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Coined-Up Steuern · Deutschland 2026

Coined-Up Steuern: So importierst du deine historischen Daten und erstellst deinen Steuerreport

Coined-Up war eine australische Krypto-Börse, die zwischenzeitlich geschlossen wurde. Doch die Schließung hebt deine steuerlichen Pflichten nicht auf — jeder Trade, den du auf der Plattform gemacht hast, ist ein potenziell steuerpflichtiges Ereignis. CoinTracking importiert deinen Coined-Up CSV-Export, berechnet Gewinne und Verluste nach FIFO und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt — auch für vergangene Steuerjahre.

CoinTracking Coined-Up Import Dashboard
CSV Import Schritt für Schritt

So importierst du deine Coined-Up Transaktionen in CoinTracking

Sieh dir an, wie du deinen Coined-Up CSV-Export in CoinTracking hochlädst und deinen vollständigen Krypto-Steuerreport erstellst — auch für historische Daten einer geschlossenen Börse.

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Coined-Up Steuern auf einen Blick

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026
  • Einjährige Haltefrist: Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei (§ 23 EStG). Diese Regelung gilt auch rückwirkend für historische Coined-Up-Trades.
  • CoinTracking importiert Coined-Up-Transaktionen per CSV-Upload (manueller Import). Lade deine tradeHistory.csv hoch, um deine vollständige Handelshistorie zu importieren.
  • Freigrenze 1.000 €: Jahresgewinne bis 1.000 € aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Coined-Up wurde geschlossen. Du kannst historische Daten noch immer per CSV importieren. Deine Steuerpflichten für Trades auf Coined-Up bleiben in vollem Umfang bestehen — alle Gewinne, Verluste und Einkünfte müssen für die betreffenden Steuerjahre erklärt werden. CoinTracking unterstützt den CSV-Import für historische Coined-Up-Daten.

Coined-Up und deine Steuerpflicht in Deutschland

Coined-Up war eine australische Kryptobörse, auf der Nutzer eine Reihe von digitalen Assets handeln konnten. Die Börse hat zwischenzeitlich ihren Betrieb eingestellt, aber die steuerlichen Pflichten für alle auf der Plattform ausgeführten Trades bleiben für alle betroffenen Steuerjahre vollständig bestehen.

Als australische Börse außerhalb der EU unterlag Coined-Up nicht den EU-DAC8-Meldepflichten. Dennoch kann Coined-Up aufgrund australischer oder anderer nationaler Vorschriften verpflichtet gewesen sein, bestimmte Nutzerdaten an Steuerbehörden zu melden. Du bist persönlich verantwortlich dafür, alle steuerpflichtigen Ereignisse aus deiner Coined-Up-Handelshistorie zu erklären.

CoinTracking unterstützt den Coined-Up-Import per CSV:

  • Coined-Up CSV: Lade deine tradeHistory.csv hoch für einen vollständigen Import aller Trades, Einzahlungen und Auszahlungen
  • Alle Spot-Trades und Transaktionen aus der Handelshistorie werden unterstützt
  • Historische Daten geschlossener Börsen sind vollständig kompatibel mit der CoinTracking-Steuer-Engine
  • Rückwirkende Steuerreports für vergangene Steuerjahre auf Basis deiner CSV-Datei möglich
Coined-Up Steuerpflicht Deutschland Illustration

Krypto-Steuern in Deutschland: Was Coined-Up-Nutzer wissen müssen

Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Für Coined-Up-Nutzer — insbesondere bei Trades über mehrere Steuerjahre — ergeben sich daraus konkrete steuerliche Konsequenzen, auch rückwirkend.

Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG

Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. Diese Regelung gilt auch für historische Coined-Up-Trades — das präzise Tracking der Haltefristen ist daher entscheidend.

Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr

Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig — nicht nur der Übersteigungsbetrag.

Steuerpflicht auch nach Schließung der Börse

Die Schließung von Coined-Up hebt deine steuerlichen Pflichten für in der Vergangenheit getätigte Trades nicht auf. Das Finanzamt kann Steuerbescheide rückwirkend prüfen und korrigieren. Falls du deine Coined-Up-Transaktionen noch nicht vollständig erklärt hast, solltest du dies nachholen. CoinTracking kann auf Basis deiner CSV-Datei Steuerreports für jedes Steuerjahr erstellen, das in deinen Daten abgedeckt ist.

Staking-Erträge und sonstige Einkünfte

Referral-Boni und ähnliche Einnahmen von Coined-Up sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Diese Einkünfte unterliegen dem persönlichen Steuersatz und sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

FIFO und Anlage SO

Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO erklärt. Als Bewertungsmethode wird FIFO pro Wallet anerkannt. CoinTracking berechnet Haltefristen und Gewinne automatisch und erstellt den fertigen Report für dein Finanzamt — auch für mehrere Steuerjahre rückwirkend.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für deine individuelle Situation wende dich an einen qualifizierten Steuerberater.

Welche Coined-Up-Transaktionen sind steuerpflichtig?

In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt. Diese Regeln gelten auch rückwirkend für historische Trades auf Coined-Up.

Steuerpflichtig

Steuerpflichtige Transaktionen

  • Krypto gegen Krypto tauschen
  • Krypto gegen Fiat verkaufen
  • Krypto als Zahlung verwenden
  • Referral-Boni und Handelsprämien erhalten
Nicht steuerpflichtig

Nicht steuerpflichtige Transaktionen

  • Krypto kaufen und halten
  • Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
  • Fiat auf Coined-Up einzahlen
  • Krypto als persönliches Geschenk erhalten

Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen, insbesondere bei gewerblicher Tätigkeit oder bei Trades über mehrere Steuerjahre. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.

Wie berechnest du deine Coined-Up Steuern?

Selbst wenn Coined-Up geschlossen ist, musst du alle Trades der Vergangenheit steuerlich erfassen. Kostenbasis, Haltefristen und Gewinne für jede einzelne Transaktion — über mehrere Steuerjahre hinweg — manuell zu berechnen ist ohne Automatisierung kaum möglich.

CoinTracking importiert deine vollständige Coined-Up-Handelshistorie per CSV, wendet die FIFO-Methode an und berechnet Gewinne und Verluste für jede einzelne Verfügung. Auf Wunsch kannst du auch LIFO, HIFO oder andere Methoden wählen. Für vergangene Steuerjahre erstellt CoinTracking rückwirkende Steuerreports — auf Basis deiner hochgeladenen CSV-Daten.

Das Ergebnis ist ein Steuerreport als PDF oder Excel — mit der Anlage SO und allen Zahlen für dein Finanzamt, inklusive vollständigem Transaktions-Audit-Trail für jedes Jahr.

Krypto Steuerrechner Illustration

Coined-Up in CoinTracking importieren

In drei Schritten lädst du deinen Coined-Up CSV hoch und erstellst deinen Steuerreport.

  1. 1

    Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports

    Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol. Hier verbindest du Börsen, Wallets und Blockchains.

    CoinTracking Dashboard mit hervorgehobenem Import-Symbol in der linken Navigation
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    Suche nach Coined-Up in der Importliste

    Gib "Coined-Up" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir die Coined-Up Import-Option — klicke darauf, um mit dem CSV-Upload fortzufahren.

    CoinTracking Import-Suche mit Coined-Up Ergebnis
  3. 3

    Lade deine Coined-Up CSV-Datei hoch

    Lade deine tradeHistory.csv aus Coined-Up hoch. CoinTracking importiert alle historischen Trades, Einzahlungen und Auszahlungen automatisch und berechnet deine Steuerposition.

    Coined-Up Import-Seite in CoinTracking mit CSV-Upload-Feld
"CoinTracking can handle just about any complex transaction you can throw at it and the automation is a real lifesaver. Of all the tax software tools we've reviewed, CoinTracking is the most detail-oriented and has more accuracy checks in place than the competition."
Coin Bureau
Coin Bureau Team
Coin Bureau

So erstellst du deinen Coined-Up
Steuerreport mit CoinTracking

In drei Schritten vom CSV-Upload zum fertigen Steuerreport für dein Finanzamt.

Coined-Up CSV hochladen Icon
Schritt 1

Coined-Up CSV hochladen

Lade deine Coined-Up Handelshistorie (tradeHistory.csv) in CoinTracking über den Coined-Up Import hoch. CoinTracking importiert alle historischen Trades, Einzahlungen und Auszahlungen automatisch.

Transaktionen prüfen Icon
Schritt 2

Transaktionen prüfen

Öffne Reports → Transaktionen validieren. CoinTracking markiert fehlende Kostenbasis-Einträge, doppelte Importe und Preislücken — besonders wichtig bei historischen Daten aus geschlossenen Börsen.

Coined-Up Steuerreport erstellen Icon
Schritt 3

Steuerreport erstellen und exportieren

Wähle dein Land und das Steuerjahr. CoinTracking erstellt einen länderangepassten Report: PDF oder Excel mit Anlage SO, fertig für dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.

Häufige Fragen zu Coined-Up Steuern

Still have questions?

Contact Support

Nein. Coined-Up war eine australische Krypto-Börse, die zwischenzeitlich geschlossen wurde. Die Plattform hat keinen fertigen Steuerreport für das Finanzamt erstellt. Wenn du noch eine alte Coined-Up CSV-Datei (tradeHistory.csv) hast, kannst du sie in CoinTracking importieren. CoinTracking berechnet dann Gewinne, Verluste und Einkünfte aus deiner vollständigen Handelshistorie und erstellt den fertigen Steuerreport nach FIFO für die Anlage SO.

Du kannst deine historischen Coined-Up-Handelsdaten noch immer per CSV-Datei in CoinTracking importieren. Falls du deinen Trade-History-Export noch hast, navigiere zu CoinTracking → Daten importieren → suche nach "Coined-Up" und lade deine tradeHistory.csv hoch. CoinTracking verarbeitet alle historischen Trades, Einzahlungen und Auszahlungen automatisch. Wenn du die CSV-Datei nicht mehr hast, solltest du prüfen, ob du noch Zugang zu deinem alten Coined-Up-Konto hast oder ob der Insolvenzverwalter einen Datenzugang ermöglicht.

Ja. In Deutschland sind Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Diese Steuerpflicht gilt für alle Trades, die du auf Coined-Up gemacht hast — unabhängig davon, ob die Börse noch existiert. Bei gewerblicher Trading-Aktivität können zusätzlich Gewerbesteuer und abweichende Steuerregeln gelten.

Ja. Die Schließung von Coined-Up ändert nichts an deinen steuerlichen Pflichten für Transaktionen, die während des Betriebs der Börse stattgefunden haben. Das Finanzamt kann in der Regel bis zu zehn Jahre rückwirkend Steuerbescheide prüfen und korrigieren. Falls du deine Coined-Up-Transaktionen noch nicht erklärt hast, solltest du dies nachträglich tun — CoinTracking kann auf Basis deiner CSV-Datei Steuerreports für vergangene Steuerjahre erstellen.

Coined-Up war eine australische Börse und kein EU-regulierter CASP — es gelten daher keine DAC8-Meldepflichten gegenüber deutschen Behörden. Allerdings kann Coined-Up aufgrund australischer Vorschriften verpflichtet gewesen sein, bestimmte Nutzerdaten an die australische Steuerbehörde (ATO) zu melden. Das ändert nichts an deiner eigenen Steuererklärungspflicht in Deutschland. Du musst alle Gewinne, Verluste und Einkünfte aus Coined-Up selbst erklären.

Gewinne aus Coined-Up-Trades (Verkäufe, Tausche) werden nach § 23 EStG in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt, sofern die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Gewinne nach mehr als einem Jahr sind steuerfrei. Referral-Boni und ähnliche Einnahmen sind nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte anzugeben. CoinTracking erstellt den fertigen Steuerreport automatisch für dein Finanzamt — inklusive Anlage SO und vollständigem Transaktions-Audit-Trail.

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