BlockFin Steuern: So erstellst du deinen Steuerreport
BlockFin erstellt keinen Steuerreport für dich. Jeder Tausch, jeder Verkauf ist steuerpflichtig und liegt in deiner Verantwortung. CoinTracking importiert deine vollständige BlockFin-Transaktionshistorie per CSV-Upload, berechnet Gewinne nach FIFO und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt.
So importierst du deine BlockFin-Transaktionen in CoinTracking
Sieh dir an, wie du deine Transaktionshistorie bei BlockFin als CSV-Datei exportierst und in CoinTracking hochlädst, um deinen Krypto-Steuerreport zu erstellen.
Kostenlos testen · 200 Transaktionen- Einjährige Haltefrist: Gewinne nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind steuerfrei (§ 23 EStG).
- Krypto-Verkauf: Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, Freigrenze 1.000 €/Jahr.
- CSV-Export: BlockFin unterstützt den CSV-Export für Steuer-Software. Exportiere deine Transaktionshistorie und lade sie in CoinTracking hoch.
- FIFO pro Wallet: FIFO kann als Vereinfachungsmethode pro Wallet angewendet werden.
- DAC8-Meldepflicht: BlockFin ist eine EU-regulierte Kryptobörse mit Sitz in den Niederlanden und meldet als lizenzierter CASP im Rahmen von DAC8 Transaktionsdaten an nationale Steuerbehörden. Deine BlockFin-Trades können dem deutschen Finanzamt bekannt werden.
BlockFin und deine Steuerpflicht in Deutschland
BlockFin ist eine EU-regulierte Kryptobörse mit Sitz in den Niederlanden. Die Plattform ermöglicht den regulierten Kauf und Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der EU. Als EU-regulierter CASP unterliegt BlockFin der DAC8-Meldepflicht ab 2026.
BlockFin erstellt keine steuerrechtlich verwertbaren Dokumente für das Finanzamt. Die Dokumentation, Berechnung und Erklärung aller Krypto-Transaktionen liegt vollständig bei dir.
CoinTracking unterstützt den BlockFin-Import per CSV-Upload:
- BlockFin CSV-Export: herunterladbar aus deiner BlockFin-Transaktionshistorie
- Alle Kauf- und Verkauf-Transaktionen werden unterstützt
- CoinTracking erkennt das BlockFin-CSV-Format automatisch
- Vollständige Transaktionshistorie kann über mehrere Zeiträume importiert werden
Krypto-Steuern in Deutschland
Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Das hat konkrete steuerliche Konsequenzen für jeden BlockFin-Nutzer.
Privates Veräußerungsgeschäft
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei.
Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr
Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
BlockFin als EU-regulierte Börse — DAC8 gilt
BlockFin ist eine EU-regulierte Kryptobörse mit Sitz in den Niederlanden. Als CASP (Krypto-Dienstleister) ist BlockFin ab 2026 verpflichtet, Transaktionsdaten seiner Nutzer automatisch an die nationalen Steuerbehörden zu übermitteln. Wer seine Gewinne nicht korrekt erklärt, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und Strafzuschläge.
FIFO als anerkannte Bewertungsmethode
Wenn du einzelne Coins genau zuordnen kannst, zählt der tatsächliche Kaufpreis dieser Coins (Einzelbetrachtung). Ist das nicht möglich, darfst du vereinfacht annehmen, dass die zuerst gekauften Coins zuerst verkauft werden (FIFO). Diese Reihenfolge wird pro Wallet getrennt betrachtet. CoinTracking bildet das automatisch ab.
Anlage SO für BlockFin-Gewinne
Gewinne aus Krypto-Veräußerungen werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt. CoinTracking erstellt deinen Report nach FIFO und liefert alle Zahlen, die du für die korrekte Angabe in der Anlage SO benötigst.
Lade deine Transaktionshistorie als CSV aus deinem BlockFin-Konto herunter und lade sie in CoinTracking hoch. Der Krypto-Steuerrechner erkennt die Transaktionen automatisch und erstellt deinen Steuerreport für die Anlage SO.
Welche BlockFin-Transaktionen sind steuerpflichtig?
In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt. Dieser Überblick zeigt die häufigsten Fälle für Krypto-Transaktionen auf BlockFin.
Steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto gegen Krypto tauschen
- Krypto gegen Fiat verkaufen
- Krypto als Zahlung verwenden
- Krypto-Erträge oder Belohnungen erhalten
Nicht steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto kaufen und halten
- Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
- Fiat auf BlockFin einzahlen
- Krypto als persönliches Geschenk erhalten
Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.
Wie berechnest du deine BlockFin Steuern?
Die Steuerberechnung für BlockFin-Trades ist ohne Krypto-Steuerrechner aufwendig — besonders wenn sich Käufe und Verkäufe über mehrere Jahre erstrecken und die Haltefrist für jeden einzelnen Bestand getrennt berechnet werden muss.
CoinTracking übernimmt die gesamte Berechnung automatisch: FIFO pro Wallet, Haltefristtracking für jeden einzelnen Bestand, getrennte Ausweisung von Veräußerungsgewinnen und Verlusten. Den fertigen Report nutzt du direkt für die Anlage SO.
BlockFin in CoinTracking importieren
In drei Schritten lädst du deine BlockFin-Transaktionshistorie hoch und erstellst deinen Steuerreport.
- 1
Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports
Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol. Hier verbindest du Börsen, Wallets und Blockchains.
- 2
Suche nach BlockFin in der Importliste
Gib "BlockFin" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir die BlockFin-Importoption für den CSV-Upload.
- 3
Lade deine BlockFin-Transaktionshistorie hoch
Melde dich bei BlockFin an, gehe zu deiner Transaktionshistorie, wähle deinen Zeitraum und lade den CSV-Export herunter. Lade die Datei in CoinTracking hoch.
"CoinTracking ist zurecht unser Testsieger. Die Plattform deckt alles ab – von API-Importen über Fehlerbehebung bis zum fertigen, länderspezifischen Steuerreport. Selbst komplexe Fälle wie DeFi oder Memecoins lassen sich sauber abbilden."
In drei Schritten zum fertigen BlockFin-Steuerreport
Von deinem CSV-Export bis zum fertigen Report für das Finanzamt.
BlockFin-Transaktionshistorie exportieren
Melde dich bei BlockFin an, navigiere zu deiner Transaktionshistorie, wähle deinen Zeitraum und lade den CSV-Export herunter.
Transaktionen prüfen
Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking zeigt fehlende Einträge, doppelte Importe und Preisunsicherheiten an, damit dein Steuerreport korrekt ist.
Steuerreport erstellen und exportieren
Wähle Steuerjahr und Berechnungsmethode. CoinTracking erstellt deinen Steuerreport nach FIFO als PDF mit allen Zahlen für die Anlage SO.
Nein. BlockFin erstellt keine steuerrechtlich verwertbaren Dokumente für das deutsche Finanzamt. Du musst deine Transaktionen selbst dokumentieren, Gewinne berechnen und in der Anlage SO deiner Steuererklärung angeben. CoinTracking importiert deine vollständige BlockFin-Transaktionshistorie per CSV und erstellt den fertigen Report.
Melde dich bei BlockFin an, navigiere zu deiner Transaktionshistorie oder den Kontoeinstellungen, wähle den gewünschten Zeitraum und lade deine Transaktionshistorie als CSV-Datei herunter. Lade die CSV-Datei dann in CoinTracking hoch, um deinen Steuerreport zu erstellen.
Ja. BlockFin ist eine EU-regulierte Kryptobörse mit Sitz in den Niederlanden. Als EU-regulierter Krypto-Dienstleister (CASP) ist BlockFin ab 2026 im Rahmen von DAC8 verpflichtet, Transaktionsdaten an nationale Steuerbehörden zu melden. Deine BlockFin-Trades werden dem Finanzamt zunehmend bekannt.
BlockFin unterstützt den CSV-Export für den Import deiner Transaktionshistorie in Steuer-Software. CoinTracking unterstützt das BlockFin-CSV-Format vollständig, sodass du deinen Krypto-Steuerreport schnell und einfach erstellen kannst.
DAC8 ist eine EU-Richtlinie, die ab 2026 EU-regulierte Kryptobörsen wie BlockFin verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Nutzer automatisch an die nationalen Steuerbehörden zu melden — in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern. Das bedeutet: Deine BlockFin-Trades sind dem deutschen Finanzamt zunehmend bekannt. Wer nicht korrekt erklärt, riskiert Nachzahlungen und Strafzuschläge.
In Deutschland gilt: Verkaufst du Krypto innerhalb von einem Jahr nach dem Kauf, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer (§ 23 EStG). Nach mehr als einem Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr gilt für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Das gilt für alle Trades auf BlockFin — unabhängig davon, ob gegen Fiat oder gegen andere Kryptowährungen getauscht wird.
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