Coins-E Steuern: So importierst du deine historischen Daten und erstellst deinen Steuerreport
Coins-E war eine US-amerikanische Krypto-Börse, die seit Jahren geschlossen ist. Doch die Schließung hebt deine steuerlichen Pflichten nicht auf — jeder Trade, den du auf der Plattform gemacht hast, ist ein potenziell steuerpflichtiges Ereignis. CoinTracking importiert deine gespeicherten Coins-E Handelsdaten, berechnet Gewinne und Verluste nach FIFO und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt — auch für vergangene Steuerjahre.
So importierst du deine Coins-E Transaktionen in CoinTracking
Sieh dir an, wie du deine gespeicherten Coins-E Handelsdaten in CoinTracking importierst und deinen vollständigen Krypto-Steuerreport erstellst — auch für historische Daten einer geschlossenen Börse.
Kostenlos testen · 200 Transaktionen- Einjährige Haltefrist: Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei (§ 23 EStG). Diese Regelung gilt auch rückwirkend für historische Coins-E-Trades.
- CoinTracking importiert Coins-E-Transaktionen per historischem Daten-Import (manueller Import). Wenn du noch eine gespeicherte Kopie deiner Coins-E Orderhistorie hast, kannst du sie direkt in den CoinTracking-Importer einfügen.
- Freigrenze 1.000 €: Jahresgewinne bis 1.000 € aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
- Coins-E wurde geschlossen. Du kannst historische Daten noch immer importieren, wenn du eine gespeicherte Kopie deiner Orderhistorie hast. Deine Steuerpflichten für Trades auf Coins-E bleiben in vollem Umfang bestehen — alle Gewinne, Verluste und Einkünfte müssen für die betreffenden Steuerjahre erklärt werden. CoinTracking unterstützt den historischen Daten-Import für ehemalige Coins-E-Nutzer.
Coins-E und deine Steuerpflicht in Deutschland
Coins-E war eine US-amerikanische Kryptobörse, auf der Nutzer eine Reihe von digitalen Assets handeln konnten. Die Börse ist seit Jahren geschlossen, aber die steuerlichen Pflichten für alle auf der Plattform ausgeführten Trades bleiben für alle betroffenen Steuerjahre vollständig bestehen.
Als US-amerikanische Börse außerhalb der EU unterlag Coins-E nicht den EU-DAC8-Meldepflichten. Dennoch kann Coins-E aufgrund US-amerikanischer oder anderer nationaler Vorschriften verpflichtet gewesen sein, bestimmte Nutzerdaten an Steuerbehörden zu melden. Du bist persönlich verantwortlich dafür, alle steuerpflichtigen Ereignisse aus deiner Coins-E-Handelshistorie zu erklären.
CoinTracking unterstützt den Coins-E-Import per historischem Daten-Import:
- Coins-E historischer Import: Füge deine gespeicherte Coins-E Orderhistorie direkt in CoinTracking ein für einen vollständigen Import aller Trades
- Alle Spot-Trades und historischen Orderdaten werden unterstützt
- Historische Daten geschlossener Börsen sind vollständig kompatibel mit der CoinTracking-Steuer-Engine
- Rückwirkende Steuerreports für vergangene Steuerjahre auf Basis deiner importierten Daten möglich
Krypto-Steuern in Deutschland: Was Coins-E-Nutzer wissen müssen
Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Für Coins-E-Nutzer — insbesondere bei Trades über mehrere Steuerjahre — ergeben sich daraus konkrete steuerliche Konsequenzen, auch rückwirkend.
Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. Diese Regelung gilt auch für historische Coins-E-Trades — das präzise Tracking der Haltefristen ist daher entscheidend.
Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr
Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der Übersteigungsbetrag.
Steuerpflicht auch nach Schließung der Börse
Die Schließung von Coins-E hebt deine steuerlichen Pflichten für in der Vergangenheit getätigte Trades nicht auf. Das Finanzamt kann Steuerbescheide rückwirkend prüfen und korrigieren. Falls du deine Coins-E-Transaktionen noch nicht vollständig erklärt hast, solltest du dies nachholen. CoinTracking kann auf Basis deiner importierten Daten Steuerreports für jedes Steuerjahr erstellen, das in deinen Daten abgedeckt ist.
Handelsprämien und sonstige Einkünfte
Handelsprämien und ähnliche Einnahmen von Coins-E sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese Einkünfte unterliegen dem persönlichen Steuersatz und sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
FIFO und Anlage SO
Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO erklärt. Als Bewertungsmethode wird FIFO pro Wallet anerkannt. CoinTracking berechnet Haltefristen und Gewinne automatisch und erstellt den fertigen Report für dein Finanzamt — auch für mehrere Steuerjahre rückwirkend.
Welche Coins-E-Transaktionen sind steuerpflichtig?
In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt. Diese Regeln gelten auch rückwirkend für historische Trades auf Coins-E.
Steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto gegen Krypto tauschen
- Krypto gegen Fiat verkaufen
- Krypto als Zahlung verwenden
- Handelsprämien und Trading-Boni erhalten
Nicht steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto kaufen und halten
- Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
- Fiat auf Coins-E einzahlen
- Krypto als persönliches Geschenk erhalten
Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen, insbesondere bei gewerblicher Tätigkeit oder bei Trades über mehrere Steuerjahre. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.
Wie berechnest du deine Coins-E Steuern?
Selbst wenn Coins-E geschlossen ist, musst du alle Trades der Vergangenheit steuerlich erfassen. Kostenbasis, Haltefristen und Gewinne für jede einzelne Transaktion — über mehrere Steuerjahre hinweg — manuell zu berechnen ist ohne Automatisierung kaum möglich.
CoinTracking importiert deine vollständige Coins-E-Handelshistorie per historischem Daten-Import, wendet die FIFO-Methode an und berechnet Gewinne und Verluste für jede einzelne Verfügung. Auf Wunsch kannst du auch LIFO, HIFO oder andere Methoden wählen. Für vergangene Steuerjahre erstellt CoinTracking rückwirkende Steuerreports — auf Basis deiner importierten Daten.
Das Ergebnis ist ein Steuerreport als PDF oder Excel — mit der Anlage SO und allen Zahlen für dein Finanzamt, inklusive vollständigem Transaktions-Audit-Trail für jedes Jahr.
Coins-E in CoinTracking importieren
In drei Schritten importierst du deine Coins-E Daten und erstellst deinen Steuerreport.
- 1
Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports
Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol. Hier verbindest du Börsen, Wallets und Blockchains.
- 2
Suche nach Coins-E in der Importliste
Gib "Coins-E" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir die Coins-E Import-Option — klicke darauf, um mit dem historischen Daten-Import fortzufahren.
- 3
Importiere deine historischen Coins-E Handelsdaten
Füge deine gespeicherte Coins-E Orderhistorie in den Importer ein. CoinTracking verarbeitet alle historischen Trades automatisch und berechnet deine Steuerposition für jedes vergangene Jahr.
"CoinTracking can handle just about any complex transaction you can throw at it and the automation is a real lifesaver. Of all the tax software tools we've reviewed, CoinTracking is the most detail-oriented and has more accuracy checks in place than the competition."
So erstellst du deinen Coins-E
Steuerreport mit CoinTracking
In drei Schritten vom Daten-Import zum fertigen Steuerreport für dein Finanzamt.
Coins-E Daten importieren
Suche nach "Coins-E" im CoinTracking Import-Bereich und füge deine gespeicherte Orderhistorie ein. CoinTracking importiert alle historischen Trades automatisch.
Transaktionen prüfen
Öffne Reports → Transaktionen validieren. CoinTracking markiert fehlende Kostenbasis-Einträge, doppelte Importe und Preislücken — besonders wichtig bei historischen Daten aus geschlossenen Börsen.
Steuerreport erstellen und exportieren
Wähle dein Land und das Steuerjahr. CoinTracking erstellt einen länderangepassten Report: PDF oder Excel mit Anlage SO, fertig für dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.
Nein. Coins-E war eine US-amerikanische Krypto-Börse, die seit Jahren geschlossen ist. Die Plattform hat keinen fertigen Steuerreport für das Finanzamt erstellt. Wenn du noch eine gespeicherte Kopie deiner Coins-E Orderhistorie hast, kannst du diese Daten in CoinTracking importieren. CoinTracking berechnet dann Gewinne, Verluste und Einkünfte aus deiner vollständigen Handelshistorie und erstellt den fertigen Steuerreport nach FIFO für die Anlage SO.
Du kannst deine historischen Coins-E-Handelsdaten noch immer in CoinTracking importieren, wenn du noch eine gespeicherte Kopie deiner Orderhistorie hast. Navigiere zu CoinTracking → Daten importieren → suche nach "Coins-E" und füge deine historischen Handelsdaten in den Importer ein. CoinTracking verarbeitet alle historischen Trades automatisch. Wenn du keine Kopie der Daten mehr hast, solltest du dein E-Mail-Archiv oder andere Aufzeichnungen prüfen, die du von der Börse gespeichert hast.
Ja. In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Diese Steuerpflicht gilt für alle Trades, die du auf Coins-E gemacht hast — unabhängig davon, ob die Börse noch existiert. Bei gewerblicher Trading-Aktivität können zusätzlich Gewerbesteuer und abweichende Steuerregeln gelten.
Ja. Die Schließung von Coins-E ändert nichts an deinen steuerlichen Pflichten für Transaktionen, die während des Betriebs der Börse stattgefunden haben. Das Finanzamt kann in der Regel bis zu zehn Jahre rückwirkend Steuerbescheide prüfen und korrigieren. Falls du deine Coins-E-Transaktionen noch nicht erklärt hast, solltest du dies nachträglich tun — CoinTracking kann auf Basis deiner importierten Daten Steuerreports für vergangene Steuerjahre erstellen.
Coins-E war eine US-amerikanische Börse und kein EU-regulierter CASP — es gelten daher keine DAC8-Meldepflichten gegenüber deutschen Behörden. Allerdings kann Coins-E aufgrund US-amerikanischer Vorschriften verpflichtet gewesen sein, bestimmte Nutzerdaten an die US-Steuerbehörde (IRS) zu melden. Das ändert nichts an deiner eigenen Steuererklärungspflicht in Deutschland. Du musst alle Gewinne, Verluste und Einkünfte aus Coins-E selbst erklären.
Gewinne aus Coins-E-Trades (Verkäufe, Tausche) werden nach § 23 EStG in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt, sofern die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Gewinne nach mehr als einem Jahr sind steuerfrei. Handelsprämien und ähnliche Einnahmen sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte anzugeben. CoinTracking erstellt den fertigen Steuerreport automatisch für dein Finanzamt — inklusive Anlage SO und vollständigem Transaktions-Audit-Trail.
Start Tracking Your Crypto Taxes Today
Experience why 2.2 million users trust CoinTracking — sign up today for a seven-day free trial!