Bitrue Steuern: So erstellst du deinen Steuerreport
Bitrue ist eine globale Kryptobörse, gegründet 2018 und auf den Seychellen registriert — und erstellt keinen Steuerreport für dich. Jeder Tausch und jeder Verkauf ist steuerpflichtig und liegt in deiner Verantwortung. CoinTracking importiert deine vollständige Bitrue-Transaktionshistorie per CSV, berechnet Gewinne nach FIFO mit Haltefrist und erstellt die Anlage SO für dein Finanzamt.
So importierst du deine Bitrue-Transaktionen in CoinTracking
Sieh dir an, wie du deine Transaktionshistorie bei Bitrue als CSV-Datei exportierst und in CoinTracking hochlädst, um deinen Krypto-Steuerreport zu erstellen.
Kostenlos testen · 200 Transaktionen- Jeder Krypto-Trade auf Bitrue ist in den meisten Ländern ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Kapitalertragsteuer fällt an, wenn du Krypto verkaufst, tauschst oder ausgibst.
- Exportiere deine Bitrue-Transaktionshistorie als CSV und importiere sie in CoinTracking.
- Eigene Wallet-Transfers sind keine steuerpflichtigen Ereignisse. Krypto kaufen und halten ist nicht steuerpflichtig.
Bitrue und deine Steuerpflicht in Deutschland
Bitrue ist eine globale Kryptobörse, gegründet 2018 und auf den Seychellen registriert. Sie bietet Spot-Handel, Lending und Staking mit Fokus auf XRP-Handelspaare. Bitrue ist nicht EU-reguliert und kein CASP (Crypto Asset Service Provider) im Sinne der MiCA-Verordnung.
Als deutscher Nutzer bist du trotzdem verpflichtet, Gewinne aus Bitrue-Trades in Deutschland zu versteuern. Der Wohnsitz entscheidet über die Steuerpflicht — nicht der Sitz der Börse. Bitrue zieht keine Steuer ab und erstellt keine steuerrechtlich verwertbaren Dokumente für das Finanzamt.
CoinTracking unterstützt den Bitrue-Import per CSV-Upload:
- Bitrue Transaktionshistorie CSV: herunterladbar aus deinem Bitrue-Konto im Bereich Transaktionshistorie oder Kontoeinstellungen
- Alle Kauf-, Verkauf-, Einzahlungs- und Auszahlungs-Transaktionen werden unterstützt
- CoinTracking erkennt das Bitrue-CSV-Format automatisch
- Lending- und Staking-Erträge werden als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) ausgewiesen
Krypto-Steuern auf Bitrue in Deutschland
Kryptowährungen gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Für Bitrue-Nutzer mit Sitz in Deutschland gelten dieselben steuerlichen Regeln wie für alle anderen Kryptobörsen — unabhängig davon, dass Bitrue außerhalb der EU registriert ist.
Privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG)
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr beträgt. Nach mehr als einem Jahr Haltedauer sind Gewinne vollständig steuerfrei. Die Haltefrist wird für jeden einzelnen Bestand separat berechnet — CoinTracking übernimmt das automatisch.
Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr
Bleibt dein Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften unter 1.000 €, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Verluste dürfen innerhalb der Einkunftskategorie § 23 EStG verrechnet werden.
FIFO als anerkannte Bewertungsmethode
Wenn einzelne Coins nicht eindeutig zugeordnet werden können, darfst du vereinfacht annehmen, dass die zuerst gekauften Coins zuerst verkauft werden (FIFO). Diese Reihenfolge wird pro Wallet getrennt betrachtet. CoinTracking bildet die walletbezogene FIFO-Berechnung automatisch ab.
Anlage SO — Krypto-Gewinne aus internationalen Börsen
Krypto-Veräußerungsgewinne werden in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung erklärt. Da Bitrue auf den Seychellen registriert und nicht EU-reguliert ist, greift die DAC8-Meldepflicht hier nicht direkt. Das befreit dich jedoch nicht von der Steuerpflicht: Als in Deutschland ansässige Person bist du verpflichtet, alle Krypto-Gewinne selbst zu deklarieren.
Melde dich bei Bitrue an und exportiere deine Transaktionshistorie als CSV. Lade die Datei in CoinTracking hoch — der Krypto-Steuerrechner erkennt alle Transaktionen automatisch und erstellt deinen Steuerreport für die Anlage SO.
Welche Bitrue-Transaktionen sind steuerpflichtig?
In Deutschland ist die steuerliche Behandlung je Transaktionstyp unterschiedlich geregelt. Dieser Überblick zeigt die häufigsten Fälle für Krypto-Transaktionen auf Bitrue.
Steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto gegen Krypto tauschen
- Krypto gegen Fiat (EUR/USD) verkaufen (Haltedauer unter 1 Jahr)
- Krypto als Zahlungsmittel verwenden
- Lending- und Staking-Erträge erhalten
Nicht steuerpflichtige Transaktionen
- Krypto kaufen und halten
- Verkauf nach mehr als einem Jahr Haltedauer
- Eigene Wallet-Transfers (gleicher Eigentümer)
- Fiat auf Bitrue einzahlen
Die steuerliche Einordnung kann im Einzelfall abweichen. Bei komplexen Fällen empfehlen wir einen Steuerberater.
Wie berechnest du deine Bitrue Steuern?
Die Steuerberechnung für Bitrue-Trades ist ohne Krypto-Steuerrechner aufwendig — besonders wenn Haltefristen für jeden einzelnen Bestand separat berechnet werden müssen und sich Käufe über mehrere Jahre verteilen.
CoinTracking übernimmt die gesamte Berechnung automatisch: FIFO pro Wallet, Haltefristtracking für jeden einzelnen Bestand und getrennte Ausweisung von steuerfreien (über 1 Jahr) und steuerpflichtigen Gewinnen. Den fertigen Report nutzt du direkt für die Anlage SO.
Bitrue in CoinTracking importieren
In drei Schritten lädst du deine Bitrue-Transaktionshistorie hoch und erstellst deinen Steuerreport.
- 1
Melde dich bei CoinTracking an und öffne Imports
Nach dem Login klickst du links in der Navigation auf das Import-Symbol.
- 2
Suche nach Bitrue in der Importliste
Gib "Bitrue" in das Suchfeld ein. CoinTracking zeigt dir die Bitrue-Importoption.
- 3
Lade deine Bitrue-Transaktionshistorie hoch
Melde dich bei Bitrue an, navigiere zu deiner Transaktionshistorie und exportiere die CSV-Datei für das gewünschte Steuerjahr. Lade die Datei in CoinTracking hoch.
"CoinTracking ist zurecht unser Testsieger. Die Plattform deckt alles ab – von API-Importen über Fehlerbehebung bis zum fertigen, länderspezifischen Steuerreport. Selbst komplexe Fälle wie DeFi oder Memecoins lassen sich sauber abbilden."
In drei Schritten zum fertigen Bitrue-Steuerreport
Von deinem CSV-Export bis zum fertigen Report für das Finanzamt.
Bitrue Transaktionshistorie exportieren
Melde dich bei Bitrue an und navigiere zu deiner Transaktionshistorie. Exportiere deine Transaktionen als CSV-Datei für das gewünschte Steuerjahr.
Transaktionen prüfen
Öffne Berichte → Transaktionen validieren. CoinTracking zeigt fehlende Einträge, doppelte Importe und Preisunsicherheiten an, damit dein Steuerreport korrekt ist.
Steuerreport erstellen und exportieren
Wähle Steuerjahr und Berechnungsmethode. CoinTracking erstellt deinen Steuerreport nach FIFO als PDF mit allen Zahlen für die Anlage SO — inklusive getrenntem Ausweis steuerfreier Gewinne.
Nein. Bitrue ist auf den Seychellen registriert und stellt keine steuerrechtlich verwertbaren Dokumente für das deutsche Finanzamt aus. Du musst deine Transaktionen selbst dokumentieren, Gewinne berechnen und in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung angeben. CoinTracking importiert deine vollständige Bitrue-Transaktionshistorie per CSV und erstellt den fertigen Steuerreport.
Melde dich bei Bitrue an und navigiere in deinem Konto zu den Kontoeinstellungen oder dem Bereich für die Transaktionshistorie. Wähle den gewünschten Zeitraum und exportiere deine Transaktionen als CSV-Datei. Lade diese Datei anschließend in CoinTracking hoch, um deinen Steuerreport zu erstellen.
Bitrue ist auf den Seychellen registriert und nicht EU-reguliert. Als deutscher Nutzer bist du dennoch verpflichtet, Gewinne aus Bitrue-Trades in Deutschland zu versteuern. Der Wohnsitz entscheidet über die Steuerpflicht — nicht der Sitz der Börse. Alle realisierten Krypto-Gewinne musst du in deiner deutschen Einkommensteuererklärung angeben.
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt 1.000 Euro pro Jahr (seit 2024, geregelt in § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Bleiben deine Gewinne darunter, entfällt die Steuerpflicht vollständig. Wird die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Krypto, das länger als ein Jahr gehalten wurde, ist ohnehin steuerfrei.
Ja. Erträge aus Staking und Lending gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und sind in voller Höhe steuerpflichtig, sofern sie die Freigrenze von 256 € pro Jahr übersteigen. Bitrue bietet Lending- und Staking-Funktionen — CoinTracking erkennt diese Transaktionstypen im CSV-Import und weist sie korrekt aus.
Ja. Realisierte Verluste aus Krypto-Veräußerungen nach § 23 EStG können mit Gewinnen aus derselben Einkunftskategorie im gleichen Steuerjahr verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten (z.B. Arbeitslohn) ist nicht möglich. Verluste können jedoch in Folgejahre vorgetragen werden. CoinTracking berechnet Gewinne und Verluste automatisch aus deinem Bitrue-CSV-Export.
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