exchanges und Wallets verbinden.

    CoinTracking Dashboard mit hervorgehobenem Import-Symbol in der linken Navigation
  2. 2

    Suche nach Crypto.com

    Gib "Crypto.com" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir Crypto.com zur Auswahl.

    CoinTracking Import-Suche mit Crypto.com Ergebnis
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    Import-Methode wählen und Verbindung starten

    Wähle "API Exchange Import", trage deinen API-Schlüssel und API-Geheimnis ein und klicke auf "Verbinden & Importieren". Alternativ: "CSV App Import" für den App-Export oder "CSV Exchange Import" für den Exchange-Export.

    CoinTracking Crypto.com Import mit API Exchange Import, CSV App Import und CSV Exchange Import Tabs
"CoinTracking hat meine Steuererklärung für Krypto komplett vereinfacht. Import, FIFO-Berechnung und fertiger Report - alles in einem Tool."
Robin Klement
Robin Klement
Krypto-Investor & Creator

In drei Schritten zum fertigen Crypto.com-Steuerreport

Von der Verbindung deines Accounts bis zum exportierten Report für das Finanzamt.

Crypto.com API verbinden Symbol
Schritt 1

Crypto.com per API verbinden

Melde dich bei CoinTracking an, gehe zu Imports → Crypto.com und erstelle einen API-Zugang. Trades, Staking-Erträge, Ein- und Auszahlungen werden automatisch synchronisiert.

Transaktionen prüfen Symbol
Schritt 2

Transaktionen prüfen

Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking zeigt fehlende Einträge, doppelte Importe und Preisunsicherheiten an, damit dein Steuerreport korrekt ist.

Steuerreport erstellen Symbol
Schritt 3

Steuerreport erstellen und exportieren

Wähle Steuerjahr und Berechnungsmethode. CoinTracking erstellt deinen Steuerreport nach FIFO als PDF mit allen Zahlen für die Anlage SO.

Häufige Fragen zu Crypto.com Steuern in Deutschland

Noch Fragen?

Support kontaktieren

Ja. Crypto.com ist in der EU reguliert und meldet als lizenzierter CASP im Rahmen von DAC8 Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Zudem setzen Finanzbehörden Blockchain-Analysetools ein, um Krypto-Adressen Steuerpflichtigen zuzuordnen. Wer alle Transaktionen sauber mit CoinTracking dokumentiert und in der Anlage SO erklärt, ist auf diese Prüfungen vorbereitet.

Nein. Crypto.com zieht keine Steuer ab und stellt in Deutschland keine steuerlich verwertbaren Dokumente für dein Finanzamt aus. Du bist selbst dafür verantwortlich, alle Transaktionen zu dokumentieren und in deiner Steuererklärung anzugeben. CoinTracking importiert deine vollständige Crypto.com-Historie automatisch, berechnet Gewinne nach FIFO und erstellt den fertigen Report für die Anlage SO.

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt 1.000 Euro pro Jahr (seit 2024, geregelt in § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, angehoben durch das Wachstumschancengesetz). Bleiben deine Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften darunter, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Für Staking- und Lending-Erträge gilt eine separate Freigrenze von 256 Euro pro Jahr für sonstige Einkünfte.

Das Finanzamt erfährt auf mehreren Wegen von Krypto-Gewinnen: Crypto.com ist in der EU reguliert und meldet als lizenzierter CASP im Rahmen von DAC8 Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Zudem setzen Finanzbehörden Blockchain-Analysetools ein, mit denen sich Krypto-Adressen Steuerpflichtigen zuordnen lassen. Wer Gewinne nicht erklärt, riskiert Steuernachzahlungen, Zinsen und strafrechtliche Konsequenzen.

Ja, auf bestimmte Transaktionen. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Krypto gelten als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und sind steuerpflichtig, wenn du die Coins weniger als ein Jahr gehalten hast. Erträge aus Staking und Lending sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig, unabhängig von der Haltedauer. Der Steuersatz entspricht deinem persönlichen Einkommensteuersatz und liegt je nach Gesamteinkommen zwischen 0 und 45 Prozent. Grundlage: BMF-Schreiben vom 6. März 2025.

Mindestens ein Jahr. Hältst du Kryptowährungen länger als zwölf Monate, sind Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch vollständig steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Die Haltefrist beginnt mit dem Kaufdatum jedes einzelnen Coins. Bei mehreren Käufen gilt die FIFO-Methode: Der zuerst gekaufte Bestand gilt als zuerst veräußert. CoinTracking trackt die Haltefrist für jeden Bestand automatisch und zeigt dir, welche Coins bereits steuerfrei sind.

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