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CoinLoan Steuern · Deutschland 2026

CoinLoan Steuern: So erstellst du deinen Steuerreport

CoinLoan ist 2023 insolvent gegangen — aber deine Steuerpflicht für historische Transaktionen bleibt bestehen. Jeder Tausch, jeder Verkauf und jede Zinszahlung auf CoinLoan ist ein potenziell steuerpflichtiges Ereignis. CoinTracking importiert deine CoinLoan-Transaktionshistorie per CSV-Upload, berechnet Gewinne nach FIFO und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt.

CoinTracking CoinLoan Import Dashboard
Schritt-für-Schritt-Anleitung

So importierst du deine CoinLoan-Transaktionen in CoinTracking

Sieh dir an, wie du deine historische CoinLoan-Transaktionshistorie als CSV-Datei importierst und in CoinTracking hochlädst, um deinen Krypto-Steuerreport zu erstellen.

Kostenlos testen · 200 Transaktionen

CoinLoan Steuern auf einen Blick

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
  • Einjährige Haltefrist: Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei (§ 23 EStG). Für historische CoinLoan-Transaktionen kann die Haltefrist bereits abgelaufen sein.
  • Kein API-Zugang: CoinLoan hat nie eine API für Steuer-Software angeboten. Import ausschließlich per CSV-Export aus deiner Transaktionshistorie.
  • Zinserträge steuerpflichtig: Zinsen aus CoinLoan-Kreditprodukten sind als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • CoinLoan ist insolvent. Die estnische Krypto-Kreditplattform ist 2023 insolvent gegangen und hat den Betrieb eingestellt. Deine Steuerpflicht für historische Transaktionen bleibt dennoch bestehen. Falls du deine CoinLoan-Aktivitäten noch nicht erklärt hast, solltest du das zeitnah nachholen, um Nachzahlungen und Strafzuschläge zu vermeiden.

CoinLoan und deine Steuerpflicht in Deutschland

CoinLoan war eine estnische Krypto-Kreditplattform, gegründet 2016. Die Plattform bot Krypto-besicherte Kredite, Zinskonten und einen Kreditmarktplatz für Nutzer in Europa und weltweit an. Im Jahr 2023 ist CoinLoan insolvent gegangen und hat alle Operationen eingestellt.

Obwohl CoinLoan nicht mehr aktiv ist, bleiben alle steuerpflichtigen Transaktionen, die auf der Plattform stattgefunden haben, meldepflichtig. Du musst weiterhin Trades, Zinserträge und alle Krypto-Einnahmen aus CoinLoan-Produkten in deiner Steuererklärung angeben.

CoinTracking unterstützt den CoinLoan-Import per CSV-Upload:

  • CoinLoan Transaktionshistorie CSV: herunterladbar aus deinem CoinLoan-Konto (falls noch zugänglich) oder aus gespeicherten historischen Exporten
  • Alle Kauf-, Verkaufs- und Zinstransaktionen werden unterstützt
  • CoinTracking erkennt das CoinLoan-CSV-Format automatisch
  • Historische Importe funktionieren auch nach der Schließung — solange du die CSV-Datei hast
CoinLoan Steuerpflicht Deutschland Illustration

Krypto-Steuern in Deutschland: Was CoinLoan-Nutzer wissen müssen

Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Das hat konkrete steuerliche Konsequenzen — auch für historische Transaktionen auf einer insolvent gegangenen Plattform wie CoinLoan.

Plattformschließung hebt Steuerpflicht nicht auf

Wenn eine Krypto-Plattform schließt oder insolvent geht, bleiben alle steuerlichen Pflichten aus früheren Transaktionen vollständig bestehen. Jeder Trade, jede Zinszahlung und jede Verfügung auf CoinLoan ist ein potenziell steuerpflichtiges Ereignis. Wer historische Gewinne oder Einkünfte nicht erklärt, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und Strafzuschläge.

Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG

Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. Da CoinLoan bereits 2023 geschlossen hat, können viele CoinLoan-Transaktionen bereits die Jahresfrist überschritten haben.

Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr

Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Zinserträge als sonstige Einkünfte

Zinsen und Erträge aus CoinLoan-Kreditprodukten sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese Einkünfte unterliegen dem persönlichen Steuersatz und sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

FIFO und Anlage SO

Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO erklärt. Als Bewertungsmethode wird FIFO pro Wallet anerkannt. CoinTracking berechnet Haltefristen und Gewinne automatisch und erstellt den fertigen Report für dein Finanzamt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für deine individuelle Situation wende dich an einen qualifizierten Steuerberater.

Welche CoinLoan-Transaktionen sind steuerpflichtig?

In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt. Dieser Überblick zeigt die häufigsten Fälle für historische CoinLoan-Transaktionen.

Steuerpflichtig

Steuerpflichtige Transaktionen

  • Krypto gegen Krypto tauschen
  • Krypto gegen Fiat verkaufen
  • Krypto als Zahlung verwenden
  • Zinserträge und Krediteinnahmen erhalten
Nicht steuerpflichtig

Nicht steuerpflichtige Transaktionen

  • Krypto kaufen und halten
  • Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
  • Fiat auf CoinLoan einzahlen
  • Krypto als persönliches Geschenk erhalten

Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.

Wie berechnest du deine CoinLoan Steuern?

Die Steuerberechnung für historische CoinLoan-Transaktionen ist ohne Krypto-Steuerrechner aufwendig — besonders wenn sich Käufe, Verkäufe und Zinszahlungen über mehrere Jahre erstrecken und die Haltefrist für jeden einzelnen Bestand getrennt berechnet werden muss.

CoinTracking übernimmt die gesamte Berechnung automatisch: FIFO pro Wallet, Haltefristtracking für jeden einzelnen Bestand, getrennte Ausweisung von Veräußerungsgewinnen, Verlusten und Zinserträgen. Den fertigen Report nutzt du für die Anlage SO und § 22 Nr. 3 EStG-Einkünfte deiner Steuererklärung.

Krypto Steuerrechner Illustration

CoinLoan in CoinTracking importieren

In drei Schritten lädst du deine CoinLoan-Transaktionshistorie hoch und erstellst deinen Steuerreport.

  1. 1

    Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports

    Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol. Hier verbindest du Börsen, Wallets und Blockchains.

    CoinTracking Dashboard mit hervorgehobenem Import-Symbol in der linken Navigation
  2. 2

    Suche nach CoinLoan in der Importliste

    Gib "CoinLoan" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir die CoinLoan-Importoption für den CSV-Upload.

    CoinTracking Import-Suche mit CoinLoan-Ergebnis nach Eingabe von 'CoinLoan' in das Suchfeld
  3. 3

    Lade deine CoinLoan-Transaktionshistorie hoch

    Melde dich bei CoinLoan an (falls noch zugänglich), gehe zur Transaktionshistorie und lade die CSV-Datei herunter. Wenn das Portal nicht mehr verfügbar ist, verwende gespeicherte CSV-Exporte aus deinen Unterlagen.

    CoinLoan Import-Seite in CoinTracking mit Importanleitung und CSV-Upload-Bereich
"CoinTracking ist zurecht unser Testsieger. Die Plattform deckt alles ab – von API-Importen über Fehlerbehebung bis zum fertigen, länderspezifischen Steuerreport. Selbst komplexe Fälle wie DeFi oder Memecoins lassen sich sauber abbilden."
Mirco Recksiek – Bitcoin2Go
Mirco Recksiek
Bitcoin2Go

In drei Schritten zum fertigen CoinLoan-Steuerreport

Von deinem CSV-Export bis zum fertigen Report für das Finanzamt.

CoinLoan Transaktionshistorie exportieren Symbol
Schritt 1

CoinLoan-Transaktionshistorie exportieren

Melde dich bei CoinLoan an (falls noch zugänglich) und lade deine Transaktionshistorie als CSV herunter. Wenn das Portal nicht mehr verfügbar ist, verwende gespeicherte CSV-Exporte aus deinen Unterlagen.

Transaktionen prüfen Symbol
Schritt 2

Transaktionen prüfen

Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking zeigt fehlende Einträge, doppelte Importe und Preisunsicherheiten an, damit dein Steuerreport korrekt ist.

Steuerreport erstellen Symbol
Schritt 3

Steuerreport erstellen und exportieren

Wähle Steuerjahr und Berechnungsmethode. CoinTracking erstellt deinen Steuerreport nach FIFO als PDF mit allen Zahlen für die Anlage SO.

Häufige Fragen zu CoinLoan Steuern in Deutschland

Noch Fragen?

Support kontaktieren

Nein. CoinLoan hat keine steuerrechtlich verwertbaren Dokumente für das Finanzamt erstellt. Du musst deine historischen Transaktionen selbst dokumentieren, Gewinne berechnen und in der Anlage SO deiner Steuererklärung angeben. CoinTracking importiert deine CoinLoan-Transaktionshistorie per CSV und erstellt den fertigen Report.

Falls du noch Zugang zu deinem CoinLoan-Konto hast, navigiere zum Bereich History oder Transaktionen und lade deine Transaktionshistorie als CSV-Datei herunter. Wenn das Portal nicht mehr zugänglich ist, suche in deinen E-Mails nach historischen Kontoauszügen oder CSV-Exporten, die du während des Betriebs erhalten hast. Lade die CSV-Datei dann in CoinTracking hoch.

Ja. Steuerliche Pflichten für vergangene Transaktionen verfallen nicht, wenn eine Plattform schließt oder insolvent geht. Alle Trades, Zinserträge und Verfügungen, die du auf CoinLoan getätigt hast, sind in den meisten Ländern steuerpflichtige Ereignisse. Du musst diese historischen Gewinne, Verluste und Einkünfte weiterhin erklären — unabhängig von der Insolvenz von CoinLoan. CoinTracking hilft dir, deine historische CoinLoan-Aktivität korrekt zu berechnen und zu melden.

Nein. CoinLoan hat nie eine öffentliche API für den Import von Transaktionsdaten in Steuer-Software angeboten. Der einzige unterstützte Importweg ist der CSV-Export aus deiner CoinLoan-Transaktionshistorie. CoinTracking unterstützt das CoinLoan-CSV-Format für historische Transaktionsimporte vollständig.

Verluste durch die CoinLoan-Insolvenz können in einigen Ländern steuerlich absetzbar sein. Ob du einen Kapitalverlust geltend machen kannst, hängt davon ab, ob du im Insolvenzverfahren Auszahlungen erhalten hast, sowie von den konkreten Steuerregeln in deinem Land. Wir empfehlen, dich für deine individuelle Situation an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden. CoinTracking hilft dir, deine Anschaffungskosten und Transaktionshistorie lückenlos zu dokumentieren.

Gewinne aus CoinLoan-Transaktionen (Verkäufe, Tausche) werden nach § 23 EStG in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt. Zinseinnahmen aus Lending-Produkten sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte anzugeben. Bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. CoinTracking erstellt den fertigen Steuerreport automatisch für dein Finanzamt.

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